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  1. Dass es sich bei einer GmbH, jedenfalls mit mehr als einem Gesellschafter, um einen Verein im Sinne des Vereinsgesetzes handelt, bestreitet doch niemand. Wohl aber, dass man ein Vereinsverbot mit der offensichtlichen Motivation, dadurch das Verbot der Zensur von Presseerzeugnissen zum umgehen, ausspricht.
  2. Das steht so aber eben nicht im BGB. Die Funktion eines rechtsfähigen Vereins wird nach §25 durch die Satzung bestimmt. Das BGB geht aber eindeutig davon aus, dass es auch nicht rechtsfähige Vereine gibt, die es selbst nicht näher definiert, hat dazu extra den §54. Man braucht z.B. auch sieben Leute für die Eintragung als rechtsfähiger Verein, aber nicht um überhaupt einen nicht rechtsfähigen Verein zu begründen, der aber trotzdem ein Verein ist. Oh, und Doktor Google hat dafür auch das passende Urteil gefunden, VG Freiburg, Urteil vom 23.09.2016 - 4 K 2257/15: Also kommt es für die Existenz eines Vereins auch im bürgerlichen Recht (dessen Relevanz für das Waffenrecht nochmal eine andere Frage wäre) gerade nicht auf eine Satzung mit einer bestimmten Form an. Das wiederum hat der BGH schon 1977 entschieden. Ein Vorstand bestand ja offensichtlich. Fanden denn von Zeit zu Zeit auch Mitgliederversammlungen statt? Das BGH-Urteil scheint mir da übrigens noch weitgehender als die Freiburger, weil es auch den Vorstand und die Mitgliederversammlungen als Indiz verwendet, aber nicht schriebt, sie seien absolute Voraussetzungen. Der Verein des BGB entsteht laut BGH durch Mehr braucht es nicht, und das lag doch offensichtlich vor. Die bloße Behauptung des Amtes, es liege kein Verein vor, weil ihnen die Satzung nicht passe, scheint da doch ziemlich dünn.
  3. Mit ausschließlichem Bezug aufs BGB und selbst da vielleicht zweifelhaft. Aber sind die Regelungen des BGB wirklich die richtigen für das Vereinsprivileg des WaffG? Oder wäre das Vereinsgesetz da nicht der logischere Ort für die Definition eines Vereins? Und letzteres setzt eben nichts anderes als den längerfristig gemeinsam verfolgten Zweck voraus. Selbst im BGB aber scheint mir nicht klar, dass das gar kein Verein sei. Vielleicht ist es ein nicht rechtsfähiger Verein. Aber wenn Unregelmäßigkeiten in der Satzung bei einem nicht rechtsfähigen oder nicht eingetragenen Verein dazu führen würden, dass der ganze Verein "nichtig" ist, wie das Schreiben das ohne Bezug auf eine Begründung nennt, dann müsste das eigentlich auch auf GbR zutreffen. Selbst eine GbR für wirtschaftlichen Betrieb kann ja auch ganz ohne Gründungsdokumente, selbst ohne mündliche Absprache, nur durch konkludentes Handeln begründet werden. Wenn das -- und zwar im Innen- und Außenverhältnis -- für die Schraubenhandlung Müller und Mayer zulässig ist und das BGB für Vereine nichts Abweichendes vorschreibt, dann scheint es mir seltsam zu sagen, dass das für Vereine nicht gelten sollte.
  4. Ob das ein Rechtsnachfolger des aufgelösten oder ein neuer Verein war, wäre spannend, sollte es Streit um offene Forderungen geben. Aber ein Verein überhaupt scheint mir klar zu existieren: "Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat." Wenn man Schießbetrieb macht und sich gegenüber einem Verband, vielleicht auch mit einem Schild an der Tür oder einer Vereinspostille, als Verein bezeichnet, einen Vorstand hat, usw., dann scheinen sowohl der gemeinsame Zweck wie auch die organisierte Willensbildung doch offensichtlich. Dass der Vorstand seine Geschäfte auf sehr seltsame Art und Weise ausübt, ändert daran vermutlich nichts. Ich wüsste jedenfalls nicht, wie es daran etwas ändern sollte. Der Gesetzgeber hat so deutlich wie nur möglich ins Gesetz geschrieben, dass es auf eine bestimmte Rechtsform gerade nicht ankommen soll, sondern auf die gelebte Realität des gemeinsamen Zwecks und der organisierten Willensbildung über einen gewissen Zeitraum hinweg.
  5. Idealerweise eben gar keine Gründung, sondern einfach die Eintragung eines offenbar nicht nur bestehenden, sondern ziemlich großen und aktiven Vereins, der eben gerade nicht eingetragen ist. Wenn dann idealerweise die Anmeldungen und Gebühren an der Verband abgedrückt wurden, dann hätte mal doch eigentlich lediglich einen Verein, der nicht eingetragen war und dessen Mitglieder mutmaßlich vom Vorstand abgezockt wurden, aber eben einen kontinuierlichen Vereinsbetrieb. Wenn das so hinhaut, dann sollte eine Mitgliederversammlung, die eine förmliche Satzung beschließt, einen Vorstand wählt und die Eintragung beschließt, das doch ins Reine bekommen können. Ich bin jetzt bestimmt kein Anwalt für Vereinsrecht, aber vielleicht könnte da ja einer helfen, das so zu machen. Auf den ersten Blick sehe ich nicht, was dagegen spräche. Es würde ja auch der tatsächlichen Lebensrealität entsprechend, dass die Leute sich offenbar als Mitglieder eines Vereins gesehen haben, dass dieser Verein hoffentlich Beiträge an den Verband abgedrückt hat, dass Schießbetrieb stattfand, also alle Merkmale eines Vereinslebens tatsächlich stattgefunden haben, womit dann auch aus waffenrechtlicher Sicht dem Vereinsprivileg nichts entgegenstehen sollte. Das wäre dann eine recht einfache Lösung gleich für alle Mitglieder auf einmal.
  6. Ist das so, dass der Verein nicht existiert, oder war es dann eben ein nicht eingetragener Verein, in Kontinuität der Mitglieder mit dem erloschenen eingetragenen Verein? Es haben ja offenbar 200 Leute den Willen gehabt, sich zusammenzuschließen, Schießbetrieb zu machen, Beiträge zu zahlen, usw., also gemeinsam einen Zweck zu verfolgen. Das WaffG jedenfalls schreibt doch keinen eingetragenen Verein vor, oder? (Kann von der Haftung oder Vereinsvermögen her blöd werden wenn nicht eingetragen, aber das ist eine andere Baustelle.)
  7. Wenn Du schon am Optimum bist, gar nichts. Beim stehenden Gewehrschießen, gar noch mit ordentlich Wind, ist das natürlich noch mal stärker. Das Zittern des Visiers und damit der Schussrichtung muss man da zunächst mal akzeptieren. Solange Du korrekt ansagen kannst, wo dein natural point of aim (nicht sicher, wie das auf Deutsch heißt) war und wohin der Schuss ging ("calling your shots" auf Englisch), ist erstmal alles gut. Eine Verbesserung des Schusses über die Genauigkeit, mit der man halten kann, hinaus erzwingen zu wollen führt meistens zum Verreißen. Längerfristig, nicht direkt bei einem Schuss, sondern in der Entwicklung als Schütze, kann man sich natürlich fragen, wo das Zittern herkommt, und schauen, dass man es abstellen kann. Wenn sich der natural point of aim nicht mit dem Ziel deckt, dann wird man die Haltung da entsprechend verändern müssen. Insbesondere bei den statischen Disziplinen -- aber wo ohne Zeitverlust möglich auch bei den dynamischen -- sollte man schauen, dass man die Körperhaltung durch das Skelett stabilisiert (oder je nach Disziplin durch Zwangsjacke, Riemen, Zweibein, Kissen, Barrikaden, was auch immer, jedenfalls Dinge, die wie das Skelett ihre Form ohne Verrichtung von Arbeit beibehalten) und nicht durch Muskelkraft, dann die Aufwendung von Muskelkraft führt zu Zittern und Ermüdung. Spezialisten für die statischen Disziplinen können da sicher mehr dazu sagen als ich.
  8. Na ja, wenn man einen Satz billigste Messer aus der Prägemaschine ohne weiteres Schleifen herschaffen würde... 60 Euro sind für manche Leute schon ein gewisser Betrag. Also nehmen wir mal an, es müsste kein Schmetterlingsmesser sein, wie er das gesagt hat, sondern der Messerblock der Resterampe für 6 Euro für 7 Messer wäre akzeptabel, jedes Messer einzeln natürlich. Da wäre das schon eine Überlegung wert, dass sich ein paar Haushalte den Messerblock anschaffen und teilen... Ich stelle mir das gerade auch bildlich vor, wie man solcherart Arbitrage -- aus Sicht der Grabscher dann vielleicht "Missbrauch" -- verhindern wollte. Da arbeitet jemand bei der Polizei oder sonst auf dem Amt und es kommt jemand rein, der ein Messer dabei hat und das gegen einen Netflixcode eintaschen wollte. Wenn man ihm sagt, das Messer sei irgendwie in der Bauart falsch, dann versteht er kaum Deutsch, wird aber sichtlich aufgebracht. Will man da wirklich darauf bestehen, dass er sein Messer behält, oder gibt man nicht lieber den Code heraus?
  9. Dafür halte ich persönlich so einen Laserpatroneneinsatz für wenig geeignet. Einfach beim Trockenüben das Visier zu beobachten dürfte da viel hilfreicher sein. Wenn Du nicht anhand des Visierbilds ansagen kannst, wo der Schuss hingegangen ist, immer in einer statischen Disziplin und oft in einer dynamischen, dann ist das Problem fundamentalerer Art und ein Laser wird Dir nicht helfen, es zu lösen. Oder wenn Du wirklich Präzisionslasern willst eben eine der Laserpistolen, wie moderner Fünfkampf usw. sie verwenden -- es hat aber einen Grund, warum die ein Vielfaches der Laserpatrone kosten.
  10. Was gibt's denn da zu diskutieren? Im Rucksack bringt es einem offensichtlich nichts. Das Zeug ist ja auch nicht so riesig schwer. In einem geeigneten Holster stört es jedenfalls deutlich weniger als eine über Mäusepistolen hinausgehende Feuerwaffe.
  11. Sollten die Schätzungen der Behörden zum illegalen Waffenbesitz auch nur ansatzweise stimmen, dann wäre dessen Deliktrelevanz nicht höher. Hoch dürfte dagegen die Deliktrelevanz einschlägig polizeibekannter Personen sein.
  12. Die subjektive Intention ist auch der falsche Ansatz. Die teleologische Auslegung wird sich an der objektiv, z.B. in Gesetzesbegründungen und parlamentarischen Debatten, geäußerten Intention orientieren müssen, so wie sie zum damaligen Zeitpunkt von einem informierten Beobachter verstanden worden wäre.
  13. Schlimmer: Oftmals finden sie es sogar geil.
  14. Dafür sind die normalen Laserpatronen aber auch nicht gedacht, genausowenig wie Laservisiere übrigens. Mit den Laserpatronen kann man sehen, wo ein schneller Schuss nach dem Holsterziehen landet. Mit den Laservisieren kann man auf kürzere Distanzen Deutschüsse anbringen, wenn die Benutzung eines vernünftigen Visiers aus irgendwelchen Gründen nicht gut geht. (Die Infrarot-Lasiervisiere kann man auch als Zeigestöcke nehmen, wenn man Nachsichtausrüstung hat, die anderen aber nicht. Dürfte zivil wohl weniger relevant sein.) Ist da der Wertzuwachs durch die App wirklich so groß? Ich mache mir da halt ein verkleinertes USPSA-Ziel an die Wand und schaue, wo es leuchtet. Du schießt doch mit beiden Augen offen? Also jedenfalls Disziplinen, bei denen so etwas irgendwie sinnvoll ist?
  15. Also nachdem jetzt in Deutschland die Grünen die NATO geil finden und die am ehesten noch konservative Partei Positionen bedient, die früher mal beim Pahl-Rugenstein Verlag zuhause waren, schlagen jetzt die Konservativen in der Alpenrepublik Waffenverbote vor, und die Grünen sind zwar nicht gegen die Verbote, aber immerhin gegen deren völlig inkompetente Ausgestaltung?
  16. Das scheint mir ein Trugschluss. Wenn man alles im Detail durch Vorschriften regeln will, dann verheddert man sich. Einerseits können die Vorschriften einfach nicht jede später einmal vorkommende Lebensrealität im Voraus abbilden. Andererseits schleichen sich mit zunehmendem Umfang auch immer mehr Redaktionsfehler ein, wo einfach kein Mensch bedacht hat, wie Teil IV § 632 (2)(a)(vii) mit Teil XI § 231 (8)(c)(ii) interagiert, obwohl sie das nach den Regeln von Logik und Grammatik eigentlich tun müssten. Dann kommt ein Jörg S. daher, und hält den Referenten im Ministerium, der irgendwelche Änderungen geschrieben hat, ohne sie wirklich zu durchdenken oder in ihrer Interaktion mit anderen Teilen des Gesetzes zu verstehen, auch noch die den geregelten Gegenstand in der Hand hatte, mit einer etwas verrückten Konstruktion zum Narren. Also macht man die nächste Gesetzesänderung, versteht sie aber immer noch nicht. Bei den Verwaltungsvorschriften, die weniger ausführlich redigiert werden, wird's dann noch schlimmer. So hat man einen Wust von Wörtern, deren Bedeutung um so unklarer wird, je mehr Wörter man hinzufügt. Bei den Amis gibt's da übrigens in der Luftfahrt einen interessanten Ansatz. Obwohl die rechtlich verbindenden Regeln schon ein riesiger Wust sind, hat man doch eine Möglichkeit gesucht und gefunden, ihr Anwachsen etwas zu begrenzen. Außen den rechtlich verbindlichen FAR gibt auch das AIM und die Advisory Circulars, und die sind in ihrer Funktion eindeutig nicht verpflichtend, sondern beratend, setzen aber Benutzung des Hirns voraus und man darf auch von ihnen abweichen. Tut man das und wird gefragt, dann sollte man die Abweichung halt sinnvoll erklären können. Aber man spart sich so die endlosen Streitfragen, wo es eigentlich gar keinen Streit gibt.
  17. Der aber eine tatsächliche Grundlage braucht, und da stellt sich eben die Frage, ob eine nicht nur rechtswidrige, sondern lächerlich rechtswidrige Durchsuchung die sein kann. Wenn das einreißt, wo hört es auf? Wir haben genug Gesetze, dass man mit hinreichender Mühe bei wirklich jedem etwas finden kann. Der eine hat eine Kanone daheim, die nicht angemeldet ist, der andere hat einen Tonträger, der seit drei Jahrzehnten nicht vermarktet wird, als Schwarzkopie auf dem Computer, noch ein anderer hat eine vielleicht abenteuerliche Rechtsposition beim Absetzen irgendwelcher Kosten von zwanzig Euro bezogen, noch jemand anders eine Reparatur an der Abgasreinigung des Autos oder der Heizung auf kreative und kostensparende Weise ausgeführt. Irgendwas findest Du bei jedem. Wenn da schon solche Dinge wie das unverschämte Insistieren, dass man einen Brief rechtzeitig eingeworfen habe, was zutrifft, Anlass zu einer Durchsuchung geben können, deren Ergebnisse dann auch verwertet werden dürfen, wer ist dann überhaupt noch sicher?
  18. Ich habe nochmal nachgeschaut, und so wie ich es verstehe, sollte einer Teilnahme an den Bundesmeisterschaften für Ausländer -- vielleicht verbunden mit einem kleinen Urlaub am Eriesee -- nichts im Wege stehen, auch dem Erhalt des heiß begehrten President's 100 Tab nicht. Die Regeln für Service Rifle wurden im Laufe der Zeit auch aufgeweicht, so dass die Konfiguration einer entsprechenden Kanone kein Hexenwerk sein sollte.
  19. Ist aber auch nicht nötig. Es geht ja nicht um die Fernwirkung der Doktrin der Früchte des verdorbenen Baumes amerikanischer Art, sondern darum, was man mit einem direkt bei einer nicht nur rechtswidrigen, sondern lachhaft rechtswidrigen Hausdurchsuchung gefundenen Beweismittel machen darf. Der einzige Anlass zur der Hausdurchsuchung war ja, dass der Beschuldigte eine richtige (!!) Angabe gemacht hat, wann er ein Schreiben bei Gericht eingeworfen hat. Wenn man Beweismittel aus einer mit diesem Anlass angeordneten Hausdurchsuchung nutzen darf, dann kann man wohl die StPO gleich in ihrer Gesamtheit in die Tonne treten und vielleicht das Jurastudium verkürzen. Zugegeben: Die deutschen Gerichte sind da windelweich. Beispielsweise der BGH mit der Aussage: Das heißt auf gut Deutsch: Wir entscheiden frei Schnauze. Angebliches Interesse der Allgemeinheit kann vieles sein. Gerade gegen die Zumutung der Behauptung solcher allgemeiner Interessen gewährt die FDGO dem Einzelnen eigentlich Abwehrrechte, z.B., dass einem nicht einfach mal zum Abstrafen wegen Unbotmäßigkeit gegenüber dem Amt, das nicht weiß, wann es seinen Briefkasten geleert hat, die Bude auf links gedreht werden darf. Sagt doch außer Dir auch keiner. Wenn allerdings im Urteil immerhin die Vorgänge um die Hausdurchsuchung und deren rechtliche Einordnung geklärt wurden, dann kann und sollte jedenfalls das durchaus einen Einfluss auf weitere Verfahren, die sich im Gefolge dieser Hausdurchsuchung ergeben, haben.
  20. Nee, in Amerika Rechtslage als Doktrin der Früchte des vergifteten Baumes. In Deutschland ist das weniger stark ausgeprägt, aber Beweisverwertungsverbote gibt es auch da, teilweise zwischen Juristen und Gerichten in ihrem Umfang umstritten. Ist dann halt die Frage, welche Auswirkungen das einerseits auf strafrechtliche Vorwürfe, andererseits auf verwaltungsrechtliches Handeln hat.
  21. Ist halt die Frage, ob offensichtlich rechtswidrig erhobene Tatsachen zum WBK-Entzug führen können.
  22. Wie gesagt, man braucht kein Zufallsgewehr zu bestellen, sondern man kann wenn man eh zu einem Wettbewerb da ist einfach dreißig Stück anfingern und den Liebling mitnehmen. Ich bin gerade mit Fliegen, Schießen und ein paar anderen Sachen gut gebucht, aber das Garand kommt noch.
  23. Pöbeln ist ein möglicher Ausdruck der Meinungs- und Redefreiheit. Nicht immer ein produktiver, aber ein erlaubter und geschützter. Hier ist eine Erklärung eines texanischen Rechtsanwalts und Aktivisten für Rede- und Waffenfreiheit an einen Gemeinderat, der das nicht so recht verstanden hatte:
  24. Ich bin ja eigentlich eher bei den dynamischen Schützen unterwegs, aber letztes Wochenende habe ich mir in meinem ersten Jahr als voller Amerikaner (der man dazu sein muss) eine amerikanische Schützentradition gegönnt: Die Small Arms Firing School auf Camp Perry, extrem traditionsreicher Ort der amerikanischen Bundesmeisterschaften im Schießen mit Dienstwaffen und deren Derivaten. Die SAFS Rifle ist ein zweitägiger Kurs zur Einführung in das Stehend/Sitzend/Liegend-Schießen im traditionellen sportlichen Stil, also grob DSB-artig. Es gibt einen Kurs für Anfänger und einen für Fortgeschrittene, die sich am ersten Tag unterscheiden, und am zweiten Tag schießen alle zusammen einen Wettbewerb, um das Gelernte auszuprobieren. Der Kostenbeitrag der Teilnehmer deckt grob das Verbrauchsmaterial, während der Unterricht und die Standnutzung von der Truppe finanziert werden. Die Waffen werden gestellt, M16 oder für Kurzgewachsene und Kinder auch M4, mit sportlichem Umbau auf Freefloater, aber ansonsten einfach gehalten mit GI-Abzug, offener Visierung (die sportlich nicht wettbewerbsfähig ist, seit 4.5 Vergrößerung in der Disziplin erlaubt wurde nachdem die Truppe ACOG bekommen hatte), Plastikkolben und Plastikvorderschaft wie von Eugene Stoner erdacht. Die Leitung des Kurses übernimmt die US Army Marksmanship Unit und die meisten Instruktoren sind Aktivdienstler oder Reservisten, die eigentlich etwas anderes machen, aber dafür einen vorübergehenden Diensteinsatz auf Camp Perry bekommen. Auf vier Schützen kommt ein Instruktor, also wirklich gute Versorgung mit Lehrpersonal, und die sind auch mit Spaß und Eifer bei der Sache. Gerade als Reservist ist das wohl eine ziemlich schöne Möglichkeit, Diensttage zu sammeln und gleich noch bei den Bundesmeisterschaften teilzunehmen. Der "President's 100" Tab auf der Uniform stellt auch gleich klar, dass ein Instruktor kann, was er lehren soll. Die Kursteilnehmer sind, obwohl das Ganze eigentlich vom Civilian Marksmanship Program organisiert wird, auch zu einem erheblichen Anteil bei der Truppe oder auch deren Angehörige, auch aus den Kadettenprogrammen für Schüler waren einige da. Wenn man's richtig anstellt, kann man als Soldat wohl auch die Kursteilnahme als Dienstzeit verbuchen und sich die Anreise und Übernachtung zahlen lassen. (Die Übernachtung in Hotels kann etwas ins Geld gehen, weil das in einer auch als Ferienort sehr beliebten Gegend ist. Die Übernachtung auf Staatskosten ist etwas spartanisch, weil da in den letzten hundert Jahren die Kasernenräume kaum renoviert wurden, z.B. mit Duschen in einem zentralen Gebäude. Dafür ist wegen der hohen Kosten an dieser Örtlichkeit die Pauschale für Verpflegung in Restaurants großzügig.) Obwohl es eigentlich ein Anfängerkurs genannt wird, bei dem man außer Augen- und Ohrenschutz nichts mitzubringen braucht, waren viele der Teilnehmer erfahrene Schützen in anderen Disziplinen. Manche waren wohl auch erfahrene Schützen in dieser Disziplin, brachten jedenfalls Zeug wie Schießjacken, -handschuhe, Spektive mit, die man sonst eigentlich kaum im Haus hat, die ich auch nicht hatte. In meinem Trupp waren ein Luftwaffenreservist, der jetzt 747 fliegt, samt seinem Sohn und ein Unteroffizier. Beide übrigens mit Deutschlanderfahrung und mehr als verwundert, als wir etwas über Politik gesprochen haben und ich bemerkt habe, dass die deutsche Regierung gerade eine doofe Zeitschrift einfach ohne Gerichtsbeschluss oder strafrechtlichen Vorwurf verboten und ihr die Gegenstände und das Vermögen eingezogen hat. Meinte einer dann dazu, ob die Deutschen eigentlich nicht zweimal schlechte Erfahrungen mit so etwas gemacht haben? Das Mindestalter ist zwölf Jahre, mit Zettel von einem Schießtrainer oder dergleichen aber mit Ausnahmen nach unten. Die Kleinen bekommen dann eben M4, die von den Dimensionen her besser passen. Die etwas unklare Positionierung als Anfängerkurs wäre auch mein einziger Kritikpunkt: Als wirklicher Anfänger muss das frustrierend sein. Am Anfang geht eine Hauptgefreite schnell mal eine PowerPoint-Folie mit den Bedienelementen des M16 durch, und dann soll man den ersten Schuss im Leben überhaupt auf ein melonengroßes Ziel in 200 Yard Entfernung machen? Da sollte man wohl realistischer sein und tatsächlichen Anfängern im Schießen überhaupt einen Extrakurs oder Extratag vorher anbieten. (In diesem zweiminütigen Schnelldurchlauf durch das Gewehr schien mir übrigens auch der Rat, wenn der Verschluss nicht zugeht, auf den entsprechenden Knopf zu hauen, etwas seltsam.) In der Ergebnisliste des zweiten Tages gab es dann auch ein paar Einträge von Leuten, die offenbar nicht die Scheiben halten konnten, was sich blöde anfühlen muss, zumal wenn dann auch noch das Prozedere um die Korrektur der Ergebnisse des Nachbars dazukommt, wenn der elf Löcher auf der Scheibe hat. Der Samstag ging von 7 Uhr bis 18 Uhr mit dem Üben der drei Haltungen (sitzend und liegend mit Riemen) erst trocken und dann scharf. Unterbrochen wurde das über zwei Tage sechsmal durch eine Schließung des Standes durch in den Sicherheitsbereich eindringende Boote und Jet Ski, die dann von einer gemeinsamen Patrouille von Wasserpolizei und Armee hinaueskortiert und mit einem Strafzettel versehen werden. Camp Perry wurde nämlich zu einer Zeit vor mehr als hundert Jahren angelegt, als man sich Kugelfänge noch gespart hatte, und die Geschosse gehen in einem touristisch dem Bodensee vergleichbaren Gebiet einfach ins Wasser hinter dem Stand. Zu Anfang mussten auch einige Teilnehmer, die nicht wussten wohin sie laufen sollten, auf truppentypische Weise dadurch daran erinnert werden, das ernst zu nehmen, indem mehr als 300 Anwesende alle jeweils an ihre Ausgangspunkte zum Durchzählen zurückgeschickt wurden. Das hat gefruchtet, und am zweiten Tag waren die Abläufe flott und problemlos. Am Sonntag war dann das Match, um das Gelernte auszuprobieren. Insgesamt waren es 270 Teilnehmer, von denen immer jeweils einer schoss, einer Ergebnisse aufnahm, und zwei die Zielanlage bedienten. Es waren, wie gesagt, der Anfänger- und der Fortgeschrittenenkurs zusammen. Ich landete da gerade im Mittelfeld mit 330 von 400 Punkten (jeweils zehn Schuss langsam liegend, schnell liegend, schnell sitzend, langsam stehend). Das war klar steigerungsfähig, alldieweil ich schnell liegend etwas besser schoss als langsam liegend. Ermüdung und gewisse Schmerzen im Gelenk der Unterstützungshand mögen da mitgespielt haben, vielleicht auch einfach der Umstand, dass ich es aus anderen Disziplinen gewohnt bin, schnell Blei zu sprühen, und deswegen da die Bewegungen und mentalen Abläufe intuitiver für mich sind. Ein anderer Teilnehmer meines Trupps hat mir am Vortag die Nutzung seiner Schießjacke und seines Handschuhs angeboten, was aber an meiner Linkshändigkeit scheiterte. Dafür, dass es für mich wirklich das erste Mal überhaupt in einer derartigen Disziplin war, und ohne die üblichen Klamotten, auch ohne Spektiv zur Korrektur beim langsamen Schießen, kann ich wohl zufrieden sein. Es war übrigens auch das erste Mal, dass ich ein AR-15-Gewehr schoss, das vom Gefühl und Aussehen her nahe am Dienstgewehr und kein offensichtlicher Sportler oder sonstiger Zivilistenluxus ist. Nach Schluss habe ich noch den CMP-Laden auf Camp Perry angeschaut. Da stehen massenhaft Springfield und Garand herum, einfach so in Ständern, und man kann sie ohne das Brimborium eines gewerblichen Waffenladens einfach alle in die Hand nehmen und bei Bedarf zu einem sehr guten Preis mitnehmen. Ich habe mich vor einem Impulskauf zurückgehalten, auch die entsprechenden Papiere nicht dabeigehabt, aber ein Garand muss früher oder später mal her. Vor der Rückreise habe ich dann den Tag im Liberty Aviation Museum im dortigen Flughafen ausklingen lassen, wo man über das Rollfeld von einem Museumshangar zum anderen läuft. Die haben einige sehr schöne Exponate, z.B. jeweils zwei Ford Trimotor und Cobra Kampfhubschrauber, die auch flugfähig gehalten werden und in denen man ab und zu auch als Gast mitfliegen kann. Auf Camp Perry selbst haben sie eine Nike Hercules herumstehen, die irgendwie kleiner ist, als ich mir eine Rakete mit nuklearem Sprengkopf und Kontrollelektronik mit Vakuumröhren aus den 1950ern vorgestellt hatte. Wenn man die Möglichkeit dazu hat, eine wirklich schöne und interessante Erfahrung. An den Bundesmeisterschaften darf man soweit ich weiß auch als Ausländer teilnehmen, und es gibt außer der Klasse für Dienstgewehre und Derivate auch eine offenere Klasse, in die ein deutsches Sportgewehr leichter passen würde. Die Kurse sind Amerikanern vorbehalten.
  25. Und wer's glaubt wird davon nicht selig. Wenn niemand kriminalisiert werden soll, der nicht eh schon kriminell ist, dann braucht man offensichtlich keine ausladenden neuen Strafvorschriften, sondern könnte sich auf die Durchsetzung derjenigen gegen Mord, Terrorismus, usw. konzentrieren. Dinge, die der Sache nach eigentlich Ordnungsunrecht sind, weder einen Vorsatz der Schädigung anderer beinhalten noch einen tatsächlichen Schaden verursachen, sind aber die schlimmsten Delikte überhaupt: Fast jedem solchen Delikt liegt nämlich ein Denkverbrechen zugrunde, dass der Betreffende sich nicht bei jeder seiner Handlungen zuerst fragt, ob er damit dem Volkskörper dem Sozialismus der Demokratie und dem Klima hilft, indem er sich stets um die stille Unterstützung der Regierung bemüht und sonst brav um 9 ins Bett geht.
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