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Proud NRA Member

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  1. Ist doch legitim. Natürlich verhaut die 6.5 nicht die Schulter. Aber wenn Du sehen willst, wo neben einem Stahlziel der Dreck aufspritzt, dann ist alles, was hilft, dass sich das Zielfernrohr nicht groß bewegt, durchaus nützlich.
  2. Können wir uns nicht alle vertragen? Bei Wettkämpfen gibt es ja Regeln bezüglich der Waffen, und wenn man sich zu einer Disziplin anmeldet, dann kann man sich kaum beschweren, dass da andere Leute sind, die sich im Rahmen des in dieser Disziplin Erlaubten einen Vorteil zu verschaffen suchen. Bei vielen Disziplinen, bei denen die Leute nebeneinander und nicht jeder einzeln schießen, sind ja auch Bremsen verboten. Wenn ich zu einem Match für ganz harte Jungs gehe, wo die Regel für die Waffen einfach "Run what you brung" lautet, dann kann ich mich kaum beschweren, wenn jemand was richtig Lautes oder anderweitig Seltsames dabei hat, aber solche Matches werden normal kaum von lärmempfindlichen Individuen besucht. Wenn einem da nicht ein fettes Grinsen als Reaktion auf ungewöhnliche Waffen gegeben ist, dann sollte man halt zu einem braven Match nach Regelbuch gehen, von denen es eh viel mehr gibt. Im freien Training gibt's eine Regel, die auch sonst im Leben hilfreich ist: "Sei kein Ar***l*ch." Bei einer lockeren Veranstaltung mit ziemlich freier Waffenwahl, die sich an eine Mischung aus Neulingen und Erfahrenen richtet, z.B., hatte ich ein etwas asoziales AR dabei, das Hülsen nach links auswirft (so dass der Schütze links von mir von zwei Seiten Hülsen abkriegt) und eine fiese Bremse draufhat, die einem das Gefühl einer Rasur vermittelt. Also halt eben den RO gebeten, er möge mich neben jemanden platzieren, der darüber grinst, und nicht neben einen Vater mit seinem Achtjährigen oder einer wenig schießenden Hausfrau. Alles gut, alle haben Spaß. Zur Not hätte ich als Alternative auch noch ein KK-Gewehr dabeigehabt. Sportschießen ist ein Spiel, und es sollte Grinsen vermitteln, nicht Streit oder Ressentiment.
  3. Na ja, Information ist ja nicht der Versuch, diese Information auch praktisch zu nutzen. Hier ist übrigens der berühmte Artikel zum Geheimnis der Wasserstoffbombe, der in Amerika ein bekannter, aber letztlich nicht vor Gericht entschiedener Fall zur Redefreiheit wurde (weil die Regierung lieber ihre Klage zurückgenommen hat, als die Korrektheit des Artikels auch noch zu bestätigen). Ansonsten: Bekomme ich bitte, bitte Amnestie für meine Versuche so in der fünften Klasse (bei denen ich auch im Rückblick durchaus vernünftig war, kleinste Mengen, schon aus finanziellen Gründen, nie verdämmt, immer mit Schutzbrille)?
  4. Gab's dann auch noch eine Anzeige wegen des Begriffs "Blockwart" oder einfach nur die Frage "Woher wissen Sie denn, was mein Opa gemacht hat?" Und wurde eigentlich geklärt, ob Poppen in der Küche zulässig ist, oder ob das nur im dazu gewidmeten Schlafzimmer statthaft ist?
  5. Hängt davon ab, von welchem Problem man redet. Man begibt sich beim Waffenrecht schon freiwillig ins falsche Fahrwasser, wenn man überhaupt zugesteht, dass das vorwiegend eine Diskussion um die Vermeidung von Kleinkriminalität sei und dabei Staatskriminalität ausklammert, die über hinreichend große zeitliche und örtliche Räume die Kleinkriminalität so sehr dominiert, dass die Kleinkriminalität nahezu bedeutungslos wird. Das ist ungefähr so, als würde man die Pressefreiheit hauptsächlich unter dem Aspekt diskutieren, dass in Druckfarben ungesunde Sachen drin sein können. Wenn man es im Hinblick auf das oben Gesagte betrachtet, dann sind das vielleicht gar nicht die Schlafschafe, sondern sie verfolgen einen Plan, der sich mit ihren sonst geäußerten politischen Überzeugungen einwandfrei deckt. Das berühmte Corona-Papier des Innenministeriums, dessen Politik weitgehend von denselben Kreisen bejubelt wurde, schloss bekanntermaßen, die Maßnahmen sollten "auch zukunftsweisend sein für eine neue Beziehung zwischen Gesellschaft und Staat." Wenn man die darin implizierte neue Beziehung zwischen Gesellschaft und Staat haben will, welche Ansichten hätte man dann wohl zum Waffenrecht? Genau. Vielleicht sind ja eher diejenigen, die sich freiwillig ein Kürzel wie "LWB" geben (schon mal einen Buchbesitzer gesehen, der sich ernsthaft "LBB" nennen würde?), die Schlafschafe?
  6. Haben sie das? Es scheint doch eher bei vielen die Lust am großen Durchregieren da zu sein. "Coronamaßnahmen" scheint mir nicht "antiautoritär" in irgendeiner sinnvollen Wortbedeutung zu sein, "Klimamaßnahmen" und der "Kampf gegen Rechts" auch nicht. Diese Dinge haben noch nicht einmal nötig einen besonders engen Zusammenhang mit dem angeblich behandelten Gegenstand, sondern scheinen oft das Durchregieren als Selbstzweck zu haben. Widerständigkeit im Sinne eines Pochens auf eigene wie anderer Leute Rechte scheint heute eher außer Mode zu sein. Lieber konstatiert man die ganz große Krise, die natürlich nicht von einem selbst zu lösen ist, sondern durch Durchregieren. Das wäre ein Beispiel. Wenn sich jemand nicht daran stört, dass eine von der Politik unerwünschte Zeitschrift mal schnell ohne Gerichtsverfahren und von der Regierung zugegeben "unterhalb der Strafbarkeitsschwelle" verboten wird, dann wird man kaum ernsthaft erwarten können, dass diese Person sich daran stört, nicht mal schnell im entsprechenden Geschäft ein neues Stonergewehr einkaufen zu können.
  7. Ich will das jetzt nicht zu weit führen, aber sie haben sich da ein Zeichen geschaffen, das eine (ziemlich) einheitliche Erscheinung hat und eine einheitliche Bedeutung. Lustigerweise jedenfalls für mein Erachten vom Graphikdesign her auch dem conformité européenne Zeichen deutlich überlegen, denn dessen Kerning ist grauenhaft. Wenn es schlicht um die plumpe Fälschung des CE-Zeichens ginge, dann wären die Chinesen wohl ohne Zweifel in der Lage, das herunterzuladen und in der originalen Gestaltung anzubringen. Wäre ja am einfachsten. Stattdessen haben sie sich etwas geschaffen, das eine Mischung aus tatsächlich verbesserter graphischer Gestaltung und ausgestrecktem Mittelfinger und plausible deniability ist.
  8. Es soll ja auch keine Konformität mit irgendwas außer bestenfalls einer Zusicherung der Herkunftslandes, also China, ausdrücken...
  9. Keineswegs. Das China Export-Zeichen ist offiziell und genormt und der Abstand zwischen den Buchstaben ist deutlich anders (und meines Erachtens ansprechender gestaltet) als beim CE-Zeichen. Mögliche Ähnlichkeiten sind lein zufällig, isch schwöl.
  10. Es liegt in der Natur der Sache, dass manche Abschnitte der Geschichte mit mehr Interesse bearbeitet werden als die anderen. Rückblickend fällt mir eigentlich auf, dass zwar als Gymnasiast mit LK Geschichte mir schon damals nervend eine pädagogisierende Konzentration auf die Nazizeit ins Auge gestochen ist. Andererseits ist aber auch erschreckend, wie viel man selbst mit LK Geschichte nicht wusste, auch an wirklichem Grundlagenwissen. Als ich dann in Amerika als Doktorand Assi war, mussten die amerikanischen (!!) Studenten mit nur einem Kurs (!!) in Geschichte Nazideutschlands z.B. in einem Quiz mal schnell dartun, was Begriffe wie "Mefo-Wechsel", "T4" oder "Babyn Jar" bedeuten. Ich habe den schweren Verdacht, dass das in Deutschland extrem ungut ausginge, selbst in einem LK Geschichte. Gut, das war ein als schwer und arbeitsintensiv verschrieener Kurs an einer "Eliteuniversität", aber trotzdem. Nach zwölf Jahren Einbimsen sollte man doch eigentlich so viel wissen wie ein gebildeter Ami, der nur drei Jahre älter ist, nach einem einzigen Kurs.
  11. Jo. Eine Gesellschaft, in der sich die Leute auf "nicht wahrnehmbare" "Haltungen" und "Probleme" durchleuchten. Eine andere Sache ist natürlich, dass es durchaus gut ist, wenn die Leute einander zuhören. Da können auch Vereine einen Beitrag leisten. Uns haben sie mal einem Benefiz-Match zugunsten einer Gruppe zur Vermeidung von Suiziden ehemaliger Soldaten versprechen lassen, dass jeder von uns einem Veteranen aus dem Bekanntenkreis anbieten würde, wir seien jederzeit bereit zuzuhören, wenn er reden wollte. Nicht mehr. Bestimmt kein Bohren. Gerade das wird aber natürlich vollkommen untergraben, wenn die Leute anfangen, "genau hinzuschauen" ob man jemanden nicht wegen "nicht wahrnehmbarer" Verdachtsmomente einfach trotzdem verpfeifen könnte. Bei den Piloten ist man sich mittlerweile ziemlich einig, dass ein System, das die reine Annahme von Beratungsleistungen psychologischer Natur mit dem Karriere- oder Hobbyende bedroht, pervers und kontraproduktiv ist. Ich denke nicht, dass es irgend einen Grund gibt, warum das bei Schützen besser sein sollte. Könnten wir uns nicht einmal eher des durchaus wahrnehmbaren, weil in Worten und Handlungen deutlich kommunizierten, Extremismus und der psychischen Probleme von Inhabern höchster Regierungsfunktionen widmen?
  12. Das hat sogar der allgemein als pazifistisch eingeschätzte und anerkannte Dalai Lama so gesagt. So wie jede andere beständige philosophische oder religiöse Tradition auch. Die einzige Ideologie, die das regelmäßig ablehnt, ist der Totalitarismus. Ich habe jeden Respekt vor jemandem, der sich z.B. als Austauschgeisel anbietet, keinen Widerstand leistet, und dann dem Geiselnehmer ganz cool erklärt, dass der Schmerz des Todes kurz sei und er wisse, wohin er für die Ewigkeit gehe, und dann fragt, ob der Geiselnehmer das auch wisse. Ist wirklich so geschehen, ist zu respektieren. Aber das ist ein Sonderopfer, das keine vernünftige religiöse oder philosophische Tradition von allen verlangt.
  13. Laut Elon Musk inzwischen auch direkt, auch in direkter Verbindung mit der Drohung mit Schädigung seines Unternehmens wegen mit der Aufforderung völlig unzusammenhängender Sachverhalte. Das ist gar nicht mehr die etwas subtilere Drohung "wäre ja schade, sollte Dir ein Unglück passieren", sondern eher dit mit "sonst kriegst Du von uns Ärger". Wenn man sich das mit einem Milliardär traut, der dafür bekannt ist, kein Blatt vor den Mund zu nehmen, was will man da im Umgang mit dem Normalbürger erwarten, der froh sein kann, irgendwie einen halbwegs qualifizierten und kompetenten Anwalt für die erste Instanz zu finden, im Wissen, dass er sich mehr eh nicht leisten können wird? Es fällt auf, wie das "Argument" schon formal in einzelne jeweils in einzelne Absätze verpackte Häppchen verpackt ist, ohne einen sprachlich oder logisch fließenden Zusammenhang zu schaffen. Das mag im Repetitorium so eingebimst werden, aber Nachdenken geht anders. Beispielsweise der hier: Das zitierte Urteil der Verfassungsgerichts ist dann im Gegensatz um vorliegenden auch in zusammenhängenden Absätzen geschrieben. Geht doch, ist vielleicht die Qualifikation zum Spitzenrichter (zugegeben auch mit mehr Hilfskräften). In diesem Urteil bezüglich des zeitweiligen Ausschlusses der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung stehen auch einige Klopper drin und man kann dem Argument als solchem zustimmen oder -- wohl besser -- nicht. Jedenfalls geht das Verfassungsgericht davon aus, dass die Grundlage eines solchen Verfahrens "staatsfrei" sein müsse, insbesondere nicht im Wesentlichen von V-Leuten ermittelt oder gar gesteuert sein müsse, und nimmt die eigenen, öffentlichen Äußerungen der NPD als Grundlage, ihr die Kohle zu streichen. Das könnte bei der AfD drastisch schwieriger werden als bei der NPD. Im vorliegenden Urteil dagegen wird einfach behauptet, dass sich "diese Beeinträchtigung" höchster verfassungsrechtlicher Garantien "im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen" halte, ohne auch nur einen Versuch, die Grenzen auszuloten, z.B. den der Staatsfreiheit, dass man eine Partei nicht hauptsächlich auf Grundlage von vom Verfassungsschutz ausgespähten oder schlimmstenfalls selbst geschaffenen Indizien schikanieren darf. Ist halt so, muss das AfD-Mitglied mit leben, Fall entschieden.
  14. Nun, wenn es um Deine Rechte geht, dann steht ganz klar im Gesetz, dass Du überhaupt einer Kontrolle bei Dir zuhause nicht zustimmen musst. Sonst wäre das Ding offensichtlich verfassungswidrig. Du brauchst also gar nicht um den Urlaub zu diskutieren, sondern darfst einfach sagen, dass Du das in deinen Privaträumen nicht wünschst. Willst Du konziliant sein, dann kannst Du Photos anbieten. Kann natürlich sein, dass sie Dir wenn Du zuhause keine schnüffelnden Fremden haben willst oder keinen Urlaub nehmen willst, die Karte lochen, weil Privatsphäre oder Berufsleben eben den Verdacht begründen, dass da der nächste Tim K. zugange ist. Kann natürlich sein, dass sich ein Richter nicht entblödet, das genauso zu sehen.
  15. Laut etwas klarerer amerikanischer Bericht wegen böswilliger Unterschlagung von Beweismitteln durch die Staatsanwaltschaft. Bei einem unabsichtlichen Fehler wäre ein neuer Prozess möglich gewesen. Dass Richter Staatsanwälten, mit denen sie ja doch als eine Art Kollegen regelmäßig zusammenarbeiten und auskommen müssen, direkt die böswillige Manipulation des Prozesses vorhalten, ist auch in Amerika eher selten.
  16. Zu einer arbeitnehmerfreundlichen Zeit?
  17. Die Absurdität auch nur dieser Fragestellung mit solchen Merkmalen wie der Gestaltung des Vorderschaftes ist ungefähr gleich groß wie z.B. die Absurdität, jemandem, der noch nie Elektronik irgendwie gelernt hat, zwei integrierte Schaltungen zu zeigen, und ihn zu bitten, zu erklären, welcher davon eine FPGA und welcher eine TTL-ALU sei. Würde es wirklich um den Eindruck auf den Laien gehen, dann wäre das wohl mit Abstand aussagekräftigste Merkmal die Farbgestaltung. Wenn einer ein schwarzes Gewehr und ein technisch irgendwie ähnlich aussehendes Gewehr in Metallicblau gezeigt bekommt, und dann gebeten wird, einzuschätzen, welches davon von der Truppe stamme und welches aus dem Schützenhaus, dann wird er das auch ohne Fachkenntnisse vermutlich richtig beantworten können. Würde man hingegen den Eindruck auf einen Experten nehmen, dann würde der sich nicht mit Löchern im Schaft aufhalten, sondern z.B. bei zwei schwarzen AR-15, von denen eines Sportler und das andere bei der Truppe ist, erst mal schauen, bei welchem Gewehr der dritte Pin im Lower installiert ist oder nicht, was wohl das aussagekräftigste Kriterium ist. Offenbar hat das WaffG aber weder den Eindruck auf einen Laien noch den Eindruck auf einen Experten im Auge. Die völlige Willkür ist da schon im Gesetz angelegt.
  18. Vielleicht liegt's auch daran. Volksferne der Politik kann auch mit der Politikferne des Volks zusammenhängen. Wobei dein Schularbeitsblatt auch schon etwas älter ist. 2023 waren es wohl immerhin zwölf Petitionen. Die erfolgreichste davon war bezeichnenderweise für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Man könnte also sagen, dass in Deutschland die Leute, die den Arsch nicht hochkriegen wollen, immer noch die Gruppe sind, die den Arsch am ehesten hochkriegen. Sagen wir, jemand sei ein Politiker, der vielleicht noch gewisse Herzensthemen hat, ansonsten aber sich rationalerweise um die Anliegen kümmert, die mit dem höchsten Organisationsgrad vertreten werden und offenbar den meisten seiner potentiellen Wähler wichtig sind. Sagen wir, dieser konkrete Politiker habe zum Waffenrecht eigentlich keine eigene Meinung, vielleicht ein gewisses allgemeines Unbehagen. Und sagen wir weiter, der sehe, dass mit einem bestimmten Thema bundesweit vielleicht so 30'000 Leute so weit motiviert werden können, öffentlich ihren Namen drunterzusetzen. Das ist weniger als die Hälfte der Leute, die sich in gleicher Weise für die Einführung von Major Tom als Torhymne der Nationalmannschaft ausgesprochen haben, und ein Zehntel der Leute, die sich entsprechend gegen den Bau eines Flüssiggasterminals auf Rügen ausgesprochen haben. Welchen Schluss zieht dieser Politiker vollkommen richtig daraus?
  19. Rechtsrat für Massachusetts werde ich noch weniger geben als irgendeinen anderen. Die sind kaputt. Aber mindestens scheinen alle Anbieter von .50 cal. Dekoartikeln, die ich angeschaut habe, problemlos dahin zu liefern, und Massachusetts scheint auch der Ansicht zu sein, dass das Munitionsverbot bei Durchreise unter FOPA nicht greift, solange die Munition in einem geschlossenen Behältnis ist. Passieren kann alles, aber das sie sich einen Reisenden als erstes Opfer einer Rechtstheorie aussuchen würden, die behaupten müsste, Dekoartikel mit Munitionskomponenten seien weiterhin als Munitionskomponenten zweckgewidmet und gleichzeitig seien sie aber keine Munition unter FOPA, scheint dann doch ziemlich unwahrscheinlich. Abgesehen davon: Wenn einer .50 schießen gehen will, was macht der dann ausgerechnet in diesem gottverlassenen Bundesstaat?
  20. Dekopatrone scheint nicht unter eine vernünftige Lesart des Gesetzes zu fallen, der auf den Verwendungszweck des Abfeuerns aus einem 50er Gewehr abstellt. Die 50er werden ja auch gerne zu Flaschenöffnern oder Kugelschreibern verarbeitet.
  21. Bei jeder mir bekannten in Amerika verkehrenden Fluggesellschaft kann man scharfe Munition innerhalb gewisser Mengenbegrenzungen problemlos aufgeben, die dann aber deklariert werden muss. Hülsen und Geschossen sind denen Banane, abgesehen vom Gesamtgewicht des Koffers. Ich würde schon aus praktischen Gründen dazu raten, dass das Dekogeschoss offensichtlich deko ist, also hinten offen, ohne Ersatz für das Zündhütchen. Habe ich auch als Schlüsselanhänger. Weiterhin unterstelle ich, dass das Geschoss inert ist, also nicht gerade armor-piercing incendiary mit Brandsatz drin und auch nicht Leuchtspur. Damit sehe ich auf amerikanischer Seite nicht das geringste Problem. Ob es in Deutschland irgendwelche Beschränkungen gibt, sollte das Geschoss Hartkern oder dergleichen sein, keine Ahnung.
  22. Aber hier dann eben 6300 Euro und zehn Monate auf Bewährung -- für einen Teller mit einer Teigspeise! Wenn man der Einfachheit halber einmal annimmt, dass das Einstellen von Bildern dieser Speise aus rein kulinarischen Gründen gleichmäßig über das Jahr verteilt ist, dann reitet das also 1/365 = 0.3% derer, die einfach ein Bild ihres Gerichts einstellen wollen, unschuldig rein. Da es sich um eine sehr bekannte und weit verbreitete österreichische Spezialität handelt, dürfte die Anzahl solcher Bilder auch nicht gering sein. Dann unterstellen wir einmal, dass Polizei und Staatsanwaltschaft offensichtlich Unschuldige, die keinerlei politische Aussage bezweckten, auch nicht reinreiten wollen. Weil sich die begangene Handlung -- das Einstellen eines Bildes einer beliebten Speise -- aber zwischen unschuldigen Nockerlessern und schuldigen Wiederbetätigern in keiner Weise unterscheidet, kann man für die Unterscheidung Schuldiger von Unschuldigen nicht das begangene Delikt selbst hernehmen, sondern nur Unterstellungen über die verborgenen psychischen Motive. Damit kommt mal also zwangsläufig weg von der Verfolgung konkreter Delikte und hin zu einer Verfolgung einer unterstellten bösen allgemeinen Gesinnung. Und ironischerweise ist genau dieser Übergang von der Verfolgung von Delikten zur Verfolgung von unterstellten Gesinnungen -- "Tätertypen" im Jargon der Nazijustiz -- ein wesentlicher Unterschied zwischen Rechtstaat und Nazijustiz. Ironischerweise machen sie also gerade im Versuch der Verfolgung nationalsozialistischer Wiederbetätigung etwas, das eine Auferstehung der Grundsätze der Nazijustiz darstellt.
  23. Viel größerer Dummfug ist es allerdings, den Rechtstaat auszuhöhlen und mit völlig unbestimmten Rechtsvorschriften völlig uneingegrenzte Sachverhalte zu kriminalisieren. Darf man am 19. und am 21. April auf Instagram Werbung für seine Eiernockerl machen wenn man es am 20. nicht tut? Ist am 20. Werbung für Gnocchi erlaubt, solange man auf den Kartoffelanteil hinweist? Wären Gnocchi am 29. Juli erlaubt? Wie steht's mit Spätzle oder Knöpfle? An welchen Tagen sind private Einladungen zu diesen Gerichten statthaft? Das Problem ist doch nicht, aus welchen Gründen auch immer jemand am 20. April Eiernockerl isst, sondern eher, dass man sich umdrehen und gar noch das Datum prüfen muss, bevor man etwas völlig Harmloses sagt, weil einem sonst Haft droht. Gleichzeitig ist das für wagemutige Freunde der Rechtstaatlichkeit doch geradezu eine Herausforderung. Meine Ideen mit anderen Teigspeisen und dem Spiel mit dem Datum sind da ja nur ein Anfang des Möglichen. Darf man am 13. März auf dem Bahnhof sagen, man habe leider den Anschluss verpasst?
  24. Aber eine Entscheidung einer Sachfrage, denn da ist die Antwort offensichtlich, sondern eine, wie weit sich die Justiz politisieren lässt. Auch darin führt Höcke die Justiz vor, nicht umgekehrt. Es haben die Nazi ja unbestritten "für soziale Gerechtigkeit" plakatiert. Wäre es auch nur denkbar, dass irgendein Staatsanwalt da auch nur einen Anfangsverdacht hegte, die Verwendung dieses Spruchs sei ein nationalsozialistisches Kennzeichen?
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