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Proud NRA Member

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  1. Du irrst bei beiden. Biometrische Systeme haben ihren Zweck. Z.B. wenn man -- wo das erlaubt ist -- eine Stahlkasette haben will, die auf eine Schlüsseleingabe hin aufspringt und einem die Heimschutzpistole mit dem Griff in wohlplatzierter Haltung übergibt ist die Kombination von Fingerabdruck zur Schnellöffnung und Code wenn der Fingerabdruck versagt sehr praktisch. Finger drauf, Klick, und das Fach springt auf und streckt mir den Pistolengriff entgegen. Ein Fingerabdruck lässt sich aber rekonstruieren, denn man hinterlässt ihn ja überall. Ist für die genannte Anwendung aber wenig relevant, weil diese Kassetten eben den Zugriff auf Gelegenheit verhindern sollen und nicht einen systematischen Versuch des Knackens. Ein Einbrecher wird eh nicht mit Nerd-Methoden einen Fingerabdruck rekonstruieren, sondern einfach das Behältnis mit Gewalt aufmachen, den Besitzer zum Öffnen zwingen, oder das Behältnis als Ganzes mitnehmen. Dinge wie Iris-Scanner sind deutlich sicherer, aber nicht nur teuer, sondern auch unpraktisch. Für die meisten mechanischen Schlüssel gibt es eine Vielzahl an Methoden, sie zu reproduzieren. Technisch am einfachsten sind Lockpicks, bei denen ein wohlgeformter Stahlhaken in Verbindung mit Geschick die Funktion des Schlüssels übernimmt. Weiß man, wie der Schlüssel aussieht, also den in ihm enthaltenen Code, erleichtert das diese Arbeit sehr. Hat man kurzen Zugriff auf den Originalschlüssel gibt es zahlreiche Methoden, die mehr oder weniger einem Abguss entsprechen. Kennt man das Aussehen des Schlüssels (z.B. mal schnell ein Photo geschossen) gibt es für viele Schlüsselsysteme spezialisierte Werkzeuge zur Herstellung eines neuen Schlüssels. Manchmal gibt es auch unerwartete Fortschritte: Die tubular cylinder locks (wie auch immer das auf Deutsch heißt) galten einmal als ziemlich sicher. Dann kam jemand auf die Idee eines sinnreichen Werkzeugs, das man nur in das Schloss einzuführen braucht, ein wenig damit wackelt, und presto verwandelt sich dieses Werkzeug in einen passenden Schlüssel (bis man es von Hand zurücksetzt), der so schnell und einfach aufschließt wie das Original. Kann man für 15 Euro oder so bestellen, und die ganz Harten können das sogar mit der Hülse eines Einwegkugelschreibers oder dergleichen als Werkzeug. Mechanische Schlüssel sind nichts als Träger eines Codes, oft mit einem ziemlich geringen Raum an möglichen Kombinationen. Bei einem Haustürschloss mit fünf Pins mit jeweils sechs möglichen Positionen gäbe es theoretisch 7776 Möglichkeiten, die aber nicht alle technisch möglich sind, also in der Praxis vielleicht noch 5000. Also weniger Möglichkeiten als ein fünfstelliger Zahlencode. Wer z.B. ein Photo ins Netz stellt, wie er stolz mit dem Schlüssel in der Hand vor seinem neuen Haus steht, der hat die Kombination herausgegeben. Wer den Schlüssel mal auf einem Tisch liegen lässt, wo jemand ein Photo machen oder ihn sich nur einprägen kann, auch. Vom Verleihen des Schlüssels nicht zu reden. Elektronische Schlösser können theoretisch sehr sicher sein. Der Raum an Möglichkeiten kann bei händisch eingegebenen Codes enorm groß sein, und bei auf einem Speichermedium gespeicherten Codes so groß, dass es viel mehr Möglichkeiten gibt als z.B. Atome im bekannten Universum. Mit Raten ist da nichts, und bei elektronisch gespeicherten Codes kann man auch gegen Abhören kryptographisch sichern. Das Problem mit elektronischen Schlössern ist dann eher, dass es schwer ist, Seitenkanäle zu vermeiden, durch die Information rein und raus geht, wo sie das nicht soll.
  2. Es ist aber jeder Art von Schlüsseln systeminhärent, dass es ein letztes Glied der Kette geben muss, das nicht in einem zertifizierten Behältnis weggeschlossen ist. Wenn man den Schlüssel am Mann hat, dann ist z.B. die Hosentasche ja auch kein zertifiziertes Behältnis. Das führt auch dann spätestens zu einer "Gleichwertigkeitsdebatte" wenn man irgendwann einmal den Schlüssel doch nicht am Mann haben kann. Da kann man dann auch nur fragen, ob die Art der Aufbewahrung eben sozialadäquat und unter den gegebenen Umständen hinreichend vorsichtig war oder nicht, also doch wieder eine "Gleichwertigkeitsdebatte."
  3. Schlösser sind für ehrliche Leute und zur Verlangsamung des Zugriffs durch unehrliche Leute. Eine sichere Verhinderung des Zugriffs durch unehrliche Leute ist schlicht nicht möglich wenn die Zeit und möglicherweise längerfristigen Zugang haben. Sowohl Codes als auch Schlüsselformen lassen sich ausspähen, mit allerlei Techniken. Kameras sind eine Möglichkeit und heutezutage sehr winzig erhältlich. Man kann auch wenn sich auf einer Tastatur nicht eh schon Abriebspuren finden, einfach ein wenig Staub oder dergleichen da anbringen, und dann sehen, welche Tasten bedient wurden. Mechanische Zahlenschlösser haben nicht allzuviele mögliche Kombinationen, so dass man einfach per Roboter alle Kombinationen ausprobieren kann. Wenn man ein Bild eines Schlüssels anfertigen (oder ihn sich mit einem gewissen Talent einfach einprägen) kann, dann ist der Schlüssel, dessen Form ja auch nur ein Code ist, verbrannt. Elektronische Schlösser im bezahlbaren Bereich sind oft nur wenig oder gar nicht gegen den Einbau von Keyloggern geschützt, verraten möglicherweise gedrückte Tasten sogar durch elektromagnetische Abstrahlungen. Die Merkmale biometrischer Schlösser lassen sich fälschen, und der Code lässt sich logischerweise nicht ändern und oft einfach ausspähen, zumal wenn es Fingerabdrücke sind. Das gewaltfreie Öffnen mechanischer Schlösser wird sogar als eine Sportart auf Wettbewerben ausgeübt. Absolute Sicherheit gibt es dabei nicht, und gerade wenn der Angreifer langfristigen Zugang hat, dann sind manche Angriffsvektoren sehr schwer abzustellen. Was man haben kann, ist eine gewisse Zeitverzögerung. Dazu noch sind die meisten potentiellen Angreifer ja auch nicht die hellsten Birnen und bevorzugen normal rohe Gewalt gegen das Behältnis oder den Schlüsselinhaber vor gewaltfreien Tricks, die mehr Können und Planung voraussetzen. So gesehen ist z.B. die Lagerung von zum Aufbruch geeignetem Werkzeug in der Nähe des Tresors -- vielleicht sogar noch Nachbarn, die an Geräusche der Metallverarbeitung aus dem Keller gewohnt sind -- wohl eher eine Einladung als Schwächen bei einer Zahlenkombination oder einem nicht offensichtlichen Schlüsselversteck. Was man außer der Zeitverzögerung auch haben kann ist, dass die Vorkehrungen als sozialadäquat betrachtet werden -- der Verkauf vieler IT-Sicherheitslösungen beruht wohl weniger darauf, dass sie riesig wirksam sind, als darauf, dass der Verantwortliche dann eben sagen kann, er habe beim Marktführer eine Sicherheitslösung gekauft. Das Gefummle am Flughafen ermöglicht es Politikern im Zweifelsfall zu sagen, sie hätten alles versucht. Und so halt auch vor Gericht mit der Waffenlagerung.
  4. Etwas indirekt vielleicht mein Ruger Old Army. Natürlich ist der gerade keine historische Westernwaffe, aber der Wunsch, Pulver und Geschoss separat zu laden und damit Feuer und Rauch zu spucken, mag schon mit dem Mythos des alten Westens zusammenhängen.
  5. Schön wär's. Eine gewisse Selbsthemmung ist ja eigentlich in konstitutionellen Regierungsformen angelegt, absichtlich. In Belgien gehen die Lichter auch nicht gleich aus, wenn sie mal ein Jahr keine Regierung haben. Aber der kleinste gemeinsame Nenner einer Regenbogenkoalition, oder wie auch immer man das nennen will, ist doch Linksgrün auf Turbostufe. Da ist das Problem, dass CDU und Grüne politisch nicht mehr unterscheidbar sind, bei Sachen wie Waffenrecht oder Redefreiheit erst recht nicht.
  6. Für einen traditionellen Patriotismus, der Land, Volk und Verfassungsordnung verpflichtet ist, nicht Personen oder Parteien, trifft das zu. In der neuen Welt, in der die Bundesregierung ganz offen Kritik an der Regierung -- selbst Kritik an mutmaßlich verfassungswidrigem Handeln der Regierung! -- als "Delegitimierung" der Verfassungsordnung verfolgen lässt, sehen sie das allerdings anders. Da muss man sich entscheiden.
  7. Dieses Wort ist ein wirklich geiler mir bisher unbekannter Helvetismus...
  8. Die Griechen und Italiener dürfen das auch. Selbst die kleinen Isländer in der EFTA treten spätestens wenn es um Fischereisachen geht extrem selbstbewusst auf, mit 300'000 Leuten Bevölkerung. Mein Tipp, was passiert wäre, wenn die Schweiz einfach nicht mitgespielt hätte: gar nichts. Wäre natürlich ein Risikospiel gewesen, aber ich hätte ihm eine mindestens 90% Chance auf guten Ausgang gegeben. Das Problem scheint mir eher das Spiel über Brüsseler Bande zu sein: Die Politelite will etwas durchdrücken, das nicht erlaubt und nicht mehrheitsfähig ist. Dann sagt man eben, die EU schreibe das so vor. Hat die nationale Politikelite hingegen keine Lust auf die Umsetzung europäischen Rechts, dann lässt sie es einfach, und es passiert nichts.
  9. Na ja, Deutschland ist ja wegen massiver Verletzungen des Stabilitätspakts auch nicht rausgeflogen. Aber gut, das Volk hat so entschieden.
  10. Was wenn er nicht kriminell ist doch vollkommen in Ordnung ist. Freiheit ist unteilbar. In Amerika jedenfalls scheinen mir Einwanderer unter den Sportschützen übrigens auch sehr gut repräsentiert zu sein. Beim verdeckten Waffentragen ist es schwerer zu sagen, denn das ist ja verdeckt.
  11. Wie gesagt, habe ich ausführlich, gar mit Salzwasser auf der Haut, an mir selbst ausprobiert, und bei dem Hund in Frage -- zugegeben auch sonst mit anderen Hunden usw. eher ein Weichei -- nie in einer Stärke benutzt, die mir entfernt schmerzhaft erscheinen würde. Es erleichtert eben den Übergang von der langen Leine zum freien Laufen. Das Wirkungsprinzip bei richtiger Anwendung ist nicht eine "Strafe", sondern eine Erinnerung. Mit der wiederum kommt man einfacher dazu, dass ein Kommando tausendmal nacheinander korrekt ausgeführt wurde. Damit sitzt es nicht aus Furcht, noch nicht einmal aus Wunsch nach Belohnung, sondern nach einem der wirkmächtigsten Prinzipien, nämlich der Gewohnheit. Irgendein Zwangsmittel, wie eben die lange Leine, benutzt jeder, und wenn das Elektrohalsband viel weniger einwirkt als auch nur mit geringem Tempo in die Leine zu laufen, dann scheint mir das nicht unmoralisch, sondern eben ein kleiner Trick, etwas, das ich weiß und er nicht. In der Übergangsphase, in der ich ihm den Trick nicht verraten wollte, habe ich, nur damit er nicht auf einen Zusammenhang mit dem Halsband kommt, oft nicht einmal das Steuergerät einstecken gehabt. Ich finde die Dinger genial -- klar, sie eröffnen die Möglichkeit des Missbrauchs, aber das tut jede andere Einwirkungsmöglichkeit auch. Ich verwende auch beim Reiten eine Gerte, ohne aber den Gaul zu verprügeln. Eine kleine Berührung der Hinterhand kann aber Wunder wirken. Und moderne Elektrohalsbänder haben auch nichts mit dem Teletakt eines Jägersmannes anno 1970 gemein -- zur Beurteilung rate ich wirklich zum Selbstversuch unter Bedingungen mit maximaler elektrischer Leitfähigkeit zur eigenen Haut. Was, um aufs Thema zurückzukommen, eben darauf hinführt, dass die tatsächliche Gewalt nichts mit physischer Gewalt zu tun hat, sondern mit aus Erfahrung gewonnener Zuverlässigkeit.
  12. Ich ging beim Hund meiner Vermieter, nicht meinem eigenen, nach hinreichendem Gassigehen mit Üben davon aus, dass "Halt" auch "Halt" bedeutet. (Aber nur wenn ich es sage.) Meine Einschätzung war auch richtig. Ein Wort oder eine Handgeste und Kaninchen mit Selbstmordabsichten konnten dem direkt vor der auf den Boden gedrückten Schnauze herumlaufen. Wenn sie auf ihn geklettert wären, wäre er immer noch liegengeblieben. Das alles übrigens ohne irgendwelche Brutalissimoausbildung nach Carl Tabel (aber doch nach den gleichen Prinzipien, nur halt mir eher sanft ausgeübter Konsequenz statt Brutalissimo, zugegebenermaßen auch mit einem Elektrohalsband, das hinreichende Wirkung bei einer Einstellung zeigte, die ich selbst mit Salzwasser auf der Haut im Selbstversuch nicht als schmerzhaft empfand, welche Technik Tabel nicht hatte). Er hat mich nicht einmal enttäuscht. Dafür durfte er auch an einigen Orten, an denen eigentlich die Leine vorgeschrieben ist, frei laufen. Muss man für sich wissen, wem man auf eigenes Risiko vertraut. Er durfte frei herumlaufen und beschnuppern, was er beschnuppern wollte. Ich hatte die tatsächliche Gewalt darüber, was gehetzt oder erlegt wird.
  13. Also das am Entreißen oder Gewaltausübung zu definieren ist schon sehr seltsam. Direkte Beaufsichtigung ist eine andere Sache. Aus einem anderen Rechtsgebiet, wo die Definitionen eindeutiger sind: Im Fliegen in Amerika jedenfalls gibt es sowohl den "pilot in command" als auch, für andere Zwecke, den "sole manipulator of controls." Ich darf, auch ohne Fluglehrer zu sein, jeder x-beliebigen Person jederzeit überlassen, die Kontrollelemente des Flugzeugs zu bedienen. Ist auch ganz praktisch wenn der Flieger keine Quer- oder Seitenrudertrimmung hat und ich mal etwas nachschauen will. Zur Kontrolle auf den Horizont und die Instrumente sowie nach Verkehr draußen schaue ich natürlich trotzdem alle paar Sekunden, muss aber eben nicht gleichzeitig die Flügel gerade halten wenn der Flieger das nicht selbst kann. Auf diese Weise gibt es z.B. Zehnjährige, die ein Flugzeug perfekt landen können, mit Hilfe eines Sitzkissens und nötigenfalls Papas Hilfe mit den Seitenruderpedalen wenn die Beine zu kurz sind. Dabei bleibe aber einerseits ich jederzeit verantwortlich für alles, was mit dem Flugzeug passiert, kann mich nicht mit den Entscheidungen meines Passagiers herausreden. Anderseits habe ich jederzeit absolute Autorität, Weisungen zu erteilen oder die Kontrollelemente zu übernehmen, und die andere Person hat dem unbedingt Folge zu leisten. Beschwerden könnten nach der Landung bei den zuständigen Stellen eingereicht werden. Allerdings darf ich den Flug eben nicht als von mir alleine ausgeführt in mein Logbuch eintragen, was eine andere Stundenzahl ist als meine Stunden als PIC. Analog kann ich wohl davon ausgehen, dass wenn ich eine Person -- der nicht der Umgang mit Waffen anderweitig untersagt ist -- unter meiner Aufsicht schießen lasse und sichergestellt habe, dass meinen Weisungen Folge zu leisten ist und nach menschlicher Erfahrung Folge geleistet wird, ich die Kontrolle über die Waffe behalte. Auf die Weise gibt es bei uns Kinder, die noch nicht in der Grundschule sind, aber ein AR-15 aus dem Liegen gar nicht schlecht schießen. Das geht, und zwar sicher. Natürlich überlässt denen der Papa nicht die Entscheidung, wann und auf was zu schießen sei. Natürlich wissen die nicht die Kombination zum Waffenschrank. Er organisiert das sinnvollerweise auch so, dass er in der Tat physisch eingreifen könnte. Aber der eigentliche Kontrollmechanismus ist doch, dass er Weisungen erteilt, deren Befolgung er jederzeit kontrollieren kann und auch tatsächlich kontrolliert.
  14. Kann man schon, darf man auch, aber was gibt's da zu kontrollieren??? Eine irgendwie unscharf definierte "ordentliche" Aufbewahrung stelle ich mir bei Waffen, die dazu gedacht sind, dass man die Magazine tatsächlich wechselt, eher ohne Magazin vor.
  15. Also außer bei denen für Heimschutz und denen mit fix installiertem Magazin stehen alle meine Kanonen bei mir mit leerem Magazinschacht und leerer Kammer im Schrank. Ist das in Deutschland nicht auch so üblich, auch bei Behörden?
  16. Hmm. Versuch einer Korrespondez: "Ich nehme zur Kenntnis, dass sie aus konfus erscheinenden und nicht näher ausgeführten Motiven die Existenz unseres Vereins, der mit 200 Mitgliedern regelmäßig Schießbetrieb betrieben und eine Verbandsmitgliedschaft unterhalten hat, bestreiten. Darf ich, aus reinem Interesse, erfragen, wie sie eigentlich zur Existenz der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Rechtsform stehen?"
  17. 4. weil man sich so als Anwalt im Idealfall spart, sich überhaupt in den Sachverhalt einzuarbeiten. Ich hatte hier mal eine Klage einer völlig bescheuerten Person. Fieserweise gerade vor Weihnachten zugestellt (allem Anschein nach die Zustellung absichtlich verschleppt), und in einem anderen Bundesstaat. Anwälte mit gutgehendem angenehmerem Geschäft haben kein Interesse an so etwas (zumal sie ja tatsächlich aus der ersten Schilderung nicht sicher sein können, wer da bescheuert ist). Der erste Kontakt, den mir die dortige Anwaltskammer gegeben hat, hatte Disziplinarstrafen wegen Alkohol und Veruntreuung von Mandantengeldern, also eher auch nicht. Der einzige, an den ich dann auf die Schnelle gekommen bin, hat mir als einzige Option eine pauschale Bezahlung angeboten. Die war so kalkuliert, dass ein Vergleich mit dem Anwaltskollegen, den er kennt, vor dem Richter, der er kennt, profitabel ist, aber ein voll ausgetragenes streitiges Verfahren extrem unprofitabel wäre. Eine stundenweise Bezahlung oder dergleichen hat er nicht angeboten, zu keinem Preis. Er hat dann meine säuberlichst gesammelten Unterlagen und deren von mir erstelltes kommentiertes Inhaltsverzeichnis zwar sehr gelobt, aber wohl eher nicht gelesen. Er hat auch keinerlei Anstalten zu den in Amerika vor einem streitigen Verfahren eigentlich üblichen umfangreichen Anträgen gemacht, dafür ohne mich auch nur zu fragen mit der Gegenseite regelmäßig Fristverlängerungen beschlossen. Nach Monaten des Verschleppens eröffnete er mir die Alternative, dass die andere Seite ihre Behauptungen und die Klage vollkommen fallenlassen würde, wenn ich auch keine Ansprüche erheben und die Sache meinerseits nicht verfolgen würde. Die Alternative wäre eine Verhandlung in der selben Woche gewesen, mit einem Anwalt, der weder die nötigen Anträge zu Tatsachen und rechlichen Sachverhalten gestellt, noch die Beweismittel durchgelesen hatte. Oder den Anwalt zu feuern und selbst hinzugehen, aber wer sein eigener Anwalt ist hat ja, wie der Ami sagt, einen Narren zum Klienten, also auch nicht. Oder noch mal versuchen, jemand anderen zu finden, aber Fühler, die ich in der Zwischenzeit ausgestreckt hatte, waren auch ergebnislos geblieben. Weder die Richterin noch mein Anwalt noch der der Gegenseite waren auf einer Law School, deren Namen ich auch nur kennen würde, und Anwälte von Unis, die ich kenne, haben an dem Dreck kein Interesse, zu keinem Preis. (Ausnahme: Wenn es ein Koppelgeschäft ist, dass man einer Großkanzlei viele Aufträge im kommerziellen Geschäft zu vergeben hat, dann machen sie einem gelegentlich im Rahmen dieser Beziehung auch privaten Quark, sehr teuer, aber immerhin eine Option, die ich nicht hatte.) Im Rückblick war das offenbar ein Standardverfahren zwischen denen. Die Anwälte und der Richter einigen sich einfach auf eine ewige Verschleppung der Sache, bis den Seiten die Lust vergeht. Mit dem rechtlichen Sachverhalt oder den Tatsachen brauchen sie sich so gar nicht zu beschäftigen. Zugegeben: Das kann auch befriedend wirken. Es gibt ein Buch über das Reichskammergericht des Heiligen Römischen Reiches, das genau diese Arbeitsweise darstellt: Die haben kaum je ein Verfahren entschieden, aber durch bisweilen jahrzehntelange Verschleppung z.B. religiöse Mehrheiten von Gewalt an religiösen Minderheiten abgehalten, bis die Minderheiten freiwillig weggezogen waren und so immerhin ihre Häuser und Höfe zu Marktpreisen verkaufen konnten usw. Am Schluss hatte ich Ruhe und einen Zettel, dass alle Behauptungen zurückgenommen seien, aber befriedigend (als Extremfall: andere Seite sitzt wegen Meineid, was aber praktisch nie passiert, egal wie offensichtlich) geht anders. Im Ordungsrecht auch nicht anders. Beim Skifahren haben sie mir dieses Jahr einen Strafzettel wegen angeblich behindernden Falschparkens verpasst. Das ist klein genug, da kann man sein eigener Anwalt sein. Also, Widerspruch, nicht nur habe ich exakt da geparkt, wo ein Schild sagt, dass ich parken soll, es war auch in keiner Weise behindernd. Noch mehr, selbst wenn ich jemanden behindert hätte, steht in der Gemeindesatzung, nach der dieser Strafzettel ausgestellt wurde, eine Definition dieses behindernden Falschparkens, die mit dem Fall wirklich nichts zu tun hatte. Als ich mal angerufen hatte, um nachzufragen, wirkten sie auch überrascht, dass sich jemand tatsächlich die dem Strafzettel zugrundeliegende Gemeindesatzung durchliest. Aber dann konnten sie sich doch nicht durchringen, einfach zu sagen, dass ich recht hatte, sondern machten eine kostenlose Verwarnung aus der Sache. Gegen die hätte ich klagen können, macht aber natürlich keiner.
  18. Das ist nicht, was in der Verbotsverfügung steht. Die richtet sich gegen COMPACT-Magazin GmbH und gegen CONSPECT FILM GmbH. Wenn die mehr als einen Gesellschafter haben, dann sind es Vereine im Sinne des Vereinsrechts. Dass es sich in Wahrheit eben nicht um diese Vereine dreht, sondern gar offensichtlich um ihre Presse- und Filmerzeugnisse, ist eine andere Sache. Ist "scum" -- Dreck -- bei Deinen Schützenbrüdern die übliche Anrede untereinander, für Leute von denen man nichts weiß, außer dass sie offensichtlich im falschen Verein waren, was sie vielleicht hätten merken können, vielleicht auch nicht? Also vorausgesetzt, die Bedürfnisse gingen über DSU, doch offenbar schon. Oder soll es so gewesen sein, dass da der Vorstand einfach selbst DSU gespielt und einfach alles gefälscht hat? (Das würde natürlich auch die von mir skizzierte Argumentation, dass es eben doch ein Verein in einem Verband war, entwerten, denn der meiner Ansicht nach existente Verein wäre dann ja nicht im Verband gewesen.)
  19. Dass es sich bei einer GmbH, jedenfalls mit mehr als einem Gesellschafter, um einen Verein im Sinne des Vereinsgesetzes handelt, bestreitet doch niemand. Wohl aber, dass man ein Vereinsverbot mit der offensichtlichen Motivation, dadurch das Verbot der Zensur von Presseerzeugnissen zum umgehen, ausspricht.
  20. Das steht so aber eben nicht im BGB. Die Funktion eines rechtsfähigen Vereins wird nach §25 durch die Satzung bestimmt. Das BGB geht aber eindeutig davon aus, dass es auch nicht rechtsfähige Vereine gibt, die es selbst nicht näher definiert, hat dazu extra den §54. Man braucht z.B. auch sieben Leute für die Eintragung als rechtsfähiger Verein, aber nicht um überhaupt einen nicht rechtsfähigen Verein zu begründen, der aber trotzdem ein Verein ist. Oh, und Doktor Google hat dafür auch das passende Urteil gefunden, VG Freiburg, Urteil vom 23.09.2016 - 4 K 2257/15: Also kommt es für die Existenz eines Vereins auch im bürgerlichen Recht (dessen Relevanz für das Waffenrecht nochmal eine andere Frage wäre) gerade nicht auf eine Satzung mit einer bestimmten Form an. Das wiederum hat der BGH schon 1977 entschieden. Ein Vorstand bestand ja offensichtlich. Fanden denn von Zeit zu Zeit auch Mitgliederversammlungen statt? Das BGH-Urteil scheint mir da übrigens noch weitgehender als die Freiburger, weil es auch den Vorstand und die Mitgliederversammlungen als Indiz verwendet, aber nicht schriebt, sie seien absolute Voraussetzungen. Der Verein des BGB entsteht laut BGH durch Mehr braucht es nicht, und das lag doch offensichtlich vor. Die bloße Behauptung des Amtes, es liege kein Verein vor, weil ihnen die Satzung nicht passe, scheint da doch ziemlich dünn.
  21. Mit ausschließlichem Bezug aufs BGB und selbst da vielleicht zweifelhaft. Aber sind die Regelungen des BGB wirklich die richtigen für das Vereinsprivileg des WaffG? Oder wäre das Vereinsgesetz da nicht der logischere Ort für die Definition eines Vereins? Und letzteres setzt eben nichts anderes als den längerfristig gemeinsam verfolgten Zweck voraus. Selbst im BGB aber scheint mir nicht klar, dass das gar kein Verein sei. Vielleicht ist es ein nicht rechtsfähiger Verein. Aber wenn Unregelmäßigkeiten in der Satzung bei einem nicht rechtsfähigen oder nicht eingetragenen Verein dazu führen würden, dass der ganze Verein "nichtig" ist, wie das Schreiben das ohne Bezug auf eine Begründung nennt, dann müsste das eigentlich auch auf GbR zutreffen. Selbst eine GbR für wirtschaftlichen Betrieb kann ja auch ganz ohne Gründungsdokumente, selbst ohne mündliche Absprache, nur durch konkludentes Handeln begründet werden. Wenn das -- und zwar im Innen- und Außenverhältnis -- für die Schraubenhandlung Müller und Mayer zulässig ist und das BGB für Vereine nichts Abweichendes vorschreibt, dann scheint es mir seltsam zu sagen, dass das für Vereine nicht gelten sollte.
  22. Ob das ein Rechtsnachfolger des aufgelösten oder ein neuer Verein war, wäre spannend, sollte es Streit um offene Forderungen geben. Aber ein Verein überhaupt scheint mir klar zu existieren: "Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat." Wenn man Schießbetrieb macht und sich gegenüber einem Verband, vielleicht auch mit einem Schild an der Tür oder einer Vereinspostille, als Verein bezeichnet, einen Vorstand hat, usw., dann scheinen sowohl der gemeinsame Zweck wie auch die organisierte Willensbildung doch offensichtlich. Dass der Vorstand seine Geschäfte auf sehr seltsame Art und Weise ausübt, ändert daran vermutlich nichts. Ich wüsste jedenfalls nicht, wie es daran etwas ändern sollte. Der Gesetzgeber hat so deutlich wie nur möglich ins Gesetz geschrieben, dass es auf eine bestimmte Rechtsform gerade nicht ankommen soll, sondern auf die gelebte Realität des gemeinsamen Zwecks und der organisierten Willensbildung über einen gewissen Zeitraum hinweg.
  23. Idealerweise eben gar keine Gründung, sondern einfach die Eintragung eines offenbar nicht nur bestehenden, sondern ziemlich großen und aktiven Vereins, der eben gerade nicht eingetragen ist. Wenn dann idealerweise die Anmeldungen und Gebühren an der Verband abgedrückt wurden, dann hätte mal doch eigentlich lediglich einen Verein, der nicht eingetragen war und dessen Mitglieder mutmaßlich vom Vorstand abgezockt wurden, aber eben einen kontinuierlichen Vereinsbetrieb. Wenn das so hinhaut, dann sollte eine Mitgliederversammlung, die eine förmliche Satzung beschließt, einen Vorstand wählt und die Eintragung beschließt, das doch ins Reine bekommen können. Ich bin jetzt bestimmt kein Anwalt für Vereinsrecht, aber vielleicht könnte da ja einer helfen, das so zu machen. Auf den ersten Blick sehe ich nicht, was dagegen spräche. Es würde ja auch der tatsächlichen Lebensrealität entsprechend, dass die Leute sich offenbar als Mitglieder eines Vereins gesehen haben, dass dieser Verein hoffentlich Beiträge an den Verband abgedrückt hat, dass Schießbetrieb stattfand, also alle Merkmale eines Vereinslebens tatsächlich stattgefunden haben, womit dann auch aus waffenrechtlicher Sicht dem Vereinsprivileg nichts entgegenstehen sollte. Das wäre dann eine recht einfache Lösung gleich für alle Mitglieder auf einmal.
  24. Ist das so, dass der Verein nicht existiert, oder war es dann eben ein nicht eingetragener Verein, in Kontinuität der Mitglieder mit dem erloschenen eingetragenen Verein? Es haben ja offenbar 200 Leute den Willen gehabt, sich zusammenzuschließen, Schießbetrieb zu machen, Beiträge zu zahlen, usw., also gemeinsam einen Zweck zu verfolgen. Das WaffG jedenfalls schreibt doch keinen eingetragenen Verein vor, oder? (Kann von der Haftung oder Vereinsvermögen her blöd werden wenn nicht eingetragen, aber das ist eine andere Baustelle.)
  25. Wenn Du schon am Optimum bist, gar nichts. Beim stehenden Gewehrschießen, gar noch mit ordentlich Wind, ist das natürlich noch mal stärker. Das Zittern des Visiers und damit der Schussrichtung muss man da zunächst mal akzeptieren. Solange Du korrekt ansagen kannst, wo dein natural point of aim (nicht sicher, wie das auf Deutsch heißt) war und wohin der Schuss ging ("calling your shots" auf Englisch), ist erstmal alles gut. Eine Verbesserung des Schusses über die Genauigkeit, mit der man halten kann, hinaus erzwingen zu wollen führt meistens zum Verreißen. Längerfristig, nicht direkt bei einem Schuss, sondern in der Entwicklung als Schütze, kann man sich natürlich fragen, wo das Zittern herkommt, und schauen, dass man es abstellen kann. Wenn sich der natural point of aim nicht mit dem Ziel deckt, dann wird man die Haltung da entsprechend verändern müssen. Insbesondere bei den statischen Disziplinen -- aber wo ohne Zeitverlust möglich auch bei den dynamischen -- sollte man schauen, dass man die Körperhaltung durch das Skelett stabilisiert (oder je nach Disziplin durch Zwangsjacke, Riemen, Zweibein, Kissen, Barrikaden, was auch immer, jedenfalls Dinge, die wie das Skelett ihre Form ohne Verrichtung von Arbeit beibehalten) und nicht durch Muskelkraft, dann die Aufwendung von Muskelkraft führt zu Zittern und Ermüdung. Spezialisten für die statischen Disziplinen können da sicher mehr dazu sagen als ich.
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