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  1. Schon die Vorstellung, dass die korrekte Wiedergabe eines von einem Gericht veröffentlichten Urteils ein Klagegrund sei, ist geil. Gleichzeitig einfach mal in OpenJur aktuelle Fälle gestöbert, und es geht gleich so geil weiter: Ein "Stadtpolizist" in Uniform ist also niemand, der in einem irgendwie feierlichen Akt auf das Grundgesetz geschworen hat (und sei es im Rahmen eines freiwilligen Polizeidiensts oder was auch immer), sondern ein Typ aus Arbeitnehmerüberlassung. Arbeitnehmerüberlassung und im entferntesten Sinne Sicherheitsgewerbe als Kombination hört sich für mich irgendwie nach dunkelster Ecke "Türstehermilieu" an...
  2. Also in diesem Fall ist es für denjenigen, der das Schießen gestattet, eine Ordnungswidrigkeit und für das Kind gar nicht mit einer Strafandrohung verbunden. Ob man es, sollte es tatsächlich geschehen sein, gleich der ganzen Netzgemeinde auf die Nase binden will ist eine andere Frage. Auch ob die Vorstellung vom Pistolenschießen als wesentlichem Teil des Polizeiberufs realistisch und produktiv ist wäre eine andere Frage. Ein Praktikum bei der Bahnhofsmission wäre wohl näher am zu erwartenden Alltag.
  3. Vernichtung von Beweismitteln bei schwebenden Verfahren (ich hoffe und unterstelle einfach einmal, dass er in irgendeiner Form Anzeige erstattet hat) eigentlich eine noch größere. Egal, ob diese Beweismittel jetzt den Sammler oder einen Polizisten entlasten würden. Das sind die Sachen, für die man richtig sitzen sollte, weil dadurch das Vertrauen in einen rechtstaatlichen Prozess und damit das Gewaltmonopol untergraben werden. Wenn man denn versteht, dass es sich beim Gewaltmonopol eben nicht um den Besitz einer Kanone handelt, sondern um die Bereitschaft der Leute, ihre Streitigkeiten vor Gericht und nicht mit Kanonen auszutragen.
  4. Ich kann Dir sagen, was dann passiert: Ich habe an mehrere Leute, die z.B. daheim seit vielen Jahren ein böses AR-15 liegen haben (oft nach einer saudummen Politikerrede mit Verbotsforderungen gekauft), ein stehendes Angebot, das Ding durchzuputzen, die Bedienung zu erklären, und sie auf den Stand zu nehmen. Angenommen hat von denen (im Gegensatz zu Nichtwaffenbesitzern, die schon annehmen) noch keiner. Ist halt jemand Besitzer eines Briefbeschwerers, zumal wenn noch nicht einmal ein Grundvorrat Munition erworben wird.
  5. Einmal abgesehen davon, dass der Threadersteller nicht ganz ernstgenommen werden will (hoffentlich, oder er sollte mal in sich gehen), wäre daran nichts Verbotenes. Eine bestimmte geistige Reinheit des sportlichen Interesses, dass man gar von der Waffeneigenschaft des Sportgeräts irgendwie angeekelt ist, fordert der Gesetzgeber nicht, sondern bestimmte Voraussetzungen. Wenn man die erfüllt, dann spielt auch keine Rolle, wenn das Interesse am Waffenbesitz ein sexueller Fetisch oder sonstwie ungewöhnlich wäre. Und mal im Ernst: Ohne das Bedürfnisprinzip wären auch in Deutschland viele der Sportschützen eben Spaßschützen ohne Vereinsangehörigkeit, oder die Vereinsangehörigkeit wäre jedenfalls nicht vom Wunsch nach rein sportlichen Dingen wie der Verwaltung von nationalen Punkteständen und Regelwerken getragen, sondern von Zugang zu einem Stand, Geselligkeit, usw.
  6. Das, wie auch der Schuldbegriff überhaupt, ist aber eine strafrechtliche Kategorie. Bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, also Verwaltungsrecht, braucht es ja keine Schuld, sondern "Tatsachen" und eine "Annahme". Eine auf Tatsachen gestützte "Annahme" ist offensichtlich viel weniger als ein "Beweis".
  7. Stell Dir doch einen enorm großen Holzpenis her und mach den unter das Segeltuch. Wenn die Ritter des Rechts Dir dann an den Karren fahren wollen, dann kannst Du Dich immerhin auf die Belustigung eines Prozesses freuen, in dem jemand darzutun hat, dass ein Riesendildo aussehe wie eine Feuerwaffe...
  8. Boris Palmer, der Tübinger OB, hat einmal eher unangemessen seine persönliche Streitlustigkeit mit der für solche Fälle in der Praxis eher nicht ausgeübten Eigenschaft der Bürgermeisters als Leiter der Ortspolizeibehörde zu verknüpfen. Glücklicherweise, ohne dass von irgendeiner Seite Gewalt oder gar tödliche Waffen in den Raum gestellt wurden. Trotzdem ist die Verquickung von polizeilicher Tätigkeit mit anderen Tätigkeiten bisweilen eher schwierig. Ein Politiker kann und darf steitlustig und parteiisch in seinen dienstlichen Äußerungen sein (wenn auch nicht in seiner Amtsführung). Ein Polizist nicht. Wenn also ein Politiker, dessen Erfolg wesentlich auf Krawall beruht (krawallig auch da, wo er vollkommen recht hat), sich mit einem Studi gegenseitig anpöbelt und anbrüllt, dann plötzlich auf die Polizeischiene umschwenkt, wird das eher schwierig. Natürlich hat jeder Bürger auch ohne Sondermütze Rechte, Pflichten, und freiwillige erwünschte Verhaltensweisen, darunter eben auch Dinge wie Notwehr oder die Festnahme von Straftätern unter gewissen Voraussetzungen. Natürlich darf er die Notwehr auch bewaffnet ausüben, und wenn's nach mir ginge, dann wäre das das grundlegende "Bedürfnis", das den Waffenbesitz rechtfertigt. Es gibt auch Beleihungen von Nichthoheitsträgern mit hoheitlichen Aufgaben. Aber ich halte es allgemein eigentlich für sinnvoll, dass der Regelfall der ist, dass die Rennleitung von den Teilnehmern des Rennens zu unterscheiden ist. Erst recht, wenn in diesem Zusammenhang Waffen ins Spiel gebracht werden. Wenn ich hier so lese, was es für Fuzzis gibt, die anscheinend schon in der Eigenschaft als sportliche Funktionsträger einen gewissen Autoritätskomplex entwickeln, dann bin ich mir nicht so sicher, ob sicher deren Persönlichkeit zum Besseren entwickeln würde, würde man ihnen eine besondere Mütze in Teilzeit verleihen.
  9. Kann mal jemand eine "Infographik" machen, wie viele mutmaßliche Hexen wo eine Approbation als Apothekerinnen haben? Rothaarig, einmal eine Esoterik-Messe besucht, usw., da kann man doch mutmaßen. Und wer sagt mir, dass die nicht mit dem Teufel den Verkehr ausüben und ihren Kunden verhexte Giftmischungen statt Medikamenten verkaufen?
  10. Schon. Aber um ein Gesetz deswegen vor Gericht zu kippen, muss es schon wirklich extrem schräg sein. Die Gerichte sind keine Revisionsinstanz des Gesetzgebers wegen Bescheuertheit von Gesetzen. Der Kläger dürfte auch kein derartiges Argument überhaupt vorgetragen haben. Damit ist die Bescheuertheit des Gesetzes für das Gericht erst einmal nicht relevant, sondern es muss das Gesetz so wie es ist auslegen. In dem Kontext dann finde ich es eigentlich verständlich, dass wenn man als gegeben annehmen muss, dass der böse Gegenstand in einem Behältnis eines gewissen Schutzgrades aufbewahrt werden muss, man nicht den Schlüssel zu diesem Behältnis und damit zum bösen Gegenstand in einem Behältnis mit niedrigerem Schutzgrad in der Nähe lagern darf. Dass das Ganze hirnverbrannt ist, brauchst Du mir nicht zu sagen. Aber die Feststellung der Hirnverbranntheit des Gesetzgebers ist zuvorderst Sache der Wähler, nicht der Gerichte. Persönlich verwende ich Behältnisse, die man sicher mit dem Werkzeug im Haus in absehbarer Zeit aufkriegen kann, und sollte ein Einbrecher ausnahmsweise ein funktionsfähiges Gehirn haben, liegt sogar Werkzeug zur zerstörungsfreien Schlossöffnung herum, mit dem ich mich während langweiliger Telephonkonferenzen unterhalte. Aber jedenfalls ist die Aufbewahrung so, dass im Zweifel eindeutig ist, dass jemand nicht einfach an die Kanone gekommen ist, sondern entweder massive Gewalt oder geübtes und planvolles Vorgehen angewandt hat. Für die primären Heimschutzwaffen gibt's Stahlkassetten, die auf Fingerabruck oder Zahlencode öffnen.
  11. Mag sein...aber es gibt auch davon nur teilweise abhängig eine erlernbare Fähigkeit, bei Prüfungen zum gewünschten Ergebnis zu kommen. Eine Technik ist z.B. wenn es Prüfungsfragenkataloge oder Übungsprüfungen in mit eng nachempfundenen Fragen von Drittanbietern gibt, erstmal zu ermitteln, was man eh schon kann und auf welchen Feldern man sich prüfungsspezifisch vorbereiten sollte. Also erst relativ flott z.B. das Lehrbuch durchgehen, dann schauen, was mit dieser Technik sitzt, und dann das Zeug prüfungsspezifisch vorbereiten, das man nicht auf die lockere Art absorbieren kann. In meinem Fall z.B. war Mikroökonomik und Finanzmathematik beim CFA kein Problem, aber ich habe noch nie speziell für eine Pensionskasse oder dergleichen gearbeitet, und einiges an Vorschriften für die kann man sich auch nicht logisch denken, das habe ich dann halt gebüffelt (und hinterher wohl genauso schnell vergessen, wie ich es gelernt habe, aber ich weiß immerhin noch, dass es existiert, sollte es mal relevant werden -- das reicht, um den Justitiar zu fragen, bevor ich etwas Blödes sage oder schreibe).
  12. Dürfte auch von persönlichen Eigenschaften abhängen. Ich habe CFA mit Vorbereitung deutlich unter der Empfehlung jede Prüfung beim ersten Mal gepackt (die Mehrzahl fliegt durch, die meisten, die anfangen, kommen nie zum Ziel). Beim Fliegen habe ich auch entgegen der üblichen Empfehlungen die Theorieprüfung aus dem Weg gebracht, bevor ich nur eine Flugschule gesucht habe (den Weg vom Anfangen bis zum Privatpiloten halten wohl so 20% im Schnitt des Landes durch). Also habe ich wohl ein Händchen für Prüfungsvorbereitung. Es gibt Leute, die brauchen dafür eben länger (lernen dann aber vielleicht z.B. die perfekte Landung mit dem Flieger in weniger Stunden als ich gebraucht habe). Allerdings sind das auch Beispiele für Prüfungen mit objektiver, sogar vollautomatischer Bewertung. Bei einem Prüfungsausschuss etwas missgünstiger Gesellen könnte so etwas schon deutlich schlechter ausgehen, wenn man damit aufschlägt, sich effizient und arbeitsökonomisch vorbereitet zu haben...
  13. Eine Regelung, dass Waffen mit gesundem Menschenverstand und verkehrsüblicher Sorgfalt aufzubewahren sind, die Methode aber dem Besitzer überlassen ist, hat der Gesetzgeber aber gerade und ausdrücklich nicht getroffen. Im Gegenteil, der Gesetzgeber hat gerade sein Misstrauen gegenüber dem gesunden Menschenverstand der Waffenbesitzer in ein Gesetz gegossen. Wir könnten Gebrauchswaffenschießen als Schulsport haben, und das wäre vielleicht gar nicht blöde, aber das würde nichts daran ändern, dass die angemessene Sorgfalt im Umgang je nach Situation unterschiedliche Dinge erfordern könnte, auch bei einer gesetzlichen Regelung, die das dem gesunden Menschenverstand überließe. Im Fall des Anlasses der Anlassgesetzgebung zu den Aufbewahrungskontrollen soll der spätere Mörder einem Psychiater Tötungsphantasien anvertraut haben, was der Psychiater wieder den Eltern anvertraut haben soll. Das ist offensichtlich eine andere Lage, als wenn der Sohn sich in der Landjugend und in der Kirchengemeinde engagiert und bei allen beliebt ist.
  14. Was aber grundsätzlich -- in jedem Bedürfnisquatsch, der auf überdruchschnittliche Gefährdung abhebt -- vollkommen willkürlich ist. Das Problem mit der überdurchschnittlichen Gefährdung ist, dass sie sehr stark mit überdurchschnittlicher Gefährlichkeit korreliert. Morde passieren normalerweise im eigenen sozialen Umfeld. Wäre besondere Gefährdung als Kriterium ernstgemeint, dann müssten Chefs von Motorradrockerclubs, die nicht wegen einer Straftat die Zuverlässigkeit verloren haben, als erste die Scheine kriegen. Mitglieder von sogenannten "Clan-Familien" ebenfalls, entweder weil denen andere derartige Familie etwas antun wollen, oder weil sie ehrlich und integriert sind und die eigene Familie das nicht gut findet. Skinheads, die auf Antifa-Territorium wohnen, und Antifanten, die im Skinheadland wohnen, wären ebenfalls eindeutig mehr als die Allgemeinheit gefährdet. Bei Richtern, Beamten, Politikern, Bankern, usw. hält sich die tatsächliche Gefährdung, statistisch gesehen, dagegen in engen Grenzen, erst recht die Gefährdung, die mittels einer von einem Einzelnen geführten Waffe abgewendet werden könnte -- wenn die RAF gelernt hat, Hohlladungen zu konstruieren und elektronisch gesteuert zu verschießen, dann wird eine 9mm Kompaktpistole als Gegenargument kaum erfolgreich sein, erst recht wenn man eh Personenschutz mit dickeren Kanonen hat. Natürlich sind solche Kriterien nie so gemeint, dass tatsächlich die am meisten Gefährdeten, also die Unterwelt, den Schein kriegen sollen. Tatsächlich geht es immer um ein Privileg für Bonzen, vielleicht geteilt mit einigen den Bonzen sympathischen Personenkreisen.
  15. Aber andererseits: Was willst Du schon erwarten? Der Gesetzgeber ist der Meinung -- sicher blödsinnigerweise, aber das hat das Gericht normal nicht zu prüfen, wurde wohl auch nicht vorgetragen -- dass ein Behältnis gewisser Sicherheitsklassen her muss. Nun ist ist jedenfalls die Intention solcher Behältnisse, dass der Zugang ohne Schlüssel länger dauert als mit. Insofern ist es eigentlich schon naheliegend, dass man dieselbe Forderung -- wieder ohne konkrete Frage nach dem Sinn -- dann auch bezüglich der Aufbewahrung des Schlüssels stellt. Der Gesetzgeber hätte ja eine allgemeine Pflicht zu sicheren Aufbewahrung erlassen oder es einfach bei den allgemeinen Sorgfaltspflichten des bürgerlichen und des Strafrechts lassen können. Hat er aber nicht. Er will, dass unabhängig von der Sinnhaftigkeit gewisse technische Normen erfüllt werden. Da liegt es dann eigentlich fast schon nahe, dass die Aufbewahrung des Gegenstands, der die Umgehung der normierten Zugriffssicherheit ermöglicht, ebenfalls wieder diesen Normen entsprechen muss. Ansonsten müsste das Gericht, was sicher mindestens genauso nach Willkür riechen würde, normieren, welche anderen Aufbewahrungsmöglichkeiten des Schlüssels okay sind. Mit einem Magneten offen an die Tresortür geheftet ist wohl eindeutig nicht okay. In einem überwachten Bankschließfach ist wohl eindeutig okay. Aber wo sollte das Gericht da die Grenze ziehen, wenn nicht bei der vom Gesetzgeber verlangten Norm? Es ist hirnrissig, aber meines Erachtens mehr auf der Seite des Gesetzgebers als der des Gerichts.
  16. Dann aber bitte in einem geilen Kaliber, das als mehrschüssige Waffe schlecht zu realisieren wäre. Ich denke so an ein Glock 19 Griffstück, das einmal mit dem Threadersteller als die Waffe der Wahl genommen, das .50 BMG abfeuert, logischerweise als Einzellader.
  17. Es gibt da eine Geschichte: Das Strategic Air Command, die Abteilung der Luftwaffe für die dicken Bomber und die dicken Kernwaffen, wurde ja von Curtis LeMay begründet, der z.B. zu seiner Rolle im Koreakrieg selbst gesagt hat, da 20% der Bevölkerung abgebrannt zu haben. Das war wesentlich zu hoch gegriffen, aber darauf kommt es nicht an, jedenfalls wurde mangels anderer Ziele und Möglichkeiten eine vollkommen unterschiedslose Bombardierung ziviler Ziele aus der Sache. Dieser Curtis LeMay seinerseits äußerte über seinen Amtsnachfolger, Thomas Power, der sei "nicht stabil" und "ein Sadist". Das hatte man nun das Muffensausen, dass es nicht gut sei, wenn solche Leute die Möglichkeit hätten, unerlaubt Kernwaffen mit Megatonnen Sprengkraft pro Waffe zu aktivieren. Wer Berufssoldat wird, und dann Kommandant einer Einheit werden will, deren wesentliche Fähigkeit das unterschiedslose Abbrennen nahe am Weltuntergang ist, der ist vielleicht etwas seltsamer drauf, als jemand bei der Infanterie usw. Gut, also beim teuersten Hersteller die besten Zahlenschlösser bestellt und sinnreich eingebaut. Acht Stellen. Beim SAC seinerseits hate man nun wiederum Muffensauen, dass wenn der Dritte Weltkrieg ausbricht der Code nicht übermittelt werden könnte. Also hat man sich zwar der Vorschrift gefügt, diese Schlösser zu haben, dann aber einfach den Code auf 0000000 eingestellt... Bei den Briten können übrigens bis heute die Kommandanten der strategischen Uboote selbstständig die strategischen Raketen abfeuern. Der Gedanke ist, dass wenn es überhaupt einen nachvollziehbaren Grund dazu gibt, vermutlich niemand in London mehr den Befehl erteilen kann. In jedem dieser Uboote ist ein "Letter of Last Resort", vom Premierminister von Hand geschrieben, mit dem Befehl, was zu tun ist, wenn keine Signale aus der Heimat empfangen werden können. Angeblich soll der Premierminister dabei aus den Optionen aussuchen: Abschießen, nicht abschießen, eigene Entscheidung treffen, sich Australien oder den Vereinigten Staaten unterstellen, sollten die noch existieren. Den Zusammenhang dieser Geschichte mit der Schlüsselaufbewahrung für eine Olympische Schnellfeuerpistole (wie gewalttätig sich das schon anhört!) überlasse ich dem Leser...
  18. Das sind die schlimmsten Fälle. Da konstruieren sich Richter, ohne allzu viele Gedanken daran zu verschwenden, abenteuerliche Rechtstheorien bei ausgesprochen unsympathischen Angeklagten, bei denen man wohl auch auf anderem Wege zum selben Ergebnis kommen könnte, es also insofern kaum eine Rolle spielt. Anschließend dienen diese Urteile mit abenteuerlichen Rechtstheorien als Präzedenzfälle bei sympathischeren Angeklagten.
  19. Wenn er die zur Bewaffnung einer Putschistengruppe benutzt hätte, dann ist eigentlich unerheblich, ob sie legal ausgestellt sind oder nicht. Wobei umgekehrt der illegale Besitz auch dann kein so wirklich ernstes Problem ist, wenn es sich um eine Sammlung zu Sammlerzwecken und eben nicht die Bewaffnung einer kriminellen Gruppe handelt. Wäre halt die Frage, ob tatsächlich irgendwelche Pläne bestanden, mit einer Gruppe, die man eher beim Bingo-Spielen im Altersheim vermuten würde, bewaffnet den Reichstag übernehmen zu wollen.
  20. Nach den rechtlichen Erwägungen anderer Diskutanten noch eine wirtschaftliche: Gewerbliche Felder, die Spaß machen oder ein interessantes Thema haben, und die viele Leute können oder zu können meinen, haben eine Tendenz, nicht profitabel zu sein. Klassisches Beispiel wäre die Gastronomie. Ein Café ist schnell aufgemacht, meistens aber genauso schnell wieder zu, und mit etwas Pech ist danach eine zuvor schon prekäre Existenz noch prekärer. Nun spricht nichts gegen Liebhabergewerbe, bei denen bestenfalls vielleicht sogar noch ein Buchgewinn anfällt, die aber selbst dann nach Anrechnung eines Stundensatzes für Deine Zeit und einer Risikoprämie, wirtschaftlich ein Verlustgeschäft sind. Man sollte sich dann aber klar sein, dass es Liebhaberei ist, wissen, wieviel Zeit oder Geld man damit zu verlieren gewillt ist, und sich das auch leisten können. Wenn es ernsthaft um Gewinnmaximierung geht, und sei es auch nur nebenberuflich, dann solltest Du Dir eben über Deine Nische im Klaren sein. Den deutschen Markt kenne ich nicht, aber in Amerika gibt es ja die Vorschrift, dass die meisten Waffenverkäufe über einen Händler gehen müssen, bei dem man die Waffe abholt. Da gibt es dann z.B. einen Markt von kleinen Waffenhändlern, die kein eigenes Inventar haben, sondern wo man sich Waffen aus dem Versandhandel hinschicken lassen und da dann abholen kann. Der Stundensatz hält sich in Grenzen, aber immerhin wird außer dem Tresor im Keller der Wohnung eigentlich kein Kapital benötigt. Für einen behinderten Veteranen, der auch die Kinder betreut, z.B. kann das ein nennenswertes Zubrot von daheim mit recht freier Zeiteinteilung sein. Deutlich mehr geht, wenn man sich einen Ruf erarbeitet, für gewisse Tuningarbeiten bei einer bestimmten Sorte Waffe sehr gut oder gar der Beste zu sein, entweder durch die Ausführung der Arbeiten oder durch die Herstellung von Spezialteilen. Diesen Ruf muss man sich aber erstmal erarbeiten. Hab Spaß damit, aber sei Dir über die Zielsetzung bezüglich Spaß und/oder Gewinn im Klaren, und sorge mit einem geeigneten Konzept dafür, dass es kein Fass ohne Boden wird.
  21. Fraglich. Der war ja nicht einmal Monarch Deutschlands, sondern Preußens, in seiner Eigenschaft als König. Die anderen Teilstaaten hatten ihre eigenen Monarchen oder waren, im Fall der Hansestädte, Republiken. Deutschland war auch kein und nannte sich nicht Kaiserreich. Der Deutsche Kaiser war die umbenannte Funktion des Bundes, die vorher "Präsidium" hieß. Daher die Frage Bismarcks an Wilhelm, der auf den Kaisertitel keine Lust hatte, ob er denn ewig ein Neutrum bleiben möchte.
  22. Vermutlich Übungs- und Gewöhnungssache. Bei mir stellt sich die Frage gar nicht, weil ich viele verschiedene Dinge mit verschiedenen Zielen auf verschiedene Entfernungen schieße, alle dynamisch/praktisch. Da fällt die Entscheidung leicht. Wenn jemand ansonsten hauptsächlich mit einer anderen Visiereinstellung, die auf eine bestimmte Kombination von Ziel und Entfernung abgestimmt ist, ballert, dann mag er das intuitiver finden. Es wird vermutlich meistens nicht über Sieg oder Niederlage entscheiden, solange man das, was man macht, korrekt macht.
  23. Es war doch gar nicht so unterschiedlich vom Vorgänger. Man konnte aus guten Gründen die revolutionären Veränderungen von 1918 ablehnen. Aber es war auch vorher schon eine Staatsform mit Parlament, Rechtstaat, Förderalismus, usw. Und in der Weimarer Republik waren zwar die alten Dynastien abgesetzt, manche verdienter als andere, aber man konnte einen Paul v. Hindenburg zum Präsidenten wählen. Bemerkenswert daran erscheint mir das Ausmaß der Selbstaufgabe. Eigentlich hatten von hart Deutschnationalen bis zur vernünftigeren Sozen die Leute ja doch einiges gemeinsam, das sie eben nicht Nazis, Kommies, und sonstigem Gesocks ausliefern wollten. Sie haben es aber doch ausgeliefert. Mit den bekannten Konsequenzen.
  24. Hmm. Ob's da eine Geschäftsgelegenheit gäbe? Ich nehme stinknormale AR-Magazine, also 30 Schuss .223 wenn man sie vollpackt, billig zu kriegen. Dann widme ich sie mit einer Lasergravur ".458 SOCOM 10 Rds." Selbstverständlich prüfe ich mittels einer Dummypatrone, dass .458 SOCOM ordentlich läuft, die Magazinlippen und der Follower in Ordnung sind. Ist das dann für Lang- und Kurzwaffe okay? Nur wenn man tatsächlich .458 lädt?
  25. Die Nazi haben sich aber nicht zur Macht geprügelt, die Kommies auch nicht. Beide haben es in München versucht. Die einen sind von den Freikorps im Auftrag der Republik zusammengeschossen worden, für die anderen haben es ein paar Mann Polizei mit Gewehren getan. Es haben auch Nazis und Kommies nicht den geringsten Zweifel daran gelassen, dass sie den starken Staat, harte Strafe auf alles, usw. wollten, nur eben unter ihrem jeweiligen Kommando.
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