Zum Inhalt springen

Proud NRA Member

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    28.194
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Proud NRA Member

  1. Wobei da der Text allerdings weitergeht: "Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen und Munition zulassen." Die Kombination von zwei Teilen zertifizierter Tresore zu einem neuen Tresor, der offenbar der Norm schon entsprechen wird, nur eben nicht zertifiziert ist, wäre eigentlich ein Fall, in dem man diese Vorschrift sinnvoll anwenden könnte. Wenn das nicht gleichwertig ist, was dann? Fragen würde ja erstmal nichts kosten, und wenn die Behörde zufrieden ist, dann sollte man auf der sicheren Seite sein.
  2. Hat da eigentlich einmal jemand Stunk gemacht, weil so die wirtschaftliche Freiheit, auf einem Stand im EU/EFTA-Gebiet zu trainieren, ohne Sachgrund eingeschränkt wird? Wenn's nicht um Waffenrecht geht, sondern um EU-Recht, dann sind die Gerichte ja manchmal sogar noch an der Rechtslage interessiert. Das betrifft ja nicht nur Leute, die ins europäische Ausland umziehen, sondern auch Leute, die grenznah wohnen, und lieber auf einem Stand im Nachbarland, der vielleicht näher liegt, trainieren wollen. Damit betrifft es auch die entsprechenden Standbetreiber, für die es offensichtlich ein erheblicher Wettbewerbsnachteil ist, wenn bei ihnen absolvierte Schießtermine in Deutschland ohne Sachgrund nicht zählen. Selbst der ganze Schwachfug der EU-Waffenrichtlinien wurde ja spezifisch damit gerechtfertigt, dass so Freizügigkeit, Handel usw. mit Waffen innerhalb der EU ermöglicht werden sollen.
  3. Es geht im Grunde bei beidem in dieselbe Richtung: Verblödung und Dauerverkindlichung. (Unausgesprochen bleibt die Antwort auf die Frage, wer genau dabei die Eltern sein sollen. Irgendwie der Staat. Aber weil dessen Personal doch auch nur Menschen sind, müssen die ja auch kindlich sein, geben sich auch so, und vermutlich gibt das genau eine Auswahl der Klassentyrannen.) Gleichzeitig macht man auf "girls in STEM" -- mit Plakaten, bei denen ein Mädel einen Lötkolben unten fasst und kein Lötzinn in der andern Hand hat (Blei!!), auch keinen zum Löten geeigneten Gegenstand vor sich, usw., was die ganze Tragik des Bemühens unausgesprochen sehr gut illustriert. Es wird nur noch so getan als ob, denn wirklich mal auszuprobieren, egal ob als Junge oder als Mädchen, das könnte ja sehr gefährlich sein. Gleichzeitig entzieht man so den Kindern die Möglichkeit, eben unter kontrollierten und gegen den schlimmsten Fall einigermaßen abgesicherten Bedingungen Selbstsicherheit und Weisheit im Umgang mit Risiko zu erlangen.
  4. Wird ja nicht mitgeliefert und es wird auch keine Beschreibung eines Gegenstandes, denn man in die Aussparung mit 1,9 cm Durchmesser schieben könnte, gegeben. Eine Möglichkeit wäre z.B. ein batteriebetriebender Piepser, der durch einen mittig am Boden angebrachten Taster eingeschaltet wird. Oder es könnte auch einfach ein Glöckchen darin montiert sein, das durch einen mittig im zylinderförmigen Objekt angebrachten Stift angeschlagen wird. Für optimalen Mittelfingereffekt wäre es natürlich interessant, wenn so etwas tatsächlich mitgeliefert oder jedenfalls dazu angeboten würde... Wobei da interessanterweise allerdings nicht ganz klar ist, was "Abschießen" bedeutet. Auch die Definition des "Schießens", die man vielleicht heranziehen könnte, ist nicht wirklich sauber. Wenn man es -- entgegen aller Intention und Praxis im Waffengesetz -- logisch durchdenken wollte: Es gibt einen NATO Standard AEP-97, der eine Prozedur zum Ermitteln der Zündempfindlichkeit von Zündhütchen vorschreibt, und eine entsprechende Apparatur. Das ist ein Halter für die Patrone mit einem Zündstift und ein Gewicht, das man aus unterschiedlicher Höhe auf den Stift fallenlassen kann. Wäre diese Apparatur auch nach 1.2.1. gleichgestellter Gegenstand? Wenn ja, wird das irgendwo bei einem Hersteller, der damit seine Munition prüft, auch als gleichgestellter Gegenstand behandelt?
  5. Den Vorschlag mache ich gelegentlich, wenn auch nicht ganz ernst gemeint, auf dem Skilift. "Männer-Biathlon": Steile Buckelpiste und 3Gun.
  6. Könnte man das eigentlich nicht von Seiten der deutschen Schützen als etwas weniger spezialisierte Disziplin auch beleben? Gibt's bei uns hier und da als Wettbewerb nach Vereinsregeln in verschiedenen Variationen. Aufwändig und am Ar*** der Welt gibt es einen Biathlon, bei dem man mit zwei Waffen und Munition 5 km Geländelauf mit ein paar Hindernissen macht, zwischendurch mass man irgendwo einen Casinochip oder dergleichen als Beweis der korrekten Strecke mitnehmen und sollte den etwas versteckten Vorratsbehälter dafür nicht übersehen, auf dem Weg so sechs Stages für Pistole und Gewehr, alles von IPSC-Pistolenkurs bis zum Schuss von einer Dachkante auf ein Mannziel in 600 Yard. Das geht aber auch in Amerika nur bei den wenigsten Clubs. Auf dem anderen Extrem wäre so etwas wie ohne Waffe auf der Straße laufen oder radfahren, mit einer Strecke, die am Stand endet, und dann 100 Meter Gewehrschießen. Wenn's nicht anders geht sogar KK. Das sollte im Prinzip doch auch in einem deutschen Schützenhaus gehen. Zeit plus Strafzeiten für suboptimale Treffer ist die Wertung, so ausbalanciert, dass nicht eine der beiden Disziplinen die andere in der Wertung völlig dominiert.
  7. Was eigentlich lustig ist, denn das ist ja vom Ansatz und der Geschichte her weit mehr Wehrsport als die meisten Disziplinen im Schützenhaus..
  8. Glaube ich nicht. Die Realität ist viel trauriger: Viele Schützen wollen das wirklich so, sind stolz auf ihr Privileg, hegen großes Misstrauen gegen alles von Sportdisziplinen mit zu viel Spaß bis zu Selbstschutz. War bei der NRA bis in die 1970er übrigens auch so, wenn auch bei unterschiedlichem kulturellem Kontext nicht ganz so obrigkeitsstaatlich geprägt. Wenn man überhaupt noch ernsthaft einen Sport und/oder eine Waffenkultur haben will, dann schon. In der freien Welt werden die Teilnehmer und die Gewinner immer diverser, im guten Sinn. Ein dreizehnjähriger japanischstämmiger Junge gewinnt die Weltmeisterschaft in Steel Challenge, gar noch mit einer "Großkaliber"-Waffe, und hält kurze Zeit später zwei Weltrekorde. Er spielt auch Klavier und macht das schnelle Lösen von Rubik-Würfeln als Sport. Es gibt mehr Kinder, mehr Frauen, mehr Leute mit Abstammung von ethnischen Minderheiten, mehr richtig Alte auch. Auch bei denen, die nicht als Kind Leistung bolzen, ist es doch so, dass man als Erwachsener, wenn man wieder etwas Zeit und Geld hat, zu Dingen zurückkommt, die man als Kind immerhin mal ausprobieren konnte.
  9. Mit auch nicht. Sieht man ja in Amerika. Aber es gibt eben eine Rechtsgrundlage. Das Recht auf Presse- und Redefreiheit z.B. heißt ja auch nicht, dass der Staat nicht auf die Idee kommen kann, einen immer schlagseitigeren steuerfinanzierte Funk einzurichten, missliebige Rede mit Hausdurchsuchungen, auch wenn's nicht zu einer Verurteilung langt, zu ahnden, usw. Es gibt lediglich einen Sammlungspunkt, sich darauf zu erinnern, dass dieses Verhalten nicht den vereinbarten Grundregeln entspricht. (Die Waffenhändler wollten sie in Amerika unter dem Corona-Vorwand ja auch zumachen, was dann hier und da in Klagen ausgetragen wurde.)
  10. Man wird ja schlecht wegen allem den Bürgerkrieg anfangen können oder wollen oder sollen. Dazu kommt, dass der zweite Verfassungszusatz ja auch einer Feststellung und Aufforderung im ersten Halbsatz und einer Rechtsgarantie im zweiten Halbsatz besteht. Die Rechtsgarantie ist ein Schutz der Möglichkeit zu einem Milizsystem, aber begründet für sich noch nicht, dass die Leute wirklich alle Patrioten sind, verfassungsrechtliche Schriften lesen, mit ihren Waffen üben. Genausowenig garantiert das Recht auf Presse- und Redefreiheit, dass die Leute sinnvolle Dinge lesen, schreiben und sagen. Andererseits: In meinem Heimatstaat Württemberg hat es von der Abschaffung des verfassungsmäßigen Rechts auf Waffenbesitz bis zu Hitler fünfzehn Jahre gedauert. Das ist sicher keine direkte Beziehung von Ursache und Wirkung, aber beides wird damit zusammenhängen, dass Freiheit und Bürgerrechte damals keine Konjunktur hatten. Die Vereinigten Staaten sind immerhin die älteste große (Stadtstaaten usw. mal ausgenommen) Republik der Welt. In Deutschland haben wir gerade einmal seit 1989 keine offensichtliche Diktatur mehr auf deutschem Staatsgebiet, und es gibt Entwicklungen, die einen zweifeln lassen können, ob die Lektion wirklich gelernt wurde.
  11. Ich denke, dieser Begriff zeigt schon Annahmen bei den Waffenbesitzern selbst, nicht bei den anderen, die dem Erfolg entgegenstehen. Nimm mal andere Beispiele, wo jemand bei an sich nicht verbotenen Verhaltensweisen zwanghaft darauf hinweist, dass sein Verhalten legal sei: 1. Jemand nennt sich "Legalbuchbesitzer". Das erscheint zurecht als absurd. Für seinen Buchbesitz hat man sich nicht zu rechtfertigen. Das, obwohl falsche Gedanken ohne Fragen in näherem ursächlichem Zusammenhang mit Morden jeder Größenordnung stehen als Waffen. Natürlich stehen in meinem Bücherschrank auch Marx, Sorel, usw. Ich werde einen Teufel tun, mich dafür zu rechtfertigen. Buchbesitzer tun das auch nicht. Niemand nennt sich ernsthaft "Legalbuchbesitzer". Selbst Tonaufnahmenbesitzer, bei denen Illegalität jedenfalls bezüglich des Urheberrechts so selten nicht ist, betonen nicht in jedem Satz die Legalität ihrer Musiksammlung. (Und wenn jemand fünftausend legal lizenzierte Tonaufnahmen hat, und dazu ein paar Schwarzkopien von Aufnahmen, die es auf dem Markt nicht mehr gibt, ja mei, da geht die Welt auch nicht von unter.) 2. Jemand nennt sich "Legaljünglingsliebhaber" oder gebildeter "Legalerast" oder "Legalephebophiler". Da wird man davon ausgehen, dass er die Legalität seines Treibens gerade deshalb betont, weil es anderen Leuten zurecht als mindestens schmierig und ausbeuterisch erscheinen wird, auch wenn der Typ brav auf den vierzehnten Geburtstag (oder ein anderes landesspezifisches Schutzalter) wartet, damit nicht offensichtlich Gesetze verletzt. Die Legalität betont er gerade deshalb, weil er weiß, dass er nach allgemeinen Moralvorstellungen eine aufs Maul verdient hat. In Begriffskomposita mit "Legal" liegt eigentlich schon, dass man zugibt, dass es besser nicht legal sein sollte, jedenfalls ein sinnvoller Gegenstand restriktiver Regelungen ist.
  12. Kann und will und soll er nicht. Er vertritt, wie der Name schon sagt, das Waffengewerbe. Es ist natürlich gut, dass er versucht, etwas auf die Beine zu stellen. Aber ich höre auf WO doch öfters die Hoffnung, dass es mit einer Waffenlobby klappen würde, wenn sich irgendwie die Hersteller, die Industrie, usw. darum kümmern würden, die könnten das ja auch finanziell ausstatten usw. Dass es so funktioniere, wird der amerikanischen Waffenlobby von den Grapschern ja immer wieder vorgeworfen, stimmt aber einfach nicht. Die politische Schlagkraft einer kleinen Industrie hat ihre Grenzen, schon deshalb, weil man ihr jederzeit entgegenhalten kann, es ginge ihr um den Profit (und dafür würde sie herzlos erschossene Kinder hinnehmen usw.). Politische Schlagkraft beim Waffenbesitz kommt einerseits von einer großen Zahl von Leuten, die das haben wollen, und andererseits von einer kleinen Minderheit, die sich dafür den Hintern aufreißt, und im Spektrum dazwischen von einer mittleren Zahl von Leuten, die immerhin zahlen, demonstrieren, Politiker anquatschen, usw. Die Kommunisten haben nicht viel Intelligentes zusammengebracht, aber in manchen Sätzen ist dann doch etwas Wahrheit: "Es rettet uns kein höh’res Wesen; Kein Gott, kein Kaiser, noch Tribun; Uns aus dem Elend zu erlösen; Können wir nur selber tun!" Was das höhere Wesen angeht, stimmt das so zwar nicht, aber das rettet, wie schon der Volksmund weiß, vorwiegend diejenigen, die sich selbst retten. In Deinem Satz -- nimm's mir nicht übel -- zeigt schon die Selbstbezeichnung "LWB", wie viel da zu noch tun ist, bevor man etwas reißen wird. Würden sich in einem Land die Leser unironisch als "Legalbuchbesitzer", LBB, bezeichnen, dann wüsste man alles, was man über die Presse- und Meinungsfreiheit in diesem Land wissen muss.
  13. Bei uns sind auch Steel Matches nach Vereinsregeln nicht unbeliebt. Im Ablauf ungefähr so wie Steel Challenge, aber mehr und jedesmal anders und neu aufgestellte Ziele, so dass man nicht eine kleine Anzahl von Stages verinnerlichen kann. Normal dann mit drei Durchgängen pro Stage, von denen zwei gewertet werden. Gerne auch mal mit besonderen Wettbewerbsklassen wie z.B. nur Mäusepistolen und -revolver, usw.
  14. Bei einem sechsstelligen Code, auf den nur einmal nach dem Tod zurückgeriffen werden soll, ist die Lösung offensichtlich one-time pad. Für einen sechsstelligen Code ermittle man mit dem Zehnerwürfel (oder mit dem Zwanzigerwürfel, der besser würfelt, und dann halt die erste Ziffer weglassen) eine weitere sechsstellige Zufallszahl. Die schreibt man auf einen Zettel. Auf einen zweiten Zettel schreibt man für die erste Ziffer die Summe aus der ersten Ziffer des Codes und der ersten Ziffer der Zufallszahl (Übertrag weglassen), und so für alle sechs Ziffern. Dann gibt man die beiden Zettel, beide mit je einer sechsstelligen Zahl, unterschiedlichen Leuten. Vorausgesetzt, die Würfelergebnisse sind wirklich zufällig, man wird beim Würfeln nicht ausgespäht, usw., ist das das einzige beweisbar sichere Verschlüsselungsverfahren überhaupt, und braucht noch nicht einmal einen Computer und auch keine Mathematik jenseits der Addition und Subtraktion im Zahlenraum 0 bis 9. Keiner der Zettel enthält alleine irgendeine Information über den wahren Code, außer dass er sechsstellig ist.
  15. So nach der Art: Die haben in Deutschland locker 99% der Morde mit Feuerwaffen oder auch überhaupt begangen, da brauchen sie dann schon Gerätschaften, um das effizienter zu tun? (Wobei sie dann ja bei der größten bisherigen derartigen Aktion von Massenerschießungen auf andere Methoden gewechselt sind, weil sie es als zu belastend für die Täter empfanden...) Weil man darüber meines Wissens in Deutschland kaum nachdenken will, will ich die 99% untermauern: Nazideutschland kam auf locker zwei Millionen durch Feuerwaffen ermordete eindeutige Zivilisten, vielleicht weit mehr, aber bleiben wir konservativ. Die kriminelle Natur des Krieges und den Umstand, dass man die Leute ohne Feuerwaffen auch schlechter zur Vergasung oder einfach in den Hungertod hätte treiben könnten, mal außen vorgelassen. Das war auch nur der Höhepunkt. Viele von uns sind alt genug, um uns noch an Mauertote aus den Fernsehnachrichten zu erinnern. Die PKS weist dagegen für 2022 lediglich rund füfzig vollendete Tötungsdelikte und einige wenige andere Delikte mit Todesfolge mit Schussabgabe aus. Bei derzeitiger Delikthäufigkeit bräuchten deutsche Zivilisten also rechnerisch vierzigtausend Jahre (!!), um soviel zu morden, wie es mit Feuerwaffen in staatlicher Hand in sechs Jahren, das meiste davon wohl in nur zwei, passiert ist. Jetzt kann man natürlich sagen, dass 2023 nicht 1941 ist, und das stimmt glücklicherweise. Aber 1932 war eben auch nicht 1941. Wenn man Angst vor dem Missbrauch von Feuerwaffen hätte, dann müsste man eigentlich am logischsten besondere Mützen verbieten, vermutlich dann unter Einführung irgendeiner Art Milizpflicht. Das will man aus nachvollziehbaren Gründen nicht, die entsprechende Milizpflicht wäre sicher enorm unpopulär, und man hätte es schon gern, dass auf Notruf jemand kommt. Aber wenn praktisch aller Missbrauch von Feuerwaffen in der deutschen Geschichte staatlich organisiert war, dann braucht es schon eine besondere Art zu denken, um den Missbrauch von Feuerwaffen durch ihre Monopolisierung in staatlichen Organisationen verhindern zu wollen.
  16. Hast Du dafür Belege für diese Literatur? Von wem zugelassen? Für was? Die meisten Hersteller von Schlössern scheinen an zerstörungsfreier Schlossöffnung und ihren Techniken keinerlei Interesse und keinerlei Fähigkeiten zu haben, sonst wären nicht so viele Schlösser so abartig schlecht, oft mit eher offensichtlichen Fehlern, die man für Mehrkosten schlimmstenfalls im Centbereich hätte abstellen können.
  17. Die Technik ist trivial. Im Vergleich zur Entwicklung eines guten Tinentstrahldruckkopfs usw. geht fällt das noch nicht einmal in der Kaffeekasse auf. Mache ich Dir als Einmannprojekt. Erstaunlich dabei finde ich den vorauseilenden Gehorsam. Eigentlich sollte man sich ja denken, dass die Kundschaft darauf überhaupt keine Lust hat und die Hersteller das auch wissen, zumal ja z.B. die Schreibmaschinenregistrierung unter Ceaușescu eigentlich ein abschreckendes Beispiel sein sollte. Schreckt aber niemanden ab, und die Hersteller machen das einfach in vorauseilendem Gehorsam rein. Die Kunden regen sich auch nicht auf. Selbst wenn es 1990 einen Grund gegeben hätte, dergestalt, dass man einen gesetzlichen Zwang zu noch mehr befürchtet hätte, wenn man nichts derartiges gemacht hätte, wäre dieser Grund heute längst entfallen. 1990 konnte man vielleicht die Omma noch mit einer farbkopierten Banknote reinlegen, heute würde das jedem auffallen, einfach weil jeder weiß, wie einfach in Farbe zu drucken ist. (Ist bei Alltagssachen auch so: Was 1990 als "photorealistischer" Ausdruck gegolten hätte, ist heute ein blockige Retrographik, einfach weil man sich im Sehen daran gewöhnt hat.) Oder wenn man mal, wie es im Waffenrecht heißt, "evaluieren" wollte: Wie viele ernsthafte Straftaten wurden denn dank solcher Markierungen aufgeklärt, die sonst plausibel nicht aufgeklärt worden wären? Vermutlich ungefähr so viele, wie die mit .50 BMG durch Zivilisten. Das bringt die Hersteller aber auch nicht dazu, den Quark einfach sein zu lassen.
  18. Es ist in der Schlossindustrie nicht ungewöhnlich. Auf manchen Schlössern stehen ja auch ganz offen Codes, die mittels einer Tabelle den richtigen Schlüssel ergeben. Bei einem als "Tresor" vermarkteten Behältnis ist das natürlich ärgerlicher als bei einem Vorhängeschloss, das eh jeder mit etwas Talent und Übung in kurzer Zeit zerstörungsfrei öffnen kann. Mir ist nicht klar, warum um alles in der Welt ein Hersteller es sich antun will, dass ein einziger unzufriedener Mitarbeiter oder ein Eindringling ins Computersystem ein riesiges Haftungs- oder mindestens Reputationsproblem erzeugen kann. Sicher, wenn irgendwelche Erben Opas Tresor zerstörungsfrei öffnen wollen, dann kann das praktisch sein, aber da sollte man dann mindestens auf der einen Seite transparent sein, dass man einen Backupcode hat, und andererseits dem Kunden die Möglichkeit geben, den zu löschen. Bei einem elektronischen Schloss könnte man auch trivial etwas einprogrammieren, dass z.B. der Backupcode als Zeitschloss funktioniert, nach der korrekten Eingabe das Schloss erst vierundzwanzig Stunden lang leidvoll piept und dann erst öffnet. Die ganze Schlossindustrie hat ein Problem mit der Sicherheitskultur. Leute wie Lockpickinglawyer (YouTube) versuchen das durch Aufmerksamkeit für teilweise wirklich lächerlich dumme Sicherheitslücken zu ändern, aber ohne Erfolg. Interessiert kaum jemanden. Der einzige Trost ist, dass miserabel undurchdachte Schlösser normal kein wirkliches Sicherheitsproblem sind, weil das zerstörungsfreie Öffnen normal etwas Intellekt oder mindestens Geduld zum Lernen erfordert, Einbrecher diese Eigenschaften aber abgehen, denn sonst würden sie Subventionsbetrug oder sonst etwas machen, für das man wesentlich mehr Kohle erbeuten kann und weniger wahrscheinlich einfährt und weniger wahrscheinlich erschossen wird.
  19. Die deutschen Juristen haben traditionell die Marotte, ihren Nachwuchs mit einem eigenen Notensystem zu triezen, bei dem "sehr gut" im Promillebereich vergeben wird. Der Begriff "Prädikatsexamen" ist in der Tat eher sinnentleert.
  20. Ihr Fähnlein haben viele Angehörige dieses Berufsstands aber schon immer gerne nach dem Wind gehängt. Mag damit zusammenhängen, dass erstens das Jurastudium und dann noch mehr der Eintritt in den Staatsdienst (was als Richter exzellente Noten erfordert, mit denen man deutlich mehr Kohle machen könnte) wohl oft dem Wunsch "Kind, mach was Sicheres!" entsprechen und nur seltener abstrakteren Ideen von Gerechtigkeit oder auch Argumentationslust. Wer "etwas Sicheres" sucht, der wird sich nicht mit dem Dienstherrn anlegen, noch viel weniger riskieren, dafür, dass er Recht und nicht Unrecht spricht, selbst ins KZ zu fahren.
  21. So etwas ist ganz okay zum Auflösen gewalttätiger Versammlungen, aber nicht für eine Notwehrsituation, in der es immerhin überhaupt Grund zum Schießen gibt. 00 Buck und gut ist, sofern es sich um eine Flinte handelt. Bist Du nicht gewillt, jemandem eine Garbe von neun Pistolenkugeln reinzubrennen, dann lass die Finger vom Abzug und Lauf in einer sicheren Richtung.
  22. Das ist wahr und auch das plausibelste Szenario, wann es sinnvoll ist, eine Kommandoaktion im eigenen Haus durchzuziehen. Allerdings erschwert die sich natürlich auch wieder, wenn eben die Kinder anwesend sind.
  23. Wir wollen ja auch keine Architektur wie gewissen islamischen Staaten, wo wer es sich leisten kann ein kleines Fort baut, mit Mauer und ohne zu viele Fenster im Erdgeschoss. Man kann aber auch mit kleinen Veränderungen schon einiges erreichen. Wenn man z.B. in gewissen Schutzräumen (Schlafzimmer ist offensichtlich, vielleicht auch andere) einen stabilen Schließriegel in die Tür setzt, dann muss selbst wenn die Tür so stabil nicht ist ein Eindringling mit brachialer Gewalt vorgehen. Das bringt ihn einerseits aus dem physischen wie geistigen Gleichgewicht und macht ihn zu einem einfachen Ziel. Andererseits klärt es auch die Spurenlage eindeutig. Wer eine Tür mit massiver Gewalt eintritt oder einrammt, vielleicht sogar mit verbaler Warnung von innen, der wollte nicht einfach zur Suchtfinanzierung Wertsachen klauen.
  24. Strafrechtlich wird ihm ziemlich sicher nichts passieren, egal ob man das jetzt als richtig oder falsch oder erlaubt oder unerlaubt ansieht. Die Zuverlässigkeit ist allerdings von "gerechtfertigt" oder aus sonstigen Gründen nicht strafbar getrennt, denn es dreht sich ja um Tatsachen, die Annahmen für die Zukunft rechtfertigen, nicht um Fehlverhalten. Ich weiß nicht. Rennt in den Garten. Da wäre der einzige Grund zum Schießen dann eigentlich, dass er befürchtet, dass die Einbrecher im Haus ebenfalls eine Distanzwaffe haben. Wenn er das glaubt, dann wäre es aber suboptimal, sich im Garten als Ziel aufzubauen. Also einen Preis für Taktik bekommt er eher nicht. Was aber natürlich nichts damit zu tun hat, dass er in der Sache das Opfer war und es glücklicherweise gut ausgegangen ist. Leicht gesagt. Ich hatte mal die Gelegenheit, mit Leuten, die das in Irak und Afghanistan gemacht haben, den berühmten Battle Drill #6 zu üben, also im Trupp von vier in ein Objekt rein. Das ist schon zu viert haarig genug. Alleine und dann vielleicht mit einem Jagdgewehr oder was auch immer statt Karabiner und Pistole und Plattenträger wird's nicht besser. Also wenn es nur um Sachwerte ginge und im Obergeschoss nicht etwa eine unschuldige Person wäre, dann würde ich einen Teufel tun, da reinzugehen. Der Vorteil des Verteidigers ist enorm (jedenfalls solange der Angreifer nicht Artillerie, Handgranaten oder einfach einen Benzinkanister nimmt, was den Vorteil umkehrt). Irgendwo verrammeln, wo man eindringende Figuren zu deren Überraschung erledigen kann, dürfte die Überlebenswahrscheinlichkeit verbessern.
  25. Eigentlich ist da in der Tat die entsprechende Passage des WaffG auch für den Fall unklar, dass der Betreffende selbst einfach keine Vor-Ort-Inspektionen wünscht. Sprachlich, nach normalen Auslegungsregeln, ist eigentlich in §36 klar, dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nur im Fall von dringenden Gefahren eingeschränkt wird (wo es vermutlich in nahezu jedem praktisch denkbaren Fall eh schon durch die Polizeigesetze der Länder usw. eingeschränkt wäre). Folglich soll das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung für Kontrollen ohne Anlass nicht eingeschränkt werden. Gleichzeitig ist auch klar, dass der angebliche Zweck dieser Kontrollen kaum erreicht werden kann, wenn sie nur auf freiwilliger Basis stattfinden. Wie dieser Widerspruch aufgelöst werden soll hat der Gesetzgeber in der Tat "unklar" gelassen. Musste er auch, denn hätte er seine Absicht offen reingeschrieben, dann wäre das Ding offensichtlich verfassungswidrig gewesen. Stellt Euch mal ein Gesetz vor, in dem einerseits steht, dass jeder Vorbeigehende einen an einem bestimmten Ort aufgestellten Hut grüßen muss. Gleichzeitig steht aber auch drin, dass die Meinungsfreiheit nur insoweit eingeschränkt wird, als dass das Beschädigen des Hutes verboten ist. Könnte man nach diesem Gesetz bestraft oder mit Rechtsnachteilen, die formal keine Strafe sind, belegt werden, wenn man den Hut nicht grüßt, vielleicht auch äußert, dass man das zu tun auch nicht vorhat?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.