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Proud NRA Member

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  1. Na ja. An Glaubenskriegen zu Blaser nehme ich nicht teil, hatte auch noch nie eines in der Hand. Aber ich frage Grapscher schon gelegentlich, worin genau sich ihrer Meinung nach ein gutes "Jagdgewehr", das sie erlauben willen, von einem bösen "Scharfschützengewehr", das sie verbieten wollen, unterscheide; und ob sie mir eine bestimmte waffentechnische Voraussetzung nennen können, die ein Gewehr zum überraschenden Abschießen eines Hirsches geeignet, aber zum überraschenden Abschießen eines Menschen ungeeignet machen würde, oder umgekehrt.
  2. Das ist ein Zettel, der bestätigt, dass man deutscher Staatsbürger ist. Wenn eine Behörde ebendas bezweifelt, dann ist man mehr oder weniger gezwungen, über jedes Stöckchen zu springen, dass sie einem hinhält, und dann diesen Zettel zu bekommen, und danach eben den gewünschten Reisepass, Personalausweis usw. Angeblich jedenfalls wollen auch Leute, die die Existenz der Bundesrepublik bezweifeln, die Existenz eines nicht mit der Bundesrepublik identischen Deutschen Reiches behaupten, den Personalausweis für einen Betriebsausweis einer BRD GmbH halten, usw. gerne diesen Zettel haben. Eigentlich schizo, denn warum sollte man sich etwas, das von gar niemandem bestritten wird, arbeits- und zeitaufwändig und kostenpflichtig von einer Behörde bestätigen lassen, die man für illegitim hält? Ich beantrage ja auch keine Anerkennung meines Doktorgrades oder meiner Amateurfunklizenz vom Konsulat der Islamischen Republik Iran, zumal da eben auch noch nicht einmal eine Kontroverse vorliegt. Nichtsdestotrotz, manche Leute beantragen ohne ersichtlichen Grund den Zettel. Und manche Behörden nehmen dieses eigentlich soweit völlig legale und keiner Begründung bedürfende Begehren, um dann die Antragsteller waffenrechtlich oder anderweitig wegen unterstellten Falschdenkens zu schikanieren. Bei welcher der beteiligten Seiten es im Kopf mehr knallt, bin ich mir noch nicht so sicher.
  3. Vermutlich schon viele. Aber wenn man das Anhängen an offensichtlich irre Vorstellungen, ohne dass sonst ein Vorwurf vorliegt, zum Gegenstand einer verwaltungs- oder strafrechtlichen Inquisition macht, wo soll das anfangen und aufhören? Ich halte Typen, die mit einem Doktor in Medizin der Ansicht sind, dass sie versprechen könnten, eine noch nie in Masse benutzte neuartige Impfung sei völlig nebenwirkungsfrei für verblendet und irre. Ich halte auch Typen, die mit einem Doktor in Medizin homöopathische Kügelchen, Bachblütentropfen usw. als wirksam bezeichnen für verblendet und irre. Ökonomen und Politiker, die meinen, dass man Wohnraumknappheit durch eine Obergrenze für Mietpreise beheben könne, ebenfalls. Ministerialdirektoren, die meinen, dass Waffen ihrem Wesen nach zur Durchsetzung staatlicher Macht gegen das Volk bestimmt sind, noch für um einiges irrer und verblendeter. Umgekehrt habe ich den Verdacht, dass viele aus den genannten Gruppen mich für verblendet und irre halten würden, als "Waffennarren", "Marktgläubigen", "Radikallibertarier", "Globalisten", "amerikanische Ostküste", und wenn ihnen die Anwürfe ausgehen, dann schreien sie halt "Nazi!" oder "Kackscheiße!". Es scheint mir dem Frieden zuträglich, den Leuten ihre Irrheiten zu lassen, solange sie niemandem etwas tun. Eine Glaubensausforschung, die aus einem vollkommen legalen und harmlosen und vom Gesetz sogar ausdrücklich vorgesehenen Antrag auf angebliche Überzeugungen schließt und die dann verfolgt, scheint mir hingegen dem Frieden wenig zuträglich zu sein.
  4. Hmm? Erst strahlen- und dann luftrechtliche Erlaubnis für meine Automatikuhr mit Tritiumzeigern beantragen, für Nachtflüge? Gleichzeitig mit der Feststellung meiner Staatsbürgerschaft? Ich könnte auch noch versuchen, eine Wortmarke "Polente" eintragen zu lassen, für einen Biomaisbrei im norditalienischen Stil sowie Textilien.
  5. Gibt es eigentlich eine Übersicht über Verwaltungsakte, deren Beantragung aus Jux und Dollerei einem Ärger einbringt? Ich habe beispielsweise während Corona meinen Motorradführerschein "gemacht", ohne konkrete Pläne zu haben, meine neuen Fahrprivilegien auch tatsächlich zu nutzen. Der Kurs war spaßig und lehrreich (und annähernd gratis), und "Any size motorcycle" im Führerschein liest sich schön. Aber stehe ich darum jetzt unter Verdacht, dass ich in Wahrheit den Hells Angels beitreten wollte? Wie steht's z.B. wenn jemand regelmäßig Anträge auf Dokumenteneinsicht nach den Informationsfreiheitsgesetzen von Bund und Ländern stellt, vielleicht für Sachen, die der Tendenz nach der Verwaltung peinlich sein könnten, vielleicht auch außergewöhnlich viel und häufig. Darf die Verwaltung daraus einen schlechten Charakter schlussfolgern und dem Betreffenden einfach mal Erlaubnisse lochen?
  6. Ist eben die Frage nach den Ansprüchen an das "etwas". Um ein Zufallsopfer zu töten muss man eigentlich nicht die Rohre in eine Flinte zusammenbasteln. Einfach schlagen oder nach einem schrägen Schnitt mit der Flex und vielleicht noch mit der Lötlampe härten zustechen tut's auch. Die Eigenbauflinte aus Baumarktteilen ist eigentlich ein Spaßprojekt nicht viel anders als die Kartoffelkanone. Ohne Zugriff auf Spezialgerät etwas zu bauen, das wirklich nur eine Feuerwaffe kann, ist dann schon schwieriger: sagen wir einen Knallstock, der auf 800 Meter mit dem ersten Schuss ein Mannziel trifft, oder einen, der eine Position mit 1000 Schuss die Minute Dauerfeuer verteidigen kann, oder was der Wunder der Knallstockwelt mehr sind. Die sind allerdings allesamt nicht deliktrelevant (für nicht staatlich organisierte Delikte jedenfalls).
  7. Gegen einen von einer mit Intellekt, Zeit und Geld ausgestatteten Person oder gar Gruppe von langer Hand geplanten Mordanschlag ist kaum ein Kraut gewachsen. Das ist aber ein vernachlässigbarer Teil der "normalen" (insbesondere nicht staatlich organisierten oder geförderten) Tötungsdelikte, insbesondere wenn man nicht selber in halbseidenen Milieux unterwegs ist. Gegen einen Gelegenheitstäter mit einem IQ von 75, der seinen ebenso dummen Kameraden demonstrieren will, was für ein harter Gangsta er doch sei, hilft wirksamer Kampf durchaus oft.
  8. Ich weiß nicht, was es da zu versichern gibt. Ist in der Praxis schlicht und einfach kein Problem. Von in einem Holster oder sonst einigermaßen sinnvoll verwahrten Kanonen geht im Gegensatz z.B. zu einem Kraftfahrzeug keine nennenswerte Betriebsgefahr aus. ("Wo kämen wir denn da hin." oder "Das war ja schon immer so." sind keine validen Argumente...)
  9. Gebrauchte Zielscheiben in einer Blechtonne mit ein paar Löchern unten drin für die Luftzufuhr verbrennen, Gammelpatronen einfach mit dazu rein. Nein, die explodieren nicht. Ja, die sind dann delaboriert.
  10. Was immer noch derselbe Bonzenkram ist, der in den 1970ern ja versprochen und wohl je nach Land und Behörde auch eine Weile so gemacht wurde. Was macht das Leben von Juwelieren wertvoller als das von Kioskbetreibern, die sicher im Schnitt mehr Ärger haben?
  11. Wenn sie Sonderbonzenscheine wollen, dann schon. Jedenfalls in der Hoffnung, aus der aber nichts werden wird. Abgesehen davon, dass das dann gleich in den nächsten Quark führen würde, ob ein Kleinhändler sich nur als Händler angemeldet hat, um so in den Genuss dieses Sonderrechts zu kommen. Was man ja niemandem verdenken könnte, aber dann ginge das Geheule um die "Scheinhändler" los.
  12. So etwas wäre auch im Erfolgsfall nur geeignet, die Leute weiter auseinanderzudividieren. Das gesamte Prinzip, dass das Leben einiger Bonzen schutzbedürftiger weil mehr wert sei als andere Leben, ist moralisch kaputt. Die Hoffnung, jetzt als eine kleine Gruppe ohne große Lobby in die Sphären dieser Sonderbonzen aufsteigen zu können, ist einerseits illusorisch, andererseits keine Lösung des Problems. Scheine für "besondere Gefährdung" sind immer und überall nur ein Feigenblatt für Scheine für politik- und verwaltungsnahe Bonzen. Die wirklich Gefährdeten sind nämlich genau die soziale Gruppe, die auch die Gefährder stellt. Wenn Du Präsident beim örtlichen Bandidos-Chapter in einer Gegend, wo auch die Angels machen wollen, bist, dann bist Du wirklich gefährdeter als die Allgemeinheit. Als Ministerialdirektor eher nicht. Die Bandidos-Präsidenten sind aber nicht gemeint, machen sich im Übrigen erfahrungsgemäß selbst dann nicht die Mühe, den Staat um Erlaubnis zu fragen, wenn sie die Erlaubnis bekommen würden.
  13. Schon. Das Problem ist aber, dass schon die Fragestellung ja unterstellt, dass einem jemand einen Strick daraus drehen will. Solange das nicht der Fall ist, ist ja selbst WBK Schwarz kein Problem. Wenn einem aber jemand einen Strick drehen will, will man sich dann darauf verlassen, dass er die Absurdität bürgerfreundlich interpretiert?
  14. Das Problem bei dieser Konstruktion ist, dass sie in Absurditäten führt: Nehmen wir an, A und B seien beide sowohl Sportschützen als auch Jäger, und beide besäßen ein Exemplar der gleichen Pistole auf Sportbedürfnis. Dann dürften sie ihre eigenen Pistolen nicht zum Jagen verwenden. Wenn aber der Verleih an einen Dritten für ein bestehendes Bedürfnis statthaft ist, dann dürften sie sich ihre Pistolen über Kreuz verleihen und dann mit den geliehenen Pistolen jagen. Das ist natürlich absurd, aber man muss sich die Frage stellen, ob man sich darauf verlassen kann, dass ein Richter die Absurdität zugunsten des Bürgers auflösen würde. Zumal wenn es sich nicht um eine einmalige Leihe handelt, weil die Waffe des Freundes gerade in Reparatur ist oder was auch immer, sondern um eine regelmäßige Leihe zwischen Ehegatten.
  15. In der amerikanischen Skikultur gibt's den "shot ski". In einen alten Ski werden Schnaps- oder Cocktailgläser angebracht. So kann sich dann eine Gruppe vor den Ski stellen und durch Kippen des Skis gleichzeitig trinken, idealerweise ohne zu verschütten. Mit einem hinreichend langen Schaft wäre das vielleicht auch eine Möglichkeit.
  16. Und Ariernachweis über drei Generationen? (Dir ist schon klar, dass Diskriminierung von Deutschen durch eigene Entscheidung genauso wenig geht wie Diskriminierung von EU-Ausländern, nehme ich an?)
  17. Schwer zu vergleichen. So wie z.B. in Deutschland natürlich viele Jugendliche auf den Bolzplatz gehen, ohne gleich in einen Verein einzutreten, betreiben natürlich viele Amis in einem weiten Sinne sportliches Schießen, ohne gleich in einen Verein einzutreten oder organisierte Wettbewerbe zu bestreiten. Mitgliedszahlen in Verbänden sind auch schwer zu vergleichen. In einem Schützenverein auf dem Dorf kann man auch Mitglied sein, weil man das Schützenfest mitgestalten will usw. Bei den Amis ist der bei weitem größte Sportverband für die Schützen die NRA, die die DSB-ähnlichen Traditionsdisziplinen betreut, aber die meisten Mitglieder der NRA sind nicht wegen des sportlichen Angebots Mitglied. Wenn man sich organisierte Aktive anschaut, dann wäre USPSA einer der größeren Verbände, und die haben im Jahr so 30,000 Aktive. (SuRT gibt's nicht und Mitgliedschaft wird für Lokalmatches nicht verlangt, ist aber üblich, so dass das nahezu das Teilnehmerfeld abbildet.) Für Exotenkram wie Tactical Games ist 1000 Aktive wohl näher dran. Sagen wir mal, andere Disziplinen zusammen wären nochmal neunmal so viele wie USPSA. Wären also 300,000 Aktive. Auf die deutsche Bevölkerung umgelegt wären das dann ein Potential von 75,000 aktiven Schützen, die das soweit als Sport betreiben, dass sie für Verbandsmitgliedschaften usw. abdrücken würden, auch wenn das zum Waffenbesitz nicht nötig wäre. Könnte vielleicht auch grob so hinkommen.
  18. 90 Tagessätze (wenn auch bezüglich des Strafmaßes wohl rechtsfehlerhaft) für das zweiminütige Anfassenlassen einer ungeladenen Waffe (und dazu noch nicht einmal einer aus schwarzem Aluminium oder so garstigem Zeug) während man daneben steht?!?!? Zum Vergleich: In ähnlichen Regionen (einmal 60, in Berufung dann 120, und wohl noch nicht rechtskräftig) geht's auch bei der Odyssse um Jérôme Boateng, der ja seine Freundin und die Mutter seiner Töchter unter anderem verprügelt und einen Glasgegenstand auf die geworfen haben soll. Es können sicher unterschiedliche Leute den Unrechtsgehalt von Handlungen und angemessene Strafen unterschiedliche sehen. Aber wenn der Unrechtsgehalt des kurzfristigen Anfassenlassens einer ungeladenen Waffe vergleichbar sein soll mit dem Unrechtsgehalt, eine Frau, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einem steht, massiv zu verprügeln, dann sind das Wertmaßstäbe, die sich mit meinen nicht decken. Es wäre das jedenfalls ein plausibler Grund, einen Besucher vom Amt nicht näher als einen Meter an eine Kanone rankommen zu lassen. Natürlich sind die Situationen nicht 1:1 vergleichbar, aber von einer Handlung, deren Unrechtsgehalt von der Justiz als vergleichbar mit massivem Frauenprügeln gesehen wird, sollte man sich einen metaphorischen wie buchstäblichen Sicherheitsabstand einhalten.
  19. Und die diese Frau als Kandidatin aufstellten, nachdem sie diese Aussage gemacht hat. Schlimmer: Die sich damit zufriedengaben, dass sie sich mit der völlig absurden Erklärung herausgewunden hat, damit sei eine Besichtigung stillgelegter Gaskammern gemeint gewesen. Sie hätte es ja wenigstens fertigbringen können, zu sagen, dass da in der Aufregung völlig die Gäule mit ihr durchgegangen sind, sie das natürlich nicht so gemeint hat, und weder jemanden vergasen noch die Vergasung anderer Leute als beispielgebend für die Zukunft darstellen wollte. Natürlich machen die Leute blöde Sprüche, die sie nicht wirklich so meinen. Aber als politischer Kandidat sollte man dann auch genug Größe haben, zu sagen, dass ein Spruch in der Tat blöde war.
  20. Das ist so üblich. Freilich auch bei anderen, und erst recht bei Dingen, bei denen eine bestimmte Disziplin und "Sachverstand" überhaupt nur schwer fass- und definierbar sind. (Was zeichnet einen "Sachverständigen" aus, der ein "Gutachten" über die Sammelwürdigkeit einer Roten WBK schreibt, und in wiefern ist sein Urteil dem anderer Leute mit Interesse and Waffensammlungen überlegen?) Inwiefern soll denn eine Juristin eigentlich besonderen "Sachverstand" darüber haben, wie oft jemand einen Mord nicht versucht, weil er keine "großkalibrige" Kanone zur Hand hat? Wenn jemand es nicht probiert, dann wird es ja auch nicht bei den Juristen aktenkundig. Wenn es aktenkundig wird, dann wäre Expertise in Statistik immer noch näher dran als Expertise in Jura, wobei wirkliche Expertise in Statistik eher dazu führt, zu sagen, man könne aus der vorliegenden Datenbasis nicht viel zur Ursachen und Wirkungen sagen. "Sachverstand" zeichnet sich also gerade dadurch aus, dass jemand mit voller Überzeugung das Gewünschte sagt, was oftmals einfacher ist, wenn die Ahnung sich in Grenzen hält. Geht aber schlimmer. In Amerika hatten der Staat in Kalifornien einen "Sachverständigen", der anscheinend wirklich als höherer Offizier der amerikanischen Armee im Irak gedient hat, und "wusste", dass das AR-15 speziell dafür konstruiert sei, nicht nur Löcher in Leute zu machen, sondern Köpfe abzusprengen und Körper zu zerreißen, was durch eine besonders fiese und außergewöhnliche Konstruktion erreicht werde, die das Geschoss zu diesem Zweck in Rotation versetzte. Natürlich war der Typ im Grunde eine einzige Lachnummer bezüglich der Schießausbildung höherer Soldaten, und die Vorstellung, dass so einer anhand seiner Vorstellungen junge Männer in den Kampf schicken darf, ist schauerlich, aber er hat seinen Quark vermutlich sogar noch geglaubt.
  21. Hilft auch nicht, weil man eben wie gezeigt jede Zahl auf rechts trimmen kann. Und wenn Du sicherheitshalber auf die Verwendung von Zahlen, Buchstaben und Kleidungsstücken verzichtest und im Bärenfall in einer Höhle wohnst und lediglich grunzt, dann kann man das auch als rechte Bewegung auslegen...
  22. Laut staatliche finanzierter Volksaufklärung steht das für Großdeutschland. (Was wiederum eigentlich historisch gerade kein militaristisch aufgeladener Begriff ist, sondern eine eher gemütlichere und föderalistischere Variante der deutschen Einigung unter Einschluss des Habsburgerreichs, oder jedenfalls des nichtungarischen Teils davon, gemeint hat, also gerade nicht preußisch-zackig.)
  23. In der Vereinigten Staaten bei USPSA. In Deutschland bei einer Einzelperson, wie man aus einer Markenabfrage sieht.
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