Proud NRA Member
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Für Spezialmunition wirst Du ums Handladen nicht herumkommen. Wenn Du aber zu Anfang nicht beim Kampf um den deutschen Meistertitel dabei bist, würde ich dazu raten, einfach die Fabrikmuni zu schießen, die Du am billigsten bekommst und mit der die Kanone gut funktioniert. Wenn Du das gesparte Geld und die gesparte Zeit in mehr Training investierst wird das vermutlich mehr Erfolg und Spaß bringen als die Suche nach der Super-Duper-Matchmunition, die aus Deiner Waffe gerade den Power Factor hält. Dazu kommt, daß Du für solche Munition vermutlich auch mit den Federn experimentieren müsstest und die Zuverlässigkeit nachlässt, z.B. wenn Du einmal in einer Stage mit der schwachen Hand und/oder um die Ecke schießen musst und dabei etwas weniger herzhaft zugreifst.
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Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
Proud NRA Member antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Ist ja geil! Andererseits könnte das vielleicht zu Spannungen führen--von daher sollte man sich vielleicht mit einem anderen "aktiven Schützen" zusammentun, so daß der eine sich um die Ausrichtung der Disziplinen kümmert, die nur der andere schießen will. -
Grüne fordern Verbot von Schreckschusswaffen
Proud NRA Member antwortete auf borish's Thema in Frei ab 18
Ob die Schreckschußplempe aus Druckguß wirklich eine gute Waffe gegen einen aus dem Ruder gelaufenen Staat wäre? Ich würde mich da lieber auf 7.62 verlassen... -
Waffenrechtsverschärfung: Brief an EU-Abgeordnete und ihre Antworten
Proud NRA Member antwortete auf mwe's Thema in Waffenlobby
Ist von der Logik her aber eigentlich vollkommen daneben. Eigentlich müsste man wenn man an eine höhere Zahl glaubt ja gerade sagen, daß zig Millionen Kanonen im Umlauf sind und trotzdem oder vielleicht auch ein wenig deswegen nichts mit ihnen passiert. -
Waffenrechtsverschärfung: Brief an EU-Abgeordnete und ihre Antworten
Proud NRA Member antwortete auf mwe's Thema in Waffenlobby
Small Arms Survey kam 2007 auf ungefähr 7 Millionen angemeldete und 13 bis 20 Millionen nicht angemeldete Schußwaffen. Mag sein, daß das zu hoch gegriffen ist, aber so ziemlich alle Schätzungen sind sich einig, daß die Anzahl nicht angemeldeter Waffen die Anzahl der angemeldeten deutlich übersteigt. Und mit den nicht angemeldeten Waffen passiert auch nichts. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Im Gegenteil. Gerade die Flut an halbgaren Gesetzen macht es den Abgeordneten unmöglich, ihrer Pflicht nachzukommen und gewissenhaft zu arbeiten. Es ist schlichtweg nicht mehr möglich, die Gesetze, über die abgestimmt werden soll, auch nur zu lesen bevor abgestimmt wird. Wenn die Abgeordneten die Gesetze aber nicht einmal mehr lesen und sich noch viel weniger ein unabhängiges Urteil bilden, dann könnte man sie eigentlich ebensogut einsparen und bloß noch die Fraktionschefs abstimmen lassen (mit Gewichtung der Stimmen nach Wahlergebnis für die jeweilige Partei). Wer z.B. als Vormund einer anderen Person einen Vertrag mit einem Vermögensnachteil für die betreute Person unterschreibt, ohne den Vertrag vorher auch nur gelesen zu haben, handelt zumindest fahrlässig und muß mit Regreßansprüchen rechnen. Wenn Abgeordnete mit der gleichen Sorgfalt arbeiten würden, die man von jedem anderen erwartet, dann müssten sie eigentlich 90% der Gesetze schon deshalb ablehnen, weil es nicht möglich war, sie auch nur flüchtig durchzulesen. -
Und wenn ich eine Patrone mit einem Geschoß aus Holz aus Ökolandbau ausstatte, habe ich dann auch Mannstopwirkung, die "auf keinen Fall bleibende Schäden hinterlässt"? Meiner Treu. Natürlich ist bei Pfeffer die Wahrscheinlichkeit bleibender Schäden um vieles geringer als bei Kugeln, aber passieren kann es immer, daß ein Angreifer Asthma oder Herzprobleme hat und nichts davon weiß. Wenn jemand eine Waffe, egal ob Schuß- oder Reiz-, gegen eine andere Person einsetzt, dann hat er hoffentlich einen Grund, der auch im Nachhinein gut genug ist, um allfällige "bleibende Schäden" zu rechtfertigen. Wenn nicht, umdrehen und weggehen und gut ist.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ist regional unterschiedlich. In manchen Staaten geht's auch ohne und da passiert auch nichts. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Idealerweise auf der Seite der Arbeitssuchenden... (oder der "Kunden" wie es jetzt im "Jobcenter" heißt) -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
Proud NRA Member antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Oder auch, einen Kandidaten nicht aufzunehmen. Was aber so von den Vereinen (und jedenfalls im Fall der ausdrücklich religiös, an einem Beruf usw. orientierten Vereine auch berechtigterweise) nicht akzeptiert würde. Und dann wäre sinnigerweise eigentlich wirklich die Rechtsmittelbelehrung beim abgelehnten Mitgliedsantrag fällig. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
Proud NRA Member antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Ist das wirklich so? Ganz abgesehen von Prinzip, könnte man das Problem des betrunkenen Autofahrens vielleicht durch eine Zwangsmitgliedschaft im ADAC (oder für die Alternativen im AvD) lösen? Wer oder was ist denn überhaupt ein "U-Boot"? Die Beurteilung der Zuverlässigkeit ist doch jedenfalls schon anders geregelt, und es steht in einem erheblichen Konflikt zu unserer Rechtsordnung, wenn jemand einen Sport nicht ausüben darf, obwohl er zuverlässig ist, aber halt unbeliebt oder ein komischer Kauz. In diesem Fall wäre es durchaus denkbar, daß jemand einen Kommerzstand hat oder als Gastschütze zu gewissen Zeiten angenommen wird, aber halt als Mitglied unerwünscht ist. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
Proud NRA Member antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Wer die Kompetenz hat ist eine andere Frage. Aber die Anknüpfung and Mitgliedschaft und Bescheinigung ist doch insofern total schizo, daß damit einerseits der Sache nach die Verbände mit einem hoheitlichen Akt beliehen werden, andererseits aber die logischen Konsequenzen daraus (zumindest, daß neue Mitglieder diskriminierungsfrei aufgenommen werden und Bescheinigungen nach Sachlage diskriminierungsfrei ausgestellt werden) weder beabsichtigt sind noch von den Verbänden akzeptiert würden. Zumindest müsste man da, sollte ein wenig Logik hereinkommen, die Möglichkeit schaffen, daß man den Nachweis alternativ auch selber vor der Waffenbehörde führen und deren Entscheidung dann im Zweifel vor Gericht überprüfen lassen dürfte. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
Proud NRA Member antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Selbst wenn, auf welcher Rechtsbasis sind denn die Verbände und Verbandsfürsten verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Zeit oder überhaupt tätig zu werden? Man könnte sich, auch wenn von Gesetzgeber und Verbänden klar nicht gewollt, vielleicht auf die Hinterbeine und auf den Standpunkt stellen, die Verbände seien mit einer hoheitlichen Funktion beliehen. Aber würde daraus dann nicht eigentlich auch folgen, daß die Schützenvereine alle Kandidaten aufnehmen müssten, oder zumindest, daß die Verbände jedem Kandidaten einen aufnahmewilligen und vom Stand her zumutbaren Verein nachweisen müssten? Die Idee, daß die Verbände justitiabel dazu verpflichtet seien, gerecht oder auch nur überhaupt Bescheinigungen auszustellen, könnte auch damit an Schwierigkeiten stoßen, daß wenn die Verbände nicht ein gewisses Ermessen haben sollten ihre Beteiligung doch gar nicht sinnvoll wäre. Die Tatsache, daß ich im Schnitt mindestens einmal die Woche ballern gehe, kann ich auch ohne Einschaltung eines Verbandes nachweisen, ebenso meine Wettbewerbsteilnahmen. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
Proud NRA Member antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Und wenn er dieses Ermessen nicht hätte, dann wäre es ja eigentlich auch sinnlos, daß der Gesetzgeber da den Verband eingeschaltet hat, anstatt einfach einen Verein oder einen privaten Stand, auf dem jemand geübt hat, die stattgefundene Übung als Tatsache bestätigen zu lassen. (Wenn es wirklich nur um das ernsthafte Schießen ginge, könnte man natürlich auch eine Vereinfachung für aktive Schützen dergestalt vornehmen, daß z.B. sechs Wettbewerbsteilnahmen ausreichen, die eh dokumentiert sind, so daß man sich die Dokumentation der Übung sparen könnte.) Das Ganze ist zwar schikanös und im Hinblick auf die Beleihung Privater mit hoheitlichen Aufgaben ohne Verpflichtung auf rechtstaatliche Grundsätze und auf die Koalitionsfreiheit vielleicht nicht unproblematisch, aber die Schikane scheint gerade in der Absicht der Gesetzgebers zu liegen. Von daher wäre das geeignete Angriffsziel, wenn es jemand wirklich wissen will, vermutlich eher die Erfordernis der Verbandsbescheinigung als solche als eine Verpflichtung des Verbandes, die Bescheinigung auszustellen, konstruieren zu wollen. Das wäre vielleicht sogar noch nicht einmal vollkommen aussichtslos, aber natürlich vom Aufwand an Zeit, Geld und Nerven her außerhalb jeder Proportion zum vorgesehenen Weg, bei den Verbandsfürsten als Bittsteller um eine "Befürwortung" aufzutreten. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
Proud NRA Member antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Also bei mir geht das immer umgekehrt: Erst will ich sie haben, dann probiere ich vielleicht einmal eine Mietwaffe oder die eines Freundes aus, dann kaufe ich sie mir, und erst dann kann ich sie regelmäßig schießen. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
Proud NRA Member antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Vermutlich auf keiner. Welcher denn? Eigentlich, wenn das Waffenrecht Logik hätte, müsste man natürlich sagen, daß durch die Bedürfnisbescheinigung die Verbände vom Staat mit einem hoheitlichen Recht beliehen werden, dementsprechend sich auch verhalten müssen wie ein Hoheitsträger, insbesondere diskriminierungsfrei usw. Eigentlich, wenn das Waffenrecht Logik hätte, würde aus der Koalitionsfreiheit auch folgen, daß ein freier Schütze ein Bedürfnis durch eine eigene Darlegung oder ein Gutachten eines Sachverständigen demonstrieren könnte, so ähnlich wie bei den Sammlern. Das Waffenrecht hat aber keine Logik, und wenn es Logik hätte, dann gäbe es den ganzen Quatsch mit der Bedürfnisbescheinigung gar nicht erst. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Aber das liegt doch ganz wesentlich daran, daß es zwar Leute gibt, wenn auch nur eine winzige Minderheit verkrachter Existenzen, die die Konfiskation aller Privatwaffen fordern, aber praktisch niemanden, der die Wegnahme der angeblichen "besonderen Gefährdung" bei Waffenscheinen verlangt. Dabei wäre letzteres eine leichte und unproblematische Änderung (Neufassung von §19 WaffG mit einem Satz), funktioniert so bei unseren tschechischen Nachbarn ohne Probleme, und würde noch nicht einmal die Anzahl der im Umlauf befindlichen Waffen allzusehr steigern und auch keinem Amtsschimmelchen den Arbeitsplatz oder die Zuständigkeit gefährden. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Wieso denn? Es ist ja bereits heute rechtlich vorgesehen, und mein Vorschlag war lediglich, die Vergabe nach den schon heute geltenden Regeln diskriminierungsfreier zu gestalten, als "shall issue." Es macht sich bei den zur Zeit in Umlauf befindlichen Waffenscheinen und behördlichen Trageerlaubnissen doch auch niemand in die Hose. Es klappte auch in der Schweiz ohne Probleme und klappt heute in der Tschechischen Republik ohne Probleme. Liegt nicht vielleicht das Problem gerade darin, daß wir uns gar nicht mehr vorstellen können oder vielleicht auch wollen, daß es besser sein könnte als es ist? -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Na ja, auch nur an Orten, wo kaum einer wohnt. In manchen Bundesstaaten ist offenes Tragen überhaupt oder innerhalb von Gemeindegrenzen auch verboten, und mancherorten wo es erlaubt ist, würde ich mir das schwer überlegen, jedenfalls zumindest vorher höflich bei der Polizei vorsprechen und ihnen ankündigen, daß ich als politische Demonstration mit offener Kanone herumzuspazieren beabsichtige. Beim Bergwandern in Alaska sicher kein Problem und je nach Bärenvorkommen u. dgl. vielleicht auch manchmal sinnvoll. Im Stadtzentrum von Austin würde ich es eher lassen, obwohl dort meines (nicht weiter recherchierten) Wissens eigentlich schon erlaubt. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Und das wäre in der Logik des gegenwärtigen Waffengesetzes eine ganz einfache Änderung: Einfach die Prüfung der besonderen Gefährdung herausnehmen, und fertig. Der ganze Kram mit Sachkunde, Versicherung, Tresor, usw. ist zwar m.E. mehr schikanös als sinnvoll, aber eher übertriebene Regulierung ist auch bei anderen Dingen eben mit allen Vor- und Nachteilen im Wesen des deutschen Verwaltungsstaats. Eine Abschaffung der Prüfung der angeblich besonderen Gefährdung wäre auch von daher sinnvoll, weil die immer und überall nichts ist als ein Deckmäntelchen wenn man sich nicht traut, offen zu sagen, daß das wahre Kriterium eine bestimmte Art sozialer Privilegierung sein soll. Das schon deshalb, weil die meisten schweren Straftaten innerhalb des eigenen sozialen Kreises begangen werden, so daß die objektiv am meisten gefährdeten Personen identisch sind mit den objektiv am ehesten gefährlichen Personen. (Z.B. ist bei Haßpredigern, Motorradrockern, unregistrierten Rauschmittelhändlern, Bordellwirten und weniger stark auch ganz allgemein in der Unterschicht und sozial weniger angesehenen Kreisen die Gefahr, Opfer einer schweren Straftat zu werden, um ein Vielfaches Größer als bei Politikern, Bankern, exponierten Mitgliedern gewisser Religionsgemeinschaften, Apothekern, Ärzten, Juwelieren, usw., bei denen sowohl die Gefährdung als auch die Gefährlichkeit auf sehr geringem Niveau sind.) -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Mag sein. Ich halte diesen ganzen Kram mit der ständigen Schikane und Beobachtung Rechtsradikaler auch nicht für sinnvoll. Entweder es gibt genügend Material, um den Laden als verfassungsfeindliche oder anderweitig kriminelle Gruppierung zu verbieten oder eben nicht. Sollen sie ihre Dummheit doch ohne Sorge öffentlich zur Schau stellen können. Allerdings ist eine Mitgliedschaft in einer Gruppe, die möglicherweise gegen den Bestand der Verfassung gerichtet ist und ohne Frage gewisse Querverbindungen zu bestimmten Sorten der Gewaltkriminalität aufweist, doch etwas völlig anderes als das öffentliche, auch deutliche Eintreten für ein liberales Waffenrecht. Gerade diejenigen, die die größten Liberalisierungen im Waffenrecht verlangen, tun das ja oft, weil nach ihrer Überzeugung der bewaffnete Bürger die beste und wirksamste Rückversicherung für den dauerhaften Bestand der FDGO ist. Ich kann mir kaum vorstellen, daß deswegen schon einmal die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von jemandem in Frage gestellt wurde, und noch weniger, daß das Bestand hätte. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Häh? Kennt irgendjemand nur einen einzigen Fall in dem auch nur von einem kleinen Sachbearbeiter angedeutet wurde, daß jemand wegen seiner Meinung zum Waffenrecht die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen würde? -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Mit "high power rifle" in den Sportdisziplinen und einem "high powered rifle" eines Waffengrapschers ist nicht das Gleiche gemeint. Das ist wie bei "assault rifle" und "assault weapon". Du kannst Gift drauf nehmen, daß gerade die eigentlich "underpowered" Dinger wie .223 darin enthalten sind. Das K98, mit dem Du im high power rifle antreten könntest, wird Dir vielleicht gelassen. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Er will es vielleicht auch gar nicht zumachen. Auf die Weise wird ein wenig der Druck derer abgelassen, die wirklich motiviert sind. Es gibt einen gewissen Prozentsatz an Leuten, die zur Not alle paar Jahr ein paar hundert Euro für irgend eine willkürliche Änderung ausgeben können und wollen. Die will man vielleicht nicht so verärgern, daß sie mangels Waffen das Geld und die Zeit und die Nerven anstatt dessen in Wahlkämpfe stecken. Wenn man die 90% kriegt die eher abgeben, spätestens im Erbfall, dann kann man sich hinterher immer noch um die 10% Diehards kümmern, die dann eine kleine Minderheit sind, die auch von vielen der Anderen, die abgegeben haben, eher mit Neid als mit Solidarität betrachtet werden. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Oder vermutlich eher "halbautomatische Zentralfeuerwaffen" und vielleicht auch "Randfeuer über .22 LR". Die Erklärung, daß mein AR 15 ein Kleinkalibergewehrchen ist, ist zwar sachlich richtig, aber vermutlich aus Grapschersicht nicht beruhigend...