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  1. Tun wir doch--es ist doch jedenfalls außer Frage, daß die Entwicklung des Waffenrechts in der Vereinigten Staaten in den letzten dreißig Jahren positiver verlief als in Deutschland im Speziellen und in anderen westlichen Demokratien im Allgemeinen (abgesehen vom Sonderfall ehemaliger kommunistischer Diktaturen wo's eigentlich nur noch besser werden konnte). Da muß dann doch die Frage erlaubt sein, warum es ist, daß die Waffenbesitzer in dem einen Land am Gewinnen sind und in vielen anderen Ländern am Verlieren.
  2. Und wenn schon, so what? Wenn der Gesetzgeber da eine "Regulierungslücke" sieht ist das eine Sache. Es ist aber nicht in der Zuständigkeit eines Richters aus Gefälligkeit oder sonstwelchen Motiven ein Gesetz mal schnell eigenmächtig umzuschreiben. Es gäbe auch die offensichtliche Gegenfrage: "Denkst Du, daß jemand mit dem halbautomatischen Nachbau eines MG 42 eine gewalttätige Straftat begeht?" Dieses Beispiel, wenn es denn überhaupt vorkommt, hat keinerlei Regulierungsbedarf.
  3. Eigentlich nicht. Bei Orange ist der Übergang zu Rot fließend, bei Mauve ist vollkommen klar, daß eine Farbe, die mehr Blau als Rot ist eben nicht die Farbe Rot ist. In diesem Fall genauso. Eine möglicherweise von einem Gericht zu klärende Frage wäre vielleicht, ob die Trommel eines Mateba Autorevolver im Sinne des Gesetzes ein Magazin einer (unbestritten) halbautomatischen Waffe ist. Darüber können intelligente und gutwillige Leute unterschiedlicher Ansicht sein und der Gesetzgeber hätte vermutlich präziser formuliert wenn er an exotische Semiautorevolver gedacht hätte. Es braucht aber, bei allem Respekt vor unseren Gerichten, Dummheit, Unwissenheit oder Böswillen um zu behaupten, das Schießen mit einer Waffe mit einem auf zwei Schuß blockierten Magazin sei in Wahrheit Schießen mit einer Waffe mit größerem Magazin. (Wie viele Schuß passen denn in das lediglich imaginierte größere Magazin genau hinein?)
  4. Sicher, und wenn es in den strafrechtlichen Bereich geht sollten deshalb die Oberen länger sitzen als die Befehlsempfänger, aber wir sind doch hoffentlich über das "Ich habe lediglich Befehle ausgeführt" hinausgewachsen. Das ist auch schon im Eigeninteresse des Befehlsempfängers, denn der Befehlsgeber haftet schlimmstenfalls mit einer Haftstrafe, in der Praxis eher mit einer verzögerten Beförderung, während der Befehlsempfänger, der grundlos eine Notwehrsituation für den Angegriffenen erzeugt, im schlimmsten Fall mit seinem Leben dafür bezahlt. Ich habe jedes Jahr zu unterschreiben, daß ich, sollte mein Chef von mir etwas Verbotenes verlangen, mich distanzieren und nicht mitmachen werde. Von Leuten, die an mich berichten, würde ich dasselbe erwarten. Wir sind ja schließlich ein Unternehmen und kein Mafiaclan.
  5. Im Grunde ist es umgekehrt (oder sollte es, jedenfalls dem Gesetz nach, sein). Das Notwehrrecht kennt in Deutschland keine Verhältnismäßigkeit jenseits der Erforderlichkeit, Eignung, und Vermeidung eines offensichtlichen gröbsten Mißverhältnisses der Betroffenen Rechtsgüter. Das Polizeirecht kennt das schon. Das macht auch Sinn, denn z.B. bei einem geplanten Zugriff haben die Beamten die Möglichkeit, vorher zu planen, auch Rechtsrat einzuholen wenn nötig, während derjenige, bei dem es unverhofft im Haus rummst, diese Möglichkeit nicht hat. Das ist jetzt eine interessante Vermutung. Wer ist denn Deiner Meinung nach in Deutschland der Souverän?
  6. Na ja, es gibt auch unübliches Verhalten, bei dem man sich fragt, was jemand jetzt vorhat. Wenn jemand im Hochsommer in Winterklamotten rumläuft oder umgekehrt, mitten in der Großstadt in tacticooler Ausrüstung, die für ein 3-Gun-Match im amerikanischen Westen angemessen wäre, bei dem die Regeln sagen, daß man alles schleppen muß, oder sonst total unüblich, dann braucht zwar keiner "alarmiert" zu sein, aber daß da dann ein Polizist mal die Temperatur abfühlt ist soweit schon in Ordnung. Temperatur fühlen heißt natürlich nicht einer Straftat bezichtigen, Rambo machen, oder dergleichen. Das offene Tragen von Gasern oder scharfen Waffen ist halt in Deutschland vielerorts auch sehr unüblich. Aber die richtige Lösung wäre natürlich, den Herrn freundlich anzusprechen, ihm gegebenfalls zu empfehlen, mit einem verdeckten Holster wäre es unauffälliger und sicherer, und dann ein "Entschuldigen Sie die Störung. Guten Tag noch."
  7. Hatten wir doch schon. Wurde der Hells Angel Karl B. denn wegen etwas verurteilt?--wenn nicht, dann ist er zwar ein höchst unsympathischer Mensch, aber eben kein Krimineller. So extrem wie in Ruby Ridge kam es noch nicht, aber das mag auch daran liegen, daß es in Deutschland weniger Orte gibt, wo genug Platz für ein mehrtägiges Feuergefecht ist, bei dem die Polizei ohne sich als solche zu erkennen zu geben das Feuer eröffnet, mit Einsatzbefehlen die hinterher noch milde von einem Untersuchungsausschuß als "verfassungswidrig", "rechtswidrig", "übermäßig" usw. bezeichnet wurden, weil man nicht die zutreffendere Formulierung "Doppelmord in mittelbarer Täterschaft" verwenden wollte. Es wurde im Übrigen zwar an die Opfer eine Entschädigung gezahlt, aber von den Verantwortlichen hat keiner gesessen. Es haben übrigens auch damals zwar viele Polizisten untereinander getuschelt, die Einsatzrichtlinien seinen "wahnsinnig", und nicht geschossen, aber keiner hat deutlich vor seinem Vorgesetzten protestiert oder versucht, andere davon abzuhalten, diesen Einsatzrichtlinien zu folgen.
  8. Das stimmt ja alles, aber trotzdem ist das entsprechende Abkommen (oder richtiger der damals vorliegende Entwurf) damit bestenfalls eine Quelle, die man hilfsweise heranziehen kann, wenn die Bedeutung einer Formulierung unklar ist, wenn man dann unterstellt, daß der Gesetzgeber im Zweifel dieses Abkommen umsetzen wollte. Einen an und für sich schon recht klaren Gesetzestext, der über Jahrzehnte in einer dem Wortlaut angemessenen Weise interpretiert wurde, kann man damit nicht umdeuten. Sollte die Übereinkunft etwas erfordern, das in den deutschen Gesetzen nicht umgesetzt wurde, dann muß der Gesetzgeber dieses Versäumnis schließen wenn er es denn für richtig befindet. Es kann aber nicht einfach ein Richter sein eigenes Süppchen kochen und nach Gutdünken Gesetze entgegen deren Wortlaut und ständiger Interpretation neu fassen.
  9. Es gibt in der Seekriegstheorie den schönen Begriff der "fleet in being," also der Flotte, die schon durch ihr Dasein feindliche Kräfte entweder bindet oder ihnen den Zugang zu einem Seegebiet verwehrt ohne daß es zu Kampfhandlungen kommt oder sie überhaupt, außer zu Übungszwecken, den geschützten Hafen verlassen muß. So ähnlich ist das mit der Möglichkeit, finanziell gut gepolstert zu klagen, auch. In meinem amerikanischen Kaff haben sie z.B. allerlei hirnrissige kommunale Waffenverbote freiwillig abgeschafft, als klar war, daß die NRA und/oder ihr einzelstaatliches Äquivalent dagegen klagen und höchstwahrscheinlich gewinnen würden, zu Kosten, die sich die Stadt nicht zumuten wollte. Die Klage war also gar nicht notwendig. Der Stadtrat hat sich ausgek***t und sich über die angebliche "Erpressung" beschwert, aber die Stadtsatzungen mit Waffenverboten sind weg. Die EU-Bürokraten haben jetzt mehr von anderer Leute Geld als eine Stadt, werden also durch das finanzielle Argument weniger abgeschreckt, aber sie wollen auch nicht unbedingt eine Bauchlandung vor Gericht haben. Dazu kommt daß, es mag einem gefallen oder nicht, finanzielle Unterstützung schon an sich eine Stimme ist, die gehört wird. Wenn tausende Waffenbesitzer bereit, sind Geld zu zahlen--spontan, an eine nicht besonders etablierte Organisation die keine bezahlte Werbung macht, und ohne direkte Aussicht auf eigenen Gewinn--dann ist das ein starkes Zeichen, daß es weitaus mehr gibt, die deswegen wählen gehen werden. Das merkt man als politischer Kandidat mehr als wenn sich nur ein paar Leute in Internetforen austauschen. Wer zahlt, dem ist es ernst. (Und, ja, ich habe auch zu dieser Sammlung meinen Beitrag geleistet und spende regelmäßig an verschiedene Waffenrechtsorganisationen in Amerika, wo ich wohne.)
  10. Einen Rechtsanwalt könnte man in vielen Fällen sogar einfach bei Gericht hopsnehmen. Daß ein Anwalt, der lediglich opferloser aber nicht gewalttätiger Straftaten bezichtigt wird, da eine Kanone dabei hat und versucht sich gegen eine Überzahl den Weg freizuschießen erscheint doch extrem unwahrscheinlich.
  11. Doch, die gibt es: Klingel oder Anklopfen. Mache ich doch auch so, wenn ich wo rein will.
  12. Daß an dem Haus vermutlich eine funktionierende Klingel installiert war. Hier ist ein Artikel zu dem Fall. Intuitiv scheint mir unwahrscheinlich, daß ein Rechtsanwalt und Sportschütze, und mag er "Waffennarr" sein und ein paar Kanonen auf WBK Schwarz haben, eine so große Gefahr darstellt, daß man da mit der Rambo-Methode reinmuß. Tut er es aber doch, dann stellt sich doch schwer die Frage, ob man sich auf das Risiko einer Schießerei hat einlassen dürfen während man ihn im Haus vermutet, oder ob man ihn nicht besser hätte observieren und abpassen sollen ohne daß da die Frau und die fünf Kinder dazwischen stehen.
  13. Das wäre doch ein neues Geschäftsfeld für die Reste des Unternehmens, das hier im Forum traditionell nicht genannt wird. Wenn jeder Jäger mit Revolver sich vier Kammerdildos kaufen muß, dann wird's doch noch was mit der Rendite...
  14. Oh ach, oh weh, wenn doch nur die Waffe es wäre, die mich davon abhält, in einer bedeutenden Disziplin nationaler Meister zu werden. Mit Freuden würde ich mir die Meisterkanone auch ohne Rabatt kaufen, plus zwei Reserveexamplare für den Fall, daß es eine Funktionsstörung wäre, die mich von der Meisterschaft trennt. Leider gibt's da aber andere, fundamentalere Probleme... In Internet! Wenn sich die jetzt ein Terrorist bestellt!
  15. Tun sie, aber an und für sich läuft schon die Frage nach der Deliktrelevanz ziemlich ins Leere weil innere Sicherheit nämlich Sache der Einzelstaaten ist und Maßnahmen zur inneren Sicherheit nur einstimmig beschlossen werden dürfen. Deshalb gibt der Richtlinienentwurf vor, daß es um die Erleichterung der Freizügigkeit und des Handels mit Waffen gehe, wozu der Entwurf offensichtlich vollkommen ungeeignet ist. Da wird eine amerikanische Fehlentwicklung 1:1 nach Europa kopiert. Der amerikanische Kongreß darf der Verfassung nach eigentlich auch nur Gesetze zu ziemlich beschränkten Themenfeldern machen, insbesondere zur Erleichterung des Handels zwischen den Bundesstaaten. Als vor rund hundert Jahren die "Progressiven" auf die Idee gekommen sind, auf Bundesebene alles verbieten zu wollen, haben sie einfach angefangen, alles, aber auch wirklich alles, zum "interstate commerce", also zum Handel zwischen den Staaten zu erklären, denn an die nötige Mehrheit für eine Verfassungsänderung war und ist nicht zu denken. Auch die Bundesbestimmungen zum Waffenrecht gelten vorgeblich nur für den Handel zwischen den Staaten, stellen sich aber auf den Standpunkt, daß der schon vorliege, wenn eine Waffe nur ein Gramm Stahl aus einem anderen Bundesstaat enthält. Trauriger Höhepunkt dieser Entwicklung zum offenen Verfassungsbruch war ein Gerichtsurteil, nachdem selbst der Getreideanbau zum Eigenverbrauch vor Ort(!!) Handel zwischen den Staaten sei, den wer selber anbaue, der importiere eben nicht und drücke dadurch die Preise im Handel zwischen den Staaten. Diese Entwicklung war in Amerika disaströs und wird es auch in Europa sein, aber mit dem Unterschied, daß die amerikanische Union stabil genug ist, davon nicht auseinanderzufliegen, während der permanente Rechtsbruch in Europa mit Pech das Ende der europäischen Einigung ergeben kann. Wer meint, daß auf europäischer Ebene Gesetze zur inneren Sicherheit erlassen werden sollen, dem steht es frei, einen diesbezüglichen europäischen Verfassungsentwurf zu erarbeiten. Diese Verfassung wird dann wohl aber auch eine vom Volk gewählte europäische Regierung enthalten müssen. Für beides ist in den nächsten Jahrzehnten keine Mehrheit abzusehen. Der Rechtsbruch mit der Anmaßung von Kompetenzen--nicht nur obwohl sondern weil man diese Kompetenzen auf legalem Wege nicht bekommen kann--geht aber gar nicht. Das ist sogar völlig unabhängig davon, ob ein vorgeschlagenes Gesetz inhaltlich jetzt gut oder schlecht ist. Wem wirklich an der europäischen Einigung gelegen ist, der muß die Europäische Union vor der Anmaßung und Machtgier ihrer bürokratischen und politischen Klassen schützen.
  16. Na ja, die Selbstbezeichnung als "Miliz" deutet normalerweise schon darauf hin, daß jemand ein wenig seltsam im Kopf ist. Das ist ein wenig wie mit den Reichsbürgern in Deutschland. Es ist an der Miliz nichts Schlechtes--es gibt heute noch ein Bundesgesetz und Vorschriften in vielen Bundesstaaten, daß die meisten erwachsenen Bürger automatisch Mitglied der Miliz sind. Aber die meisten Leute, die klar beieinander sind, nennen ihre Zusammenkünfte dann halt nicht "Miliz,"genauso wie die meisten Deutschen, die sich zum Teil vollkommen zurecht über staatliche Zumutungen aufregen, nicht "Reichsbürger" nennen.
  17. Ich habe den Beitrag nicht gesehen, aber schon der Titel scheint mir absurd. Die verrückteren unter den Bürgerwehren sehnen sich vielleicht nach einem idealisierten Wildwest-Anarchismus, aber die Sehnsucht nach einem Führer und Gelegenheit zur Unterordnung ist bei ihnen eher weniger ausgeprägt.
  18. Es geht da nicht nur darum, wie die Regelung sein wird. Ich bin kein Jäger und kenne mich weder mit Traditionen der Waidgerechtigkeit noch mit internationalen Naturschutzübereinkommen genug aus, um eine Meinung dazu zu haben, wieviele Patronen man bei der Jagd auf Wild geladen haben darf. Aber was wir da haben ist zumindest eine ans Böswillige grenzende Interpretation eines in der vorliegenden Frage eigentlich recht klaren Gesetzestextes über dessen Auslegung es eigentlich vorher auch wenig Streit gab. Man könnte auch andere Wörter benutzen. Daß so etwas nicht stehen bleibt ist eine Frage der Rechtstaatlichkeit als Ganzes. Man sollte auch ohne Interesse an Waffen ein Interesse an Rechtstaatlichkeit haben, aber mit Interesse an Waffen ein ganz besonderes, denn wenn sich ersteinmal etabliert, daß waffenrechtliche Vorschriften von Gerichten und Verwaltung nach Belieben geändert werden dürfen, dann gute Nacht. Als Nächstes heißt's dann, daß nur Waffen bis 7.5 Joule auf Sportschützen-WBK gehen, denn im Waffengesetz steht ja was von 7.5 Joule und man kann damit auch prima Wettkämpfe bestreiten.
  19. Das ist, glaube ich, keine wirkungsvolle Strategie. Jedenfalls ist es doch so, daß wenn man die Entwicklung des Waffenrechts in Ländern, in denen die Waffenbesitzer der Tendenz nach den Schnabel halten, und in Ländern, in denen sie das Maul aufmachen, vergleicht, die zweite Variante deutlich produktiver erscheint. Das gilt übrigens auch für andere politische Gruppen. Selbstverständlich darf z.B. jemand, dessen Sexualität sich auf Personen des eigenen Geschlechts richtet, dem im Stillen nachgehen, mit seinem Freund eheänhlich zusammenleben, und sich ansonsten ganz normal anziehen und normal verhalten. Das ist aber nicht die Methode mit der die Homosexuellenbewegung in den letzten dreißig Jahren fast alles erreicht hat, was sie sich nur träumen lassen konnte, während es bei den Waffenbesitzern, die den Schnabel gehalten haben, der Tendenz nach immer mehr bergab ging. Damit liegt doch nahe, daß man zwar natürlich den Schnabel halten darf, das aber keine gute Strategie ist, wenn man etwas bewegen will. Der vorliegende Fall hat im Übrigen doch an und für sich mit Waffenrecht und irgendwelcher Geheimdiplomatie nur am Rande zu tun, sondern erst einmal geht es darum, daß ein Gericht bitteschön den recht klaren Gesetzestext nicht im Namen eigener politischer Ziele zu vergewaltigen hat. Wer den Jägern Halbautomaten verbieten will, der muß sich solange wir ein Rechtstaat bleiben wollen, zumindest die Mühe machen, das als Gesetz durchzubringen. Das würde ich genauso sehen, wenn es nicht um Waffen ginge sondern um etwas, das mir ausgesprochen unsympathisch ist, sagen wir die gesetzkonforme Auszahlung irgendwelcher strohdummer aber eben vom Gesetz garantierten Subventionen. Um auf Dein Beispiel zurückzukommen: Wenn jemand Jäger wird, um so legal sein Heim schützen zu können oder legal seiner Sammelleidenschaft nachgehen zu können, dann ist das sowohl legal als auch legitim, und daran gibt es nichts zu rütteln. Wir haben den Grundsatz der allgemeinen Handlungsfreiheit, nach der man im Rahmen der Gesetze machen darf was einen beliebt, egal ob es anderen Leuten gefällt und egal ob es der Intention des Gesetzgebers entspricht.
  20. Aber eben um ein Zitat, das anscheinend versucht, den Inhalt des Gesetzes zu referieren. Und da steht "aufnehmen kann" eben nicht drin, auch wenn der Gesetzgeber das leicht hätte schreiben können wenn er es denn gemeint hätte.
  21. Nun, wörtlich heißt es doch: "auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen." Wenn man jetzt als bekannt voraussetzt, daß bei vielen derartigen Waffen das Magazin austauschbar ist und prinzipiell gar keine Obergrenze bezüglich der theoretisch denkbaren Zufuhrkapazität besteht, daß es auch nicht viele Halbautomaten gibt, die ein fix eingebautes zwei-Schuß-Magazin haben, dann ist doch eigentlich klar, daß mit "das Magazin" das bei der Jagd auf Wild verwendete Magazin gemeint ist. Wenn der Gesetzgeber alle Halb- (und Voll-)automaten hätte verbieten wollen oder nur Spezialkonstruktionen mit fest verriegeltem Zwei-Schuß-Magazin (z.B. mit dem unsäglichen California Bullet Button oder dergleichen) erlauben wollte, dann hätte er das vermutlich ausdrücklich ins Gesetz geschrieben.
  22. Oder aber, auch das eine Spezialität der Verfassungsrechtsprechung in Deutschland, eine Entscheidung, in der man gesagt bekommt, daß man im Grunde schon Recht hat, aber kein Recht bekommt. Klassisch ist da wohl die Entscheidung zum "Reiten im Walde" die der Argumentation des Klägers im Grunde Recht gibt, dann aber in einer Abwägung dazu kommt, daß ihm keine Abhilfe verschafft wird. Das kann man gar nicht unbedingt den Richtern persönlich anlasten. Dahinter stehen letztlich die von Carl Schmitt beschriebenen dilatorischen Formelkompromisse im deutschen Verfassungsrecht, nicht nur in der Kirchenverfassung für die Schmitt den Begriff gebraucht hat, sondern auch im Grundrechtskatalog--in der "Reiten im Walde"-Frage, die Frage ob die allgemeine Handlungsfreiheit sich auf alles staatliche Handeln bezieht oder lediglich willkürliche Verwaltungsentscheidungen verbietet. Das ist auch alles nicht nur schlecht. Konflikte zu vertagen kann manchmal die beste Strategie sein. Aber es ist frustrierend und auch der intellektuellen Qualität der Verfassungslehre nicht zuträglich. Als Antwort darauf kann es im Grunde nur das "steter Tropfen höhlt den Stein" geben. Wenn man als Deutscher neidisch zu den Amis schaut, dann kann man da erhebliche Fortschritte im Waffenrecht in den letzten drei Jahrzehnten sehen. Aber dem ging eine Periode von achtzig Jahren immer aggressiverer Verschlechterungen voraus, und während dieser Zeit hat das Verfassungsgericht keine einzige Klage zu diesem Thema angenommen, trotz immer offenerer Rechtsverletzungen. Die Waffenbesitzer haben aber nicht aufgegeben, auch wenn die Arbeit des Großvaters sich erst für die Enkel ausgezahlt hat. Deshalb ist hier Geduld wichtig, aber nicht im Sinne einer hinnehmenden Geduld, die sich mit Rechtsverletzungen abfindet, sondern einer aktiven Geduld, die trotz Niederlagen oder, wahrscheinlicher, Vertagungen des Themas, immer weitermacht.
  23. Nun, dieses Recht hat im Grunde, wenn man von gesunden naturrechtlichen Begriffen ausgeht, jeder Mensch, soweit er nicht durch Jugend, Kriminalität oder Geisteskrankheit davon ausgeschlossen ist. Das wird aber vom WaffG nicht anerkannt. (Die Frage, wie weit man daraus folgern kann, daß das WaffG kein Recht sondern nur Statut ist, und wie man damit umgehen soll, lassen wir einmal außen vor.) Wenn man vom WaffG ausgeht, dann wäre schon der schwarze Besitz ein Grund für die Unzuverlässigkeit. Tut man das nicht, dann käme es wohl auf die Umstände des Schußes an. War das ein wirklich unwahrscheinlicher Unglücksfall? War es ein Selbstmordversuch? War es Fahrlässigkeit, möglicherweise grober Art? Gleich lebenslange Konsequenzen für Fahrlässigkeit, mit der man nur sich selber (und der Krankenkasse) geschadet hat, schiene mir etwas hart, aber ein paar Jahre Pause könnten da möglicherweise schon sinnvoll sein--genauso natürlich mit dem Auto usw., und erst recht bei einem Selbstmordversuch.
  24. Wenn er aber dazu berechtigt ist, dann ist er eben dazu berechtigt, und damit gibt's dann für die Polizei nichts weiter zu tun. Wenn der Kamerad sich auf ein Gespräch einlassen will, dann kann ihm der Polizist erklären, daß die offene Trageweise zwar erlaubt aber eher unüblich ist und nicht nur zu Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Polizei sondern auch von Leuten, die gerne eine Kanone hätten, führen kann, und ihm raten, sich ein vernünftiges verdecktes Holster zu kaufen. Ob er sich darauf einläßt ist dann aber seine Sache.
  25. Jetzt weiß ich, warum die Glogg sich irgendwie grob und nicht ganz zu Ende designed anfühlt... Österreich--schon der Name sagt, wo die wirklich herkommt!
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