Proud NRA Member
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Da dürfte in beiden Fällen oft Realitätsflucht dahinterstehen, so wie als harmlose Variante auch bei den Action-Videospielen. Viele IS-Typen waren vorher weder besonders politisch noch besonders religiös, dafür aber frustriert mit ihren langweiligen und kleinen Lebensverhältnissen. Als nicht-Ninja Polizist erlebt man den gleichen Frust wie Sozialarbeiter, tagein tagaus mit Leid, gescheiterten Existenzen und Dummheit konfrontiert zu werden, ohne wirklich groß etwas daran ändern zu können. Sent from my iPhone using Tapatalk
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Ein anderer möglicher Grund, oder jedenfalls Effekt, ist die Brutalisierung in der uniformierten und anonymisierten Masse. Die Psychologie dahinter dürfte gleich sein egal ob es sich um den Polizisten in tacticoolem Schwarz oder um den Schwarzen Block handelt--aus der schwarzen Masse heraus macht man Sachen, die sonst die gute Kinderstube verhindert. Sent from my iPhone using Tapatalk
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Und auch das ist, neben vielen anderen, ein Grund gegen die sich verbreitende Unsitte, einen Haftbefehl und dergleichen gleich nach Art eines Actionfilms vollstrecken zu wollen. Wenn einem bei Nacht die Tür eingeschlagen wird oder maskierte und offensichtlich konfliktsuchende Männer einem das Auto umstellen, dann sollte man in einer freien Gesellschaft davon ausgehen können, daß es sich um außergewöhnlich brutale Kriminelle handelt und entsprechend reagieren können. Jeff Cooper, der ja selber Uniformträger war, hat zu den Masken übrigens gemeint, daß man jede Person, die vermummt mit Waffen herumläuft ('Ninjas' war sein Kosename für die), sinnvollerweise als Ziel auffasst und bekämpft. In einer geistig noch normalen Gesellschaft wäre das ein guter Rat. Sent from my iPhone using Tapatalk
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Für Spezialmunition wirst Du ums Handladen nicht herumkommen. Wenn Du aber zu Anfang nicht beim Kampf um den deutschen Meistertitel dabei bist, würde ich dazu raten, einfach die Fabrikmuni zu schießen, die Du am billigsten bekommst und mit der die Kanone gut funktioniert. Wenn Du das gesparte Geld und die gesparte Zeit in mehr Training investierst wird das vermutlich mehr Erfolg und Spaß bringen als die Suche nach der Super-Duper-Matchmunition, die aus Deiner Waffe gerade den Power Factor hält. Dazu kommt, daß Du für solche Munition vermutlich auch mit den Federn experimentieren müsstest und die Zuverlässigkeit nachlässt, z.B. wenn Du einmal in einer Stage mit der schwachen Hand und/oder um die Ecke schießen musst und dabei etwas weniger herzhaft zugreifst.
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Munition für Ruger 10/22 - was frisst eure Waffe?
Proud NRA Member antwortete auf Varminter's Thema in KK IPSC
Meine (kein Präzisionslauf) frisst so ziemlich alles. Normalerweise füttere ich CCI Standard Velocity oder aber verschiedene beschichtete Hochgeschwindigkeitsmunition. -
SPIEGEL TV sucht Leute zum Thema "Deutschland rüstet auf"
Proud NRA Member antwortete auf harald gräff's Thema in Allgemein
Die in verschwommenen Bildern aufzeichnet, wie eine Journalistin mit feuchten Händen erklärt bekommt, wie man die Sicherheit überprüft? -
SPIEGEL TV sucht Leute zum Thema "Deutschland rüstet auf"
Proud NRA Member antwortete auf harald gräff's Thema in Allgemein
Die entsprechenden Personen selber schießen zu lassen schadet auch nie. Also Dreh geht leider schon aus (wirklich nicht ganz unplausiblen--für schöne Kamerabilder mit scharfer Munition gibt's komplexere Sicherheitsregeln als im normalen Schießbetrieb) Gründen der Standaufsicht nicht, aber sie dürfen gerne zum Ausprobieren kommen. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
Proud NRA Member antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Ist ja geil! Andererseits könnte das vielleicht zu Spannungen führen--von daher sollte man sich vielleicht mit einem anderen "aktiven Schützen" zusammentun, so daß der eine sich um die Ausrichtung der Disziplinen kümmert, die nur der andere schießen will. -
Grüne fordern Verbot von Schreckschusswaffen
Proud NRA Member antwortete auf borish's Thema in Frei ab 18
Ob die Schreckschußplempe aus Druckguß wirklich eine gute Waffe gegen einen aus dem Ruder gelaufenen Staat wäre? Ich würde mich da lieber auf 7.62 verlassen... -
Waffenrechtsverschärfung: Brief an EU-Abgeordnete und ihre Antworten
Proud NRA Member antwortete auf mwe's Thema in Waffenlobby
Ist von der Logik her aber eigentlich vollkommen daneben. Eigentlich müsste man wenn man an eine höhere Zahl glaubt ja gerade sagen, daß zig Millionen Kanonen im Umlauf sind und trotzdem oder vielleicht auch ein wenig deswegen nichts mit ihnen passiert. -
Waffenrechtsverschärfung: Brief an EU-Abgeordnete und ihre Antworten
Proud NRA Member antwortete auf mwe's Thema in Waffenlobby
Small Arms Survey kam 2007 auf ungefähr 7 Millionen angemeldete und 13 bis 20 Millionen nicht angemeldete Schußwaffen. Mag sein, daß das zu hoch gegriffen ist, aber so ziemlich alle Schätzungen sind sich einig, daß die Anzahl nicht angemeldeter Waffen die Anzahl der angemeldeten deutlich übersteigt. Und mit den nicht angemeldeten Waffen passiert auch nichts. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Im Gegenteil. Gerade die Flut an halbgaren Gesetzen macht es den Abgeordneten unmöglich, ihrer Pflicht nachzukommen und gewissenhaft zu arbeiten. Es ist schlichtweg nicht mehr möglich, die Gesetze, über die abgestimmt werden soll, auch nur zu lesen bevor abgestimmt wird. Wenn die Abgeordneten die Gesetze aber nicht einmal mehr lesen und sich noch viel weniger ein unabhängiges Urteil bilden, dann könnte man sie eigentlich ebensogut einsparen und bloß noch die Fraktionschefs abstimmen lassen (mit Gewichtung der Stimmen nach Wahlergebnis für die jeweilige Partei). Wer z.B. als Vormund einer anderen Person einen Vertrag mit einem Vermögensnachteil für die betreute Person unterschreibt, ohne den Vertrag vorher auch nur gelesen zu haben, handelt zumindest fahrlässig und muß mit Regreßansprüchen rechnen. Wenn Abgeordnete mit der gleichen Sorgfalt arbeiten würden, die man von jedem anderen erwartet, dann müssten sie eigentlich 90% der Gesetze schon deshalb ablehnen, weil es nicht möglich war, sie auch nur flüchtig durchzulesen. -
Und wenn ich eine Patrone mit einem Geschoß aus Holz aus Ökolandbau ausstatte, habe ich dann auch Mannstopwirkung, die "auf keinen Fall bleibende Schäden hinterlässt"? Meiner Treu. Natürlich ist bei Pfeffer die Wahrscheinlichkeit bleibender Schäden um vieles geringer als bei Kugeln, aber passieren kann es immer, daß ein Angreifer Asthma oder Herzprobleme hat und nichts davon weiß. Wenn jemand eine Waffe, egal ob Schuß- oder Reiz-, gegen eine andere Person einsetzt, dann hat er hoffentlich einen Grund, der auch im Nachhinein gut genug ist, um allfällige "bleibende Schäden" zu rechtfertigen. Wenn nicht, umdrehen und weggehen und gut ist.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ist regional unterschiedlich. In manchen Staaten geht's auch ohne und da passiert auch nichts. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Idealerweise auf der Seite der Arbeitssuchenden... (oder der "Kunden" wie es jetzt im "Jobcenter" heißt) -
Wie sollte ein liberales Waffenrecht in Deutschland aussehen?
Proud NRA Member antwortete auf gunwalker's Thema in Waffenlobby
Der größte und wichtigste Unterschied ist meines Erachtens, daß es eine bedeutende Anzahl von Bürgern gibt, die der Ansicht sind, daß sie ein Recht darauf haben, übliche Feuerwaffen zu besitzen und sie auch zu führen, daß sie mit dieser Meinung nicht hinter dem Berg halten, und diese Meinung auch an der Wahlurne, mit Spenden, usw. zum Ausdruck bringen. Es spielt dabei keine Rolle, daß diese Leute, wie praktisch jede Gruppe die etwas will, eine Minderheit sind. Der zweite Verfassungszusatz ist, glaube ich, in dieser Hinsicht nicht so sehr juristisch bedeutsam sondern dadurch, daß er den Bürgern im Bewußtsein hält, daß sie dieses Recht haben. Juristisch war er hundert Jahre lange ziemlich wertlos, weil die Gerichte sich einfach geweigert haben, ihn zur Kenntnis zu nehmen. Aber er hat die Leute, die sich vorstellen konnten, es könnte anders sein, bestärkt und zusammengeschweißt. Es hängt also in einer Demokratie, in der ein Waffenverbot ja nicht von einer auswärtigen Besatzungsarmee oder dergleichen durchgedrückt wird, am Volk selber. Es wird sich nichts zum Besseren ändern, solange die meisten Waffenbesitzer selber Waffen im allgemeinen oder jedenfalls ihre Verwendung zum Schutz von Leib, Leben und Freiheit als etwas irgendwie Schmuddeliges betrachten und in vorauseilendem Gehorsam darauf bestehen, ihr Interesse sei ein rein sportliches, sie seien bestimmt keine "Waffennarren" usw. Wenn hingegen in Deutschland eine Minderheit von der Anzahl der politisch engagierten Schwulen ihr Anliegen ähnlich deutlich vertreten würden wie die Schwulenbewegung vor dreißig Jahren, dann würden sie aller Voraussicht nach auch vergleichbare Ergebnisse erzielen, nämlich einen vollen politischen Sieg innerhalb von spätestens Jahrzehnten. Ja, es kann dauern. Es hat selbst in Texas mehr als hundert Jahre gedauert, bis Waffentragen wieder erlaubt war. (Und komme keiner mit der "Lügenpresse" usw.: Da hatten die Schwulen auch keinen leichteren Stand, erst recht nicht als ihnen dann auch noch HIV in die Quere kam.) Ein anderer Unterschied, der damit zusammenhängt, ist daß sich die Waffenbesitzer in Amerika nicht dergestalt von den Waffengrapschern kooptieren ließen wie in Deutschland. Wenn das Bedürfnisprinzip eine Forderung der organisierten Jägerschaft war, wenn Verbandsfunktionäre weit jenseits der gesetzlichen Notwendigkeiten versuchen, die weitere Geltung eines Sachkundenachweises von der fortgesetzten Mitgliedschaft abhängig zu machen, und sich an ihren vom Gesetz nicht vorgesehenen "Befürwortungen" erbauen, wenn Vereinsvorsitzende erklären, wie sie nicht die "Waffenbeschaffung" unterstützen und die im Gesetz nicht genannten "Scheinschützen" ausfiltern wollen, dann haben die Waffengrapscher es leicht: Sie brauchen nicht gegen die Gruppe der Waffenbesitzer zu agitieren, denn sie haben es erreicht, daß die Waffenbesitzer schon gegenseitig ihre Entwaffnung betreiben. Unter diesen Umständen ist an eine gemeinsame Vertretung der Rechte der Waffenbesitzer natürlich nicht zu denken, nicht weil das irgendwie verboten oder erschwert wäre, sondern weil die Waffenbesitzer selber das nicht auf die Reihe kriegen. Diese Unterschiede wiegen weitaus schwerer als alle Unterschiede im Verfassungsrecht, Wahlsystem, usw. -
Wie sollte ein liberales Waffenrecht in Deutschland aussehen?
Proud NRA Member antwortete auf gunwalker's Thema in Waffenlobby
Und genau das spiegelt sich ja im Waffenrecht wieder. Es gibt im Grunde nichts als daß nacheinander Scheiben von der Salami abgeschnitten werden ohne daß groß jemand widerspricht. Eben deshalb, weil sich kaum einer dafür engagiert, daß es besser wird, und diejenigen die es tun, selbst von denen, die sich über eine solche Änderung am meisten freuen würden, eher ausgelacht als unterstützt werden. Als Beispiel für Verbesserungen im Waffenrecht wird man wohl oder übel nach Amerika schauen müssen. In welcher anderen westlichen Demokratie (ohne den Sonderfall der aus der Knechtschaft der roten Armee entlassenen Länder) ist es denn in jüngerer Zeit besser geworden? Ein extremes Beispiel wäre Illinois, wo ich zur Zeit wohne. Noch zehn Jahren haben hier alle außer den angeblichen Spinnern die Idee, daß es Waffenscheine für Nicht-Bonzen geben würde, als total illusorisch betrachtet. Es waren sogar in manchen Kommunen alle Kurzwaffen, ohne Ausnahme für Sportschützen und Jäger, verboten, dazu noch viele halbautomatische Langwaffen. Es war also in mancherlei Hinsicht schlimmer, nicht besser, als in Deutschland, zweiter Verfassungszusatz oder nicht. Heute haben wir den Waffenschein und ich bin stolzer Inhaber. Kurzwaffen kann ich mir soviele kaufen wie mir beliebt, und Langwaffen ziemlich weitgehend auch (es gibt noch eine rechtlich fragwürdige Begrenzung der Magazinkapazität für Langwaffen auf Kreisebene, die aber nie angeklagt wird). Das haben nicht die Zweifler und Zauderer erreicht, sondern all die Bürger, die Bundesstaat für Bundesstaat und Regelung für Regelung den Verbotsquatsch gekippt haben. Natürlich ist Deutschland nicht Amerika, aber ich sehe eine Gesellschaft wo Verbesserungen im Waffenrecht erreicht wurden und eine wo sie nicht erreicht wurden. Beide sind westliche Demokratien. Das legt nahe, daß die Leute in der Gesellschaft wo es besser wurde etwas richtig gemacht haben. Im Übrigen wäre die Abschaffung des Bedürfnisquatschs und der angeblichen besonderen Gefährdung ja gerade eine Änderung, die sich mit minimalen Änderungen im WaffG machen ließe und vermutlich noch nicht einmal großartigen Einfluß auf die Anzahl der Waffen im legalen Umlauf hätte, und auf die ohnehin schon sehr seltenen Straftaten mit legal besessenen Waffen erst recht nicht. Unterstützung von gewissen Verbandsfürsten, die sich in ihrer Rolle als Herren der "Befürwortungen" und Geheimdiplomaten gefallen, wird man dafür aber eher nicht erwarten können. -
Wie sollte ein liberales Waffenrecht in Deutschland aussehen?
Proud NRA Member antwortete auf gunwalker's Thema in Waffenlobby
Vollkommen richtig. Oder, wo Europarecht ein Bedürfnis verlangt, kann man das einfach so gestalten, daß das Bedürfnis von seinem Träger angemeldet und dann respektiert wird. Z.B., indem man als "Sport", "Jagd", "Sammlung" oder "Selbstschutz" auf einem Formular ankreuzt. Bei Jagd sollte der Logik halber wohl ein Jagdschein vorliegen oder eine Erklärung, daß man im Ausland legal jagen will. Wenn jemand diese Bedürfnisse angibt, dann sind sie zunächst einmal auch glaubhaft, zumal er ohne Bedürfnis ja wohl kaum überhaupt die Waffe erwerben wollte. Dazu kommt für das Tragen, der gleichen Idee folgend, die Abschaffung der "besonderen Gefährdung" die in der Praxis immer ein Feigenblatt für das wirkliche Kriterium der "besonderen sozialen Privilegierung" ist. Wenn sich jemand den Aufwand antut, dann wird er schon in eigener Analyse zu dem Ergebnis gekommen sein, daß der Aufwand sinnvoll in bezug auf seine Lebenssituation ist. Und dazu als Abschaffung einer mit unserer Rechtsordnung eigentlich vollkommen unverträglichen Regelung die Abschaffung der unangekündigten Hausbesuche. Nicht bloß wegen der Waffenbesitzer sondern auch weil die Abschaffung der Unverletzlichkeit der Wohnung nur wegen einer abstrakten und geringen Gefährdung nicht angeht und selbstverständlich auch Auswirkungen als Präzedenzfall für andere Lebensbereiche hat. Ganz kurz gesagt, und auch auf andere Lebensbereiche anwendbar, also Folgendes: Eigenverantwortung. Gleichheit vor dem Gesetz. Respekt vor den Grundrechten. -
Wie sollte ein liberales Waffenrecht in Deutschland aussehen?
Proud NRA Member antwortete auf gunwalker's Thema in Waffenlobby
Im Gegenteil. Da wo solche Dinge Realität wurden, wurden sie es gerade weil Leute, die sich zur Not auch als Spinner haben abtun lassen, jahrzehntelang daran gearbeitet haben. (Die ehemaligen Ostblockländer sind ein Sonderfall, weil es da eine "Stunde Null" gab als die Rote Armee sie nicht mehr unterjocht hat.) Wenn man nur für oder gegen etwas ist, nachdem es unzweifelhaft Mehrheitsposition geworden ist, dann kann man damit vielleicht Kanzler werden und bleiben. Inhalte, egal welcher Art, wird man damit nicht gestalten können. Da muß man sich dann entscheiden, was einem wichtiger ist. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
Proud NRA Member antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Oder auch, einen Kandidaten nicht aufzunehmen. Was aber so von den Vereinen (und jedenfalls im Fall der ausdrücklich religiös, an einem Beruf usw. orientierten Vereine auch berechtigterweise) nicht akzeptiert würde. Und dann wäre sinnigerweise eigentlich wirklich die Rechtsmittelbelehrung beim abgelehnten Mitgliedsantrag fällig. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
Proud NRA Member antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Ist das wirklich so? Ganz abgesehen von Prinzip, könnte man das Problem des betrunkenen Autofahrens vielleicht durch eine Zwangsmitgliedschaft im ADAC (oder für die Alternativen im AvD) lösen? Wer oder was ist denn überhaupt ein "U-Boot"? Die Beurteilung der Zuverlässigkeit ist doch jedenfalls schon anders geregelt, und es steht in einem erheblichen Konflikt zu unserer Rechtsordnung, wenn jemand einen Sport nicht ausüben darf, obwohl er zuverlässig ist, aber halt unbeliebt oder ein komischer Kauz. In diesem Fall wäre es durchaus denkbar, daß jemand einen Kommerzstand hat oder als Gastschütze zu gewissen Zeiten angenommen wird, aber halt als Mitglied unerwünscht ist. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
Proud NRA Member antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Wer die Kompetenz hat ist eine andere Frage. Aber die Anknüpfung and Mitgliedschaft und Bescheinigung ist doch insofern total schizo, daß damit einerseits der Sache nach die Verbände mit einem hoheitlichen Akt beliehen werden, andererseits aber die logischen Konsequenzen daraus (zumindest, daß neue Mitglieder diskriminierungsfrei aufgenommen werden und Bescheinigungen nach Sachlage diskriminierungsfrei ausgestellt werden) weder beabsichtigt sind noch von den Verbänden akzeptiert würden. Zumindest müsste man da, sollte ein wenig Logik hereinkommen, die Möglichkeit schaffen, daß man den Nachweis alternativ auch selber vor der Waffenbehörde führen und deren Entscheidung dann im Zweifel vor Gericht überprüfen lassen dürfte. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
Proud NRA Member antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Selbst wenn, auf welcher Rechtsbasis sind denn die Verbände und Verbandsfürsten verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Zeit oder überhaupt tätig zu werden? Man könnte sich, auch wenn von Gesetzgeber und Verbänden klar nicht gewollt, vielleicht auf die Hinterbeine und auf den Standpunkt stellen, die Verbände seien mit einer hoheitlichen Funktion beliehen. Aber würde daraus dann nicht eigentlich auch folgen, daß die Schützenvereine alle Kandidaten aufnehmen müssten, oder zumindest, daß die Verbände jedem Kandidaten einen aufnahmewilligen und vom Stand her zumutbaren Verein nachweisen müssten? Die Idee, daß die Verbände justitiabel dazu verpflichtet seien, gerecht oder auch nur überhaupt Bescheinigungen auszustellen, könnte auch damit an Schwierigkeiten stoßen, daß wenn die Verbände nicht ein gewisses Ermessen haben sollten ihre Beteiligung doch gar nicht sinnvoll wäre. Die Tatsache, daß ich im Schnitt mindestens einmal die Woche ballern gehe, kann ich auch ohne Einschaltung eines Verbandes nachweisen, ebenso meine Wettbewerbsteilnahmen. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
Proud NRA Member antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Und wenn er dieses Ermessen nicht hätte, dann wäre es ja eigentlich auch sinnlos, daß der Gesetzgeber da den Verband eingeschaltet hat, anstatt einfach einen Verein oder einen privaten Stand, auf dem jemand geübt hat, die stattgefundene Übung als Tatsache bestätigen zu lassen. (Wenn es wirklich nur um das ernsthafte Schießen ginge, könnte man natürlich auch eine Vereinfachung für aktive Schützen dergestalt vornehmen, daß z.B. sechs Wettbewerbsteilnahmen ausreichen, die eh dokumentiert sind, so daß man sich die Dokumentation der Übung sparen könnte.) Das Ganze ist zwar schikanös und im Hinblick auf die Beleihung Privater mit hoheitlichen Aufgaben ohne Verpflichtung auf rechtstaatliche Grundsätze und auf die Koalitionsfreiheit vielleicht nicht unproblematisch, aber die Schikane scheint gerade in der Absicht der Gesetzgebers zu liegen. Von daher wäre das geeignete Angriffsziel, wenn es jemand wirklich wissen will, vermutlich eher die Erfordernis der Verbandsbescheinigung als solche als eine Verpflichtung des Verbandes, die Bescheinigung auszustellen, konstruieren zu wollen. Das wäre vielleicht sogar noch nicht einmal vollkommen aussichtslos, aber natürlich vom Aufwand an Zeit, Geld und Nerven her außerhalb jeder Proportion zum vorgesehenen Weg, bei den Verbandsfürsten als Bittsteller um eine "Befürwortung" aufzutreten. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
Proud NRA Member antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Also bei mir geht das immer umgekehrt: Erst will ich sie haben, dann probiere ich vielleicht einmal eine Mietwaffe oder die eines Freundes aus, dann kaufe ich sie mir, und erst dann kann ich sie regelmäßig schießen.