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Proud NRA Member

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  1. Aber zehn gefüllte Holster am Tragegurtzeug sehen eher brutal aus und dürften eher unbequem sein.
  2. Dagegen spricht das von mir schon angesprochene Beispiel der zahlreichen europäischen Auswanderer nach Amerika vor hundertfünfzig oder zweihundert Jahren. Manche von denen waren auch religiös motiviert, die meisten eher wirtschaftlich, und auch das waren nicht die Ärmsten, denn die hatten kein Geld für die Überfahrt (einmal abgesehen von der Möglichkeit der Überfahrt gegen zeitlich begrenzte Knechtschaft, aber das betrifft mehr die Kolonialzeit und die Briten als die später nachfolgenden Deutschen und Skandinavier).
  3. Ich kann's mir nicht verkneifen: Der Satz hat etwas Lustiges.
  4. Versteh mich nicht falsch, der Sache nach stimme ich Dir vollkommen zu. Die Frage, auf die sich mein Beitrag bezog, war aber nach etwas, das einigermaßen realistisch zu fordern ist. Nachdem man in Deutschland schon die Brennwertheizung mit blitzblankem Edelstahlkamin zwangsweise kaminkehren lassen muß, dürfte eine völlige Abkehr von Kärtchen als erster Schritt nicht durchsetzbar sein, auch aus Sicht auf die Schengener Vereinbarungen. Von daher waren meine Vorschläge so formuliert, daß sie mit ein paar kleinen Änderungen im WaffG, die sich alle direkt aus dem Wertesystem des Grundgesetzes gut begründen lassen, durchführbar wären.
  5. Nun, zumindest in gewissen ländlichen Teilen Deutschlands ist der Schützenverein wohl gar keine schlechte Möglichkeit am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Schon finanzielle Gründe werden da aber wohl dafür sprechen, mit der Luftpumpe anzufangen. Ich würde da auch keinen Interessierten abweisen.
  6. Na ja, ich habe meinen Vorschlag unter der Annahme geschrieben, daß das WBK-System im Grundsatz erhalten bleibt, weil die Stimmung und die allgemeine Regulierungsliebe in Deutschland und wohl auch das Europarecht einer in Lösung ohne Anmeldung vermutlich entgegenstehen. Wenn man aber die Waffen schon auf Kärtchen einträgt, dann braucht man wohl auch eine Kontrollmöglichkeit, wenn die Umstände danach aussehen, daß diese Waffen tatsächlich nicht im Besitz des WBK-Inhabers verbleiben (sagen wir mal, die Freundin eines vorbestraften Motorradclubmitglieds kauft sich fünfzehn identische Billigpistolen im Jahr). Eine frei zu vereinbarende Zählung im Fall eines begründeten Verdachts bei grundsätzlich unbegrenztem Erwerb wäre jedenfalls ein massiver Fortschritt gegenüber der existierenden Reglementierung.
  7. Also anglikanisch ist bloß eine gewisse Kirche. Du meinst wohl das common-law system mit der stare decesis Regel. Das ist aber, glaube ich, für unsere Frage nicht so wichtig. Den Amerikanern wurde ihr Waffenbesitz nicht durch die Verfassung gerettet, und schon gar nicht durch das common-law System--letzteres ist schon durch den Fall Englands klar gezeigt. Über mehr als ein Jahrhundert haben die Gerichte, mit den abstrusesten Begründungen oder ganz ohne Begründung, den zweiten Verfassungszusatz vollkommen ignoriert. Manche Gerichte tun das heute noch--bei einer Klage gegen das Verbot on "Sturmwaffen" (sprich: Halbautomaten) hat ein Richter den Nerv gehabt, ein Verbot des Besitzes praktisch aller neueren beliebten Gewehre deshalb als gerechtfertigt zu bezeichnen, weil die Bürger sich so sicherer fühlen würden, auch wenn unbestritten war, daß Gewehre nur äußerst selten kriminell mißbraucht werden. Der Unterschied zwischen Amerika und Deutschland liegt eher darin, daß sich bei den Amis seit der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts viele Leute politisch für den Waffenbesitz engagiert haben, jeder auf seine Weise. Das geht von Juraprofessoren, die sich mit einer Konzentration auf Waffenrecht ihre Karriere ruiniert haben, bis zum einfachen Bürger, der einfach still im Waffenladen das Wechselgeld in die NRA-Sammeldose schmeißt, und natürlich zur aktiven Teilnahme an der Demokratie, nicht nur bei Wahlen, sondern auch wenn man z.B. im Rathaus auftaucht, wenn eine Stadtsatzung zur Schikane der Waffenbesitzer beschlossen werden soll.
  8. So einfach ist das nicht. In Alaska gibt es das erlaubnisfreie Tragen und dergleichen noch nicht so lange. Das stereotyp als waffenliebend geltende Texas war bis vor nicht allzulanger Zeit auch recht restriktiv. In diesen Dingen hat das auch wenig mit den jüngeren Urteilen des obersten Gerichtshofs zu tun, denn die sind eher relevant in den Gegenden, in denen das Waffenrecht restriktiver als in Deutschland war (z.B. Städte, die versucht haben, einfach alle Kurzwaffen zu verbieten, ohne Ausnahmen für Bedürfnisse). Der Wendepunkt in Amerika war wohl am ehesten der Gun Control Act von 1968, der dann dazu geführt hat, daß die Waffenbesitzer genug hatten und daß die NRA nicht mehr nur ein Dachverband für Schießsport war sondern sich zu einer wirksamen politischen Stimme von Millionen Waffenbesitzern entwickelt hat. Dann hat es zwanzig Jahre zähe Lobbyarbeit gebraucht, und ab Ende der achtziger Jahre kamen die Dinge in vielen Staaten in Bewegung. Die Frage ist halt, ob der deutsche Michel seinen Allerwertesten hochkriegt, oder ob er nicht eher stolz darauf ist, mit seinem Kärtchen "privilegiert" zu sein.
  9. Vielleicht auch einfach nur dafür, daß uns in unserer Wohlstands- und Vollkaskogesellschaft der Pioniergeist verlorengegangen ist. Vor 150 Jahren haben sich nicht wenige Deutsche nicht nur auf den Weg nach Amerika gemacht sondern als sie da ankamen auch in den noch unerschlossenen Westen. Von denen waren viele auch nicht die Ärmsten, sondern Leute, die einen kleinen Hof hatten, den sie verkaufen konnten, um die Überfahrt zu bezahlen oder dergleichen. Im Falle Schwedens hat Vilhelm Moberg die dahinterstehenden Motivationen wirtschaftlicher und auch religiöser Art sehr lesenswert in seiner Utvandrarna-Trilogie dargestellt (und für Lesefaule gibt's das, allerdings nur auf Schwedisch, als Kurzfassung im Musical Kristina från Duvemåla).
  10. Ein Waffenrecht nach Art von Vermont oder Alaska (sprich: praktisch keines, außer dem was bundesstaatlich, also bei uns von der EU, vorgeschrieben ist) werden wir vermutlich so schnell nicht bekommen. Das haben aber auch die meisten Amis nicht. Es ließen sich auch innerhalb der bestehenden Strukturen viele Verbesserungen erreichen, mit denen man gar nicht so weit davon weg wäre, aber trotzdem dem deutschen Bedürfnis nach Regelung von allem Rechnung trüge: Anerkennung von Schutz des eigenen Lebens als regulärer Grund für WBK und Waffenschein. Insofern der Leben jedes Bürgers im Wertesystem des Grundgesetzes eigentlich schützenswert ist, wäre das nur ein logischer Ausfluß des Grundgesetzes. Gleichzeitig hätte jeder ein Bedürfnis und es entfiele der ganze Bedürfnisquatsch mit "Befürwortungen" für Waffen und dergleichen, wenn man nur zuverlässig und sachkundig ist. WBK "hellgelb" für Waffen, bei denen eine kriminelle Verwendung ihrer Art nach besonders unwahrscheinlich ist, sagen wir Vorderlader, einschüssig, und alles, was vor 1945 produziert wurde. Auf der WBK hellgelb könnte z.B. ein Verkauf einfach durch Eintragung des Käufers und Unterschrift von Käufer und Verkäufer dokumentiert werde. Beliebige WBK schließt allgemeinen Munitionserwerb ein. Abschaffung von Erwerbsstreckung für die meisten Bedürfnisse und möglichst schnellem Erwerb für Sammler, was schon in sich widersprüchlich ist. Wer zuverlässig ist, kann im Prinzip so viel erwerben wie er will. Wer Mengen erwirbt, die auf irregulären Waffenhandel hindeuten, bekommt die Auswahl einen Hausbesuch zu vereinbaren oder die Waffen auf dem Amt vorzuzeigen um zu beweisen, daß er seine Waffen alle hat; kostenlos natürlich. Abschaffung der unbegründeten Hausbesuche. Wenn Schutz des eigenen Lebens anerkannt ist, dann kann man natürlich auch seine Waffe den ganzen Tag daheim im Holster haben, so einem das denn nicht zu schwer ist. Das alles wäre mit EU-Recht vereinbar und organisatorisch gar kein so großer Schritt, im Sinne der bürgerlichen Freiheit aber schon.
  11. Für das Ansehen des Schießsports suboptimal, und ich werde damit natürlich auch nicht zu einem Wettkampf auftauchen, aber trotzdem saugeil: Camobooty.
  12. Damit kommen wir doch schonmal weiter. Danke! Die Frage jetzt wäre ob sich im allgemeinen Fall (also außerhalb der separat geregelten Tatbestände im Straßenverkehr) daraus wirklich eine Anspruch auf Herausgabe der entsprechenden Gegenstände ergibt, ohne daß ein Verdacht vorliegt, daß mit den Dokumenten etwas nicht in Ordnung sei. Um ein Beispiel aus der Liste herauszugreifen, darf sich der Cop Warenmuster oder Kundenlisten in einem verschlossenen Behältnis anschauen, um zu überprüfen, ob eine ausgeübtes Reisegewerbe mit der Reisegewerbekarte übereinstimmt? Wenn es bei Waffen anders ist als bei Reisegewerbekarten stellt sich die Frage warum? Das sind doch alles eher humorige und jedenfalls nicht beleidigende Bezeichnungen. Ich rede gelegentlich auch von "Weißkitteln", "Zahnbohrern" usw. ohne eine Abneigung gegen diese Berufe zu haben, und Berufe mit besonderer Autorität sind halt besonders der humoristischen Auseinandersetzung ausgesetzt--das ist, glaube ich, auch ganz gut so. Die Bezeichnungen für die Klasse von Menschen im Allgemeinen in einem Internetforum sind auch andere als man bei einer Begegnung mit den entsprechenden Menschen verwendet. Wenn ich in Amerika von einem Polizisten etwas will sage ich "Officer" oder "Sir"/"Ma'am" und er redet mich in der Regel auch mit "Sir" an--etwas förmlich, aber gut. Für mich persönlich: "Bankster" oder "Bonusjäger" von mir aus für meine aktuelle Tätigkeit, dazu noch "Patenttroll". "Klassenfeind" und schlimmeres ist hoffentlich außer Gebrauch.
  13. Als Beamter mit besonderen Rechten, die vom Bürger aus guten Gründen ambivalent betrachtet werden (das Schaft will vom Hirten vor dem Wolf geschützt, aber nicht zum Schlachthof geführt werden, um bildlich zu sprechen) sollte man gewisse flapsige Formulierungen besser unterlassen. Im Übrigen war das mehr als eine, und man könnte aus Deinen Ausführungen schon annehmen, daß Du in Deinem Dienst schneller und stärker zu Gewalt greifen willst als Recht und erst recht Weisheit das hergeben. Selbst wo das Recht Gewalt erlaubt, ist sie nicht immer die beste Methode. Du willst doch bei Deinen Einsätzen auch keine Reime von wegen Helm, Nasenbein und Pflasterstein hören. Dem Bürger geht es in bezug auf "Migränestäbchen" genauso. Die einzige Drohung gegenüber Polizisten in dieser Diskussion war, soweit ich mich entsinne, die von erlaubten Rechtsmitteln und die Hoffnung einiger Schreiber, daß diese Rechtsmittel ernsthafte Konsequenzen haben mögen. Von Hausbesuchen bei Polizisten war von niemandem die Rede. (Die Hausbesuche muß sich nur der brave Waffenbesitzer gefallen lassen, auch wenn das natürlich nicht die Schuld der Ausführenden ist.) Von Gewalt redest in diesem Thread eigentlich vornehmlich Du.
  14. Für meinen Teil bin ich sogar Besitzer einer (amerikanischen) Erlaubnis, mein Schätzchen auszuführen. Eine besondere Neigung, von der Waffe Gebrauch machen zu wollen (außer auf dem Stand natürlich), habe ich bei den mir bekannten Waffenscheinbesitzern bisher nicht beobachtet. Tatsache ist übrigens auch, daß zivile Waffenscheininhaber in Amerika weniger oft strafrechtlich in Erscheinung treten, erst recht mit ihren Feuerwaffen, als Polizisten. Das mag auch daran liegen, daß Polizisten öfter als andere in Situationen kommen, in denen die richtige Entscheidung schnell getroffen werden muß und schwierig ist, ist aber trotzdem so. Die Sorge um die freiheitlich-demokratische Grundordnung, egal ob im konkreten Fall begründet oder nicht, ob logisch oder hanebüchen, ist meines Wissens noch kein Grund für die Versagung waffenrechtlicher Erlaubnisse. Der Wunsch, daß es so sein möge, spricht dagegen Bände.
  15. Das mag ja sein, aber dann muß es dafür auch eine Rechtsbasis geben. Kannst Du uns allen einen Gefallen tun, und die benennen? Ein allgemeines Recht der Polizei, ohne konkreten Anlaß genehmigungspflichtige oder regulierte Gegenstände in Augenschein zu nehmen und zu überprüfen gibt es meines Wissens noch nicht. Sonst dürfte als nächstes die Polizei ja noch z.B. Speichermedien überprüfen und Quittungen für alles darauf gespeicherte geistige Eigentum verlangen oder auch dem Rentner die Herztabletten wegnehmen wenn er nicht eine Kopie des Rezepts vorweisen kann. Soweit sind wir aber zum Glück noch nicht. Die Hausbesuche zur Verwahrungskontrolle sind ja extra mit einer separaten Rechtsbasis geregelt. Mag sein, daß es für transportierte Waffen da eine besondere Regelung gibt, aber wenn dem so ist, kannst Du uns die einfach nennen? Das würde, glaube ich, die Diskussion weiter bringen.
  16. Auch der Hassan hat, wie alle anderen, ein Recht, daß seine Privatsphäre respektiert wird. Ob es eine gute Idee war, ihn ins Land zu holen steht auf einem anderen Blatt, aber wenn die Grundrechte von Hassan fallen, dann fallen auch unsere--übrigens ein Argument gegen die Einwanderung von Bevölkerungsgruppen, deren Verhalten zu Rufen nach mehr Rechten für die Polizei führt.
  17. In der Tat. Die Cops, mit denen ich bisher zu tun hatte, waren eigentlich alle ziemlich freundlich und haben alle auch mein höfliches Ablehnen unbegründeter Aufforderungen ebenso höflich akzeptiert. Einzige Ausnahme war ein Ermittlungsbeamter in Deutschland, der mich wegen eines idiotischen Verdachts, den man sofort hätte ausräumen können, mit Haft bedroht hat, sollte ich nicht sofort gestehen--aber auch der hat mich dann (nach angeblicher oder wirklicher Rücksprache) ziehen lassen und ich habe nie wieder etwas von ihm gehört, noch nicht einmal auf schriftliche Nachfrage nach dem Ausgang des Verfahrens in einer Sache in der ich, wenn sie nicht ganz an den Haaren herbeigezogen war, unwissendes Opfer einer falsch behaupteten Identität war.
  18. Es hat hier, glaube ich, niemand ein besonderes Privileg für Waffentaschen behauptet. Es geht darum, ob man irgendeine Tasche zu einer anlasslosen Kontrolle aufmachen muß. Die Antwort darauf ist im Allgemeinen nein, insbesondere wenn sie verschlossen und so transportiert wird, daß man selber keinen unmittelbaren Zugriff auf den Inhalt hat. Ob es im Polizeirecht eines oder mehrerer Bundesländer oder sonstwo eine besondere Regelung für Waffen gibt, was vorstellbar wäre, nachdem für (legale!) Waffen ja schon die Wohnung anlaßlos betreten werden darf, weiß ich nicht. Vorstellbar wäre es, aber so eine Regelung müsste benennbar sein. Wenn der grundgesetzmäßige Schutz des Bürgers vor unbegründeter Durchsuchung die Durchsetzung des Betäubungsmittelrechts erschwert oder unmöglich macht, dann ist das für meine Begriffe eher ein Anzeichen dafür, daß mit dem Betäubungsmittelrecht etwas nicht stimmt, als daß mit den Grundrechten etwas nicht stimmt.
  19. Ne, ne, wir wollen bei Deinen Worten bleiben, die zur Vermeidung von Zweideutigkeit im Vollzitat waren: Aus der Konjunktion "dann" ergibt sich, daß Du unter dem "Widerstand" eine "grosse Fresse" verstehst, worauf Du mit "dem Migränestäbchen aufs Hirn" antworten willst und zwar wiederholt "bis Ruhe ist." Also: Lediglich wegen verbaler Äußerungen einen Angriff mit einer gefährlichen Schlagwaffe auf den Kopf, und zwar wiederholt. Anders kann man diese Sätze nach der deutschen Grammatik nicht interpretieren. Der Begriff vom "Migränestäbchen" legt dabei zumindest nahe, daß Dir die Gefährlichkeit von Kopfverletzungen entweder nicht klar ist oder daß Du sie, schlimmer noch, kennst und als eine angemessene Sofortbestrafung für ein loses Mundwerk ansiehst. Das erinnert an das Verhalten des Lt. Günter v. Forstner, der genau auf diese Weise und aus diesem Grund, gekränkte Ehre wegen "großer Fresse" und deshalb auf den Kopf gehauen, vor etwas mehr als hundert Jahren eine ganze Regierungskrise verursachte. Nebenbei gefragt: Man sagt ja dem Kaiserreich eine Einstellung des übertriebenen Untertanentums nach, aber kann sich jemand vorstellen, daß heute der Bundestag die Kanzlerin zum Rücktritt auffordert (oder im parlamentarischen System gleich abwählt), nur weil der Dragoner seine hier vorgetragenen Vorstellungen in die Realität umgesetzt hat?
  20. Das wiederum ist objektiv richtig, wie bei jeder anderen Organisation auch. Um den Job in allen Lagen perfekt zu erfüllen müsste man eigentlich gleichzeitig Sozialarbeiter, Fachanwalt für Alles, PR-Spezialist, Arzt und Elitesoldat sein, gelegentlich auch Techniker und so weiter, und all das im Schichtdienst und mit einer hohen Frustrationstoleranz. Das alles kann kein Mensch perfekt und wenn einer nahe dran ist, dann hat er andere Karriere- und Gehaltsmöglichkeiten als den Polizeidienst. Wenn Dir also einer blöd kommt, ist vielleicht der Gedanke daran, daß auch er im Grunde bloß eine arme Sau ist, hilfreicher als unnötig patzig zu sein, jedenfalls solange es nicht um wesentliche Rechtspositionen geht. Man kann manchmal auch nett sein, wenn der andere im Unrecht ist.
  21. "Warum?" darf man, glaube ich, auch und gerade einen Autoritätsträger fragen--hoffentlich freundlich und nicht querulatorisch, aber einen Rechtsanspruch, daß jemand keine "große Fresse" hat, gibt es nicht. Damit muß man Leben, ob mit oder ohne Uniform. Besonders die Frage, ob etwas eine unverbindliche Frage nach einem Gefallen oder eine hoheitliche Anordnung ist, hat ihre Berechtigung. Sollte es wirklich Deine Praxis sein, Leute mit dem "Migränestäbchen" auf den Kopf zu schlagen, bloß weil sie Fragen, vielleicht auch dumme, stellen, würde ich Dir dringen raten sowohl Deinen Beruf als auch Deinen Waffenbesitz zu überdenken. Der Dienst in gewissen mittel- und südamerikanischen oder afrikanischen Polizeikräften wäre auch noch eine Alternative.
  22. Ist für mich jetzt persönlich nicht relevant, aber auf welcher Basis denn? Gibt's da irgendwo einen Passus für Waffen? Verdachtsunabhängige Durchsuchungen von persönlichen Gegenständen in verschlossenen Behältnissen haben wir doch eigentlich noch nicht.
  23. So ähnlich beantworte ich das, bei in Amerika natürlich anderer (und von Bundesstaat zu Bundesstatt unterschiedlicher) Rechtslage. Sollte ich im Auto Führen habe ich einfach zusammen mit dem Führerschein den Waffenschein zum Vorzeigen parat. Das ungefragte Vorzeigen des Waffenscheins erfüllt die in einigen Bundesstaaten bestehende Informationspflicht und kann nicht so leicht mißverstanden werden wie "Ich habe eine Waffe." Dem Cop steht es frei genau wie mit dem Führerschein zu prüfen, ob der Waffenschein gültig ist. Die geführte Waffe dürfte der Cop in der Regel bei einer Personenkontrolle vorübergehend an sich nehmen. Mir ist aber kein Fall aus meinem Umfeld bekannt, wo das vorgekommen wäre. Normalerweise gibt es da einen Spruch in der Art "Du faßt Deine nicht an, dann fasse ich meine nicht an." und gut ist. Bei der Frage nach gefährlichen Gegenständen sage ich, daß ich im Kofferraum, nicht zugriffsbereit, Werkzug und eben gegebenenfalls die Waffentasche habe und ein Rettungswerkzeug in der Mittelkonsole. Reingucken ist da aber ohne Durchsuchungsbeschluß nicht drin. In Illinois, wo es eine Art WBK für den bloßen Besitz gibt, darf sich der Cop natürlich gerne meine WBK (ist im Scheckkartenformat, wie auch der Waffenschein) angucken. Das dürfte so als Verhaltensregel auch in Deutschland kein falsches Vorgehen sein.
  24. Trijicon schreibt ja traditionell auf alle ihre Produkte einen Bibelvers drauf (inzwischen allerdings nicht mehr für Verkäufe an Regierungen, nachdem die Stunk gemacht haben). Es hat auch lange Tradition, Bibelverse in Waffen einzugravieren. Da ist, finde ich auch nichts dagegen einzuwenden, solange der Besitzer nicht entweder dem Fanatismus verfällt, und glaubt, die Bibel berechtige ihn bevorzugt zur Anwendung von Gewalt, oder aber dem Aberglauben verfällt, und glaubt, der Vers selber gebe ihm magische Kräfte.
  25. Ein ganz normaler (Pulver-)Feuerlöscher soll angeblich gar nicht so ungeeignet für den selben Zweck sein, und niemand kann etwas dagegen haben, wenn man den im Auto, im Büro, im Schlafzimmer, oder sonstwo griffbereit hat. Schritt 1: Pulver in Augen und Atemwege. Schritt 2: Stahlflasche über die Rübe, sofern nötig.
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