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Proud NRA Member

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  1. Gerade beim dynamischen Schießen kann man es bei Zeitnot sogar so handhaben, ein wenig Trockentraining zu machen und ansonsten nur zu Wettkämpfen zu gehen sofern sich hinreichend geeignete Angebote in der Nähe finden. Meister wird man so eher nicht, aber es macht Spaß. Letztlich ist das die etwas ambitioniertere Variante von den Leuten, die einmal im Monat Spaßschießen gehen, überhaupt oder mit einer bestimmten Waffe, bloß halt mit dem Extraspaß und dem Feedback des Wettkampfs.
  2. Was die Erkennung von Einschlaggeräuschen angeht reicht mir der Unterschied zwischen Stahl und Kugelfang. Aber die Idee ist eine interessante--war das nur als lustiger Kommentar gemeint, oder hast Du tatsächlich mit (vermutlich eher schweren und großkalibrigen) Unterschallgeschossen auf Entfernung experimentiert? Es gibt wohl ein paar Leute, die das mit den großkalibrigen ehemaligen Schwarzpulverpatronen (45-70 und der dergleichen) machen.
  3. Wenn man sich das auf YouTube anschaut, scheint das in einigen Ländern mit extrem restriktiven Waffenrecht auf sehr hohem Niveau ausgeübt zu werden. Einerseits: Hut ab! Andererseits ist wohl so, daß in noch irgendwie freien Ländern die Sache mit richtigen Kanonen halt mehr Spaß macht. Ich hätte, abgesehen vom Zeitaufwand, auch Befürchtungen wegen der Sicherheit: Wenn die Kanone keine besonders gefährlichen Geschosse verteilt, dann dürfte es bisweilen sportlich hilfreich sein, die Sicherheitsregeln so weit zu strecken, wie das ohne DQ eben geht. (Mit richtigen Waffen schummeln die Leute natürlich auch bisweilen soweit der RO es eben nicht sieht, aber dann hoffentlich nur mit Fault Lines und dergleichen und nicht bezüglich Sicherheitsregeln.) Da stelle ich mir schwierig vor, die Gewohnheiten mit Luftpumpe und mit richtiger Waffe wirklich zuverlässig auseinanderzuhalten.
  4. Selbst wenn man diesem Unsinn, entgegen der Fakten und dem Wortlaut des Gesetzes (der ja gerade dazu dient, durch zahllose Überprüfungen und Schikanen den Erwerb von Waffen nur dann zu erlauben, wenn ganz bestimmt keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht), folgen würde wäre es immer noch schizo: Selbst wenn von den Waffen eine ständige Gefahr ausginge, dann wäre das immer noch eine latente Gefahr und keine dringende. "Dringend" ist vielleicht weniger stark als das "Gefahr im Verzug" bei anderen Gesetzen, aber das Wort "dringend" wird doch überall so verstanden, daß der Sachverhalt nicht nur eine gewisse Wichtigkeit haben muß sondern auch daß ein einigermaßen wichtiger Nachteil einer Zeitverzögerung zu befürchten sein muß. Das ist bei einer Routinekontrolle offenbar nicht der Fall. Als Analog: Daß ich eine entzündete Wunde behandeln lasse ist dringend, denn wenn ich es verzögere drohen schlimme Komplikationen. Daß ich mich gesund ernähre und mich bewege ist vielleicht noch wichtiger, aber es ist nicht dringend.
  5. Na ja, das umgekehrte ist aber auf Dauer auch nicht so doll. Wenn keiner mehr mit der Polizei redet, dann fühlt sich sie Polizei immer als Besatzungsmacht an, und wenn die Cops sich noch so sehr um "community policing" bemühen, Fußstreife machen statt fahren, Leute ansprechen, und was man sonst noch alles machen soll um gute Beziehungen zwischen Polizei und Bevölkerung zu schaffen. Natürlich sollte man sich klar sein, daß alles was man der Polizei sagt gegen einen verwendet werden kann und daß auch Polizisten unter politischem Druck stehen können. Aber alle Polizisten immer als keines Wortes würdig zu behandeln ist auch keine Lösung. Über den genauen Inhalt meiner Waffentaschen, die ich zum Auto schleppe rede ich mit den Cops vor meinem Haus nicht. Aber wenn sie einfach über das Wetter reden wollen oder wissen wollen, ob es wirklich ein Lärmproblem mit betrunkenen Studenten gab oder lediglich die zickige Dame nebenan mal wieder schlecht schläft und das an der Notrufleitung rauslässt, dann rede ich schon mit ihnen und auch freundlich. Nachdem ich in einer waffenhassenden Gegend wohne und ein paar der Nachbarn etwas durchgeknallt sind, ist es im Übrigen gerade in bezug auf Waffen auch in meinem Interesse, daß die Cops, die normalerweise um mein Haus herum Dienst tun, wissen, daß ich gut drauf bin und wenn ich um fünf Uhr früh mit offensichtlichen Waffentaschen und einem Klettgürtel mit Holster und Magazintaschen in der Hand zum Auto gehe es sich um ein Match handelt und nicht um einen Amoklauf.
  6. Wenn Du Spaß an der Analogtechnik hast ist da natürlich nichts dagegen einzuwenden. Einfacher dürfte es wohl sein, die gewünschten Filter in Software zu implementieren. Das vermeidet auch so gemeine Fragen wie die nach der Temperaturstabilität der Sache. Der schwer entscheidbare Trick bei der Sache in einer Situation wo mehrere gleichzeitig ballern ist natürlich, ob ein Schuß, der weniger laut ist als erwartet, jetzt daran liegt, daß der RO ein Stück hinter dem Schützen zurückgeblieben ist oder ob das ein Schuß von nebenan ist. Mit etwas mehr Rechenaufwand als man aus einem winzigen Microcontroller herausbekommt wäre da ein Phased Array (mit mehreren Mikrophonen) cool, das die Schüsse lokalisieren könnte. Da könnte man dann mehrere Modi haben, z.B. einen fürs Tragen am Gürtel und einen für den RO, der mit dem Gerät auf den Schützen zeigt, und nur Schüsse auswerten, bei denen der erste Knall aus der gewünschten Richtung kommt. Sogar ein Timer für Runoffs wäre denkbar, der mit nur einem Gerät sowohl den Schützen links als auch den Schützen rechts verfolgt.
  7. Also wenn Dein Projekt nur die Funktion eines kommerziellen Timers replizieren soll (und nicht, sagen wir, mit einer Menge Mathe mehrere Schützen gleichzeitig verfolgen und auseinanderhalten soll) scheint mir der Aufwand z.B. ein Oszi herumzuschleppen schwer übertrieben. Einfach das angedachte Mikro mit dem angedachten Vorverstärker an einen x-beliebigen Audiorecorder klemmen und gut ist. (Die Eröffnungsszene aus Dirty Harry sollte as Beispielmaterial auch geeignet sein. ) Soweit ich mit entsinne machen manche der Kommerziellen es auch so wie ich es vorgeschlagen hatte, daß sie einfach den Piepser auch als Mikrophon fürs Grobe verwenden. Bei einem Mikrophon fürs Feine könnte es sein, daß ein Schuß in der benachbarten Bahn erstmal ziemlich ähnlich aussieht wie einer in der eigenen weil es halt völlig aussteuert. Die Diskriminierung zwischen Fremd- und eigene Schüssen machen die kommerziellen soweit mir bekannt ausschließlich über die Lautstärke. Das könntest Du mit analogen Filtern machen, aber ein Mikrocontroller für einen Euro macht Dir das heute wohl am billigsten und einfachsten und Du kannst Dir so den ganzen LTSpice-Kram schenken wenn es Dir nicht um diese Herausforderung geht. Wenn die über ein gewisses Fenster integrierte Schallenergie einen gewissen einstellbaren Grenzwert überschritten hat wird's wohl gekracht haben. Der Controller kann dann auch gleich noch Piepen, Zeitmessung und Display übernehmen.
  8. Na dafür wäre es doch am einfachsten, das in Frage stehende Mikrophon und vielleicht auch den Vorverstärker an einen Recorder zu hängen und gut ist... Was willst Du denn basteln? Elektronischer Gehörschutz oder gar etwas in der Gegend um automatische Unterscheidung von Waffenarten für einen Timer?
  9. Das Du aber naturgemäß nicht bekommen wirst, solange clipping auftritt. Letztlich ist das Frequenzspektrum für den Sonderfall eines Knalls davon bestimmt, wie schnell und stark der Druck ansteigt, und diese Information geht verloren, wenn Clipping auftritt.
  10. Falls Du Selbermachen willst könnte ein Lautsprecher ein Arme-Leute-Mikrophon abgeben, das bei diesen Lautstärken nicht an seine Grenzen gerät. Auf eine lineare Wiedergabecharakteristik würde ich dabei natürlich nicht hoffen, aber es sollte reichen, daß die Membran nicht an den Anschlag kommt.
  11. Also wenn Dir das eh "bekannt" ist, daß die "immer solche Macken hat", was genau ist eigentlich der Grund Deiner Unzufriedenheit? Daß die Desert Eagle halt keine Gebrauchspistole ist, die zur Not auch mit null Pflege, schlechter Schießtechnik und Billigstmunition ok läuft, war Dir doch hoffentlich auch vor dem Kauf klar.
  12. Der Typ hat einen SB beim Amt gefragt. Der hat ihm die Infos geflüstert. Der wird nicht selbst zugriff haben. Und das ist derjenige, der dafür Ärger bekommen sollte. Die Äußerungen eines Abgeordneten sind von aller Verantwortung frei (in diesem Fall nicht nur im juristischen Sinn sondern auch im Sinne tatsächlicher Verantwortungslosigkeit).
  13. Ob Du dann hier noch einen Erfahrungsbericht reinstellen kannst? Da hast Du natürlich recht. Mit etwas Schwung funktioniert das sogar ohne Munition. Genauso wie mit einem Hammer oder, wenn man feste zupackt, unter Umständen sogar mit einem Stift. Es dürfte auch in der Natur eines jeden zum Selbstschutz geeigneten Gegenstandes liegen, daß er unangenehme Folgen haben kann, wenn man ihn aus nächster Nähe in voller Dosis auf ein empfindliches Körperteil anwendet. Die absichtliche Inhalation einer ganzen Dose Reizstoffspray direkt in den Mund würde ich genausowenig empfehlen wie einen Schlagstock auf den Kopf oder auch nur das hastige Verschlucken einer Panikpfeife.
  14. Der fundamentale Unterschied ist, daß einerseits es für die Umweltzonen eine gesetzliche Grundlage gibt und für das Verbot wechselbarer Magazine nicht, und daß andererseits es auch ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Luftreinhaltung gibt, aber keinerlei irgendwie gearteten Probleme bekannt sind, die davon herrühren, daß jemand mit einem auf zwei Schuß begrenzten Wechselmagazin jagen geht. An von Autos ausgestoßenen Schadstoffen in der Luft dürften in einem halben Jahr deutlich mehr Leute zu Tode kommen als durch alle legal von Zivilisten besessene Feuerwaffen, Wechselmagazin oder nicht und jagdlich oder nicht, in einem Jahrhundert. Von daher ist der Vergleich meiner Meinung nach unpassend.
  15. In der Tat. Daß es nicht besonders sinnvoll ist und an den meisten Orten auch nicht angemessen, darüber sind wir uns wohl alle einig. Aber der Mann hat einen Schein dafür bekommen. Dem Gesetzgeber war bei der Abfassung des Gesetzes bekannt, daß in vielen Regelsystemen bezüglich Waffentragens zwischen offenem und verdecktem Tragen unterschieden wird (jedenfalls wenn der Referent auch nur die leiseste Ahnung hatte oder zum Vergleich mit seinem Entwurf zwei oder drei ähnliche Gesetze anderer Staaten herangezogen hat). Damit muß man unterstellen, daß der Gesetzgeber eben das, was der Schein erlaubt, nämlich das offene oder verdeckte Tragen, auch erlauben wollte. Es ist auch nicht Sache der Waffenbehörden, da einfach bei jedem Schein, den sie ausstellen, eine Einschränkung reinzuschreiben, genausowenig wie sie z.B. reinzuschreiben haben, daß der Wisch nur für Platz- und nicht für Reizstoffpatronen gilt. Wenn der Gesetzgeber Handlungsbedarf sieht, dann muß er das machen, nicht eine Behörde, die das Gesetz anzuwenden und nicht abzuändern hat.
  16. Na ja, wenn eine mir nicht persönlich bekannte Person zum Waffenabholen kommt, dann ist das eigentlich keine blöde Vorsichtsmaßnahme. Auf den Ständen wo ich schieße, hat das Personal auch die Waffe am Mann, und wenn ich mir bei meinem Teilzeithändler zuhause eine neue Waffe abhole, dann gehe ich schwer davon aus, daß irgendetwas am Mann ist und vermutlich auch irgendwo eine Flinte greifbar. Ich weiß es nicht, halte es aber für angemessen und normal.
  17. Muß letztlich jeder für sich selber wissen. Für mich hat sich das Problem noch nicht gestellt weil meine Kanonensammlung mit mir in Amerika lebt. Einerseits dürfte gelten, daß nichts so heiß gegessen wird wie es gekocht wird, andererseits gibt es immer das Risiko eifriger oder übereifriger Beamter. Mein Tip wäre, daß es 98+% schei*egal sein dürfte, jedenfalls bei der Ausfuhr eines Exemplars in ein befreundetes Land, aber man kann halt auch an die verbleibenden 2% geraten. Wer lustig sein will könnte natürlich so einen Gegenstand (Adapter ist eine Übungsaufgabe für die Drehbank) gar noch zum Schlüsselanhänger umwidmen. Das wäre bei Weitem nicht der seltsamste waffenbezogene Schlüsselanhänger den ich schon gesehen habe.
  18. Das wäre in der Tat ein Kracher. Dieser schwere Vorwurf ist aber nicht leicht zu beweisen, und schon gar nicht in einem Land wo selbst Nazirichter, denen das Blut von den Fingern getrieft ist, ihre Karriere fortsetzen durften. Einfach Anzeige zu erstatten bringt da nichts, außer daß man als Querulant wahrgenommen wird. Wenn es jemandem gelänge, Beweismittel zu eruieren, die auf eine Einflußnahme Dritter auf dieses Urteil schließen lassen, dann wäre das eine andere Sache. Die müssen aber so hieb- und stichfest sein, daß die Justiz gar nicht anders kann, und solche Beweise sind auch dann schwer zu besorgen, wenn der Vorwurf zutrifft. Wer Recht beugt ist normalerweise auch nicht ganz blöd und wird vermeiden z.B. Absprachen schriftlich auf seinem offiziellen Email-Account zu machen.
  19. Nichts im Leben ist sicher, aber daß sich gewalttätige Kriminelle täuschend echt als höfliche Polizisten ausgeben und dann eine gewalttätige Straftat (Trickbetrug mag etwas anderes sein) begehen ist doch weitaus seltener als daß Gewaltkriminelle einfach so eine gewalttätige Straftat begehen, z.B. durch gewaltsames Eindringen in ein Haus. Dazu kommt noch ein normativer Aspekt: Wie auch immer die tatsächlichen Wahrscheinlichkeiten sind, wenn's um vier Uhr Morgen an der Tür rummst, dann möchte ich mit Churchill davon ausgehen können, daß es der Milchmann ist, und wenn's rummst und dann die Tür gewaltsam geöffnet wird, dann möchte ich davon ausgehen können, daß es Einbrecher sind. Na ja, die Fälle wo es schief geht sind eher weniger eindeutig. Sagen wir, Du bist eine sowiesoschon etwas mißtrauische Persönlichkeit, die im Krieg als Soldat einiges Schlimmes gesehen hat. Du wohnst in einer abgelegenen Gegend und trägst gewohnheitsmäßig ein Gewehr auf dem Rücken wenn Du auf Deinem Land Deine Hunde ausführst, sei es zur Bereicherung des Speisezettels, sei es gegen Raubtiere, die Deine Tiere verspeisen mögen, oder sei es aus Angst vor Angriffen. Dein Hund geht wohin (immer noch auf Deinem eigenen Land) und dann siehst Du ein Mündungsfeuer, hörst einen Knall, und Dein Hund ist tödlich getroffen. Wird, soll, und darf in dieser Situation ein weise handelnder Mensch zurückschießen ohne in Richtung des Mündungsfeuers zu fragen, ob der Schütze auch auf Menschen schießen will? Das ist glaube ich ein eindeutiges Ja. So hat das Feuergefecht von Ruby Ridge angefangen. Das deutsche Beispiel mit dem Hells Angel ging auch in die Richtung, wenn auch mit weniger Platz. Du hast Angst, daß Dir jemand ans Leder wollen könnte, weil Du Mitglied im falschen Verein bist. (Die Outlaw-Rockergruppen sind jetzt keine großartigen Sympathieträger, aber die Situation wäre genauso denkbar, wenn jemand bedroht wird, weil er Ortsvorstand bei der AfD, dem türkischen Kulturverein, oder der jüdischen Gemeinde ist.) Es macht sich jemand an der Tür zu schaffen, die vermutlich nicht mehr lange halten wird. Du hast eine Waffe bereit. Vergessen wir den taktischen Aspekt ob ein Schuß durch die Tür mit der Ballistik einer Pistole sinnvoll ist. Könnte es in diesem Fall sinnvoll sein, zu schießen? Taktisch und im Sinne der Vorsicht sicher nicht optimal, aber auch nicht völlig abwegig. Auch die nicht sehr seltenen Fälle, wo der Familienhund erschossen wird, sind so eine Sache. Die Tür wird eingeschlagen, Du hörst Pyrotechnik und Schüsse, und siehst mit Pech Deinen toten Hund. Ist es da richtiger, darauf zu hoffen, daß die Eindringlinge auf Menschen nicht schießen werden, oder ist es richtiger, besonders wenn man auch Frau und Kinder da hat, so viele wie möglich zu eliminieren und die Prüfung, ob es sich um Polizisten oder um Kriminelle handelt, auf später zu verschieben? Oder soll man einfach davon ausgehen, daß ganz außergewöhnlich brutales Vorgehen im Zweifel darauf hindeutet, daß es die Polizei sein muß, weil Einbrecherbanden normal nicht ganz so gewalttätig sind, jedenfalls außerhalb von Ländern wie Südafrika oder Kolumbien? Das wäre ein trauriges Resultat.
  20. Einer von unseren, von dem ich gerade einen Vortrag gehört habe, ist gelernter Bauarbeiter und macht jetzt vermutlich deutlich weniger Geld als er auf dem Bau verdient hat. Er kann allerdings die kleinsten Details von Gerichtsprozessen und Gesetzgebungsverfahren auswendig (und hätte im Rückblick natürlich studieren sollen). Die angeblichen Massen von der NRA hochbezahlter Anwälte von Eliteunis entstammen mehr der Vorstellung von Waffengegnern, die eine Erklärung suchen, warum sie nicht gewinnen. Zur Lobbyarbeit gehört immer auch Herzblut und eine gewisse Opferbereitschaft.
  21. Die Sprache ist wichtig. Die heute altmodische Formulierung "Gefahr im Verzug" bedeutet, daß etwas Nachteiliges passieren kann, wenn man wartet. Sie bedeutet nicht, daß eine Gefahr irgendwie "herzieht." Es geht also um das Timing, nicht um die Einsatzmethoden. Wenn z.B. erkennbar ist, daß jemand gerade Beweismittel durch den Reißwolf jagt, dann kann das eine Gefahr im Verzug begründen weil einen Tag später die Beweismittel nur noch Zelluloseschnipsel wären. Aber diese Gefahr im Verzug begründet natürlich für sich keine Gefahr z.B. für Leib und Leben eines Polizisten, der höflich klingelt, denn Reißwölfe greifen trotz ihres martialischen Namens lediglich Papiere an und keine Menschen. Im Beispiel mit dem Reißwolf mag es auch berechtigt sein, zur Not die Tür selber aufzumachen, wenn der Verdächtige munter weiter schreddert anstatt aufzumachen, aber das sollte dann auch so passieren, daß ihm klar ist, daß es sich um die Polizei und nicht um eine brutale Einbrecherbande handelt.
  22. Und sie funktioniert nur, wenn man eine starke Basis hat, die wählt und zahlt. Ich kenne z.B. mehrere unserer Vollzeit-Lobbyisten--NRA und ihr einzelstaatliches Äquivalent--für meinen Bundesstaat. Natürlich machen die, schon aus Gründen der Arbeitsökonomie, viele Dinge einfach über Gespräche und nicht über Klagen oder Kampagnen zur Abwahl ungünstiger Politiker. Aber das funktioniert nur deshalb weil sie ernstgenommen werden, und ernstgenommen werden sie, weil allgemein bekannt ist, daß sie in der Lage und willig sind, zur Not auch die schwereren Geschütze (metaphorisch gemeint, bevor's noch einen ganz schlauen Kommentar gibt) aufzufahren. Es ist das auch keine "Geheimdiplomatie" bei der sich die Aktiven in der Wichtigkeit und Geheimniskrämerei ihrer Tätigkeit sonnen. Wer will, der kann Newsletter abonnieren, fragen, oder z.B. zu einem vorwiegend an Anwälte gerichteten Fachvortrag gehen, uns sie erzählen ganz offen, welche Probleme wie mit wem angesprochen werden, was gerade in verschiedenen Prozessen passiert, usw.
  23. Aber die Grundlage des Rechtstaats ist eben, daß der Gehorsam nur im Rahmen der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Ordnung zu erfolgen hat. Nimm als gut dokumentierten Extremfall Ruby Ridge. Es gab da eine Einsatzrichtline, daß auf den Verdächtigen geschossen werden sollte, wenn er mit Waffen angetroffen würde. Da bekannt war, daß er eigentlich immer Waffen bei sich hatte, und zwar erlaubterweise, war das nicht groß anders als ein Befehl, auf ihn zu schießen, sollte er zwei Augen im Kopf haben. Wer so einen Befehl gibt oder ausführt, der gehört eingesperrt, und zwar lange. Das sollte gerade in Deutschland eigentlich Allgemeingut sein. Ich rege mich eigentlich eher über Kandidaten auf, die wenn sie etwas nicht verstehen oder etwas für falsch halten nichts sagen. Wenn mir einer sagt, daß etwas, das ich machen will, möglicherweise keine gute Idee ist, dann schützt das ja auch mich vor Fehlern. Und ja, ich entscheide darüber, Leute einzustellen.
  24. Das würde die Situation in der Tat etwas verändern (wenngleich vermutlich immer noch nicht einen großen Feuerzauber mit Frau und Kindern nahelegen), erscheint mir aber bei einem Rechtsanwalt eher unwahrscheinlich.
  25. Ich habe mit der Jagd rein gar nichts am Hut. Gespendet habe ich weil dieses Urteil, besonders wenn man es mit dem entgegengesetzten und deutlich detaillierter argumentierten Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vergleicht, sowohl ein Angriff auf den Waffenbesitz ist, den ich für ein hohes soziales Gut halte, als auch ein Schlag ins Gesicht für Rechtstaatlichkeit und normale Grundsätze der Gesetzesauslegung, die eigentlich sogar im Absolutismus üblich waren. Wenn ich vor dem Kadi stehen würde und der einfach kurzerhand das Gesetz zu meinen Ungunsten umschreiben würde, dann würde ich mich auch freuen, wenn jemand etwas sagen und mich unterstützen würde. Und wenn das heute im Verwaltungsrecht einreißt, wer sagt denn, daß es morgen nicht im Strafrecht passiert? Die beiden BVerwG-Urteile gehen ausdrücklich, wenn auch nur als Behauptung und ohne große Analyse, auf das Bestimmtheitsgebot strafrechtlicher Normen ein, und behaupten damit letztlich, es wäre auch OK jemanden zu verknacken nicht nur obwohl sondern gerade weil er sich gemäß dem Wortlaut und der allgemeinen Interpretation eines Gesetzes verhalten hat.
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