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Proud NRA Member

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  1. Es gibt in der Seekriegstheorie den schönen Begriff der "fleet in being," also der Flotte, die schon durch ihr Dasein feindliche Kräfte entweder bindet oder ihnen den Zugang zu einem Seegebiet verwehrt ohne daß es zu Kampfhandlungen kommt oder sie überhaupt, außer zu Übungszwecken, den geschützten Hafen verlassen muß. So ähnlich ist das mit der Möglichkeit, finanziell gut gepolstert zu klagen, auch. In meinem amerikanischen Kaff haben sie z.B. allerlei hirnrissige kommunale Waffenverbote freiwillig abgeschafft, als klar war, daß die NRA und/oder ihr einzelstaatliches Äquivalent dagegen klagen und höchstwahrscheinlich gewinnen würden, zu Kosten, die sich die Stadt nicht zumuten wollte. Die Klage war also gar nicht notwendig. Der Stadtrat hat sich ausgek***t und sich über die angebliche "Erpressung" beschwert, aber die Stadtsatzungen mit Waffenverboten sind weg. Die EU-Bürokraten haben jetzt mehr von anderer Leute Geld als eine Stadt, werden also durch das finanzielle Argument weniger abgeschreckt, aber sie wollen auch nicht unbedingt eine Bauchlandung vor Gericht haben. Dazu kommt daß, es mag einem gefallen oder nicht, finanzielle Unterstützung schon an sich eine Stimme ist, die gehört wird. Wenn tausende Waffenbesitzer bereit, sind Geld zu zahlen--spontan, an eine nicht besonders etablierte Organisation die keine bezahlte Werbung macht, und ohne direkte Aussicht auf eigenen Gewinn--dann ist das ein starkes Zeichen, daß es weitaus mehr gibt, die deswegen wählen gehen werden. Das merkt man als politischer Kandidat mehr als wenn sich nur ein paar Leute in Internetforen austauschen. Wer zahlt, dem ist es ernst. (Und, ja, ich habe auch zu dieser Sammlung meinen Beitrag geleistet und spende regelmäßig an verschiedene Waffenrechtsorganisationen in Amerika, wo ich wohne.)
  2. Einen Rechtsanwalt könnte man in vielen Fällen sogar einfach bei Gericht hopsnehmen. Daß ein Anwalt, der lediglich opferloser aber nicht gewalttätiger Straftaten bezichtigt wird, da eine Kanone dabei hat und versucht sich gegen eine Überzahl den Weg freizuschießen erscheint doch extrem unwahrscheinlich.
  3. Doch, die gibt es: Klingel oder Anklopfen. Mache ich doch auch so, wenn ich wo rein will.
  4. Daß an dem Haus vermutlich eine funktionierende Klingel installiert war. Hier ist ein Artikel zu dem Fall. Intuitiv scheint mir unwahrscheinlich, daß ein Rechtsanwalt und Sportschütze, und mag er "Waffennarr" sein und ein paar Kanonen auf WBK Schwarz haben, eine so große Gefahr darstellt, daß man da mit der Rambo-Methode reinmuß. Tut er es aber doch, dann stellt sich doch schwer die Frage, ob man sich auf das Risiko einer Schießerei hat einlassen dürfen während man ihn im Haus vermutet, oder ob man ihn nicht besser hätte observieren und abpassen sollen ohne daß da die Frau und die fünf Kinder dazwischen stehen.
  5. Das wäre doch ein neues Geschäftsfeld für die Reste des Unternehmens, das hier im Forum traditionell nicht genannt wird. Wenn jeder Jäger mit Revolver sich vier Kammerdildos kaufen muß, dann wird's doch noch was mit der Rendite...
  6. Tun sie, aber an und für sich läuft schon die Frage nach der Deliktrelevanz ziemlich ins Leere weil innere Sicherheit nämlich Sache der Einzelstaaten ist und Maßnahmen zur inneren Sicherheit nur einstimmig beschlossen werden dürfen. Deshalb gibt der Richtlinienentwurf vor, daß es um die Erleichterung der Freizügigkeit und des Handels mit Waffen gehe, wozu der Entwurf offensichtlich vollkommen ungeeignet ist. Da wird eine amerikanische Fehlentwicklung 1:1 nach Europa kopiert. Der amerikanische Kongreß darf der Verfassung nach eigentlich auch nur Gesetze zu ziemlich beschränkten Themenfeldern machen, insbesondere zur Erleichterung des Handels zwischen den Bundesstaaten. Als vor rund hundert Jahren die "Progressiven" auf die Idee gekommen sind, auf Bundesebene alles verbieten zu wollen, haben sie einfach angefangen, alles, aber auch wirklich alles, zum "interstate commerce", also zum Handel zwischen den Staaten zu erklären, denn an die nötige Mehrheit für eine Verfassungsänderung war und ist nicht zu denken. Auch die Bundesbestimmungen zum Waffenrecht gelten vorgeblich nur für den Handel zwischen den Staaten, stellen sich aber auf den Standpunkt, daß der schon vorliege, wenn eine Waffe nur ein Gramm Stahl aus einem anderen Bundesstaat enthält. Trauriger Höhepunkt dieser Entwicklung zum offenen Verfassungsbruch war ein Gerichtsurteil, nachdem selbst der Getreideanbau zum Eigenverbrauch vor Ort(!!) Handel zwischen den Staaten sei, den wer selber anbaue, der importiere eben nicht und drücke dadurch die Preise im Handel zwischen den Staaten. Diese Entwicklung war in Amerika disaströs und wird es auch in Europa sein, aber mit dem Unterschied, daß die amerikanische Union stabil genug ist, davon nicht auseinanderzufliegen, während der permanente Rechtsbruch in Europa mit Pech das Ende der europäischen Einigung ergeben kann. Wer meint, daß auf europäischer Ebene Gesetze zur inneren Sicherheit erlassen werden sollen, dem steht es frei, einen diesbezüglichen europäischen Verfassungsentwurf zu erarbeiten. Diese Verfassung wird dann wohl aber auch eine vom Volk gewählte europäische Regierung enthalten müssen. Für beides ist in den nächsten Jahrzehnten keine Mehrheit abzusehen. Der Rechtsbruch mit der Anmaßung von Kompetenzen--nicht nur obwohl sondern weil man diese Kompetenzen auf legalem Wege nicht bekommen kann--geht aber gar nicht. Das ist sogar völlig unabhängig davon, ob ein vorgeschlagenes Gesetz inhaltlich jetzt gut oder schlecht ist. Wem wirklich an der europäischen Einigung gelegen ist, der muß die Europäische Union vor der Anmaßung und Machtgier ihrer bürokratischen und politischen Klassen schützen.
  7. Es geht da nicht nur darum, wie die Regelung sein wird. Ich bin kein Jäger und kenne mich weder mit Traditionen der Waidgerechtigkeit noch mit internationalen Naturschutzübereinkommen genug aus, um eine Meinung dazu zu haben, wieviele Patronen man bei der Jagd auf Wild geladen haben darf. Aber was wir da haben ist zumindest eine ans Böswillige grenzende Interpretation eines in der vorliegenden Frage eigentlich recht klaren Gesetzestextes über dessen Auslegung es eigentlich vorher auch wenig Streit gab. Man könnte auch andere Wörter benutzen. Daß so etwas nicht stehen bleibt ist eine Frage der Rechtstaatlichkeit als Ganzes. Man sollte auch ohne Interesse an Waffen ein Interesse an Rechtstaatlichkeit haben, aber mit Interesse an Waffen ein ganz besonderes, denn wenn sich ersteinmal etabliert, daß waffenrechtliche Vorschriften von Gerichten und Verwaltung nach Belieben geändert werden dürfen, dann gute Nacht. Als Nächstes heißt's dann, daß nur Waffen bis 7.5 Joule auf Sportschützen-WBK gehen, denn im Waffengesetz steht ja was von 7.5 Joule und man kann damit auch prima Wettkämpfe bestreiten.
  8. Das ist, glaube ich, keine wirkungsvolle Strategie. Jedenfalls ist es doch so, daß wenn man die Entwicklung des Waffenrechts in Ländern, in denen die Waffenbesitzer der Tendenz nach den Schnabel halten, und in Ländern, in denen sie das Maul aufmachen, vergleicht, die zweite Variante deutlich produktiver erscheint. Das gilt übrigens auch für andere politische Gruppen. Selbstverständlich darf z.B. jemand, dessen Sexualität sich auf Personen des eigenen Geschlechts richtet, dem im Stillen nachgehen, mit seinem Freund eheänhlich zusammenleben, und sich ansonsten ganz normal anziehen und normal verhalten. Das ist aber nicht die Methode mit der die Homosexuellenbewegung in den letzten dreißig Jahren fast alles erreicht hat, was sie sich nur träumen lassen konnte, während es bei den Waffenbesitzern, die den Schnabel gehalten haben, der Tendenz nach immer mehr bergab ging. Damit liegt doch nahe, daß man zwar natürlich den Schnabel halten darf, das aber keine gute Strategie ist, wenn man etwas bewegen will. Der vorliegende Fall hat im Übrigen doch an und für sich mit Waffenrecht und irgendwelcher Geheimdiplomatie nur am Rande zu tun, sondern erst einmal geht es darum, daß ein Gericht bitteschön den recht klaren Gesetzestext nicht im Namen eigener politischer Ziele zu vergewaltigen hat. Wer den Jägern Halbautomaten verbieten will, der muß sich solange wir ein Rechtstaat bleiben wollen, zumindest die Mühe machen, das als Gesetz durchzubringen. Das würde ich genauso sehen, wenn es nicht um Waffen ginge sondern um etwas, das mir ausgesprochen unsympathisch ist, sagen wir die gesetzkonforme Auszahlung irgendwelcher strohdummer aber eben vom Gesetz garantierten Subventionen. Um auf Dein Beispiel zurückzukommen: Wenn jemand Jäger wird, um so legal sein Heim schützen zu können oder legal seiner Sammelleidenschaft nachgehen zu können, dann ist das sowohl legal als auch legitim, und daran gibt es nichts zu rütteln. Wir haben den Grundsatz der allgemeinen Handlungsfreiheit, nach der man im Rahmen der Gesetze machen darf was einen beliebt, egal ob es anderen Leuten gefällt und egal ob es der Intention des Gesetzgebers entspricht.
  9. Aber eben um ein Zitat, das anscheinend versucht, den Inhalt des Gesetzes zu referieren. Und da steht "aufnehmen kann" eben nicht drin, auch wenn der Gesetzgeber das leicht hätte schreiben können wenn er es denn gemeint hätte.
  10. Nun, wörtlich heißt es doch: "auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen." Wenn man jetzt als bekannt voraussetzt, daß bei vielen derartigen Waffen das Magazin austauschbar ist und prinzipiell gar keine Obergrenze bezüglich der theoretisch denkbaren Zufuhrkapazität besteht, daß es auch nicht viele Halbautomaten gibt, die ein fix eingebautes zwei-Schuß-Magazin haben, dann ist doch eigentlich klar, daß mit "das Magazin" das bei der Jagd auf Wild verwendete Magazin gemeint ist. Wenn der Gesetzgeber alle Halb- (und Voll-)automaten hätte verbieten wollen oder nur Spezialkonstruktionen mit fest verriegeltem Zwei-Schuß-Magazin (z.B. mit dem unsäglichen California Bullet Button oder dergleichen) erlauben wollte, dann hätte er das vermutlich ausdrücklich ins Gesetz geschrieben.
  11. Oder aber, auch das eine Spezialität der Verfassungsrechtsprechung in Deutschland, eine Entscheidung, in der man gesagt bekommt, daß man im Grunde schon Recht hat, aber kein Recht bekommt. Klassisch ist da wohl die Entscheidung zum "Reiten im Walde" die der Argumentation des Klägers im Grunde Recht gibt, dann aber in einer Abwägung dazu kommt, daß ihm keine Abhilfe verschafft wird. Das kann man gar nicht unbedingt den Richtern persönlich anlasten. Dahinter stehen letztlich die von Carl Schmitt beschriebenen dilatorischen Formelkompromisse im deutschen Verfassungsrecht, nicht nur in der Kirchenverfassung für die Schmitt den Begriff gebraucht hat, sondern auch im Grundrechtskatalog--in der "Reiten im Walde"-Frage, die Frage ob die allgemeine Handlungsfreiheit sich auf alles staatliche Handeln bezieht oder lediglich willkürliche Verwaltungsentscheidungen verbietet. Das ist auch alles nicht nur schlecht. Konflikte zu vertagen kann manchmal die beste Strategie sein. Aber es ist frustrierend und auch der intellektuellen Qualität der Verfassungslehre nicht zuträglich. Als Antwort darauf kann es im Grunde nur das "steter Tropfen höhlt den Stein" geben. Wenn man als Deutscher neidisch zu den Amis schaut, dann kann man da erhebliche Fortschritte im Waffenrecht in den letzten drei Jahrzehnten sehen. Aber dem ging eine Periode von achtzig Jahren immer aggressiverer Verschlechterungen voraus, und während dieser Zeit hat das Verfassungsgericht keine einzige Klage zu diesem Thema angenommen, trotz immer offenerer Rechtsverletzungen. Die Waffenbesitzer haben aber nicht aufgegeben, auch wenn die Arbeit des Großvaters sich erst für die Enkel ausgezahlt hat. Deshalb ist hier Geduld wichtig, aber nicht im Sinne einer hinnehmenden Geduld, die sich mit Rechtsverletzungen abfindet, sondern einer aktiven Geduld, die trotz Niederlagen oder, wahrscheinlicher, Vertagungen des Themas, immer weitermacht.
  12. Wenn er aber dazu berechtigt ist, dann ist er eben dazu berechtigt, und damit gibt's dann für die Polizei nichts weiter zu tun. Wenn der Kamerad sich auf ein Gespräch einlassen will, dann kann ihm der Polizist erklären, daß die offene Trageweise zwar erlaubt aber eher unüblich ist und nicht nur zu Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Polizei sondern auch von Leuten, die gerne eine Kanone hätten, führen kann, und ihm raten, sich ein vernünftiges verdecktes Holster zu kaufen. Ob er sich darauf einläßt ist dann aber seine Sache.
  13. Ja, denn auch hier gilt die Regel, daß es nicht produktiv ist, durch Verschwörung zu erklären, was ebensogut und plausibler durch Dummheit erklärt werden kann. Der deutsche Michel geilt sich halt wirklich daran auf, wenn er, der im normalen Job zu kuschen hat, jemandem seine Kanone "befürworten" darf oder eben nicht. Ob das dann dazu führt, daß auch die eigenen Kanonen weg sind, spätestens beim Erbfall, interessiert ihn im Vergleich dazu gar nicht mehr.
  14. Und das ist kein Fehler sondern eine absichtliche Konstruktion des Rechtstaates. Robert von Mohl, der Erfinder des Wortes "Rechtstaat" und der Theorie davon, hat sich dahingehend geäußert, daß in einem Rechtstaat tyrannische Gesetze nicht durchsetzbar sind und nicht sein sollen. Wenn "trotzdem eine scharfe Waffe illegal geführt wurde," so what? Solange der Betroffene keinen Anlaß für eine Durchsuchung gegeben hat ist das nicht das Ende der Welt. Eben deshalb sind "Gefahrenzonen" und dergleichen, in denen die normalen Regeln außer Kraft gesetzt sind und die Polizei ohne Anfangsverdacht den Bürger als potentiellen Kriminellen behandeln darf, der feuchte Traum von "Sicherheitspolitikern" mit totalitären Anwandlungen.
  15. Dann musst Du Dich aber auch damit auseinandersetzen, daß § 118 nur dann das Belästigen der Allgemeinheit verbietet, wenn man eine "eine grob ungehörige Handlung vornimmt." Jetzt ist natürlich das "grob ungehörige" eine recht schwammige Sache. Anscheinend wurde schon das "Spazieren in Badehose im Hof eines Kurhauses" vom Bayerischen Obersten Landesgericht so bewertet und sogar das "Unterlassen des Ziehens des Hutes angesichts einer Fronleichnamsprozession", was aber heute wohl anders entschieden würde. Jedenfalls wird doch ein Verhalten, für das der Betreffende explizit einen Berechtigungsschein beantragt und bekommen hat, das also der Gesetzgeber bei Vorliegen dieses Scheins explizit erlaubt hat, nicht grob ungehörig sein können. Der Gesetzgeber hätte ja ohne Probleme den kleinen Waffenschein, oder auch den großen, auf verdecktes Tragen begrenzen können, wie das in manch anderen Staaten auch tatsächlich geregelt ist. Hat er aber nicht, so daß man, wenn man dem Gesetzgeber Sachkenntnis beim Verfassen des Gesetzes unterstellen will, annehmen muß, daß auch das offene Tragen erlaubt werden sollte. Wenn Polizisten wegen einer erlaubten Handlung ihre Zeit verschwenden, dann ist das wohl auch keine Grundlage für eine "grob ungehörige Handlung." Würde man Deine Logik weitertreiben, dann könnte genausogut z.B. das Tragen eines Futterals mit einer eingestickten Aufschrift "Smith & Wesson" zum Auto eine "Belästigung der Allgemeinheit" sein. Du wirst keine Schwierigkeiten haben, jemanden zu finden, der sich davon belästigt fühlt und deshalb die Polizei ruft.
  16. Geht's noch? Zu viele Clinton-Photos zerhäckselt und geraucht? Etwas sachlicher gesprochen: B7-Waffen tangieren die Mehrheit der Sportschützen und Jäger auch nicht, und erst recht nicht die Mehrheit der Bevölkerung. Wenn man den grundlosen Verlust der Rechte andere Leute bejubelt, dann soll man sich jedenfalls nicht wundern, wenn die eigenen Rechte, die einem teuer sind, zwei Jahre später auch den Bach runtergehen, und zwar verdientermaßen.
  17. Also bis jetzt wird niemand in der EU wegen seines Glaubens, seiner Abstammung oder seiner politischen Überzeugung in Konzentrations- oder Todeslager verschleppt, oder hat sich da seit meinem Weihnachtsbesuch etwas geändert? So dumm viele Auswüchse der EU sind, eine schikanöse und aufgeblähte Bürokratie ist doch, bitteschön, nicht das Gleiche wie zig Millionen Morde. Schon gar nicht wenn regelmäßig Wahlen abgehalten werden und die Bürger diese Bürokratie in den der Bezahlung nach unverdienten Ruhestand schicken könnten wenn sie es denn nur wollten. Hitler- und Stalinvergleiche sind auch kaum dazu geeignet, gehört und ernstgenommen zu werden, und noch viel weniger dazu, jemanden davon zu überzeugen, daß private Waffenbesitzer reife und psychisch ausgeglichene Menschen sind, die das Rückgrat einer freien und auf ihre Freiheit stolzen Gesellschaft sein können und sollen. Im Gegenteil bestätigen solche Entgleisungen gerade das links-"liberale" Menschenbild, nachdem die Bürger die Reife von Fünfjährigen haben und dementsprechend behandelt werden müssen. Als jemand, der selber viel mit Waffen zu tun hat, weiß ich, daß solche Sprüche Entgleisungen sind und die Waffenbesitzer trotzdem ganz überwältigend friedliche und rechtstreue Menschen sind, aber der Durchschnittsbürger und -politiker weiß das nicht und fühlt sich in seinem Bild der Waffenbesitzer voll bestätigt.
  18. Jeff Cooper hat mal kommentiert als ein Witzbold ihn gefragt hat, ob es nicht gefährlich sei, die Waffe "cocked and locked" to tragen, daß ein Gerät zur Selbstverteidigung besser gefährlich sei...
  19. Ist der Mann eigentlich noch bei Trost? Eigentlich sollte er froh sein, daß jemand erstens seine Arbeit für ihn macht und sich zweitens jemand überhaupt für seine Arbeit interessiert. Wenn er an einem persönlichen Gespräch kein Interesse hat oder er tatsächlich keine Zeit hat, dann wären ein paar Höflichkeitsfloskeln mit einem Hinweis auf seinen vollen Terminkalender die sozial angemessene und übliche Antwort. Schlimmstenfalls halt gar keine Antwort, aber doch nicht so etwas. Selbst in der absoluten Monarchie durfte der Untertan sich immerhin noch alleruntertänigst um eine allerhöchste Audienz bemühen (die übrigens oft auch regelmäßig abgehalten und recht wohlwollend gehandhabt wurden). Ist in diesem Zusammenhang die Großschreibung von "Mir" in "Dass Sie Mir mitteilen, dass sie wissen, wo ich wohne, ist eine Unverschämtheit." ein Zufall? Die Großschreibung des auf sich selbst bezogenen Pronomens kommt eigentlich auch nur regierenden Fürsten (und im Singular dem Engländer) zu.
  20. Der wesentliche Punkt ist, glaube ich, daß schon die bestehende Richtlinien 2008/51/EC und 91/477/EEC ihr Ziel und ihre Rechtfertigung, den Binnenmarkt für Feuerwaffen zu harmonisieren, verfehlen. Sie verfehlen ihn deshalb, weil Artikel 2 und 3 in 91/477/EEC den Mitgliedsstaaten das Recht geben, in ihrem nationalen Recht beliebig strenger zu verfahren als die Direktive vorsieht. Manche Mitgliedsländer wie das Vereinigte Königreich haben extrem strenge nationale Regelungen, die sie nicht aufzugeben bereit wären, und andere Mitgliedsländer haben permissivere Regelungen, die sie ebenfalls nicht aufzugeben bereit wären. Damit ist der Versuch, die nationalen Grenzen transparent für Waffen und ihre Besitzer zu machen, derzeit zum Scheitern verurteilt. Die Schaffung eines Binnenmarktes für Waffen ist aber die Voraussetzung dafür, überhaupt eine solche Richtlinie zu erlassen, denn Sicherheitspolitik ist im Normalfall den Einzelstaaten überlassen. Wenn also auf europäischer Ebene Regelungen zum Binnenmarkt für Waffen geschaffen werden sollen, dann wäre bei den derzeitigen divergierenden Wünschen der Mitgliedsländer im Waffenrecht allenfalls weniger ambitionierte Regelungen zum Transit und dergleichen sinnvoll. Z.B. könnte es sinnvoll seit, daß ein Waffenbesitzer, der von einem Mitgliedsland, in dem er eine Waffe besitzen darf in ein anderes Mitgliedsland, in dem er sie auch besitzen darf, reist, auch in Transitländern auf seiner Reise die Waffe ebenfalls besitzen darf ohne die dortige Rechtslage auskundschaften zu müssen solange die Waffe ungeladen in einem verschlossenen Behälter ist und er zielstrebig reist. Ähnliches könnte für den Versand als Paket gelten. Eine solche Regelung würde tatsächlich die Freizügigkeit von Bürgern und Gütern fördern, wie die Richtlinien das ja anstreben. Abgesehen davon, daß demnach Verbote bestimmter Waffen kein geeigneter Gegenstand für eine europäische Richtlinie sind solange die Mitgliedsstaaten nicht bereit sind, im Gegenzug auch die auf europäischer Ebene noch erlaubten Waffen auch in ihren Territorien zu erlauben, besteht auch kein weitere Regelungsbedarf in bezug auf Feuerwaffen. Kriminelle statten sich normalerweise ohnehin nicht auf dem legalen Markt aus. Weiter bevorzugen Kriminelle in aller Regel nicht besondere Features an Feuerwaffen sondern was leicht zu beschaffen und unauffällig ist. Insbesondere ist weder die Herkunft einer Waffe noch ihr Aussehen besonders eng mit der objektiven Gefährlichkeit einer Waffe oder ihrer Attraktivität für kriminelle Zwecke verbunden. Die Aufnahme weiterer Waffen in die A-Liste, insbesondere solcher, die über das Aussehen definiert sind, würde daher auch dann nicht zur öffentlichen Sicherheit beitragen wenn sie überhaupt ein geeigneter Gegenstand einer Binnenmarkt-Richtlinie wäre, was sie aber nicht ist.
  21. Den Ziellaser kann (und sollte man meistens) abschalten. Dann zielt man mit der Visierung und sieht oder hört (mit einem elektronischen Ziel) wo der Schuß hingeht. Den Ziellaser anzuschalten ist sinnvoll, um anzuzeigen, wie man den Abzug verreißt und um die Betätigung des Abzugs zu üben kann es schon sinnvoll sein, die Visierung für eine spezifische Übung außen vor zu lassen und sich nur auf den Abzug zu konzentrieren. In Ländern, in denen es erlaubt ist, ist es auch nicht unbeliebt, für genau diese Übung ein Laservisier an der richtigen Waffe zu verwenden, entweder trocken oder mit Munition.
  22. Die Ruger hat aber nach einem Triggerjob einen vernünftigen Abzug (und mag auf der anderen Seite Trockenüben nicht besonders gerne). Der Witz bei der SIRT ist hat, daß der Abzug sich sehr ähnlich anfühlt wie bei der Glock. Und weil sie vollkommen inert ist, kann man sie für Dinge wie jeden Tag 20 Schuß Trockenüben vor dem Zubettgehen, Üben von Miculeks Methode der Abzugsbetätigung mit dem kleinen Finger, Üben des Sichern des Hauses und Ähnliches verwenden.
  23. Ist ja ärgerlich. Aber warum Das denn und welche Anpassungen werden da verlangt? Die einzige Anpassung, die die SIRT, genau wie die Glock, wirklich nötig hat, ist der Austausch der Plastikvisiere (die für Glock passen). Sent from my iPhone using Tapatalk
  24. Die einfache Variante ist einfach ein oder mehrere (verkleinerte) Standardziele zu nehmen. Zum Präzision üben kann auch ein kleines elektronisches Ziel, das bei einem Lasertreffer piepst, praktisch sein. Zum Ziehen üben gibt es ein paar Apps fürs Mobiltelephon, die Kommandos geben und dann nach einer festgelegten Zeit nochmal piepsen. Da kann man dann sehen, ob innerhalb der Zeitvorgabe der erste Schuß raus und im Ziel ist. Wenn Du Glock ballerst ist auch die SIRT Trainingspistole nicht schlecht, aber nicht billig. Sent from my iPhone using Tapatalk
  25. Ist ja geil! Andererseits könnte das vielleicht zu Spannungen führen--von daher sollte man sich vielleicht mit einem anderen "aktiven Schützen" zusammentun, so daß der eine sich um die Ausrichtung der Disziplinen kümmert, die nur der andere schießen will.
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