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  1. Welche "Extremposition pro Waffen" und welcher "seriös gewählte Vertreter der Polizei" denn? Es ist jedenfalls bei "Report" im Gegensatz z.B. zur Tagesschau auch dem verständigen Zuschauer klar, daß es sich um ein Meinungsmagazin mit eigenen politischen Ansichten handelt und nicht um neutrale Berichterstattung. Klar ist natürlich, daß dem Herrn von der Polizei bei einer solchen Sendung die offensichtlichste Frage nicht gestellt wird: "Deutsche Polizisten haben (z.B. in den Einsatzgruppen) mehr Massenmorde mit Feuerwaffen begangen als das Zivilisten in einem ganzen Jahrtausend fertigbringen werden. Warum sollten die Bürger ein Monopol der Polizei auf Waffen unterstützen?" An dieser Frage ist im Übrigen gar nichts radikal, sondern sie ist die Feststellung einer unbestrittenen historischen Tatsache (am genauesten studiert von Christopher Browning am Beispiel des Reserve-Polizei-Battalion 101) verbunden mit einer daraus schier notwendigerweise folgenden Frage.
  2. Na ja, unser Mann auf Bundesstaatsebene von der NRA läuft bevorzugt in ausgelatschten Springerstiefeln und ähnlich ausgelatschten Militärhosen rum. Dafür ist er allerdings auch ein ehemaliger Soldat einer Eliteeinheit und kann jedes Detail der anstehenden Gesetzgebungsverfahren auswendig mit einer Präzision, daß man sich sicher sein kann, er wäre heute reich hätte er Jura studiert statt seinen Kopf für sein Land (in einer unstudierten Rolle) hinzuhalten.
  3. Das mag ja sein, aber da dürfte inzwischen alles gesagt sein, nämlich daß die meisten Foristen Dir vermutlich raten würden, Dich erst mal auf andere Dinge zu konzentrieren. Sollte dieser Rat nicht Deinen Erwartungen entsprechen, kannst Du es ja immer noch mit einem Rechtsanwalt probieren, zumal Internetforen eh nicht für Rechtsberatung zuständig sind. Ansonsten ist in diesem Threat glaube ich alles gesagt, was es zu sagen gibt, und ich wünsche Dir alles Gute, Deinem Leben eine im Vergleich zu den vorigen Jahren positive Wendung zu geben.
  4. Man kann ihr auch schreiben, idealerweise freundlich und sachbezogen. Habe ich soeben getan, mit besonderer Betonung des Umstands, daß die Direktive gar nicht in den Zuständigkeitsbereich der EU fällt weil sie entgegen der Behauptung in der Präambel offensichtlich nicht auf den Binnenmarkt für Feuerwaffen abzielt sondern auf innere Sicherheit, für die aber die Mitgliedstaaten zuständig sind.
  5. Gegen Rechtstaat und common sense?
  6. Na ja, es war zu diesem Zeitpunkt ungewollt und damit ungewollt. Klar, wenn man auf einen Stimulus wartet nachdem man minutenlang im Kopf den Schuß, dazu noch auf ein einziges statisches Ziel und insofern ziemlich stupide, durchgespielt hat, dann ist das eine denkbar ungünstige Voraussetzung. Andererseits dürfte eine klassisch aufgestellte Linie Soldaten oder Miliz (z.B. in dem ungeklärten Fall von Lexington) so ziemlich in der gleichen Situation sein, allerdings mit der Erschwernis, daß unter Lebensgefahr die Entscheidungsprozesse vermutlich noch weiter degenerieren.
  7. Bei einigen waffenfeindlichen Gegenden der USA scheint das übrigens auch Standardprozedere zu sein. Viele der Verbote in irgendwelchen Kreis- und Stadtsatzungen wurden noch kein einziges Mal vor Gericht getestet, und die Jungs haben auch keine Lust, daß der Präzedenzfall ein friedlicher Waffenbesitzer wird, der jede Woche in die Kirche geht und in den letzten zehn Jahren noch nicht mal einen Strafzettel bekommen hat. Also sacken die öfters mal Dinge wie "Hochkapazitätsmagazine" (also normale) auf die sie zufällig stoßen einfach ein und verlassen sich dann drauf, daß das Opfer sich einfach ein neues kauft anstatt zu klagen, denn hierzulande bleibt man ja nach einem gewonnen Prozess auf seinen Anwaltskosten sitzen und weil es um einen minimalen Sachwert geht wird das auch kein Anwalt auf Erfolgsbasis machen können.
  8. Die Aufteilung der Situationen in Schußabgaben durch physischen Reflex und Schußabgaben, bei denen das Programm vorzeitig abgespult wurde, scheint mir nützlich zu sein. Die Schußabgabe durch physischen Reflex (also insbesondere die sympathische Kontraktion des Zeigefingers wenn man wegen Straucheln oder dergleichen die Finger, mit denen man greift, durchaus fester zurdrücken sollte) lässt sich zu nahezu 100% dadurch vermeiden, daß der Zeigefinger lang bleibt. Das kann man dadurch einüben, daß man sich selber und anderen auf die Finger schaut, auch an Disziplinen teilnimmt, bei denen Verstöße zur Disqualifikation führen. Wohl schwieriger sind die Fälle, wo es eigentlich Grund zum Schießen gibt. Einerseits soll das Schießen ja soweit eingeübt werden, daß man es als praktisch unbewussten Vorgang abspulen kann, aber andererseits muß man natürlich verhindern, daß Start dieses Programms unbeabsichtigt ausgelöst wird. Für mich selber war meine einzige fahrlässige Schußabgabe bisher (abgesehen von ein paar Fällen wo ich eigentlich z.B. Einzelfeuer trainieren wollte, direkt davor Doubletten geschossen habe, und dann eine Doublette abgegeben habe) bisher in so einer Situation. Es war beim Gewehrschießen, nicht wirklich ein Wettbewerb aber ähnlich formell organisiert. Die Schützen waren fertig, "ready on the left", "ready on the right" und dann statt des erwarteten "Fire! Fire! Fire!" kam ewig lang gar nichts. Die Position war im Stehen unter Zeitdruck und mein Arm fing an, etwas schwer zu werden. Die Sicherung war draußen aber der Finger korrekt lang. Irgendwann hat wer was gesagt, vielleicht fing es sogar mit "F" an, und bumm! Der Schuß ging gar noch in die Zehn, also exakt in das intendierte Ziel, das ich mir vorgenommen hatte zu zerstören. Daraufhin hat gleich noch jemand anders auch eine fliegen lassen. Aber ein Feuerkommando war nicht gegeben. Man kann das in der Situation vielleicht unter "Fehlstart" verbuchen, denn das Gleiche gibt's in x anderen Sportarten ohne Waffen die ganze Zeit. Aber ich war für den Rest des Tages doch mit dem Erlebten beschäftigt und dachte mir, wie viele Schießereien und vielleicht sogar Kriege so angefangen haben mögen. (Z.B. ist bei der Schlacht von Lexington und Concord, mit der der amerikanische Unabhängigkeitskrieg ausbrach, immer noch nicht geklärt, wer den ersten Schuß abgegeben hat, und eigentlich hatte keine der beiden Seiten Grund oder Willen dazu.)
  9. Aber ein völlig undifferenzierter Fischzug ist eben keine rechtstaatliche Grundlage für einen Eingriff in wichtige Grundrechte wie die Unverletzlichkeit der Person, der Wohnung und des Eigentums. Mit dieser Begründung könnte man alles und jedes erst einmal einsacken und schauen, ob sich irgendwo etwas Verbotenes findet. Mit der Feststellung, daß es sich dem Augenschein nach um erlaubnisfreie Waffen oder auch Nichtwaffen handelt, ist der Verdacht, der zum Hausbesuch geführt hat, doch vollkommen entkräftet. Die bloße Möglichkeit, daß ein gestempelter Pillenbeschleuniger mehr als die erlaubte Energie aufbringen könnte, ohne irgendeinen konkreten Anhaltspunkt dafür, ist genausowenig ein Grund, ihn mitzunehmen, wie die bloße Möglichkeit, daß ein Auto unerlaubt getunt sein könne ein Grund ist, wahllos Autos abzuschleppen und einzubehalten.
  10. Inwiefern ist sie denn aus dem Kontext gerissen? Er hat das wohl als Kommentar zu irgendeiner von Irakern begangenen Straftat geschrieben. Diese dann auf "Iraker und andere Arschlöcher" und nicht z.B. auf "Mörder, Vergewaltiger und andere Arschlöcher" zu beziehen heißt ja aber gerade, alle Iraker als kriminell geneigte Menschen zu beschimpfen und nicht nur die irakischen Kriminellen. Ich habe mal den Vorschlag einer Definition für Antisemitismus gehört: Wenn ein Jude Dich nach allen Stereotypen über Juden reinlegt, sagen wir mit einer betrügerischen Finanztransaktion, sagst Du dann: "Was für ein Jude!" oder sagst Du: "Was für ein Arschloch!" Oder ist der von Dir vorgeschlagene Kontext einfach, daß der Onkel immer blödes Zeug redet und deshalb von verständigen Menschen nicht ernstgenommen wird, da nicht zu erwarten ist, daß er eine Gewaltphantasien auch ausleben wird? Das mag durchaus eine richtige Prognose sein und ich halte es auch für sehr problematisch, jemandem wegen unerwünschter Rede seine Waffen und sein Gewerbe wegzunehmen, aber andererseits ist es auch an und für sich nicht "böswillig" jemanden nicht sofort als Wirrkopf abzuschreiben.
  11. "Eine Munitionspresse? Die wollen Sie haben? Sie sind ja ein schäbiger Lump! Zerbrechen Sie unter der Gemeinheit? Ja oder nein, zerbrechen Sie darunter?"
  12. Z.B. ist die Formulierung "Iraker und andere Arschlöcher" sicher nicht angemessen, denn es gibt ohne Frage auch viele sehr nette Iraker. Die Beleidigung einer Volksgruppe unmittelbar gefolgt vom Aufruf, sich zu bewaffnen, könnte man auch als Aufruf zur Gewalt gegen diese Volksgruppe, unter der Annahme jeder einzelne dieser Volksgruppe sei ein "Arschloch", verstehen. Muß nicht sein.
  13. Die Wahrscheinlichkeit, daß Otto Normalbürger von einem Dschihad-Verrückten in die Luft gejagt wird ist ebenfalls sehr gering und trotzdem halten es viele Menschen für eine verfehlte Politik, solche ins Land zu holen und auf Staatskosten durchzufüttern. Der Unterschied liegt darin, daß ein Erfolg der Dschihad-Typen im Sinne einer Etablierung ihrer Scharia-Interpretation in Deutschland nahezu ausgeschlossen ist, während es bekannterweise schon Fälle in Deutschland gegeben hat, wo die Leute aus Angst vor uniformierten Hausbesuchen sich all ihrer Rechte haben berauben lassen.
  14. Erstens, was haben die überhaupt bei dem in der Bude verloren, noch dazu mit einem Stürmer-Einsatz? Zweitens, was zum Teufel gibt's da denn sicherzustellen. Spätestens wenn sich herausgestellt hat, daß die Dinger ihren erlaubnisfreien Stempel draufhaben wäre es Zeit für eine Entschuldigung und die Regulierung des Schadens, nicht für das Einsacken von anderer Leute Eigentum.
  15. Das wiederum würde mir genauso gehen. Daß ich für meine Bedürfnisse und Wünsche keinen Zweck darin sehe, heißt nicht, daß ich es anderen nicht gönnen würde. Eine besondere Gefahr kann ich auch nicht darin erkennen, zumal mein Mangel an Interesse gerade auch daran liegt, daß ich diese Sorte Waffen im Vergleich zu Alternativen nicht für übermäßig gefährlich halte.
  16. Sig hat dafür ja den perfekten Artikel zur Umgehung dieses Verbots erfunden. Ich würde mich das allerdings nicht trauen, und wenn ich Sig wäre würde ich mich das noch weniger trauen, denn es grenzt schon ans Offensichtliche, daß diese Stütze nicht als Handgelenkstütze für Behinderte sondern als Schulterstütze vermarktet wird. Glücklicherweise ist mein Interesse auch eher an zwei Zoll mehr Lauf als zwei Zoll weniger im Vergleich zur Standardvariante, so daß sich die Frage bisher nicht gestellt hat.
  17. Aber an und für sich muß diese Annahme faktenbasiert sein, und wo diese Annahme sich auf ein geschütztes Grundrecht bezieht muß sie besonders gut unterfüttert sein. Das Waffenrecht ist nicht als Einschränkung der Meinungs-, Religions-, oder sonstiger garantierter Freiheiten gedacht, und es wird vom Waffenbesitzer auch kein bestimmtes "Wohlverhalten" in diesen Dingen gefordert, oder darf jedenfalls eigentlich nicht gefordert werden. Viele der Meinungsäußerungen dieses Mannes waren abstoßend und manche waren hart an der Grenze zur Aufforderung von Straftaten, aber eine irgendwie geartete Ankündigung einer Straftat mit einer Waffe waren sie eher nicht.
  18. Es liegt in der Natur eines Rechtstaats, daß eine geschickte Person, die entweder in der Grauzone am Rande der Strafbarkeit manövriert oder aber sich so anstellt, daß die Beweise nicht für eine Verurteilung ausreichen, es vor Gericht leichter hat als jemand, der eine kleinere Straftat begeht, das aber vollkommen zweifelsfrei.
  19. Also jedenfalls für die Ami-Herstellung in New Hampshire braucht es da gar keine Fertigung auf Sonderbestellung, denn das Zeug geht raus, sobald es lieferbar ist. Manches wird aber jahrelang angekündigt, und dann wird's doch nichts. Manches ist vielleicht auch zu schön um wahr zu sein: Beim Versprechen bei der P320 RX, eine Strikerpistole mit einem der besten dafür verfügbaren Abzüge mit Reflexvisier zu einem Preis auszuliefern, den man man auch schon alleine für eine wettbewerbsorientierte Strikerpistole oder ein gutes Reflexvisier zahlt, kann man sich vorstellen, warum es da zu Schwierigkeiten in der Umsetzung kommt. Sollte dieser Verdacht zutreffen, dann kündigt nicht für zwei weitere Jahre ein Produkt an, das ihr nicht liefern könnt, sondern ändert die Aussparung auf dem Schlitten für Trijicon und Leupold, und solange der Abzug so ist wie versprochen (oder von Grey Guns für ein paar hundert Dollar mehr so überarbeitet werden kann) kaufe ich das Ding sogar noch, wenn sich mein effektiver Preis verdoppelt hat. Wenn's immer heißt "0 available" dann kaufe ich es allerdings aus offensichtlichen Gründen auch bei größter Motivation nicht.
  20. Aber weiß der Buschfunk auch, was bei denen eigentlich los ist? Im Prinzip haben die doch einen Namen und zumindest zum Teil auch eine Produktpalette, die eigentlich eine Gelddruckmaschine sein sollten. Das sollte man doch besser managen können als eine Kombination aus rechtlichen Schwierigkeiten, Lieferproblemen, und Websites, die nicht mal mehr vom Praktikanten aktualisiert werden.
  21. Gehen wir einmal davon aus, daß der Eingangspost ernst gemeint ist. Also dann mal ganz blöd gesagt, bei dieser Fülle an strafrechtlichen Schwierigkeiten würde ich mir an Deiner Stelle überlegen, ob ein großer Zeit- und Geldaufwand um zu versuchen, irgendwie an Waffen zu kommen, wirklich fürs Erste die richtige Resozialisierungsstrategie ist. Bei Beleidigung kann man noch sagen, das seien Kleinigkeiten die eigentlich en nicht ins Strafrecht gehören, aber Bedrohung und Nötigung wirken dann doch irgendwie so, als hättest Du an wichtigeren Dingen zu arbeiten als an Deiner Trefferlage. Das sind ja Straftaten wo sich der Gedanke ob nicht mehr passieren könnte, hätte der Betroffene in der jeweiligen Situation eine Waffe zur Hand, geradezu aufdrängt. Und dazu kommen dann noch die ganzen Anzeigen--natürlich kann jeder wegen allem angezeigt werden und die Unschuldsvermutung steht jedem zu, aber wenn man auf dreißig Stück kommt und die nicht alle vom gleichen als Querulanten bekannten Nachbarn kommen, dann liegt es doch nahe, daß irgendetwas an der Sozialkompetenz suboptimal ist. Wie wäre es, wenn Du Dich erstmal im Berufsleben etablierst, Deine der Schilderung nach vorhandenen finanziellen Schwierigkeiten überwindest, Dich bei den Opfern Deiner Straftaten aufrichtig entschuldigst, als freiwillige Wiedergutmachung Dich irgendwo sozial engagierst, selbstverständlich keine weiteren Straftaten und noch nicht einmal Falschparken oder dergleichen begehst, und dann könnte beim eigentlich in der Hinsicht recht vergebenden deutschen Recht in fünf Jahren wieder vieles möglich sein--und Du würdest Dich vermutlich dabei auch besser fühlen und als Persönlichkeit reifen.
  22. In der Tat. Die werden's schon auch noch merken, aber vielleicht erst wenn's zu spät ist, je nach Grad der Merkbefreiung. Im Übrigen, was ist den schon eine "militärisch aussehende Waffe"? Bei meinem AR 15-Klon z.B. wird jeder Kenner sofort sehen, daß das eine zivile Waffe ist, denn z.B. den schönen Diamond Handschutz mir freischwingendem Lauf oder die nette Optik gibt's beim Militär nicht, den Linksauswurf (damit das Gesicht des Linksschützen geschützt ist, sollte bei militäruntypisch intensivem Gebrauch mal was katastrophal futschgehen) erst recht nicht, und den schönen Abzug nur für Designated Marksmen. Die dritte Raste am Sicherungshebel fehlt auch, aber dafür den schönen Abzug zu haben, der mit der dritten Raste nicht möglich wäre, erschiene mir auch als Gewinn wenn ich die Wahl hätte. Es handelt sich um ein schönes und etwas exotisch gebautes modernes Sportgewehr, nicht mehr und nicht weniger. Im Übrigen ist es jedenfalls bei den Amis so, daß gerade in den klassischen Präzisionsdisziplinen es Kategorien für militärische Waffen nahe am Originalzustand gibt. Wer seine Aktivität als Sportschütze nachweisen kann kriegt sogar militärische Altbestände zum subventionierten Sonderpreis, insbesondere das Garand, das selbstverständlich auch heute noch eine enorme "militärische" Zerstörungskraft besitzt ohne daß das zu irgendwelchen Problemen führen würde.
  23. Das ist, glaube ich, die falsche Frage. Wie ich oben geschrieben habe hätte ich selber nur wenig Interesse. Aber "Wer braucht das schon?" ist die falsche Frage, wenn es darum geht, denn an und für sich unbestritten moralisch neutralen Besitz eines Gegenstandes verbieten zu wollen. Die richtige Frage in einem freiheitlich geordneten Staatswesen wäre "Gibt es sehr starke Gründe, das zu verbieten?" Sonst ist man nämlich ganz schnell dabei, daß z.B. auch kein Mensch das Briefgeheimnis oder einen Anwalt "braucht" wenn er nichts zu verbergen hat, also am Ende des Rechtstaats als solchem. Im Übrigen gibt es da wo sie erlaubt sind selbstverständlich auch sportliche Wettkämpfe mit Vollautomaten-- die führen zwar, wenn man sie sich anschaut, manchmal zu der Frage, ob mit einem Halbautomaten oder einer Flinte kein besseres Ergebnis zu erzielen wäre, aber das könnte man am besten durch gemischte Disziplinen klären, in denen Vollauto, Halbauto und Flinten zusammen antreten und sich vergleichen dürften. Da könnten dann Leute, die glauben, Vollautomaten bringen einen Vorteil, und Leute, die das nicht glauben, die Sache im sportlichen Wettkampf ausmachen. Für die Klärung solcher Fragen waren die praktischen Disziplinen einmal gedacht.
  24. Vermutlich ein sowohl als auch. Mit einem Vollautomaten ist es sicher wahrscheinlicher, in ein sehr großes Ziel, z.B. eine Menschenansammlung direkt vor einem, ein Magazin leerzuschießen, bevor jemand etwas dagegen tun kann. Bei allem, was komplexere Schießfertigkeiten als das erfordert, führt ein Vollautomat mit einen unbesonnenen Benutzer (eine Charaktereigenschaft, die man den meisten Mördern wohl unterstellen darf) eher dazu, daß er schneller alle hat und das meiste daneben geht. Ob "daneben" dann "harmlos" oder "auf Unbeteiligte" bedeutet steht wieder auf einem anderen Blatt. Es gab ja sogar beim amerikanischen Militär, ein Hin und Zurück und wieder Hin, ob Vollautomatik in einem Gewehr für den normalen Infanteristen überhaupt irgend etwas bringt. Für mich selber hätte ich eher kein Interesse. Das AR 15 wäre der offensichtlichste Kandidat für Vollauto, und in einem anderen Bundesstaat könnte ich das für viel Geld und Scherereien wohl auch haben wenn ich denn wirklich wollte. Aber mir bringt ein vernünftiger Matchabzug mehr, sowohl zum Üben und für Wettbewerbe als auch, was Gott verhüten möge, sollte ich einmal mit dem Gewehr kämpfen müssen. Für die Situationen, wo beim Militär vielleicht Vollauto in einem tragbaren Gewehr nützlich sein mag, ist im Zivilleben die Flinte wohl sinnvoller.
  25. Schon, aber wozu. Irgendwie gereizt hat mich das Ding auch schon, aber ich konnte beim besten Willen nicht erkennen, wo dafür der Platz zwischen einer einigermaßen genauen Pistole, vielleicht mit Reflexvisier, und einem Karabiner in einem kleinen Gewehrkaliber ist. Die Sperrigkeit des Karabiners mit der mangelhaften Ballistik und Präzision der Pistole zu vereinen ist doch irgendwie schizo. Natürlich jeder so wie er es mag.
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