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Proud NRA Member

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  1. Oder in der original Pappschachtel mit Kraft- oder wenn Du ein besonders Lustiger bist Geschenkpapier drumrum. Oder in Deinem Pelicanköfferchen. Was auch immer. Es sollte halt nicht draufstehen "Wumme hier drin!"
  2. Was sind da denn die Rechtsfolgen? Wenn da keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit dranhängt, dann sollte eigentlich das Schlimmste, was Dir passieren kann, sein, daß der Schaffner Dich beim nächsten Halt herausbittet, was er aber nicht tun wird alldieweil der Schatz unauffällig verpackt ist.
  3. Die Hamas und deren zahlreiche Splitterorganisation beweisen regelmäßig, daß das nicht zuzutreffen braucht. Die Kassam-Raketen bestehen im Wesentlich aus Blech und Alltagschemikalien. Der militärische Wert ist freilich gering, erst recht wenn der Angegriffene darauf eingestellt ist und das vermutlich beste Abwehrsystem der Welt gegen kleine Raketen hat, aber um hin und wieder wahllos einige Zivilisten zu töten und jede Friedensbemühung zu untergraben reicht's doch.
  4. Mit der Taktik und Strategie von Schußwaffen, die nicht (Projektile) schießen können, habe ich mich noch nicht weiter beschäftigt, aber wo scharfe Waffen zivil getragen werden ist es vielerorts Brauch und oft auch vorgeschrieben, daß sie nicht sichtbar sind. Schon deshalb, um sich nicht zum Ziel von jemandem zu machen, der gerne eine Waffe hätte und sie auch gleich ausprobieren mag. Ein erheblicher Anteil der im Dienst erschossenen Polizisten wird mit der eigenen Waffe erschossen, und die haben schon Holster, aus denen man die Waffe ohne Vorwissen nicht so einfach herausbekommt. Wenn sich jemand mit dem offen getragenen Gaser cool fühlt habe ich keine Einwände, aber wenn das Ding als Waffe oder auch nur als Bluff gedacht ist würde ich zu einem anständigen Holster raten. Lösungen gibt's heute viele.
  5. Und die Rechtstaatlichkeit misst sich eben daran, wie man mit extrem unsympathischen Menschen umgeht, gegen die aber halt im Rahmen der rechtstaatlichen Schranken nichts vorliegt. Klar sind das Spinner. Das Problem ist bloß daß wenn man den Organen der Verwaltung und Rechtspflege ein Urteil über Spinnerei zubilligt denen damit nahezu eine Allmacht zur Beurteilung politischer und anderweitiger Auffassungen zukommt. Es gibt sicher nicht wenige Leute, die die Anhäufung von Schußwaffen im Keller, besonders wenn sie schwarz gefärbt sind, nicht weniger versponnen finden als das Bestreiten der Existenz eines offensichtlich existierenden Staates. Es gibt auch nicht weniger Leute, die es vollkommen borniert und verquer finden, wenn jemand Bedenken hat, ob die neue "Willkommensgesellschaft" wirklich ein dauerhaft tragfähiges Konzept ist. Im Rechtstaat steht es der Verwaltung aber in aller Regel nicht zu, darüber ein Urteil zu fällen. Manche Leute finden es auch total bekloppt, daß jemand jeden Sonntag in die Kirche geht und da sozusagen seinen Gott verspeist. Klar gibt es pragmatische Ausnahmen. Es wäre sicher nicht angemessen, bei jemandem, der vollkommen offensichtlich schwer psychisch krank ist, zuzuwarten, bis er eine schwere Straftat begangen hat, bevor man ihm hilft. Aber die Hürden dafür sollten sehr hoch sein. Das hat auch mit rechts und links nichts zu tun. Die Vendetta der Justiz gegen Lothar König z.B. finde ich genauso bescheuert. Ich glaube nicht, daß ich mit ihm besonders gut könnte würde ich ihn persönlich treffen. Vielleicht würde mir zu ihm auch das eine oder andere Kraftwort einfallen. Aber das hat nichts damit zu tun, daß es nicht OK ist, jemanden jahrelang mit Strafprozessen zu belästigen und sein Eigentum zu beschlagnahmen, wenn es trotz oder vielleicht sogar wegen Videoüberwachung und einer großen Zahl von Zeugen vorne und hinten nicht für eine halbwegs klare Beweisführung reicht, wann und wo er wie welche Straftat begangen haben soll.
  6. Das dürfte öfter als man denkt Oregano und Puderzucker sein...
  7. Die sich letztlich schon aus dem Status als effektiver Hoflieferant ergibt. HK's Anteil in der Versorgung der Bundeswehr wäre bei einem fairen Ausschreibungsverfahren unter allen EU-Herstellern oder ausländischen Herstellern, die bereit wären, in der EU zu produzieren, einfach nicht plausibel.
  8. Ich habe jetzt nicht die Fußnoten weiterverfolgt, aber eine kurze Google Books Such in den Kommentaren deutet darauf hin, daß §158 StPO allgemein so verstanden wird, daß man jede Anzeige bei jeder Staatsanwaltschaft, Behörden oder Beamten des Polizeidienstes oder Amtsgerichten machen kann, mündlich oder schriftlich, und die dann verpflichtet sind, die zuständige Stelle herauszufinden und die Anzeige korrekt weiterzuleiten. Es ist sicher sinnvoll, bei einer Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung nicht einfach einen Streifenpolizisten dafür abzufangen, aber im Prinzip müsste wohl auch der das aufnehmen und der Bearbeitung zuführen.
  9. Sollte sie aber. Eine Gesellschaft in der die Polizei immer mehr mit einer putiniserten oder tacticoolen Männlichkeitsästhetik auftritt, gleichzeitig aber der harmlose Bürger immer mehr entwaffnet werden soll, geht in die falsche Richtung. Ich habe soweit gar keine Einwände, wenn was Ordentliches im Kofferraum mitgeführt wird, und sei es nur wegen angefahrener und verständlichermaßen übelgelaunter gelegentlicher Wildsäue. Aber der öffentliche Auftritt mit immer mehr Zeug, das mehr aussieht, als gehöre es in ein Computerspiel gibt ein falsches Signal sowohl an die Bürger als auch an die Polizisten selber. Welche Probleme haben wir denn, bei denen das Zeug überhaupt mit irgendeiner Wahrscheinlichkeit gebraucht wird, und wieviele der Jungs, die mit ihm cool herumstehen könnten damit wenn's wirklich einmal sehr unwahrscheinlicherweise hart auf hart käme auch umgehen?
  10. Das liegt aber nicht am Leuchtpunkt sondern am Kaufpreis und der Herstellermarkierung.
  11. Mit der Ausnahme von Gewalt gegen Familienmitglieder ist das schon jetzt so. Wohl gibt es das Problem, daß über die Jahre allerlei Kleinkram, der besser als Vergehen behandelt würde, zum Verbrechen erklärt wurde. Die systematisch saubere Lösung wäre, in dieser Hinsicht die Gesetze zu durchforsten. Das ist aber großteils Recht der Einzelstaaten.
  12. Die Preisstabilisierung des Waffenbestands ist ja wohl (hoffentlich) nicht Aufgabe des Waffenrechts...
  13. Es ist aber nicht Aufgabe der Gerichte, in irgendwelche Kerben zu hauen. Im vorliegenden Fall war ja noch nicht einmal zu prüfen, ob der Erwerb jetzt mehr oder weniger weit jenseits der Bedürfnisses ist, denn der Käufer hat wohl überhaupt keine Einlassungen zu diesem Thema gemacht. Bei dieser Feststellung hätte es das Gericht bewenden lassen können und der vorliegende Fall wäre entschieden gewesen ohne schon mal im Vorfeld eben eine Kerbe zu hauen, die man wieder bearbeiten kann, wenn jemand schlauer ist und eben die wohl vom Gesetzgeber als erlaubt angesehene wenigstens gelegentliche sportliche Verwendung glaubhaft darlegt. Wenn sich einer das in den Kopf setzt ist es ja zwar aufwendig aber doch nicht unmöglich, 150 Waffen wenigstens ab und zu mal alle zu bewegen, sagen wir zehn pro Termin. In möchte da nicht das Putzen übernehmen müssen, aber das ist nicht meine Sache.
  14. Nun, daß kann man aber ebensogut und vielleicht sinnvoller andersrum lesen, nämlich, daß das "schlichte Waffenhorten" "schon durch die Geltung des Erwerbsstreckungsgebots kanalisiert" ist und damit eine weitere Prüfung auf "Horten" nicht stattzufinden hat, sondern lediglich eine Prüfung, ob es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen handelt und der Schütze irgendwie glaubhaft machen kann, daß er das zumindest gelegentlich, "etwa als Gastschütze", auch damit ausüben wird.
  15. In beiden Fällen, jemand der gern komische Kutten trägt, aber sich noch nicht bei einer Straftat hat erwischen lassen, und bei einem Polizisten, der auch schon mal Einsätze gemacht haben soll, die vielleicht nicht ganz von der Rechtsordnung abgedeckt waren, ist die Vermutung vermutlich berechtigt, daß er mit einer Feuerwaffe keine Straftaten begehen wird. Es ist natürlich in beiden Fällen möglich, daß diese Vermutung sich leider als falsch erweisen wird. Vergessen wir aber einmal nicht, daß einerseits in der deutschen Geschichte Polizisten Millionen Morde mit Schußwaffen begangen haben (und zwar solche, die für den Fronteinsatz zu alt und oft auch nicht groß ideologisiert waren, sondern im Titel von Christopher Brownings Standardwerk zu diesem Thema "ordinary men" waren) und auch die entstehende Linksterrorismus-Bewegung wohl ihre ersten Schußwaffen zumindest von einem V-Mann und angeblich aus Polizeibeständen erhalten haben, und andererseits die Anzahl der Morde durch vorher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getretene Motorradrocker eine eher vernachlässigbare Größe ist.
  16. Wenn es um die gleiche Anwendung von Recht geht, dann ist "Neid" ein ganz wesentliches Element des Rechtstaats. Der lebt nämlich davon, daß diejenigen, die die Gesetze machen auch unter ihnen zu leben haben. Wenn's ein Recht für den Pöbel gibt und eines für diejenigen, die die Gesetze machen, dann funktioniert das offensichtlich nicht. Der Abgeordnete soll die Erfahrung machen, wie es ist ohne Schutz unterwegs zu sein wenn man diesen Schutz gerne hätte, er einem aber durch die Entscheidungen dieses Abgeordneten versagt wird. Der Oberpolizist, der möglicherweise einmal zu Themen der inneren Sicherheit befragt wird, genauso. Das hat nichts mit Neid zu tun und auch nichts damit, dem Herrn Wegener nicht zu vertrauen. Natürlich vertraue ich ihm mit einer Schußwaffe, so wie jedem anderen unbescholtenen Bürger auch.
  17. Ich glaube, diese Argumentation nennt man einen Zirkelschluß. Schritt 1: Weil das LKA die Gefährdung ohne Ansehen der Person überprüft hat es diese Gefährdung bei mir bejaht. Schritt 2: Weil das LKA diese Gefährdung bei mir bejaht hat überprüft es ohne Ansehen der Person. Erstaunlich ist nur, daß wo man konkret erfährt, wer einen Zettel bekommen hat (weil es aus irgendwelchen Gründen in die Presse kommt, sagen wir am Flughafen vergessen), da doch eine gewisse Verwaltungsnähe der entsprechenden Personen ins Auge sticht, während unter den Opfern von Gewaltkriminalität diese Verwaltungsnähe nicht eben überrepräsentiert ist. Noch lustiger wurde es, als sich Journalisten in Amiland, das die Informationfreiheit etwas ernster nimmt, in den Neunzigern einmal eine Liste von "Gefährdeten" in New York anschauen können. Auffallend waren Verwaltungsnähe, Geld und Prominenz, nicht aber eine offenbare Gefährdung. Die Sache mit der Gefährdung ist im Übrigen auch ohne Überprüfung irgendwelcher Einzelfälle offensichtlich krank. Die weitaus meisten Gewaltdelikte passieren im eigenen sozialen Umfeld. Besonders gefährdet ist, wer strohdumm, jung, männlich und ungebildet ist und die falschen Freunde hat. Dementsprechend müsste man wenn das Gesetz wirklich ohne Ansehen der Person umgesetzt würde, Leute ohne Kontakt zu gewissen Milieus vom Waffentragen ausschließen, dafür aber jedem Hells Angel, bei dem noch nicht genügend Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit vorliegen, einen Zettel ausstellen. Die sind nämlich tatsächlich weitaus gefährdeter als die Allgemeinheit, wenn auch aus Gründen, die jedenfalls zum Teil an ihrem eigenen Verhalten liegen.
  18. Woher die Zahl kommt kann ich auch nicht sagen, aber Wikipedia hat eine Liste mit Quellenangaben. Da sind es für Amerika 10.5 auf 100,000, oder 3.4 auf 100,000 Morde (oder strenggenommen "Homizide", also erlaubte Selbstverteidigung usw. eingerechnet). Es ist dabei natürlich schon der Filter, daß man spezifisch nach Toten durch ein bestimmtes Mittel fragt, eher fragwürdig. Klar, ein Suizident, der eine Feuerwaffe im Haus hat, wird sich eher damit töten, als jemand, der erst eine beschaffen müsste. Für Morde gilt das Gleiche. Dann kommt auch noch eine enorme geographische und ethnische Konzentration von Problemen innerhalb bestimmter Länder dazu. Wenn man einige wenige Teile einiger weniger Städte aus den amerikanischen Zahlen herausrechnete, oder alternativ gewisse durch Alter, Geschlecht, Aussehen, und Bildungsstatus bestimmte Bevölkerungsgruppen, dann sähe es bezüglich der Morde ganz anders aus, und die Unfälle konzentrieren sich merkwürdig auf Teile des Südostens. (Eine Freundin von da ist aus allen Wolken gefallen, als ich ihr die Funktion und den sicheren Aufbau eines vernünftigen Stahlziels erklärt habe--die ballern da aus fünf Meter Entfernung ohne Schutzbrille mit der Flinte auf alte Kühlschränke, mit absehbaren Folgen.)
  19. Und Deine Gefährdung war objektiv höher als die, sagen wir, einer jungen Dame, die allein Nachtdienst in der Tanke in einer zweifelhaften Gegend tut?
  20. Und auch sonst hast Du noch nie erlebt, daß möglicherweise eine behördliche Ermessensentscheidung davon beeinflußt werden könnte, daß irgendein hohes Tier einen Wunsch in eine bestimmte Richtung geäußert hat? Zumal das vorliegende Problem ja ein Fall ist, wo außer dem Gleichbehandlungsprinzip niemandem Schaden zugefügt wird was im Vergleich zu Entscheidungen bezüglich Auftragsvergaben und dergleichen das Gewissen sicher erleichtert.
  21. Todesfälle durch (zivile) Schußwaffen sind in der Regel Suizide.
  22. Ich hoffe einfach einmal, daß MarkF bei seinem Beitrag lediglich das Grün vergessen hat...
  23. Meine knockoff-Blitze für Canon funktionieren ganz ausgezeichnet. Der Unterschied zur Markenrechtsverletzung ist eben, daß nicht Canon daraufsteht. Wenn das draufstünde, dann wäre ich stocksauer betrogen worden zu sein, aber weil's nicht draufsteht und trotzdem exzellent funktioniert bin ich hochzufrieden. Solange kein Patent und keine Marke verletzt wurde, warum denn nicht? Mit jemandem in Konkurrenz zu treten ist in einer Marktwirtschaft allemal erlaubt.
  24. Vielleicht schreiben wir aneinander vorbei. Gerade das have ich doch geschrieben. Und eben deshalb hätte das Gericht sich die Diskussion der Anzahl der vorhandenen Waffen ersparen können und es damit bewenden lassen können, daß laut Begründung der Schütze gar keine Einlassungen zur Erforderlichkeit gemacht hat. Fall entschieden und gut, ohne sich irgendwie über ein angeblich nicht erlaubtes "Horten" auslassen zu müssen. (Das "Du" in Deinem Beitrag ist in diesem Fall übrigens das generalisierende Personalpronomen, denn ich darf mir zum Glück zum Spaß, Sport, Heimschutz, Tragen oder Sammeln so viele kaufen wie mir beliebt.)
  25. Ich glaube bei einem Normalbürger würden die eher einen Hausbesuch machen. Bei einem beruflich hergestellten Beitrag liegt ja auch irgendwie nahe, daß Quittungen abgerechnet und archiviert wurden, die sich relativ leicht finden lassen, zur Not in dem man den ganzen Server mitnimmt.
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