Proud NRA Member
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Als Funkamateur darf man seine Antennen selber in jeder beliebigen Größe (innerhalb der bau- und luftrechtlichen Vorschriften usw.) bauen. Auch eine große Antenne kann im Übrigen kompakt verstaubar sein, im einfachsten Fall einfach ein langer Draht, der z.B. als Dipol zwischen zwei Bäumen gespannt wird oder als Vertikalantenne gegen eine sowieso schon vorhandene Gegenmasse (im Idealfall z.B. das Meer, muß aber nicht sein) betrieben wird. Mit kleineren Wellenlängen werden die Antennen auch klein, aber dafür wird es wichtiger, die Antennen möglichst weit oben anzubringen. Auch das lässt sich in der Natur durch die Ausnutzung von Gegebenheiten statt eines Mastes realisieren, z.B. einfach in dem man auf der Spitze eines Hügels oder Berges Position bezieht. Ideen zum Improvisieren gibt es viele, als Funkamateur sind der Phantasie da praktisch keine Grenzen gesetzt.
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Druckluftwaffen auf Feld/Acker testen?
Proud NRA Member antwortete auf rüdiger400's Thema in Waffenrecht
Die ballistischen Eigenschaften des Pellets dürften da entscheidend sein. Hier gibt's eine Liste (über deren Zuverlässigkeit ich nichts sagen kann). Die Spitzkugeln sind wohl am günstigsten. Wenn wir rechnen mit einem G1-BC von 0.028, 7.4 gr., und 550 fps (mein Rechner ist amerikanisch), dann plumpst die Kugel auf 100 Metern rund anderthalb Meter und behält die Hälfte ihrer Energie. Danach geht's wörtlich und metaphorisch steil bergab: Bei 200 Metern ist die Kugel schon über 10 Meter gefallen, womit einerseits Treffen arg unwahrscheinlich wird, andererseits auch das unbeabsichtigte Verlassen des Grundstücks ausgeschlossen ist wenn man bei korrekter Visiereinstellung auf ein 100 Meter weit entferntes Ziel hält und sich sicher ist, auf 100 Meter keine fünf Meter zu hoch zu zielen. Will man auf ein 200 Meter weit entferntes (großes!) Ziel schießen und hat das Visier dafür richtig eingestellt (soweit der Verstellbereich überhaupt bis jenseits der 200 Winkelminuten geht!), dann fällt die Kugel auf den nächsten 50 Metern weitere 10 Meter, so daß mit 100 Meter Sicherheitsabstand hinter dem Ziel auch nichts passieren kann. Wenn man ohne zuverlässigen Kugelfang schießen will, dann sollte man sich natürlich seiner Ballistik und ihrer korrekten Anwendung extrem sicher sein oder entsprechend größere Sicherheitsabstände wählen. Es versteht sich wohl auch von selbst, dann man nicht schießen wird, wenn z.B. 100 oder 200 Meter weiter Passanten vorbeilaufen, auch wenn physikalisch völlig ausgeschlossen ist, daß sie getroffen werden könnten. Soviel zur Ballistik. Die rechtlichen Fragen sind natürlich eine andere Überlegung. -
Beati possidentes! Manchmal sogar bei Waffenrechtsverschärfungen.
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Heftige Weihnachtsrabatte bei Selbstladern
Proud NRA Member antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Verlangen kann man alles. Wenn ein Vertrag zustande kam, dann hat man möglicherweise auch einen Anspruch darauf. Den durchzusetzen unterliegt allerdings bei einem zahlungsunwilligen Schuldner den üblichen Unbequemlichkeiten. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Proud NRA Member antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Eben als Indiz, daß man (oder die Vorfahren) schon damals als deutscher Staatsbürger angesehen wurde. Eine Urkunde, die belegt, daß man als Jude (aus heutiger Sicht selbstverständlich nicht rechtsgültig) ausgebürgert wurde, oder eine Urkunde, die belegt, daß einen das MfS bei der Unterschrift der Verpflichtungserklärung als IM als DDR-Bürger angesehen hat, hätte einen ähnlichen Effekt. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Proud NRA Member antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Es ist sogar noch einen Schritt absurder. Die Möglichkeit, dieses Dokument zu beantragen, wurde ja (im Gegensatz zur Möglichkeit, z.B. Kunstdünger zu kaufen) erst durch das Gesetz und damit durch die staatliche Ordnung überhaupt geschaffen. Es wird also der Verdacht gerade damit begründet, daß jemand etwas tut, das ihm vom Gesetz ausdrücklich erlaubt und ermöglicht wird. Wenn der Gesetzgeber diese Zettel für sozialschädlich hielte, dann könnte er die Möglichkeit zu ihrer Ausstellung ja einfach aus dem Gesetz streichen. Damit wären dann halt z.B. für eine Verbeamtung einfach die Dokumente beizubringen, die derzeit für den Erhalt des Zettels beizubringen sind. Und die einzige Begründung dafür ist, daß die Beantragung des Zettels, von der keiner einen Schaden hat, angeblich mit versponnenen Ansichten korreliert. Der logische nächste Schritt wäre, einfach die Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis als Indiz zu werten, daß es sich beim Antragsteller um einen "Waffennarren" handle (es gibt da sicher auch eine gewisse Korrelation, deren Ausmaß von der Definition des "Waffennarren" abhängt) und das als Ausgangspunkt für die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu nehmen. Das wäre dann der perfekte Catch 22. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Proud NRA Member antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Na ja, wir arbeiten ja fleißig am Import von Menschen, die uns mit verschiedenen Varianten dieses bei uns weitgehend aufgegebenen Ehrbegriffs bereichern. Die Krux dabei ist natürlich, daß Leute, die diesen Ehrbegriff haben, nicht bereit sind, wegen einer Verletzung dieser Ehre die staatlichen Gerichte anzugreifen. Das war auch z.B. beim Offizierskorps bis zu Kaisers Zeiten so, daß man mit der offiziell vorgesehenen Erledigung einer Beleidigung über das Strafrecht die Satisfaktionsfähigkeit und damit eben die Ehre verlor, weswegen solche Sachen als Duelle durch ritualisierte Gewalt ausgetragen wurden, die meist auch toleriert wurde. Gegenüber einem nicht als satisfaktionsfähig angesehenen Beleidiger gab es die, in diesem Maß natürlich auch nicht von der Rechtsordnung vorgesehene oder erlaubte, "Ehrennotwehr", also den Beleidiger auf der Stelle anzugreifen, idealerweise mit einer potentiell tödlichen Waffe wie dem Offizierssäbel oder -degen. Wir haben also grob gesprochen zwei Gruppen: Die einen sehen sich durch eine unerwiderte Beleidigung in ihrer angeblich "ritterlichen" Ehre verletzt, aber ihre Ehre lässt auch nicht zu, das mit einer Anzeige statt mit Gewalt zu regeln. Die anderen hängen einem moderneren "bürgerlichen" Ehrbegriff an, der sich wohl durch die üble Nachrede oder Verleumdung, also die rufschädigende falsche Tatsachenbehauptung, nicht aber durch die Beleidigung, gestört fühlt, aber bei denen bräuchte es für den Rechtsfrieden gar keinen Straftatbestand der Beleidigung. Um die Sache etwas bunter zu machen probieren wir gerade aus, wie es ist, eine multikulturelle Gesellschaft aufzumachen, in der im einen Haus ein kleinbürgerlich-protestantischer Ehrbegriff herrscht und im Nachbarhaus einer, bei dem ein Gerücht um verlorene sexuelle Unschuld die "Notwendigkeit" nach sich zieht, seine eigene Tochter bestenfalls zwangszuverheiraten und schlimmstenfalls zu töten. Ob die Regelungen des Strafrechts ausreichend und geeignet sind, zwischen diesen Ehrbegriffen zu vermitteln, darf mit Fug und Recht bezweifelt werden. Das Offizierskorps war zwar auch eine Parallelgesellschaft, aber eine die im Grunde besonders einfach staatlichen Zwangsmaßnahmen zugänglich war (rausschmeißen mit Pensionsverlust ging im Grunde schon, selbst ohne das Duellwesen als Totschlag zu verfolgen), und selbst da hat es nicht funktioniert. Dessen Ehrbegriff ging durch den Verlust des ersten Weltkriegs unter und nicht durch staatliche Durchsetzungsfähigkeit. Wie es da bei einer Parallelgesellschaft aussieht, die ihre eigene Sprache hat und mit der staatlich organisierten Gesellschaft eigentlich nur in bezug auf den Empfang von Sozialleistungen Kontakt haben möchte, kann man sich ausmalen. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Proud NRA Member antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Das ist ja meine Beschwerde an das StGB, daß zwar die Ehre vor einer Beleidigung geschützt werden soll, aber offensichtlich das Rechtsgut, sich nicht körperlich bedroht fühlen zu müssen, nur geschützt wird, wenn die Drohung eines Verbrechens vorliegt. Das erscheint mir einerseits schwachsinnig, weil unsere Gesellschaft den Ehrbegriff, daß man seine Ehre verliert, wenn man auf eine Beleidigung nicht reagiert, weitestgehend aufgegeben hat. Dagegen besteht ein Konsens darüber, daß z.B. die körperliche Unversehrtheit höchst schutzwürdig ist. Es ist auch anerkannt, daß nicht bloß die tatsächliche Körperverletzung sondern auch schon die Drohung damit eine erhebliche Belastung für den Bedrohten darstellen kann (sonst wäre z.B. die Nötigung damit nicht erfolgversprechend). Für mich jedenfalls wäre deshalb die Androhung einer Körperverletzung--auch diesseits der Grenze zum Verbrechen, also keine Androhung, daß sie die Grenze zur schweren Körperverletzung überschreiten wird--um vieles strafwürdiger als die verbale Beleidigung. Die Strafbarkeit der Beleidigung, nicht aber der Androhung einer Körperverletzung, macht übrigens auch keinen Sinn, wenn man von dem alten Ehrbegriff ausgeht, bei dem die Ehre durch die Beleidigung gekränkt wird. Die körperliche Beleidigung, das bloße Anfassen und auch nur die verbale Implikation oder Androhung derselben ("Fühlen sie sich geohrfeigt.") galt zu Zeiten dieses Ehrbegriffs als "Beleidigung dritten Grades" auf die man mit Gewalt antworten musste, wollte man nicht das Gesicht verlieren. Die vom heutigen Tatbestand der Beleidigung umfasste Beschimpfung konnte dagegen eher als Beleidigung ersten oder zweiten Grades mit einer Entschuldigung beigelegt werden. Es wäre also auch wenn das geschützte Rechtsgut nicht das Sicherheitsgefühl sondern die Ehre im alten Sinn sein sollte eigentlich nur folgerichtig, daß die Androhung einer körperlichen Attacke schwerer bestraft würde als ein Schimpfwort. -
-20% bei Brownells Deutschland
Proud NRA Member antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Soweit es die TAN betrifft ist das ja noch OK, auch wenn man die der Intention nach eigentlich auch nur selber bei der Bank eingeben soll. Aber gut, immerhin wenn die Überweisung im Konto auftaucht ist klar, daß die TAN verbraucht ist und nichts mehr passieren kann. Die PIN für den Zugriff auf Kontoinformationen geht allerdings Dritte rein gar nichts an. Das braucht ja gar kein böser Wille zu sein. Es reicht, wenn die ein Sicherheitsproblem haben, und dann hat Gott weiß wer Zugriff auf alle möglichen Informationen, die für die Transaktion vollkommen irrelevant sind. Man muß es natürlich auch den verschlafenen Banken anlasten, daß die überhaupt den Markt für so einen Anbieter geschaffen haben anstatt selber eine Lösung anzubieten. Ideal wäre wohl, wenn nach Angabe einer einmal verwendbaren TAN die Bank garantieren würde, daß die Lastschrift nicht mangels Deckung zurückgewiesen wird, wohl aber bei Nichterfüllung zurückgegeben werden kann. Im Grunde so ähnlich wie bei Kreditkarten, weswegen die Kreditkartenunternehmen, die das können, sich ja trotz vollkommen veralteter Sicherheit eine goldene Nase verdienen. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Proud NRA Member antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Das ist vollkommen egal. Ich benötige meine Amateurfunklizenz auch nicht insofern ich ein paar Jahre lang kein QSO geführt habe. Verlängert wird sie trotzdem ohne Angaben von Gründen solange ich die Anforderungen erfüllt habe, was nur bei der Ausstellung oder Upgrades zu prüfen ist, und rechtzeitig den Antrag auf Verlängerung nebst der erforderlichen Gebühr zustandebekomme. Und solange sie diesen Eid nicht verletzen ist gut. Das trifft sogar dann zu, wenn sie vielleicht wirklich irgendwelche inneren Konflikte dazu haben solange sie diese Konflikte eben nicht in Wort oder Tat in einer Weise äußern, die sich nicht mit dem Eid verträgt. Man kann auch gar nicht schwören, in Zukunft irgendetwas zu glauben, denn was man glaubt, ist nicht vollkommen dem Willen unterworfen. Wohl kann man schwören, sich dem Staat gegenüber loyal zu verhalten, aber der bloße Wunsch nach einer vom Gesetz vorgesehenen Rückversicherung, daß man diesem Staat auch angehört, ist damit wohl kaum in Konflikt. Die Vorstellung, daß es sich bei einer waffenrechtlichen Erlaubnis um einen Vertrag oder eine vertragsähnliche Gestaltung handle, ist nicht weniger abwegig als die Vorstellung eines getrennt von der Bundesrepublik weiterbestehenden deutschen Reiches. Sie ähnelt sogar den Vorstellungen der Reichsbürger, die ja auch oft glauben, daß man sich durch irgendwie geartete Unterschriften unter öffentliche Dokumente in ein Vertragsverhältnis zur von ihnen imaginierten BRD GmbH begäbe und dergleichen. Soll man Dir wegen dieser grenzwertig reichsbürgernden Ansicht die WBK einziehen? -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Proud NRA Member antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Für die Ansicht, daß selbst nie geäußerte Gesinnungen in die Sphäre des Politischen fallen und ein angemessener Gegenstand behördlicher Nachforschung und Sanktionierung sind, gibt es ein Wort: Totalitarismus. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Proud NRA Member antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Das geht andere Leute einen feuchten Kehricht an, was dahintersteckt. Vielleicht fürchtet er, daß aktuelle gesellschaftspolitische Entwicklungen dazu führen werden, daß in ein paar Jahren große Verwirrung herrscht, wer Bürger ist und wer nicht, und verspricht sich von dem Zettel in diesem Fall weniger Scherereien mit der Verwaltung später. Vielleicht will der den Wisch in ein Bankschließfach tun und erhofft sich davon eine Zeitersparnis, sollte sein Reisepaß daheim durch Feuer vernichtet werden. Anscheinend braucht es das Ding auch für gewisse Fälle von Anerkennungen ausländischer Vaterschaften, und wenn er davon niemandem unnötig erzählen wollte, dann wäre das zwar vielleicht unehrenhaft, aber kein angemessener Gegenstand behördlicher Nachforschung. Selbst wenn's bei ihm im Kopf reichsbürgern sollte: Solange sich das auf vollkommen legale und harmlose Handlungen beschränkt und er weder im Wort noch in der Tat seine Pflichten als Beamter verletzt, geht das auch keinen etwas an. -
-20% bei Brownells Deutschland
Proud NRA Member antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Ist es doch, jedenfalls für Dich. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Proud NRA Member antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Bedürfnisprinzip für alle im Gesetz vorgesehenen Verwaltungshandlungen? Das wäre eine klasse Fortschreibung des WaffG auf alle Lebensbereiche. Wenn wir mit dem Staatsangehörigkeitsausweis anfangen, dann ist nächstes der Reisepaß dran. Wie kann man sich denn sicher sein, daß jemand wirklich bloß in Urlaub fahren will und den Paß nicht "mißbrauchen" will um damit die von ihm so empfundene Bezeichnung als "Personal" auf dem anderen Ausweis zu umgehen? Zumindest ein gekauftes Ticket für die geplante Reise nebst eines Nachweises der klimapolitischen Unbedenklichkeit des Transportmittels sollte man da schon verlangen, oder etwa nicht? -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Proud NRA Member antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Da hast Du natürlich recht. Das hatte ich ganz übersehen, daß "Fertigmachen mit Waffen" in Deutschland nicht unbedingt ein Verbrechen ist. Damit komme ich allerdings wieder auf mein Unwohlsein zurück, daß zwar einerseits die bloße Beleidigung strafbar ist und in diesem Fall auch bestraft wurde, andererseits aber die Androhung einer einfachen oder auch gefährlichen Körperverletzung anscheinend nicht. Mein Ehrgefühl ist soweit kleinbürgerlich-protestantisch, daß ich ich meine Ehre eigentlich nur durch meine eigenen Handlungen als wesentlich verletzbar ansehe, nicht durch das Gewäsch eines Dritten. Aber mein Recht auf körperliche Unversehrtheit ist mir durchaus wichtig. Wenn mich jemand mit der Androhung bewaffneter Gewalt bedrohen würde, würde ich die Auskunft, da könne man nichts machen bis er diese Drohung auch umsetzt, als sehr unbefriedigend empfinden. Erst recht natürlich dann wenn mir dazu noch erklärt wird, wie es in Deutschland der Fall ist, daß ich, der ich keiner Fliege etwas zuleide tue, keine Schußwaffe zum Eigenschutz gegen die Umsetzung dieser Drohung mitnehmen darf. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Proud NRA Member antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Also laut Wikipedia: Es ist für den Schaden durch die Bedrohung im Grunde doch auch irrelevant, ob der Bedrohende wirklich in der Lage ist, sie auszuführen, es sei denn natürlich, daß dem Bedrohten die Unmöglichkeit bekannt ist. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Proud NRA Member antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Ich kann das jetzt juristisch nicht beurteilen, aber irgendwie ist es doch seltsam, daß zwar die Beleidigung strafbar sein soll, nicht aber die Drohung mit bewaffneter Gewalt. Ist nicht z.B. die Androhung der Begehung eines Verbrechens als Bedrohung strafbar? Über die "Schlampe" oder ein männliches Äquivalent könnte ich persönlich relativ leicht hinwegsehen alldieweil der Betroffene genug mit Dummheit geschlagen zu sein scheint, aber ich würde mir ungern androhen lassen, daß mich jemand mittels Waffen "fertigmachen" und bei mir "aufräumen" wollte. Auch im Hinblick auf die Störung des Friedens scheint mir letzteres weit bedenklicher, weil die genannte Androhung nicht nur zu einer Verängstigung des Bedrohten führen kann sondern auch zu einer verständlicherweise niedrigeren Reizschwelle für eine gewalttätiger Reaktion wenn's z.B. an der Haustür scheppert, die dann auch den Falschen treffen kann. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Es ist wohl nicht sicher festzustellen, wieweit den damaligen Politikern bekannt war, woher die RAF ihre Waffen bezog. Zumindest im Nachhinein ist aber klar, daß staatliche und halbstaatliche Stellen, insbesondere V-Männer des Verfassungsschutzes, der Ostblock, und vom Ostblock und arabischen Staaten geförderte und ausgestattete Gruppen die wesentlichen Quellen waren. Die damalige Waffenrechtsverschärfung war im Übrigen auch schon vor der RAF angedacht, mit Unterstützung der organisierten Jägerschaft, die sich wohl vor Wilderern fürchtete wie dazumal der Gutsherr oder einfach ein Privileg haben wollte, das sie vom gemeinen Volk abhebt. Terrorismus hat mit Waffenrecht auch schon deshalb wenig zu tun, weil der Terrorist bevorzugt sehr weiche Ziele angreift. Beim spektakulärsten Terroranschlag aller Zeiten waren die einzigen von den Tätern mitgebrachten Waffen einfache Teppichmesser, die öfters schon Sechsjährige zum Basteln verwenden und deren Verwendung sich vermutlich auf die Drohwirkung beschränkte. In Nizza war die wesentliche Waffe ein handelsübliches Kraftfahrzeug, mit einer Opferzahl, die von wild schießenden Angreifern in der Regel nicht erreicht wird. Die Waffen vor denen man sich bei Terroristen wirklich fürchten muß, sind Massenvernichtungswaffen. Mit einem Gewehr, egal ob vollautomatisch oder nicht, einer Panzerfaust und dergleichen kommen Terroristen nicht auf Opferzahlen über denen, die sie mit anderen haushaltsüblichen Objekten auch erreichen. Wenn eine--selbst nicht wirklich funktionsfähige--Atomwaffe oder militarisierte, als Schwebstoff verteilbare hochansteckende Krankheitserreger für Terroristen verfügbar würden, dann hätte man ein wirkliches Problem, das weit über das Problem der Angriffe mit Feuerwaffen, Fahrzeugen usw. hinausginge, wenn nicht durch die Wirkung der Waffe dann durch die Massenpanik. Solche Gegenstände haben aber rein gar nichts mit der Ausstattung privater Waffenkeller zu tun, sondern werden von Regierungen entwickelt und hergestellt. Der wahrscheinlichste Weg, wie solche Dinge zu Terroristen kommen, wäre von einem intern schwachen aber gewalttätigen Staat, der die Kontrolle über sie verliert. Insofern wäre es wenn es einem wirklich um Terrorgefahr geht, eher ein lohnendes Projekt, die Pakis und die Inder zu überzeugen, ihre Atomwaffen aufzugeben, oder auch die Saudis und die Iraner zu überzeugen, daß nukleare Rüstung gegeneinander keine Lösung ihrer Probleme ist. Das ist natürlich schwieriger als einem Sportschützen sein Spielzeug wegzunehmen. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Es ist auch schon noch Schlimmeres verhütet worden weil Terroristen übergroße Magazine verwendet haben und mit den Störungen nicht umgehen konnten. Hätte der Angreifer von Aurora die normalen Dreißiger verwendet statt einem dann glücklicherweise versagenden Hunderter, dann hätte er vermutlich mehr Schaden anrichten können. Auch mit Zehnern hätte er vermutlich mehr Schaden anrichten können. Ich habe zwar auch übergroße Magazine, die ich mit breitem Grinsen raushole, wenn bei einem Outlaw-Match eine Stage mit fünfzig Schuß ohne verpflichtendes Nachladen vorkommt, aber auf diese Verwendung bleiben die dann auch beschränkt. Mann könnte soweit gehen, zu sagen, die Dinger sind im Grunde nur für sportliche Zwecke sinnvoll verwendbar. Ceterum censeo daß die EU für Waffenrecht nicht zuständig ist, was der Richtlinenentwurf soweit auch anerkennt, indem er behauptet er diene lediglich der Vereinfachung des Verkehrs mit Waffen. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Juristisch ist das für Verbände und Einzelpersonen nahezu unmöglich, denn eine Richtline/Direktive bindet ja zunächst einmal nur die Einzelstaaten, nicht die Bürger direkt. Damit sind auch nur die Einzelstaaten direkt geschädigt von der Unzuständigkeit. Der Bürger wird nicht wegen Verstoßes gegen die Richtline verknackt, sondern wegen Verstoßes gegen das nationale Recht, das sie umsetzt. Das heißt andererseits aber auch nicht, daß "der Drops gelutscht ist." Bei Zuständigkeit wie beim materiellen Inhalt haben wir ja erstmal keine Rechte zur Mitwirkung außer denen auf öffentliche Beteiligung wie Meinungsäußerung, Petition, usw. Das Argument der Einhaltung geltenden Rechtes wäre für meine Begriffe eines, mit dem man etwas erreichen kann, weil sie da auch Leute mit unterschiedlichen Ansichten zu wünschbaren Regelungen treffen können. Ob glühender EU-Fan oder Euroskeptiker, ob es um Waffen geht oder Staubsauger, oder um eine turbokeynesische Wirtschaftspolitik oder eine brüningsche, darüber, daß geltendes Verfassungsrecht zunächst einmal eingehalten oder rechtmäßig geändert werden muß sind wir uns hoffentlich einig. Das wäre übrigens auch ein prima konservatives Sammlungsthema im Allgemeinen--wir können uns nicht alle einigen, wieviel und wie schnelle europäische Integration wir wollen, wir können uns vielleicht auch nicht auf unsere Wünsche zum Waffenrecht, Staubsaugerrecht, suw, einigen, aber wir sind uns alle einig, daß Europa nur auf der Grundlage der Rechtstaatlichkeit überhaupt eine Chance hat. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Genau das nennt sich Subsidiaritätsprinzip und ist europäisches Recht. Die EU ist für Dinge zuständig wie die Modalitäten wenn ich eine Waffe von Land A nach Land B transportieren will, damit dem in Transitland C nicht zu viel Papierkram, oder idealerweise keiner, im Wege steht. Was welches Land in seinem nationalen Recht machen will geht erstens die EU mangels Zuständigkeit nichts an, und zweitens fehlt dafür auch offensichtlich der europäische Konsens. Wenn die Italiener meinen statt 9mm Para lieber .38 Super schießen zu müssen, damit es bloß keine böse Militärpatrone ist, dann sollen sie. Ist ihr Recht als souveräne Nation. Wenn die Esten meinen, daß das Problem nicht brave Bürger sind sondern eher potentiell einsickernde kleine grüne Männchen, und daß deswegen die Bewaffnung der Bürger und ihre Übung mit Schußwaffen gar keine blöde Idee wäre, dann sollen sie auch. Ist ebenfalls ihr Recht als souveräne Nation. Die Feststellung, daß der entsprechende Richtlinenentwurf unabhängig von der konkreten Ausgestaltung ganz offensichtlich nicht geeignet ist, das zu tun, was er als Feigenblatt tun soll, nämlich den Verkehr mit Feuerwaffen zu erleichtern, hat auch gar nichts damit zu tun wie man inhaltlich dazu steht. Die EU ist nicht zuständig dafür und damit muß, auch und gerade wenn die EU eine Zukunft haben soll, die Diskussion schon beendet sein. -
50m olympisches Schießen (Pistole + Gewehr) soll gestrichen werden: PETITION
Proud NRA Member antwortete auf Empty8sh's Thema in Waffenlobby
Um Himmels Willen, das war als lustiger Spruch gemeint. Ich wollte lediglich auf den Kommentar bezüglich des unerwünschten Ritschratsch einen draufsetzen, daß es auch Bumm-Bumm-Bumm gibt, was gewisse Leute wohl noch viel schrecklicher finden. Ich gönne jedem seine Flinten mit jedem beliebigen Mechanismus. Von mir aus gerne auch je eine extra Wertungsklasse für Unterhebelrepetierflinten, Revolverflinten, 8 ga. Flinten, Flinten mit Kaschi-Mechanismus, Gatlingflinten, Flinten mit Pistolengriff und Vorderschaft, rein als Pistole zu schießende Flinten, mit elektronischer Zielhilfe ausgelösten Flinten, und was es sonst noch alles wirklich oder in der Vorstellung gibt. Sent from my iPhone using Tapatalk -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Proud NRA Member antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Und am Wichtigsten: Alles ohne jede gesetzliche Grundlage. Dieser ganze Schwachfug inklusive der existierenden wie der vorgeschlagenen Waffenrichtlinien wird unter dem Deckmantel der Handels- und Verkehrserleichterung durchgedrückt, auch wenn dem Dümmsten klar ist, daß das Verbot eines Gegenstandes nicht den Verkehr damit erleichtert. Ein Vorschlag zur Güte wenn die EU wirklich in der Verkehrserleichterung für Waffen und ihre Besitzer tätig werden will: Wer in einem EU-Land eine Waffe besitzen darf und in ein anderes EU-Land reist, in dem er sie auch besitzen darf, der darf sie ohne weiteren Papierkram auch in den Transitländer besitzen sofern sie ungeladen in einem verschlossenen Behältnis ist und er der Verkehrssitte entsprechend zügig reist, zugehörige Munition ebenso. (Also Essen fassen, Übernachtung nach entsprechender Fahrzeit und ein kurzer Besuch bei Freunden sind OK, ein einwöchiger Pausenaufenthalt aber nicht.) Damit wäre tatsächlich ein Beitrag zur Freizügigkeit von Personen und Gegenständen geleistet, der dem Mandat der EU entspricht. Zu erwartende Probleme: Null. -
50m olympisches Schießen (Pistole + Gewehr) soll gestrichen werden: PETITION
Proud NRA Member antwortete auf Empty8sh's Thema in Waffenlobby
Außer für Heimschutz (in Deutschland nicht vorgesehen) und 3 Gun Nation Heavy Division (soweit mir bekannt in Deutschland auch nicht vorgesehen) braucht's die auch nicht wirklich. Zum sportlichen Schießen erscheinen mir Flinten mit Bumm-Bumm-Bumm-Bumm-Bumm-Bumm-Bumm-Bumm-Bumm-Bumm-Bumm deutlich praktischer. Für die offenen Klassen gerne auch mit Bumm-Bumm-Bumm-Bumm-Bumm-Bumm-Bumm-Bumm-Bumm-Bumm-Bumm-Bumm-Bumm-Bumm-Bumm-Bumm-Bumm. Das Reinigen des Selbstlademechanismus ist zwar etwas mehr Arbeit, aber auch nicht das Ende der Welt. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Proud NRA Member antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Paß bloß auf, sonst kommen noch die Reichsclowns.