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Proud NRA Member

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  1. Aber auch nicht vom Beamtenstatus...
  2. Die Methoden und Konsequenzen waren natürlich andere. Aber eine wichtige Parallele gibt es schon: In beiden Fällen geht es um die Ausforschung der Gedanken einer Person und nicht nur um tatsächliche Taten. Das ist ein Rückschritt nicht nur hinter die FDGO sondern hinter die Aufklärung, von der Kant programmatisch gesagt hat: "Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" Wer einen vom Gesetz extra geschaffenen Zettel beantragt und die Gebühr ordnungsgemäß bezahlt, dem kann man keinen Ungehorsam, noch viel weniger eine Straftat vorwerfen. Es liegt in diesem Antrag auch kein noch so leiser Anflug irgendeiner Art von Rebellion. Es geht also rein um die Ausforschung der inneren Gedankenwelt einer Person und eine Verschlechterung der rechtlichen Position, also der Sache nach eine Strafe, rein wegen einer Annahme über diese Gedankenwelt.
  3. "Feuerwaffen mit Läufen" wäre doch ein Sammelthema...
  4. Und kennt man den Anlaß des Rechtsstreits?
  5. Bin ich davor geschützt, wenn ich stattdessen einen Führerschein habe? Der ist mir aber auch schon komisch vorgekommen. Da wird nämlich nirgendwo angegeben, wer denn zur Zeit der ausstellende Führer ist. Und unterschreiben soll man ihn auch, so daß man sich wohl einem Führer unterwirft, der nicht namentlich genannt ist. Es könnte natürlich so sein, daß damit vor feindlichen Geheimdiensten geheimgehalten werden muß, daß der Führer in der Tat noch lebt. Manche Experten sagen ja, er sei mit einem Flugapparat nach Neuschwabenland geflohen, also zur Antarktis. Wäre es vielleicht möglich, daß der Klimawandel von der amerikanischen Ostküste erzeugt ist, um damit die Basis in Neuschwabenland aufzutauen, so daß man sie dann angreifen kann? Fragen über Fragen, und mir ist das alles noch nicht so ganz klar.
  6. Also zumindest das Visier tauscht bei der Glock doch jeder gegen was Brauchbares, oder nicht? Das 5-cent Plastikteil darauf ist doch im Grunde nur ein Platzhalter für ein benutzerspezifisches vernünftiges Visier, das sich ja auch im Nu einbauen lässt.
  7. Sicher wahr, aber eine höchste Instanz ist dann doch zumindest der Kontrolle einer gewissen Öffentlichkeit ausgesetzt, was dann im angesprochenen Fall ja auch zu einer Veränderung geführt hat.
  8. Es gibt da wohl eine gewisse Überschneidung, schon der Freude am Basteln, der Fernwirkung, und der Nutzung physikalischer Gesetzmäßigkeiten wegen.
  9. Und so wird's auch weitergehen. Ich glaube gar nicht, daß da eine bewusste Strategie des Teile und Herrsche vorlag, aber man hätte sie gemeiner nicht ausführen können. Die "Privilegierten" ergötzen sich ihres Privilegs und kriegen ob des Gedankens, daß der Nachbar sich ganz einfach im Geschäft eine Waffe kaufen könnte, ein Aneurysma. Man stelle sich bloß mal vor, was bei den Mitgliederzahlen gewisser Verbände zu befürchten wäre, wenn die nicht mehr zu "befürworten" bräuchten sondern lediglich die Punktestände und Handbücher für die richtig (also jenseits Vereinsebene) Wettbewerbsgeilen zu verwalten hätten. Wer weiß, vielleicht bekommen wir zur Bekämpfung von "Haß", "fake news" und russischer Wahlmanipulation demnächst noch eine Lizenz mit Bedürfnisprüfung und Sachkunde für das öffentliche Schreiben und Reden. Von den professionellen Schreiberlingen, denen die finanziellen Felle wegschwimmen, und den gebührenfinanzierten Kommentatoren fänden das bestimmt einige gar nicht schlecht. Wo kämen wir denn hin, wenn Hinz und Kunz ihre wirren Vorstellungen verkünden und damit das Volk in die Irre leiten dürfen?
  10. Das finde ich jetzt normal. Wir haben öfters Mädchen (die sich ja etwas früher entwickeln als Jungs in dem Alter) auf Wettbewerben, und ich habe mir dabei noch die Sorgen um die Sicherheit gemacht. Das kritische Alter sind meiner Erfahrung nach Jungs Mitte 20, die nicht mit Waffen aufgewachsen sind, aber auch nicht um Rat fragen wollen, wenn sie etwas nicht können oder wissen. Ich habe auch in dem Alter Lampen und andere kleine Elektroinstallation gemacht, und zwar auch aus heutiger Sicht korrekt. Das Gefahrenpotential dürfte dem Umgang mit Schußwaffen vergleichbar sein, allerdings war niemand da, der meine Arbeit hätte kontrollieren können.
  11. Widersprichst Du Dir da nicht insofern, als daß für das Erlernen des sicheren und angstfreien Umgangs mit einem Sportholster, was ja schonmal eine Grundlage wäre, ein besonders "taktischer" Lehrgang nicht nötig ist und andererseits fortgeschrittene Techniken kaum Sinn machen, solange man den sicheren Umgang mit der Waffe nicht beherrscht? Und gibt es in Deutschland nicht zumindest IPSC und Steel Challenge, die beide aus dem Holster geschossen werden? Im Übrigen ist es zumindest bei vielen amerikanischen Polizeien so, daß das das Qualifikationsschießen auch nicht aus dem Holster geschossen wird und auf dem Dienststand auch nicht aus dem Holster geübt werden darf, weil man den Leuten halt nicht traut und nicht das Geld ausgeben will, sie zu trainieren. Eben deshalb kommen manche Cops zu den Sportschützen, wo man das halt üben und im Wettkampf ausprobieren kann und darf.
  12. Bei mir ist das jetzt nicht vorgeschrieben (außer wenn man Kinder hat, und dann ist einem die Art der Sicherung auch selber überlassen), und trotzdem werden sie verschlossen aufbewahrt. Der Schrank für meine Heimschutz- und Tragewaffen dürfte im Zweifel schneller aufgehen als die Haustür. Wenn's noch wesentlich schneller gehen soll hilft eigentlich nur im Haus dauernd tragen, und so gefährdet fühle ich mich jetzt auch wieder nicht.
  13. Seit meiner Kindheit mit ein paarmal Luftpumpenschießen in der Sommerferien war ich zugegebenermaßen gar nicht auf einem deutschen Stand. Die amerikanischen Sportschützen brauchst Du aber auch nicht in Anführungszeichen setzen. Es gibt ein paar abgefahren "taktische" Typen, klar, aber die riesige Mehrheit tickt nicht so. Die Unterscheidung liegt wohl einfach darin, daß weil es hier kein Bedürfnissystem gibt nur derjenige Sportschütze ist und zu Wettbewerben antritt, der genug Enthusiasmus mitbringt, daß er seine Leistung mit anderen vergleichen will. USPSA als eine der größten Disziplinen hat rund 50.000 Aktive, schätzen wir also einmal 250.000 aktive Sportschützen in einem Land mit rund der dreieinhalbfachen Bevölkerung Deutschlands. Diejenigen, die in Deutschland Mußsportschützen zum Bedürfniserhalt sind, eigentlich aber vielleicht nicht besonders auf Leistungsvergleich abfahren, würden bei mir halt dreimal im Jahr ihre Waffe auf den Kommerzstand ausführen, was ja auch OK ist, aber halt normalerweise nicht mit einer großartigen Leistungssteigerung einhergeht. Wenn man Sportschütze so versteht wie in Deutschland z.B. einen Turnierschachspieler, also jemanden der genug darauf steht, daß er mit einer gewissen Regelmäßigkeit zu organisierten Leistungsvergleichen antritt, dann ist es aber sicher wahr, daß die Mehrheit der Sportschützen viel mehr Übung hat als die meisten beruflichen Träger von Kurzwaffen. Das ist auch gar nicht irgendwie verächtlich gemeint sondern einfach eine Funktion davon, daß Kurzwaffen, von seltenen Spezialverwendungen abgesehen, dienstlich normal da als primäre und einzige Waffe geführt werden, wo man sinnvollerweise davon ausgehen kann, daß eine Waffe nicht wirklich nötig wird. Dementsprechend sind dann halt auch die dienstlichen Qualifikationen und Weiterbildungen normalerweise auf das Minimum beschränkt, daß man sich hoffentlich kein Loch in die schwache Hand schießt. Der Sportschütze, so wie ich ihn verstehe, ist dagegen Enthusiast, der regelmäßig übt, sich aufregt wenn seine Leistung hinter seinen Freunden zurückbleibt, Bücher zu dem Thema liest, seine Waffe in Tipp-Topp Zustand hält, usw.
  14. Ganz so einfach ist das dann auch wieder nicht. Wenn einer wie in meinem obigen Beispiel z.B. gerne Bayern wieder als eigenen Staat hätte und dafür wirbt, das auf dem von der Verfassung vorgesehenen Wege zu erreichen, dann lehnt er zwar seine Zugehörigkeit zur Bundesrepublik ab wie auch deren Existenz in den bestehenden Grenzen, aber daraus könnte man schlecht einen Mangel an Zuverlässigkeit begründen. Der Waffenbesitz ist in Deutschland zwar als Privileg geregelt, aber doch als ein Privileg, das sich im Rahmen der Rechtstaatlichkeit zu bewegen hat und kein reiner Gnadenakt ist. Sonst könnte man gleich waffenrechtliche Erlaubnisse an Spenden an die jeweils am Ruder sitzende Partei binden. Man muß sich also schon den speziellen Fall ansehen. Ein "Reichsbürger" könnte insofern unzuverlässig sein, als daß er schlichtweg beknackt ist, und wer die Existenz eines offensichtlich existierenden Staates nicht bemerkt vielleicht auch den Unterschied zwischen geladen und ungeladen nicht ganz hinkriegt. Schwierig dabei ist, daß es in Deutschland leider so viele Beknackte gibt, daß Beknacktheit in der gesellschaftlichen Mitte angekommen ist. Mein Lieblingsbeispiel dafür ist die Homöopathie, die in ihren Argumentationsstrukturen ja der Reichsbürgerei durchaus gleicht: Es werden völlig absurde und jeder einfachen Beobachtung widersprechende Prinzipien aufgestellt und dann mit Verwendung von aus anerkannten Wissenschaften entlehnten Worten, die aber ohne jeden Sinnzusammenhang verwendet werden, verteidigt. Wenn man jedem Menschen, der derartig beknackt ist, waffenrechtliche Erlaubnisse versagen wollte, beträfe das sehr viele, und die riesige Mehrheit davon macht trotz grenzdebiler Beknacktheit keinen Ärger. Vielleicht könnte ein "Reichsbürger" auch insofern unzuverlässig sein, als daß die Gefahr besteht, daß er Waffen zur Durchsetzung seiner Rechtsauffassungen verwenden wird. Bei jemandem, der das offen androht, ist der Fall wohl klar. Bei jemandem, der nur als persönliche Spinnerei meint, das Grundgesetz sei nie rechtswirksam in Kraft gesetzt worden, ist das aber weit weniger klar. Man muß da aufpassen, daß man nicht jede mißliebige Meinung mit der Versagung von Erlaubnissen abstrafen kann. Könnte nicht z.B. auch jemand argumentieren, daß jemand, der Abtreibung ohne Gefahr für das Leben der Mutter für Mord hält, versucht sein könnte, Abtreibungen mit Waffengewalt zu verhindern? Wo ist da die Grenze? Was wenn jemand behauptet, Leute, die der gegenwärtigen Einwanderungspolitik kritisch gegenüberstehen, könnten versucht sein, Zugezogene mit Waffengewalt zu vertreiben? Schnell kommt man da zum Gewissenstest für absolut beliebige Inhalte. Man wird also die Versagung der Zuverlässigkeit aus diesem Grund schon an irgendwelche konkreten Anhaltspunkte, im einfachsten Fall die selber gemachte Ankündigung, binden müssen.
  15. Das war kein Anspruch sondern lediglich die Feststellung, daß es in der Praxis meistens so gehandhabt wird und das auch eher selten zu Problemen führt.
  16. Das lernt man aber als Berufswaffenträger in aller Regel gar nicht. Es gibt nur relativ wenige Jobs, bei denen eine Kurzwaffe primäres oder auch nur besonders wichtiges Arbeitsinstrument wäre. Bei den meisten beruflichen Kurzwaffenträgern wären die Fähigkeiten eines Sportschützen eine Bereicherung. Bei uns schießen gelegentlich ein paar Polizeibeamte aus dem Umland USPSA mit, mit ihrer Dienstausrüstung. Denen ist auch klar, daß das ein Sport und kein direkt praktisch verwendbares Kampfschießen ist, und ebenso, daß man mit der Dienstausrüstung eher nicht gewinnt. Lehrreicher als die vierteljährliche Qualifikation mit unbegrenzter Zeit aus dem Stehen auf eine (dazu noch übergewichtig groß wirkende) Mannscheibe ist es allemal. Und es reicht auch. Selbst wer in den übelsten Gegenden Dienst tut hat nur eine minimale Wahrscheinlichkeit, daß einmal in seinem Leben Schießfertigkeiten einen Unterschied machen würden. Man tut's halt aus Interesse und weil man gerne gut ist, genauso wie z.B. nebendienstliche Fortbildungen im Bereich des Verarztens von Verletzten.
  17. Das vermischst Du zwei vollkommen unterschiedliche Sachverhalte. Das ernsthafte Ablehnen bestimmter Gesetze und auch das Ablehnen des bundesdeutschen Staates sind ganz eindeutig prinzipielle Freiheiten, die vom Grundgesetz garantiert werden. Wenn man Gesetze nicht ernsthaft ablehnen dürfte, vielleicht weil die alle "alternativlos" seien, dann wären Wahlen zu den Gesetzgebungsorganisation im Grunde überflüssig oder jedenfalls unwichtig. Selbst den bundesdeutschen Staat darf man ablehnen, und auch das findet im Grundgesetz seinen direkten Eingang mit einem bestimmten Prozedere für den Austritt von Gebietsteilen aus diesem Staat. Um nur zwei Beispiele zu geben: Man darf, auch sehr vehement, der Meinung sein, daß das geltende Recht zur Abtreibung je nach Auffassung staatlich legalisierter Mord in der Tradition des Nazieuthanasieprogramms sei oder aber daß es Sklavenhaltung an Frauen sei. Das sind starke Meinungen, aber sie sind ganz offensichtlich von der Meinungsfreiheit geschützt. Man darf genauso der Meinung sein, daß der deutsche Nationalstaat in seiner doch recht kurzen Geschichte den Deutschen mehr Leid als Freud bereitet hat und deshalb z.B. für ein unabhängiges Bayern eintreten, wenn man will sogar unter den Wittelsbachern. Anders verhält sich der Fall natürlich wenn man entweder die Gesetze gewohnheitsmäßig nicht befolgt oder aber deren Nichtbefolgung ankündigt. Aber das ist ein grundlegend anderer Fall als die bloße Ablehnung dieser Gesetze.
  18. So läuft das in der Praxis auch. Es gab einige berühmte Ausnahmen, wo der Opposition tatsächlich das Reden abverlangt wurde. Wenn sich einer mit einer Inkontinenzwindel für Erwachsene hinstellt und wirklich trotz trockenem Mund und mit Exkrementen in der Windel zum Thema dauerredet, um ein ihm widerwärtiges Gesetz zumindest zu verzögern, dann habe ich sogar einen gewissen Respekt davor. Meistens genügt aber die reine Erklärung, daß man einen Filibuster mache, ohne tatsächlich zu reden. Es ist halt so Tradition, vielleicht auch keine schlechte, auch wenn es natürlich ein wenig schizo ist, daß man zum Herbeiführen einer Abstimmung eine Supermajorität braucht, anstatt einfach eine Supermajorität für den eigentlichen Beschluß zu verlangen.
  19. Das deutet eigentlich mehr auf eine Krise des Parlamentarismus in den Einzelstaaten als auf ein Konstruktionsproblem der EU hin. Normalerweise würde man erwarten, daß ein Parlament seine Gesetzgebungskompetenz recht eifersüchtig bewacht und verteidigt. Schon aus Prinzip, und völlig unabhängig davon, wie einer jetzt zum Richtlinienentwurf steht. Das passiert aber nicht. Die Kernaufgaben des Parlaments werden mit großem Gusto an alle ausgelagert, die dem Parlament Arbeit abnehmen wollen, ob das jetzt die EU-Kommission ist oder die nationale Regierung. Gerade bei den großen Projekten und Entscheidungen wird ohne wesentliche Debatte und Änderungen abgenickt. Diese Krankheit ist nationenübergreifend. Der tatsächlich zumindest handwerklich grottig schlechte Einwanderungserlaß Trumps kam auch nur zustande, weil der Kongreß dem Präsidenten erlaubt hat, selbst alle Einwanderer nach Gutdünken abzuweisen anstatt selber Regeln aufzustellen und der Exekutive lediglich Einzel- und Notfälle, aber nicht die allgemeinen Regeln zu überlassen. Diese Krankheit ginge auch nicht einfach weg, wenn der Brüsseler S**stall über Nacht geschlossen würde.
  20. Wobei das natürlich wieder ein Grund für die Demokraten wäre, wenn ihnen politische Gestaltung wichtiger ist als Trommelklopfen zum Spendensammeln, sich einigermaßen vernünftig zu verhalten, gerne Gorsuch's Eignung zu untersuchen, wie der Senat es soll, aber nicht einfach auf Vollobstruktion zu stellen. Vier Jahre lang ohne Richter geht auch schlecht, so daß in dem Fall die Republikaner geradezu dazu gezwungen würden, die Geschäftsordnung anzupassen und dann auch den nächsten Richter leicht bestätigen könnten.
  21. Letztlich ist das eine Frage, ob eine Gesellschaft bestimmte Waffen sozialadäquat findet oder nicht. Wir sind uns alle hoffentlich darüber einig, daß z.B. eine übliche Pistole das seit den Gründerzeiten war und immer noch ist und die seitdem stattgefundenen technischen Fortschritte das auch nicht ändern. Andererseits sind wir uns auch darüber einig, daß als Extrembeispiel eine (jedenfalls in den Hochzeiten des Kalten Krieges auch tatsächlich existierende) von einem Mann zu tragende und zu zündende Atombombe es nicht ist. Es gab auch schon immer Verbote z.B. von als besonders heimtückisch empfundenen Waffen, z.B. solchen, die als Nichtwaffen getarnt sind. Eine Verfassungsordnung kann gewisse Wertentscheidungen über eine gewissen Zeitraum einfrieren und so die Rechte von Minderheiten gegen schnell wechselnde Mehrheiten schützen. Auf Dauer lebt die Verfassung aber in den Herzen der Bürger oder gar nicht. Wenn die Leute nicht frei sein wollen, dann kann eine stabile Verfassungsordnung den Verfall verzögern aber nicht verhindern.
  22. Wenn unsere Bundesregierung oder unser Bundestag das wollten, dann bräuchte es gar keinen dicken Mittelfingern, sondern einfach den Hinweis darauf, daß die vorgeschlagenen Richtlinie gar nicht unter die Zuständigkeit der EU fällt. Das sieht man schon aus der Verrenkung, daß in der Richtlinie, wie auch in ihren Vorgängern, drinsteht, sie diene der Erleichterung des Verkehrs mit Waffen, was offensichtlich in keiner Weise mit dem Inhalt korrespondiert. Das könnte man ganz ohne Mittelfinger in schönster Höflichkeit kommunizieren. Das passiert aber nicht. Stattdessen wird brav umgesetzt und vermutlich auch gleich noch einer obendrauf gesetzt, und wenn sich wer beschwert, dann guckt man verdutzt und sagt, man hätte das ja so beschließen müssen, wegen der EU.
  23. Der Unterschied liegt in der Legalität. Gefälligkeiten im Rahmen dessen, was das Recht hergibt, führen zwar weniger schnell zum totalen Zusammenbruch als die offene Korruption jenseits aller Rechtsordnung, sind aber gleichzeitig insofern gefährlicher, als daß sie das Vertrauen in die Rechtsordnung untergraben und nicht nur das Vertrauen in eine bestimmte Person. Wenn im Gesetz "may issue" drin steht, was soll die zuständige Stelle dann machen? Ein besonders gewissenhafter Beamter (z.B. Sheriff in manchen Staaten) könnte natürlich selber einen objektiven Kriterienkatalog aufstellen, der dann gleichmäßig auf alle angewandt wird, sagen wir eine Regelung, daß jeder einen Schein bekommt, bei dem in den letzten fünf Jahren nichts schlimmeres vorlag als drei Ordnungswidrigkeiten (bzw. civil offenses) mit Strafzetteln jeweils nicht über $150, oder was auch immer die Regeln sein sollen. Aber in dem Fall würde diese Behörde sich letztlich als Gesetzgeber betätigen und Regeln aufstellten, die sich auch gleich der Gesetzgeber hätte überlegen können. Andernfalls ist es halt die Vergabe frei Schnauze, bei der Vetternwirtschaft und ähnliches natürlich von vorne herein eingebaut sind. Sogar ohne böse Absicht, denn den Vetter und seine Geschichte kennt man ja wirklich besser.
  24. Ich glaube gar nicht unbedingt, daß da bei der Ausstellung direkt Korruption im Spiel war. Da steht halt auf dem Antrag Donald Trump als Antragsteller drauf, der natürlich als Parteispender und sonstiger Bonze bekannt ist. So blöd, direkt Geld anzubieten oder zu fordern, sind die betreffenden Personen (hoffentlich) nicht. Bloß wenn statt Donald Trump der Name Joe Schmoe draufsteht sieht's halt schlecht aus.
  25. Nicht auf der Grundlage des zweiten Verfassungszusatzes. Gesetze gegen bestimmte Arten des Verdeckens von Waffen haben auch in Staaten mit unbestrittenem Recht auf Waffenbesitz eine lange Tradition, z.B. Verbote von Stockdegen, die als heimtückisch angesehen wurden. Was allerdings noch nicht mit der hinreichenden Wirkung aufgearbeitet ist, ist daß "may issue" Regeln, wie auch die in Deutschland, ganz erhebliche Fragen bezüglich des gleichen Rechtsschutzes für alle Bürger aufwerfen. In den wenigen Fällen, wo es gelungen ist, Listen der "may issue" Inhaber in restriktiven Staaten zu bekommen (es gibt eine Liste aus dem New York der 1980er), gab es jedesmal eine ganz offensichtliche massive Bevorzugung verwaltungsnaher Personen und prominenter Bonzen, die sich nicht mit einer Analyse der Gefährdung und der Geeignetheit einer Waffe, um diese Gefährdung zu reduzieren, erklären lassen. Um in Deutschland zu bleiben, wer hätte es denn einfacher einen Waffenschein zu bekommen: Jakob Augstein z.B., oder ein fünfundzwanzigjähriges Mädel von 40 kg Körpergewicht mit Hauptschulabschluß, das allein Nachtschicht an einer Tankstelle macht? Wer ist nach allen kriminalstatistischen Zahlen mehr gefährdet? Eben. Wenn die Regel sein soll, daß gar nicht oder nicht verdeckt getragen wird, dann bitte für alle. "May issue" oder "besondere Gefährdung" war aber immer und überall--außer da, wo es in der Praxis als Ausstellung für alle gehandhabt wird--ein Feigenblatt für die willkürliche Bevorzugung mancher Bürger vor anderen. Und das könnte schon rechtliche Fragen aufwerfen, die noch nicht hinreichend geklärt sind.
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