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Mosi1991

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  1. Hallo, ich bin auf einen Text gestoßen: http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71300.htm 1.2.5. mehrschüssige Kurzwaffen sind, deren Baujahr nach dem 1. Januar 1970 liegt, für Zentralfeuermunition in Kalibern unter 6,3 mm, wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich durch den Zündsatz erfolgt; Ist dies der Grund weshalb zb. 5,7 x 28 mm verboten ist? Bzw. trift das nicht auch auf alle KK-Pistolen zu? Übersehe ich dort etwas? Danke Mosi
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