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oosik

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  1. Danke für die vielen Beiträge, die Gebührenerhebung scheint dann ja wohl wirklich rechtens zu sein. Die fraglichen WBKs sind übrigens altgelb. Angestoßen wurde das Ganze durch die Behörde, die meinen hochbetagten Vater angeschrieben hat, er möge doch den Nachweis über seine aktuellen sportlichen Aktivitäten erbringen. Da konnte es wohl jemand nicht mehr abwarten, den Hochofen zu füttern. Aber verrechnet -- alle Waffen die ich nicht selbst übernehmen wollte, konnte ich in gute Hände vermitteln.
  2. Ich habe gerade den gesamten Waffenbestand meines Vaters übernommen bzw. in seinem Auftrag veräußert. Bei Rückgabe seiner WBKs will die hessische Behörde ihm nun 15€ pro Waffe an Austragungsgebühren erheben. Ich habe hier (in Nds.) die anderslautende Information bekommen, daß bei Abgabe komplett "geleerter" Waffenbesitzkarten keine Gebühr mehr anfällt. Die Hessen sagen, daß das nur bei Sterbefällen so wäre. Kann mir jemand verraten, welche Info denn nun korrekt ist, bzw. liegt hier seitens der Behörde vielleicht ein Fall von Gebührentreiberei vor?
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