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ral6014

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  1. Danke für die Tipps. Denke auch, dass ein Drückjagdglas - auch preislich - für den Anfang nicht schlecht wäre. Mal ne verm. blöde Frage: Mein OAR hat einen fest montierten Kornträger. Die meisten Gläser sind ja aber recht niedrig an der Waffe befestigt. Muss das Glas zwingend höher montiert werden als der Träger, wenn ja wie viel höher?
  2. War schon klar, mir ging es nur um die Bewertung. Aber danke für den Hinweis. Gibt es weitere Empfehlungen?
  3. Nach einigem Zögern habe ich mir nun doch ein OAR 15 zugelegt. Bin nun auf der Suche nach einer geeigneten Optik/Zielhilfe, da man mit der offenen Visierung des A4 auf mittlere und weite Distanzen verm. keinen Blumentopf gewinnen wird. Gibt es eine "eierlegende Wollmilchsau" die Ihr guten Gewissens empfehlen könnt? Also einen Aufsatz der sowohl auf Distanzen bis sagen wir mal 100 Meter brauchbar ist und der ggf. auch im Nahbereich mittels zuschaltbaren Leuchtpunkt noch zu gebrauchen ist - und der natürlich wenig kosten sollte? Bin da angesichts der Angebotsfülle ein wenig erschlagen. Was ist von diesen Dingern zu halten? http://www.oberlandarms.com/produkte-infos-elcan--de--Elcan+Visierung+Sights.html#produkte
  4. War klar, dann ist im Prinzip ALLES erlaubt was das deutsche WaffG hergibt?
  5. Gibt es eigentlich eine Liste ähnlich der für production-konforme Kurzwaffen aber hinsichtlich Selbstladebüchsen? Konnte nirgends etwas Vergleichbares finden.
  6. Und das ist auch völlig richtig und nicht zu beanstanden.
  7. In Bayern gibt es sehr klare Anweisungen von Seiten des IM dass und wie viele Kontrollen jedes Jahr durchzuführen sind. Hierüber werden auch jährliche Statistiken von den Ämtern eingefordert. Allerdings wird es den Behörden grundsätzlich anheim gestellt ob die Kontrollen mit oder ohne Ankündigung durchgeführt werden. Klar ist aber: es geht nicht darum unterbelichtete Zeitgenossen wie den besagten Jäger zu erwischen sondern darum die allgemeine Aufbewahrungssituation zu prüfen. Und dazu ist eine unangekündigte Prüfung in aller Regel nicht erforderlich. Nicht zu unterschätzen ist jedoch die allgemeine Drohkulisse die auf diese Weise aufgebaut werden soll - was wohl auch Sinn und Zweck der Regelung sein dürfte. Auch verkaufen sich martialisch anmutende Überraschungskontrollen natürlich in der Öffentlichkeit ganz anders - auch wenn sie i.d.R. für´n A. sind. Aber letztlich ist die Frage eher philosophischer Natur. Wer seine Waffen regelkonform verwahrt kann evtl. Kontrollen gelassen entgegensehen. Egal ob mit oder ohne Ankündigung. Und wenn wirklich mal die holde Nachbarin nackt auf der Couch liegt, wird auch der böse Kontrolleur sicher Verständnis zeigen
  8. Dem kann ich nur zustimmen. Mir ist selbst um fünf Ecken ein -ehemaliger- Jäger bekannt der eine nicht gemeldete C.96 im Schrank hatte als die unangemeldete Kontrolle hereinschneite. Denke dem ist nichts hinzuzufügen
  9. Stünde der Artikel in der Süddeutschen würde mich das stärker beeindrucken.
  10. Unangekündigte aber auch nicht wirklich - es sei denn der betroffene Waffenbesitzer ist völlig unterbelichtet. Zum einen muss man denjenigen erst mal daheim antreffen und wenn, dann muss er die Kontrolleure nicht wirklich hereinlassen (was in jedem Fall Sinn machen würde, wenn der eigene Tresor voller Schwarzwaffen sein sollte oder die eigene Glock bei den lieben Kleinen in der Grabbelkiste liegt). Es ist übrigens ein weit verbreiteter Irrglaube, dass eine Zurückweisung der Kontrolle sofort zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen muss. Geschieht dies aus gutem Grund und nicht offensichtlich willkürlich und auf Dauer ausgelegt wird man sich in aller Regel auf einen Ersatztermin verständigen können. Zielt die Behörde in einem solchen Fall dennoch darauf ab ohne weitere Verständigung sofort die WBK zu widerrufen wird sie verm. bereits in erster Instanz vor dem VG schlechte Karten haben da dies kaum verhältnismäßig sein dürfte. Zumindest ist mir kein VG-Urteil bekannt wo DAS genau so durchgegangen wäre.
  11. Sicher ärgerlich aber sei doch froh, dass sie sich bei Dir überhaupt anmelden und nicht in GeStaPo-Manier Samstag Früh auf der Matte stehen. Urlaub würde ich deswegen eher nicht nehmen sondern ggf. versuchen mit den Leuten einen passenden Termin zu vereinbaren. So flexibel werden die meisten Behörden ja sicher sein.
  12. Aber dieses Recht hast Du doch schon längst - nämlich im Notwehrparagraphen des StGB - und dazu brauchst Du ja nicht zwingend Schusswaffen. Außerdem gibt es da ja noch das Gewaltmonopol des Staats - zumindest auf dem Papier. Alles Argumente die Dir jeder angeschriebene Politiker so oder so ähnlich entgegnen wird. Ich denke es gibt viele mögliche Denkansätze was Anschreiben an unsere Beherrscher angeht. Mit Selbstschutz sollte man aber mal lieber nicht argumentieren. Das weckt eher kontraproduktive Reflexe.
  13. Denke wir LWB sind in einer Lage in der wir um jeden Strohhalm froh sein sollten. Man stelle sich nur die Reaktionen der sog. "Waffengegner" vor, wenn sogar die AfD für den Irrsinn aus Brüssel wäre
  14. Dann zeig mir mal die Rechtsgrundlage.
  15. Dann muss die Frage aber erlaubt sein von welcher Partei dann???? Die sog. "Volksparteien" werden sämtlich in das gleiche Horn stoßen um uns das Wasser endgültig abzugraben und sei es nur um von den eigentlichen Problemen - nämlich den sperrangelweit offenen Grenzen - abzulenken. Über die wahren Gründe für diese Initiative wurde ja bereits einiges gesagt. Denke es gibt wohl nur eine Alternative....
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