Unangekündigte aber auch nicht wirklich - es sei denn der betroffene Waffenbesitzer ist völlig unterbelichtet. Zum einen muss man denjenigen erst mal daheim antreffen und wenn, dann muss er die Kontrolleure nicht wirklich hereinlassen (was in jedem Fall Sinn machen würde, wenn der eigene Tresor voller Schwarzwaffen sein sollte oder die eigene Glock bei den lieben Kleinen in der Grabbelkiste liegt). Es ist übrigens ein weit verbreiteter Irrglaube, dass eine Zurückweisung der Kontrolle sofort zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen muss. Geschieht dies aus gutem Grund und nicht offensichtlich willkürlich und auf Dauer ausgelegt wird man sich in aller Regel auf einen Ersatztermin verständigen können. Zielt die Behörde in einem solchen Fall dennoch darauf ab ohne weitere Verständigung sofort die WBK zu widerrufen wird sie verm. bereits in erster Instanz vor dem VG schlechte Karten haben da dies kaum verhältnismäßig sein dürfte. Zumindest ist mir kein VG-Urteil bekannt wo DAS genau so durchgegangen wäre.