Zum Inhalt springen
Das System wird am Donnerstag nachmittgs kurzzeitig wegen Wartungsarbeiten abgeschaltet. Wir bitten um Euer Verständnis

karlyman

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    54.525
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von karlyman

  1. Und was denkst du erst, was in D an bislang erlaubnisfrei erwerbbaren Salut-Umbauten (Repetier- und HA-Umbauten auf Knall-Patrone, mit verstifteten und gebohrten/gefrästen Läufen) vorhanden ist? Das dürften noch deutlich mehr sein als die freien VL. Hat also in D eine Riesen-Relevanz; viele Interessierte haben eine Sammlung auf Basis von Salut-Waffen aufgebaut, bislang "ohne WBK-Gedöns". Ich gebe offen zu, so vollständig habe ich die im WaffG-Referentenentwurf kommenden Regelungen zu den Salut- und Deko-Waffen noch nicht umrissen.... Bei den Dekos gibt es offensichtlich einen Stichtag, mit der Folge, dass bei Erwerb vorher keine Anmeldung/Anzeige erfolgen muss, danach jedoch schon. Die neuen Deaktivierungs-Vorschriften (bei Neu-Deaktivierungen) gelten ohnehin schon eine Weile. Bei den Salut-Waffen findet eine Einstufung auf die Kategorie der "scharfen"/erlaubnispflichtigen Waffe, aus der sie umgebaut wurden, statt. "Knall-K98" würde demnach Kat. C, "Knall-Tokarev" würde Kat. B..). Dies wirkt sich dann folglich auch auf die Anforderungen der Unterbringung aus, offensichtlich analog den Erlaubnispflichtigen (d.h., ab in den 0er-Schrank...). Was ich bislang nicht verstehe. Wie soll es bei den Salut-Waffen mit Bedürfnis-Anforderungen aussehen - sind die dann auch wie bei den Erlaubnispflichtigen? Mit der evtl. Folge: welcher "freie"/Nicht-WBK-Besitzer sollte denn dafür plötzlich ein Bedürfnis (etwa für Kat. C oder B) nachweisen können? Und: Altbesitzregelungen....?
  2. Alles in allem habe ich den Eindruck, dass die mit diesen Regularien nicht nur die LWB ärgern wollen. Sondern auch die Waffenbehörden aufs Doppelte aufblähen; anders wird der Verwaltungsvollzug nicht mehr möglich sein.
  3. Deswegen ist es ja auch so besonders "intelligent", hier (in Ansätzen schon zu lesen) bereits über irgendwelche schlauen Ausweich-Lösungen der kommenden Restriktionen zu fabulieren....
  4. Das mit dem "Magazingehäuse" ist ein perfider Punkt.... Das betrifft im HA-Bereich entsprechend "sportliche", auf 10 Schuss blockierte 20er-Mags; ich wage mal die Prognose: ein massenweiser Fall (s. AR-15, zivile G3-Klone usw., wo die entsprechenden Standard-Mags günstigste Massenware waren).
  5. Mein erstes Fazit nach "Querlesen" ist in der Tat auch: Viele neue, verschärfende Regularien... nur ganz wenige positive"Brotkrumen" (eigentlich nur SD für Jäger und der o.g. Punkt). Und - eine Menge an möglichen "Fußangeln", in denen man sich als LWB ungewollt verstricken kann.... Sowie ein Riesen- Bürokratismus für Betroffene wie auch für die Behörden. Nicht, dass groß etwas anderes zu erwarten bzw. erhoffen gewesen wäre...
  6. Genau so wenig wie für das Waffenrecht. So, und nun wäre es sinnvoll, wenn wir uns alle möglichst gründlich die von ProLegal erstellte Synopse, s.o. Link von Chapmen, durchlesen.
  7. Das ist bzw. war natürlich deine Entscheidung bzw. eigene Prioritäten... ob es aber letztlich so vorteilhaft war, entsprechenden Altbesitz herzugeben, lasse ich dahingestellt. "Salut" scheint in der Tat aufwändig zu werden, wohl auch der Bestand/Altbesitz. Zu den Dekos wurde hier allerdings folgender Entwurfstext veröffentlicht: 4.1.3 Dekorationswaffen 4.1.3.1 Anzeigepflichten für unbrauchbar gemachte Schusswaffen („Dekorations-waffen“), § 37c WaffG-E Bestimmte Ereignisse, die bislang nur im Zusammenhang mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen bei den zuständigen Behörden anzuzeigen waren, werden zukünftig auch auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen (sog. Dekorationswaffen) durch den neuen § 37c WaffG-E i. V. mit den neuen §§ 37 WaffG-E ausgedehnt, so dass es sich hier um eine neu eingeführte Vorgabe für Bürgerinnen und Bürger handelt. Die bei der Meldung zu machenden Angaben werden in dem neuen § 37d WaffG-E aufgeführt. Im Unterschied zu Nachbauten von historischen Schusswaffen ist eine Bestandsmeldung im Falle eines Alt-besitzes hingegen nicht erforderlich.
  8. Weil UHR keine Wechselmagazine haben. Und zumindest die UHR, die ich so kenne, sind auch keine Halbautomaten.
  9. Gerade bei Letzterem frage ich mich: Sind wir LWB, im Vorfeld des Gesetzes, zu blöd, die ins Haus stehenden Regularien richtig zu lesen? Oder sind die (= Politik und Verwaltung) zu blöd, die Folgen ihrer eigenen Regularien (auch für die Exekutive selbst) vernünftig einzuschätzen?
  10. Ich versuche gerade, mir den "Verwaltungsvollzug" dieses Verbots in Neukölln-Nord vorzustellen...
  11. Zu 1): Na gut, auch wenn mir Rechtsmaterie nicht soo fremd ist, was das Waffenrecht angeht, bin ich da (mit nur gut der Hälfte an "Kontakt-Jahren") vergleichsweise noch "Frischling"... Zu 2): So, wie das ausgestaltet und "transparent" kommuniziert wird, kapieren ohnehin die meisten der bisher gar nicht mit Waffenrecht befassten Betroffenen (Stichwort: reine Deko-/Salut-/VL-Sammler aus Liebhaberei) nicht, dass sie betroffen sind. Meldepflichten hin oder her, die meisten werden da faktisch nie etwas "melden". Nicht aus bösem Willen, sondern, weil es ihnen schlicht nicht bewusst ist. Einem großen Rest dieser Gruppe wird es egal sein. Ergebnis wird eine gigantische Diukelziffer sein. Vielliecht von der Politik bereits achselzuckend einkalkuliert, und von daher interessiert wohl ggf. der "Vollzug" wirklich niemanden...
  12. Für die Deko-Waffen gibt es ja schon längere Zeit, sozusagen im Vorfeld der geänderten EU-Feuerwaffenrichtlinie 91/477, die EU-Verordnung zur unionsweiten Deaktivierung. Das war das, was zu den Dekos definitiv und detailliert bekannt war... Im Übrigen wurde, was das Amendment der EU-Feuerwaffenrichtlinie angeht, bislang stets zwischen Dekos einerseits, Salutwaffen (aus Originalen umgebaute Kartuschenwaffen) andererseits unterschieden. Demnach war klar: Für die Salutwaffen ist eine Gleichstellung mit den Orignalen (Kategorien der "scharfen" Originale) in diversen Punkten vorgesehen. Dass für Dekos (= nach deutschem Recht gar keine Waffen) etwa eine Registrierungspflicht (nach Stichtagsregelung o.ä.) kommen sollte, war hingegen nach der EU-FWR nicht klar. Und ich bin mir auch nicht sicher, dass das tatsächlich kommt. Der Verwaltungsvollzuzg in dem Bereich würde, nett ausgedrückt, ein Riesenkrampf; mit gigantischer Dunkelziffer auf unabsehbare Zeit.
  13. Offenbar "kein Licht ohne Schatten"...
  14. Dekowaffen sind gar keine Waffen. Die sollen "meldepflichtig" im waffenrechtlichen Rahmen werden? Sicher, dass hier nicht eine Verwechslung mit den Salutwaffen vorliegt?
  15. Na, sollen sie eben kontrollieren. Im Rahmen der üblichen polizeilichen Befugnisse, warum nicht. Aber wenn ich das Urteil richtig interpretiere, so gibt es keine Eingriffsgrundlage dagegen, dass jemand ein übliches Werkzeug, ein Nicht-Waffen-Taschenmesser u.ä. führt.
  16. Eine Dekowaffe ist keine Waffe mehr. Das ist ein Gegenstand aus Holz (selten Kunststoff) und Stahl, der mal eine Waffe war, dem aber sämtliche ihrer Eigenschaften fehlen. Dafür "Sachkunde und Bedürfnis" zu fordern, wäre, wie wenn man für einen ehemaligen Pkw, der keinen Motor hat und dessen Räder festgesetzt wurden, eine Fahrerlaubnis Klasse B bräuchte.... Ich halte die Meldung für Bullshit. Im derzeitigen heftigen Gerüchte-Dschungel muss man zu speziell diesem Thema aufpassen, nicht Salutwaffen (= umgebaute Originalwaffen, fähig zum Verfeuern von Kartuschenmunition) und Dekos (= total deaktiviert) zu verwechseln.
  17. Ich bezog mich ja vor allem auf den letzten Satzteil; also nicht die Bewaffnung an sich, sondern ob in die Überlegung von Tätern eingeht, dass ein ggf. angetroffenes Gegenüber/Überfallopfer eine bestimmte Waffenverwendung so gar nicht "dürfe"... Die machen doch keine waffenrechtlichen Detail-Überlegungen.
  18. Meinst du, irgendein Einbrecher differenziert in D: "Möglicherweise treffe ich auf jagende/schießsportelnde Hausbewohner, die eine Waffe bei sich tragen, aber dieses schussbereit eigentlich gar nicht dürfen...." Im Ernstfall ist das (siehe z.B. der Fall Neuenrade) ohnehin so etwas von sekundär bzw. praktisch nicht relevant. In D, der CH oder auch anderswo.
  19. In D ginge das gar nicht. Denn in D kann man schon rein rechtlich in seinem Haus keine Waffe führen.
  20. Die Hoffnung stirbt wahrlich zuletzt... Und das sage ich, der ich nicht mal zu den "Frankonia-Gegnern" gehöre.
  21. Ich nehme an, nein. Allerdings soll der Referentenentwurf den betroffenen Behörden und Verbänden zur Stellungnahme zugegangen sein. Aus unseren Verbänden heraus dürfte also wohl in einiger Zeit etwas "verlauten".
  22. Was klar die Un-Praktikabilität (weniger nett gesagt: die Idiotie) einer solchen Regelung aufzeigt.
  23. Interessanter wäre da der Innenminister des Freistaates Bayern, H. Herrmann. Dieser hat (korrekter- und lobenswerterweise) Ende 2013 per Bundesrat feststellen lassen, dass die EU keine waffenrechtliche Regelungskompetenz habe. Diese obliege allein den nationalen Gesetzgebern. Ich erinnere mich noch an die von ihm bzw. aus seinem Haus kommende Überschrift dazu: "Hände weg vom deutschen Waffenrecht". Es könnte allerdings sein, dass man dies inzwischen für "Geschwätz von gestern" hält, das einen heute nichts mehr angehe...
  24. Was die größte Lachnummer ist: Die EU hat überhaupt keine Gesetzes-/Normen-Kompetenz, derartige waffenrechtliche Regelungen zu schaffen. Wird kaltlächelnd ignoriert, ist aber so.
  25. Wenn ich es richtig verstehe, hat Brasilien jetzt für ein Kontingent von bis zu 4 Schusswaffen das Bedürfnisprinzip - für unbescholtene Bürger - abgeschafft.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.