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karlyman

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  1. Ganz krude Denkweise... Denn es werden ja dennoch weiter, und ganz legal, welche entwickelt, produziert und verkauft. Daran ändert auch die Vernichtung z.T. historischer Waffen (und Werte) null komma nichts.
  2. Wie sagte er doch... "Die BRD lehne ich ab, ich halte mich nur an das Völkerrecht", sagte der Rentner am Donnerstag vor Gericht. " Man könnte besagtem Rentner doch dann vorschlagen, konsequenter Weise aus der Bundesrepublik Deutschland auszuwandern und "zu den Völkern" zu gehen...
  3. Wenn die Waffen an die Waffenbehörden abgegeben werden, gehen sie rechtlich ja eigentlich in das Eigentum des jeweiligen Trägers der Behörde, somit (je nach Organsiation) Land bzw. Kreise/Städte über. Im Fall der Vernichtung wirklich wertvoller, gerade historischer Waffen reden wir da teilweise von echten (Geld-)Werten. Wäre so eine Vernichtung von "versilberbarem" Vermögen nicht auch ein Fall für die Rechungsprüfungsämter bzw. Landesrechungshöfe?
  4. Tja, da siegt eben leider die waffenkritische "Ideologie" über das kulturhistorische Interesse am Erhalt... Und der Vernichtungsfimmel hat offenbar auch schon deutlich seltenere Waffenmodelle als die P08 getroffen.
  5. Wie heißt es so schön? "Jedem Tierchen sein Plaisierchen".... Sollen sie sich doch die "Messarmbändchen" umhängen, wenn es sie glücklicher macht.
  6. Ja. Ich denke, der Artikel stellt recht gut die "Graustufen" dar.
  7. Soll man darüber nun laut lachen, oder bitterlich weinen?
  8. Ja, richtig. Die EU hat keine Kompetenz für große Teile dessen, was sie in dieser Richtlinie nun neu geregelt hat. Man hat sich aber einen feuchten Kehricht darum geschert.
  9. Die Chinesen sollte man nicht unterschätzen, was das Erfinden angeht. Auch im waffentechnischen Sinne kam da bekanntlich bereits Grundsätzliches; erste Erwähnung von Schieß-/Treibladungspulver im 11. Jhdt., älteste erhaltene Feuerwaffe aus dem 13. Jhdt.... Ich traue ihnen auch nach dem Zeitalter der Feuerwaffen einiges an Entwicklung zu.
  10. Noch. Und für den "Jet Protector" könnte es, wenn es dumm läuft, nach dem jetzt vom BKA zu untersuchenden Vorfall noch übler kommen als "nur" mit KWS-Vorgabe.
  11. Auch Taxifahrer waren damals noch unter denen, die einen WS erteilt bekamen. Heute ziemlich undenkbar...
  12. Ts, ts, immer diese Andeutungen...
  13. Genau. Ich greife mal den letzten Satz bzw. die enthaltene Einschätzung von @uwewittenburg auf... Rein pragmatische Einschätzung von mir: eine Schreckschuss-/Gaswaffe hat keinen praktischen Vorteil gegenüber einem guten, problemlos erhältlichen und führbaren Pfefferspray. Rechtsstreitigkeiten mit der Behörde würde ich jedenfalls dafür nicht führen.
  14. Nichts und. Es stützt nur die (auch deine) These: Demokratie kann ein "bunter Zoo" sein und viele Erscheinungsbilder haben. Bei uns wäre eine Monarchin als formales Staatsoberhaupt undenkbar. Woanders überhaupt nicht.
  15. Und in beiden Ländern ist Staatsoberhaupt die Königin Elisabeth II....
  16. Das ist in solchen Fällen, wo bereits langjährig wiederholte WS-Erteilungen vorliegen, ja der Knackpunkt. Die tatsächlichen Verhältnisse, welche ursprünglich zur Erteilung führten, haben sich wohl nicht geändert - aber die behördliche (dahinter: "politisch - gesellschaftliche") Bewertung...
  17. Bei dem total blödsinnigen Titel mit "Vorbereitung auf den 3. Weltkrieg..." verschwindet bei mir schon jegliches Interesse, mir das "Werk"anzutun.
  18. Gab's da Hinweise auf eine bestimmte Herkunft der Täter, oder sind mir die entgangen...
  19. Na, wäre ja auch noch schöner gewesen!
  20. Gute (leider bislang nicht beantwortete) Frage.
  21. Darauf würde ich es wahrhaft ankommen lassen. Seit dem ominösen Dashcam-Urteil ist dieser rechtliche Bereich ohnehin nicht mehr so sonderlich ernstzunehmen.
  22. In der Wohnung, bei widerrechtlichem/gewaltsamem Zutritt dort? Geschixxen drauf.
  23. Diese Beurteilung ist schlicht nicht Sache der Behörde. Es geht sie nichts an. Allerdings, unabhängig davon, hätte man als betroffener LWB wohl auch "taktisch" schlauer agieren können. Zuvorderst: Ersten/großen Schrank einfach vollmachen (es gibt so schöne und günstige Ordnonnanzbüchsen, oder mit einfach mit anderen, subjektiv wertvollen Dingen...Blechauto- oder Quietscheenten-Sammlung..). Dazu: man kann nicht ausschließen (@bumm), dass der LWB hier evlt. "blöde" Sprüche und Aussagen zum Besten gegeben hat, und der Behörde damit erst die "Steilvorlage"lieferte... wer weiß.
  24. @Mausebaer Ich sprach da aber von behördlichen Grundlagen für ein restriktives Eingreifen (Eingriffsverwaltung). Nicht-Handeln, Ineffizienz etc. sind dann wieder andere Baustellen...
  25. Die Begründung hierfür musste ja wahrhaft abenteuerlich sein... Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass der Waffenbesitzer mit entsprechend unklugen/blöden Bemerkungen der Waffenbehörde selbst die "Steilvorlage" geliefert hat.
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