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karlyman

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  1. Ich gehe aktuell davon aus, dass unsere Waffenbehörde, bei einer "Gruppe" von LWB wie der genannten, nur noch Kontrollen nach Terminvereinbarung durchführt. Unangekündigte Kontrollen wird man sich wohl für (dort bekannte) "etwas speziellere" Fälle vorbehalten.
  2. Nein. In meinem Umfeld (SV ist im Einzugsbereich von etwa 4 Waffenbehörden) habe ich von so etwas noch nicht gehört. Bei der Aufbewahrungskontrolle, die bei mir stattgefunden hat, nahm ich das ebenfalls im Waffenschrank gelagerte Schießbuch (auch äußerlich als solches beschriftet) mit raus, weil es in dem Moment im Weg war. Der Mitarbeiter der Waffenbehörde schaute von außen kurz drauf. Der Inhalt bzw. die Eintragungen haben ihn nicht interessiert (und auch davor meine Waffenbehörde noch nie).
  3. Ich kann's voll nachvollziehen - ich habe auch einen solchen "alten" B-Schrank; der ist von hervorragender Qualität, und ich habe keinerlei Bedenken, dass der als sicheres Waffenbehältnis "schlechter" wäre als etliches, was nach der neuen Norm so im Angebot ist. Allerdings - die Sache ist politisch und rechtlich erstmal "gegessen". Es bringt jetzt in der Tat nichts (sondern könnte eher der berühmte "Schuss ins Knie" sein), jetzt von unserer Seite auf mangelnder Qualität preisgünstiger 0- und 1- zeritifzierter Schränke herumzureiten.
  4. Dazu passend... Im KnifeBlog hat man sich natürlich auch mit der Thematik DK/Messer-Mitnahme und Nutzung auseinandergesetzt: Zitat von dortiger Seite: "Bitte beachten Sie, dass es in Dänemark generell verboten ist, Dolche oder Messer (mit Ausnahme von Klapp- bzw. Taschenmessern mit einer nicht feststellbaren Klinge von maximal 7 cm Länge) an öffentlich zugänglichen Orten mit sich zu führen. So sollte man z.B. darauf verzichten, während der Rast auf einem dänischen Parkplatz (einem öffentlich zugänglichen Ort) ein Messer bei sich zu tragen, sondern es vorschriftsmäßig im abgeschlossen Wagen aufbewahren. Auch hier gilt die Ausnahme, dass Messer mitgeführt werden können, wenn es für Beruf, Jagd, Fischerei, das Sporttauchen oder für einen vergleichbaren anerkennungswürdigen Zweck genutzt werden soll."
  5. Du hast eben kein deutsches Qualitätsprodukt gekauft.... (also von Herstellern, die sich für die Neu-Normen stark gemacht haben... nuur die kennen sich ja richtig aus...)
  6. Durch einen Zauberkünstler aus Kopenhagen vielleicht... Aber egal: Dänemark ist, was die "Messerregeln" angeht, tatsächlich "total bekloppt". Als Essenz von allem, was von dort an Regelungen, Ge- und Verboten, Gerüchten etc. zu dem Thema existiert, kann man als Handlungsmaxime letztlich nur ableiten: Außerhalb der Küche oder abseits vom Angelgewässer oder Jagdrevier - keines, oder zumindest kein irgendwie sicht- oder erkennbares Messer.
  7. Die Rettungsmesser mit den vom BKA bestimmen Merkmalen (siehe oben) aber nicht.
  8. Ich dachte, da hat man ein Tauchermesser... Ich bin da aber Laie, und habe es nur bis zum Schnorcheln gebracht.
  9. Sieht man sich diesen BKA-Feststellungsbescheid (Az.: KT 21/ZV 25 - 5164.01 - Z - 20/2003) an, so ist da nicht mal spezifisch auf das Modell RT1 Bezug genommen. Sondern auf alle Rettungsmesser in Form eines Springmessers oder Fallmessers, deren Klingen die dort aufgeführten 6 Merkmale haben. In der Tat, diese werden dann ausdrücklich nicht als Messer eingestuft.
  10. Na ja, er hat's ja bereits korrigiert.
  11. Sicherlich kauft die einschlägige Kundschaft in dem beschriebenen Laden z.B. all die Teleskopstöcke, um sie zu sammeln (Wandvitrine)....
  12. Ein einhändig öffenbares/feststellbares Messer, für welches (unabhängig von der Einstufung als Waffe) Führverbot gilt?
  13. karlyman

    Waffenverbotszone

    Wenn man sich dabei mal vorstellt, dass wohl sehr viele der damals so Ausgestatteten, die diese Ausrüstung zu schleppen hatten, im Vergleich zu heute deutlich schlechter ernährt waren...
  14. Ist das Verhältnis mit dem SB ohnehin nicht mehr so harmonisch, könnte man auch antworten mit: "Da, wo die Sonne nie hinscheint".
  15. karlyman

    Waffenverbotszone

    Wie gesagt, noch einigermaßen "cool" kann man ggf. bleiben, wenn es um klein abgegrenzte, und ggf. noch recht "spezielle", Zonen geht. Kommt so was dann mal flächig in Stadtgebieten, oder umfasst (siehe z.B.: Hbf....) Bereiche, wo man fast zwangsläufig durch muss, dann ist das Geheule groß. Mit kleinen Bereichen fängt es an.
  16. karlyman

    Waffenverbotszone

    Eine Unverschämtheit ist m.E. die folgende Passage aus der "Begründung", Zitat: "...denn weder der Einsatz von Waffen und gefährlichen Werkzeugen, noch das durch ihr Mitführen latent vorhandene Gewaltpotential sind tolerabel." D.h., Rentner Otto Mümmelmann mit seinem Schweizermesser, oder die 15jährige Jenny mit ihrem Pfefferspray, haben ein "latent vorhandenes Gewaltpotenzial"? Weil sie ein kleines praktisches Taschenwerkzeug, oder ein anderweitig völlig legales und legitimes Abwehrwerkzeug mit sich führen? Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
  17. karlyman

    Waffenverbotszone

    Selbst wenn er sein Geld woanders ausgeben will, wird er genötigt, um die Zone ggf. einen Riesenbogen zu laufen. Einfach, um außerhalb der Zone von A nach B zu gelangen, wenn sie blöderweise dazwischen liegt.
  18. karlyman

    Waffenverbotszone

    So argumentiert man genau so lang, bis solche Schwachsinns-Zonen dann z.B. in einer Stadt "flächig" gelten.
  19. karlyman

    Waffenverbotszone

    Was macht ein Nicht-Anwohner, der im restlichen Bereich der Stadt sein Schweizer Taschenmesser dabei hat, und dort (rein, weil er von A nach B will) durch muss? Es jedesmal wegwerfen? Und die 15 Jährige, die aus gutem Grund seit einiger Zeit Pfefferspray mit sich führt? Wo deponiert sie es "in der Zone"? Und, binden die ihr dort zum Schutz eine Polizistin auf den Rücken? Fragen über Fragen.
  20. Vielen Dank. In der regionalen Presse hatte ich davon auch schon gelesen. Ich habe mir auf jeden Fall vo0rgenommen, in die Ausstellung ins Alte Schloss reinzugehen.
  21. Ich bin übrigens mal gespannt, was im Zuge solcher EU-Bestrebungen aus den bisher liberalen Regelungen mancher Mitglieds-Länder (z.B. Österreich) zum Erwerb von Treibladungspulver wird. Wobei das ja sogar die Endprodukte, nicht die "Ausgangsstoffe" sind.
  22. Wortwörtlich geht es um eine Regulierung (beim Handel und Endkunden) von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe. Ich kann da auch nur spekulieren, interpretiere es aber so: Es sollen die Ausgangsstoffe, aus denen Explosives hergestellt werden kann, reguliert werden; um die "unkontrollierte" Herstellung von Sprengstoffen zu unterbinden.
  23. Als Zeuge am Amtsgericht (vor einigen Jahren). Keine Kontrollen.
  24. Die Frage ist in dem Zusammenhang, was für einen "Normalo" überhaupt relevant ist... Wie oft geht der denn ins Ministerium, oder den deutschen BT, oder ins Landgericht?
  25. In bestimmten Gerichten, ja. In Besucherbereichen von Bundestag und Landtagen, ja. Aber ansonsten weiß ich von keinem öffentlichen Gebäude (zumindest nicht in Süd-/Südwestdeutschland), wo regelmäßig kontrolliert wird. In typischen öffentlichen Gebäuden wie öffentl. Bibliotheken, Rathäusern. Landratsämtern etc... bislang unbekannt.
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