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karlyman

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  1. Mich wundert das "innerhalb eines Jahres nicht dazu kommen" vor allem bei einer Kurzwaffe für den jagdlichen Gebrauch. Es mag zwar bei "Exoten" mit Lieferschwierigkeiten, getunten GK-Sportpistolen etc. tatsächlich manchmal eng werden mit der Lieferung vor Jahresablauf. Das kam gerade bei Sportschützen schon mal vor (wobei man da mit den meisten Behörden sicher reden kann)... Aber - ich unterstelle das mal bei KW auf JS - bei einer jagdlichen Gebrauchswaffe? Also den üblichen, aber eben auch praktischen "Verdächtigen" wie Glock, HK USP-Familie oder (bei Revolvern) 3-4" S & W u.ä...? Die gibt es doch zuhauf bzw. sind kurzfristig von den Händlern lieferbar. Und wenn jemand sich einen Voreintrag hat machen lassen (KW-Kategorie, Kaliber!) , unterstelle ich mal, dass er sich zumindest grob schon Gedanken machte, was er kaufen will.
  2. Bei den Salut-Waffen war das ja schon klar (z.B. Salut-Repetierer gleichgestellt als Kat.C-Waffen, wie die "scharfen"). Aber die Dekos? Äußerst seltsam. Da diese die Waffeneigenschaft verloren haben, sind die in D überhaupt keine Waffen i.S.d. Gesetzes.
  3. Ja, ist schon ein Riesen-Stress, bei diesem in D "trockenen" Markt für Kurzwaffen. Keine Auswahl unter Herstellern und Modellen, und auch der Neu- und Gebrauchtmarkt ist wie leergefegt. Da ist das Gültigkeitsjahr dann so schnell um... Im Ernst, bei Eintragsgrundlage JS ist das kein wirkliches Problem. Wie schon gesagt: Wenn der Voreintrag "verfallen" ist, auf JS neu beantragen. Kostet halt wieder Verwaltungsgebühr, und evtl. eine Nachfrage der Behörde, warum's nicht in der Zeit möglich war.
  4. Lt. Medien-"Panorama" dieser Sylvesternacht war es wohl, zumindest überall in den Großststädten, der übliche Blöd- bzw. Wahnsinn. Aber was soll's. Euch allen ein gutes und gesegnetes neues Jahr 2019!
  5. Mal unabhängig von solchen Praktiken, oder natürlich auch der Lächerlichkeit solcher Alt-Preußen: "Schnauze halten" wird zur klugen Tugend im Staate.
  6. Genau. Gut auf den Punkt gebracht.
  7. Also ich war eigentlich davon ausgegangen, dass es sich bei der Amberger Prügel-Gang um Xaver, Loisl, Franz und Kurti handelte. Hat aber irgendwie nicht gestimmt.
  8. Die Beamten, die ich kenne, tun Dienst in verschiedenen JVA. Mehrere im Aufsichtsdienst, einer war bis vor kurzem im Werkdienst. Also doch ein gewisses Spektrum. Zur Zusammensetzung der Insassen "mit vs. ohne MiHiGru" kommt da von allen eine klare Aussage.
  9. Ich mache das anders, ich frage bezüglich dieses Vergleichs bzw. der Zusammensetzung langjährig tätige JVA-Beamte (von denen ich mehrere kenne). Das Ergebnis (d.h. deren Aussagen dazu) könnte dich aber beunruhigen.
  10. Nähere Infos dazu könnte es auch beim LJV Baden-Württemberg geben. In der neuesten Verbandszeitschrift "Der Jäger in Ba.-Wü." (habe ich seit vorhin als Print-Ausgabe) ist der Fall auf S. 7 veröffentlicht (durch Herrn RA Kurz, Justitiar des LJV).
  11. Ich kenne den konkreten Fall nicht; aber genau so wenig wundere ich mich über ihn... Was die Stadt Stuttgart bzw. deren Ordnungsamt/Waffenbehörde bei der Gebühren-Belastung von dortigen LWB seit Jahren veranstaltet, läuft ganz offensichtlich unter "Vergrämungsstrategie". Das ist m.E. auch nicht von den Mitarbeitern des Amts selbst ausgehend, sondern "politische Leitlinie" der Stadt-Spitze (Hinweis: grüner OB). Hinweis im konkreten Fall kann vielleicht die Kreisjägerschaft Stuttgart geben.
  12. Bist du jetzt unter die Comedians gegangen? Oder hast "Grün" vergessen? Oder einfach das von BBF Verlinkte nicht gelesen? Unter dem WO-Link, den BBF eingestellt hat und auf den du Bezug nahmst, lese ich nämlich, Zitat: " Ich würde für 2018 wieder jemanden unter meine Fittiche nehmen, der mit IPSC das Schießen anfangen will. Das Angebot richtet sich an Personen die derzeit noch kein LWB sind. Waffe (Glock 17) , Magazine, Holster (rechts), kann ich bereit stellen. Hauptsächlich würde das auf der BDS Schießanlage in Philippsburg stattfinden. " Ergo - er ermöglicht als Betreuer einem Schießsport-Interessenten im offensichtlich vollständig legalen Rahmen, in eine in D genehmigte Schießsportdisziplin einzusteigen. Wo ist das, bzw., wo ist dein Problem?
  13. Ich hatte direkt mit mehreren Anträgen nach dem UIG zu tun. Und das IFG (von der Systematik her gleich aufgebaut) ist mir gut bekannt.
  14. Dieses Detail wurde hier ja explizit genannt. Daher ging ich darauf ein.
  15. Na so was... Eine Pistole wird im beidhändigen Anschlag gehalten. Shocking. Und beim Abfeuern (das muss man sich mal vorstellen!) tritt dann auch noch Mündungsfeuer aus. Also, kämpferischer geht's nun wirklich nicht mehr.
  16. Wieder mal die alte Integrations-Frage von Holschuld vs. Bringschuld...
  17. Es reicht mir, um zu sehen, dass die nachfolgende Frage von P22 an dich sehr berechtigt ist.
  18. Das stimmt so nicht. Das Informationsfreiheitsgesetz, oder auch fachspezifische Normen wie das vorher schon existierende Umweltinformationsgesetz, legen die Voraussetzungen und den Umfang der Erteilung von Auskünften - auf entsprechenden Antrag hin - fest. Da ist nichts mit "Lust oder Unlust" oder "irgendwann". Generell geht es dabei um ein Austarieren zwischen Informationsanspruch einerseits, aber auch Datenschutz/Informations-Rückbehaltungs-Ansprüchen andererseits.
  19. Da gibt es aber auch Kehrseiten dieser Praxis.... Erstens ist es in Schweden so, dass nicht nur der Bürger umfassend Einsichtsrecht in die Behörde hat, sondern der Bürger selbst auch "gläsern" ist, und Dritte in viele seiner Daten Einsicht nehmen dürfen, wie es in D nicht möglich wäre. Und damit hängt "zweitens " zusammen: Wenn du in eine Behörde reingehen und Einblick in "alle Akten" bekommst (was ich auch in SE für ein Gerücht halte), so würde dies bedeuten, dass du in Verwaltungsvorgänge Einsicht hast, die ggf. höchst private Angelegenheiten anderer Bürger betreffen. Auch nicht so prickelnd. In D gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz, das Einblick in viele Behördenunterlagen zulässt, aber eben auch mit deutlichen Grenzen, sofern der Datenschutz vor ist bzw. ein sog. Rückbehaltungsinteresse der Informationen geltend gemacht wird.
  20. Es kommt nicht darauf an, wie viele Schweizer/US-Amerikaner es insgesamt gibt. Viel wichtiger sind Faktoren wie etwa Bevölkerungsdichte. Und da hat die CH im Schnitt zweifellos eine höhere als die Amerikaner. Somit eine eher negative Größe. Warum in europäischen Ländern mit halbwegs vergleichbar hoher "Waffendichte" wie CH, Finnland u.ä., verglichen mit den USA deutlich weniger "passiert", hat sicherlich gesellschaftliche Ursachen. Soziale Unterschiede, Kriminalität, Umgang mit bzw. Stellenwert der Gewalt, etc.
  21. Aber vorher erst einen Riesen-"Zauber", inklusive Presse-Veröffentlichtung, starten... Ich meine, eine Behörde kann sich in der Beurteilung des Sachverhalts ja durchaus unsicher sein, und Prüfungsbedarf vorliegen. Dann ist es aber erstmal geboten, den "Ball flach" zu halten; und vor allem macht man bei unklarer Lage keinen Pressebericht, wie erfolgt, draus. Das wäre professionell gewesen.
  22. Rechtliche Themen zu behandeln ist grundsätzlich ja kein Fehler. Bei manchen Rechtsthemen bzw. -fragestellungen auf WO habe ich allerdings den Eindruck, dass man regelrecht nach Problemen giert.... Wer sich ob seiner erlaubnisfreien Waffen (Druckluft, SRS) so derart "in die Hose macht", soll sie einfach dezent in einem verschlossenen Behältnis, das weit weg ist von dem der Erlaubnispflichtigen, verwahren. Punkt.
  23. Na, also das sind schon Probleme.... Ich verstehe ja noch, wenn jemand bei Druckluftwaffen die Gaspatrone PLUS eingelegtem Geschoss (Diabolo, Rundkugel, was auch immer...) problematisiert. Aber was bei einer Waffe, in der sich keine Geschosse befinden, jedoch eine Gas-/Druckpatrone noch montiert ist, das waffenrechtliche Problem sein soll....? Die Waffe ist damit nicht schussbereit, da sie lediglich einen Gas-/Luftstoß "absondern", aber keinesfalls schießen könnte. Das ist faktisch eine Luftpumpe (oder weniger). Praktische Frage: wenn an einem CO2-Gewehr eine große (auch nicht soo billige) 88g-Kartusche eingelegt, für den Tag aber das Schießen beendet wird - warum sollte man da die angestochene Kartusche entnehmen, und den (u.U. noch großen) Restinhalt "herauszischen" lassen?
  24. Weitere Frage: welche Problematik genau ist im Tragen karierter Hemden zu sehen?
  25. "Armes Deutschland" kann ich da nur sagen.
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