karlyman
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Salutwaffen: Nach evtl. Verbot noch als Ersatzteilspender nutzbar?
karlyman antwortete auf black_friday's Thema in Waffenrecht
Na, wie wäre es mit der Eröffnung einer kleinen Theater- oder Filmproduktion....? -
Salutwaffen: Nach evtl. Verbot noch als Ersatzteilspender nutzbar?
karlyman antwortete auf black_friday's Thema in Waffenrecht
Die haben es ja auch. als Entwurf, verfasst.... Wichtiger ist, was das Kabinett und letztlich der Bundestag aus dieser Vorlage machen. Wobei ich auch zugeben muss, allzu große Hoffnung habe ich nicht. -
Salutwaffen: Nach evtl. Verbot noch als Ersatzteilspender nutzbar?
karlyman antwortete auf black_friday's Thema in Waffenrecht
Wobei sich dort, was die Regierungsmehrheit angeht, wirklich etws tun könnte... Sprich, evtl. wird dort die Rot-Grün-Regierung politisch endlich "zum Teufel gejagt". -
Salutwaffen: Nach evtl. Verbot noch als Ersatzteilspender nutzbar?
karlyman antwortete auf black_friday's Thema in Waffenrecht
Sicher... Aber frag' z.B. mal @steven als "pekuniär" stark Betroffenen, oder all die Leute, die schlicht an diesen harmlosen Dingern hängen. -
Salutwaffen: Nach evtl. Verbot noch als Ersatzteilspender nutzbar?
karlyman antwortete auf black_friday's Thema in Waffenrecht
Noch nicht. Aber der Referententwurf steht sehr real im Raum. Aber, na klar, wir könnten auch (jetzt wo alle ablehnenden Stellungnahmen von unserer Seite draußen sind) jede Diskussion einstellen, bis das Ding tatsächlich in Kraft tritt... -
Salutwaffen: Nach evtl. Verbot noch als Ersatzteilspender nutzbar?
karlyman antwortete auf black_friday's Thema in Waffenrecht
Na, dann soll er es eben stur anwenden. Und noch ein paar Waffen eintragen. -
Salutwaffen: Nach evtl. Verbot noch als Ersatzteilspender nutzbar?
karlyman antwortete auf black_friday's Thema in Waffenrecht
Von Gesetzesänderung reden wir nicht. Ohne Gesetzesäneerung wäre das Thema mit den Salut-"Waffen" noch nicht mal auf dem Tisch. Es geht um Gesetzesanwendung, in Kombination mit der Anwendung des Denkapparates. Und da könnte man sich als Mitarbeiter ja durchaus fragen: "Was ist denn die generelle Intention des WaffG-Gesetzgebers"... -
Salutwaffen: Nach evtl. Verbot noch als Ersatzteilspender nutzbar?
karlyman antwortete auf black_friday's Thema in Waffenrecht
Könnte interessant sein, das durchzufechten; wenn man will. Genauso interessant könnte es, wie gesagt, sein, als LWB mit der Waffenbehörde über das dargelegte Modell "Bedürfnis für Salutwaffen" vs. "Abgabe und Ersatzbeschaffung" zu reden. Beim einen oder anderen Mitarbeiter, oder Dienststellenleiter, könnte da tatsächlich ein entsprechender Nachdenk-Vorgang einsetzen. -
Salutwaffen: Nach evtl. Verbot noch als Ersatzteilspender nutzbar?
karlyman antwortete auf black_friday's Thema in Waffenrecht
Das habe ich ja nicht bestritten, dass es das gibt. Andererseits, und wie gesagt: Die Masse der verbreiteten Salutwaffen dürften gängige Ordonnanzrepetierer sein. Einen Salut-Carcano, Salut-K98 Pred.44, nicht zu schönen Enfield No.4 oder K11 bekam man vor wenigen Jahren noch auf eGun (oder bei entsprechenden Händlern "aus der Kiste") für knapp 200 bis 450 €. Ungefähr in der Höhe dürfte auch deren "scharfe" Ersatzbeschaffung liegen. -
Salutwaffen: Nach evtl. Verbot noch als Ersatzteilspender nutzbar?
karlyman antwortete auf black_friday's Thema in Waffenrecht
Über den Verlust musst du dich beim weisen Gesetzgeber beklagen, dem die Werterhaltung deines Eigentums wenig bis nichts bedeutet.... Was soll ich da sagen? Ein vierstelliger Betrag bei ganz seltenen Exemplaren im Salut-Bereich kann im Einzelfall sicher mal vorkommen, ja. Die "Masse" der Salutumbauten dürfte sich jedoch beim Erwerb deutlich unter 500,-, eher sogar unter 300,- € bewewgt haben. Und in dem preislichen Bereich sind heute, gerade bei den gängigen, damals massen-gefertigten Ordonnanzbüchsen (die meist Basis für Salutumbauten waren) auch die "scharfen" Originale zu haben. Dass die Sache ärgerlich und völlig sinnlos ist, davon braucht ihr mich nicht zu überzeugen... -
Salutwaffen: Nach evtl. Verbot noch als Ersatzteilspender nutzbar?
karlyman antwortete auf black_friday's Thema in Waffenrecht
Na gut, dann werden die üblichen Ordonnanzwaffenhändler in absehbarer Zeit etwas Mehr-Umsatz haben... Salut K98, K11, Enfield etc. (natürlich strikt nur deren entnommene erlaubnispflichtige Teile; vg.. Threadthema) gehen auf den Tisch der Behörde und von dort in den Schrott... "Scharfe" K98, K11, Enfield etc. werden dafür beim LWB neu angeschafft, 1:1-Ersatz. ... aber so ist das. -
Unglaublich (nicht: unglaubhaft....) , was da zu lesen ist. Da wurde demnach auf dem ein Jahrzehnt alten Winnender Anschlag bzw. der Reichsbürger-Problematik herumgeritten, als ob das nicht legislativ längst "abgefrühstückt" bzw. vom geltenden Recht her handhabbar wäre... Keinerlei reale Begründung für aktuelle Verschärfungen. Alsdann wird tatsächlich dreist das "EU-Waffenrecht" als Begründung herangezogen, welches man doch selbst vor wenigen Jahren noch als solches abgelehnt und ihm jede Legitimation abgesprochen hat... Wahrlich, da fällt man "vom Glauben" ab. Als gesetzestreuer Bürger und LWB fühle ich mich da vergackeiert. DAS ist "Politik at it's finest"...
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Lass mich raten: Man hat damit natürlich nicht das Restriktive an der Gesetzesnovelle gemeint - sondern ist stolz darauf, für den deutschen LWB (gegenüber der EU-Vorlage) in der Umsetzung noch so viel "gerettet" zu haben....
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Wenn ausgerechnet Minister Herrmann eine solche "Ansage" macht, ist das ein starkes Stück... Denn die anstehende WaffG-Novelle ist die Umsetzung der geänderten EU-Feuerwaffenrichtlinie, also von "EU-Waffenrecht"... Exakt Letzterem aber hat genau derselbe Minister Herrmann vor wenigen Jahren - mangels einschlägiger Kompetenz der EU - rundweg eine Absage erteilt; sogar per formalem Beschluss des Bundesrats auf seine Initiative hin. Da fällt einem einfach nichts mehr ein.
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Salutwaffen: Nach evtl. Verbot noch als Ersatzteilspender nutzbar?
karlyman antwortete auf black_friday's Thema in Waffenrecht
Der "Platz im Schrank" ist aber auch das Einzige, was (neben dem Kaufbetrag, für Ordonnanzbüchsen aber i.d.R. überschaubar) dagegen steht. Nur nebenbei - für Salutwaffen, so man denn ein Bedürfnis für diese anerkannt bekäme, würde ja künftig auch ein Platz im 0er-Scnhrank erforderlich... Im Grunde gehört - wenn LWB auch Salutwaffen besitzen - für den Fall, dass der Referentenentwurf so Gesetz wird, gegenüber der Waffenbehörde die Ansage gemacht: Entweder, es wird für die Salutwaffen (meist Salutumbauten von Ordonnanzbüchsen) ein Bedürfnis für den Weiterbesitz anerkannt. Oder (falls nicht): die zu verschrottenden Salutwaffen werden Stück für Stück (d.h. 1:1, via "Gelbe", JS etc.) durch schussfähige Exemplare ersetzt. Seitens der Behörde wäre dann zu überlegen, was in welchem Fall "gewonnen" wäre. -
Salutwaffen: Nach evtl. Verbot noch als Ersatzteilspender nutzbar?
karlyman antwortete auf black_friday's Thema in Waffenrecht
Das wirklich Idiotische der wohl kommenden Regelung für Salutwaffen zeigt sich ja an einem solchen Beispiel. Ein LWB, egal ob auf Basis von Gelber WBK oder JS, besitzt neben "scharfen"/schussfähigen Repetierbüchsen auch solche in Salutausführung, bislang "frei" ab 18. Für die Salutwaffen bestätigt man ihm kein "Bedürfnis" (nach Neuregelung wohl erforderlich), und veranlasst ihn, diese zu verschrotten - dabei könnte er exakt solche Waffen "in scharf"/schussfähig von heute auf morgen via Gelbe WBK oder JS erwerben. Es wäre somit für keine Seite irgend etwas "gewonnen". Also, den normalen Verstand muss man da ausschalten, sonst nimmt er Schaden... -
@ Chapmen: Siehe oben. Das ist immerhin der Versuch einer sachlichen Darstellung. Daraus entsteht, auch wenn es nicht bis ins Detail vollständig sein mag, jedenfalls nicht der von dir genannte Eindruck "bisschen Kohle, 1 Jahr Verein, und ich bekomme eine echte....". Genau darum ging es.
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Also, mit Verlaub: Diese (Quark-)Formulierung hast Du hier eingebracht. Higgi, auf den du dich bezogst, hat versucht, das sachlich darzulegen.
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Man kann es auch einfach auf den Nenner bringen - die USA haben, was die Zahl an Gewaltopfern angeht, mehr ein gesellschaftliches als ein Waffen-Problem.
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Diese Kampagne aus der US-Ärzteschaft läuft seit einiger Zeit. Auch in der Stuttgarter Zeitung war vor einigen Wochen ein ähnlicher Artikel. Sieht man sich die vorgetragenen, drastischen Fälle und Zahlen aber genauer an, fällt auf, dass überwiegend Schiessereien bzw. Attacken im urbanen, kriminellen und Gang-Millieu betroffen sind. Zumindest der grosse Umfang des Problems kommt sicherlich nicht vom waffenbesitzenden US-Normalbürger. Die Kampagne bzw. die Artikel darüber in europäischen Zeitungen sollen natürlich Stimmung im Hinblick auf europäische Waffenrechtsverschärfungen machen. Genau darum geht es. Der Verweis auf die Schweiz (z.B.), mit ebenfalls hoher "Waffenbesitzdichte", aber drastisch geringeren Zahlen an Schusswaffenopfern, hilft, dagegen zu argumentieren.
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Gegenüber Latrinenparolen am Stammtisch kann man freundlich und sachlich den Stand der Gesetzgebung (zu den Tresoren) bzw. des bislang bekannten Gesetzesvorhabens (Mag.-Größe gem. Referentenentwurf) dagegensetzen. Siehe oben (PetMan). Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
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Nach USA auswandern. Einbürgerung anstreben. Ins US Army Recruitment Center gehen. Und wenn alles klappt: Auf den "geilen Schießstand" gehen. Sollte aber evtl. auch in europäischen Streitkräften mit ähnlichen Liegenschaften klappen...
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Und eine "Super-9x19" hätte die speziellen zielballistischen Anforderungen, die da u.a. gestellt wurden (Stichwort Einsatz gegen moderne Schutzwesten) genauso erfüllt wie die 4,6x30....?
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Und wann sollen die von dir erwähnten Hersteller von Lasermarkiergeräten für eine solche Kennzeichnungspflicht für erlaubnispflichtige Waffen lobbyiert haben? Das ist für die doch allenfalls ein Einsatz- bzw. Absatzgebiet unter vielen anderen.... Wohingegen für die Waffenschrank-Hersteller die waffenrechtlichen Aufbewahrungsanforderungen der zentrale Aspekt sind. Soviel zum Unterschied.
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Es ging Schwertmaid nicht generell um Hersteller bestimmter Produkte. Sondern um solche, die aktiv beim Gesetzgeber für neue Regularien "lobbyiert" haben, welche für den Zwangsabsatz ihrer Produkte sorgen. Das ist ein entscheidender, eigentlich leicht erkennbarer Unterschied.