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karlyman

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  1. Dennoch. Vor 80 Jahren hatten wir 1938. Erschreckend, dass bzw. wenn man da, bezogen auf Gesetze in Deutschland, den Unterschied erklären muss... Auch die fehlerhafteste Demokratie ist besser als der totalitäre Staat.
  2. Du darfst dabei aber nicht vergessen zu erwähnen, dass Gesetze vor 80 Jahren in Deutschland "ein klein wenig anders" zustande kamen als heute... Das soll noch nicht heißen, dass heute jedes Gesetz sinnvoll bzw. angemessen wäre; aber der Unterschied ist schon wichtig.
  3. Der hessische Landes-IM war m.W. sogar einer der Initiatoren dieses Taschenmesser-Führverbots-Irrwitzes. Sonst hätte man so etwas am ehesten Grün/Rot zugetraut.
  4. Ja. Da muss man allerdings, wenn noch vor der Wahl, schnell sein mit den Anschreiben an die Landtagskandidaten. Die bayerische Landtagswahl ist bekanntlich in gut einer Woche, die hessische Landtagswahl Ende des Monats.
  5. Das, was ich z.B. vor Jahren gegen die unsäglichen Waffensteuer-Pläne, oder vor kürzerer Zeit gegen den EU-Waffen"gesetz"-Unsinn getan habe. Abgeordnete anschreiben, kommentieren wo es geht, mit Leuten reden, meinen Teil zur Information und Schaffung einer Gegenöffentlichkeit beitragen. Wenn das jeder von uns Betroffenen macht, ist das schon einiges. Was ich machen sollte, wenn ein solcher Unsinn "Gesetz" wird und selbst das letzte Schweizermesserchen dem Führverbot unterworfen werden sollte.... das müssen wir hier jetzt nicht behandeln.
  6. Messer sind vor allem Werkzeuge. Ich habe keine Neigung, mir meine Werkzeuge verbieten zu lassen.
  7. Dein Beispiel zeigt es. Die "4-Finger-Regel" z.B. ist hanebüchen und selbstgestrickt. Zugestanden, die Vollzugsbeamten müssen täglich auf der Straße von so vielen Rechtsgebieten zumindest etwas verstehen... Da ist es erklärlich, wenn irgendwo "das Detail" auf der Strecke bleibt. Aber dennoch: Wenn man sich ganz unsicher ist, sollte man als PVB bei Eingriffen in die Freiheit der Bürger im Zweifel auch "gut sein lassen"; jedenfalls bevor man zu so hanebüchenen Eigenregelungen wie oben greift.
  8. So ähnlich wie schlechtes Wetter, das ist (je nach Sichtweise) auch unerwünscht.
  9. Ich denke, du vermutest richtig. Das ist eine ganz einfache, praktische Frage... x-mal wiederkommen müssen, oder aber effiziente Durchführung. Das mit den Ausweisen ist in der Tat auch ein Punkt - aber ich glaube, dass die Terminfrage entscheidender war.
  10. Gute und berechtigte Frage. Dazu musst du aber die entsprechenden Ministerpäsidenten bzw. deren Landes-Innenminister anschreiben.
  11. Eine VwV ist ja eine verwaltungsinterne Handlungs(an)weisung für die Behörden. Hat nicht Bayern z.B. per internem Erlass die Gebührenfreiheit der Waffen-Aufbewahrungskontrollen geregelt?
  12. Wie @Stefan Klein oben schon äußerte: Mit grundsätzlicher (auch: programmatischer) "Denke" ist da momentan überhaupt nicht viel... Da wird sich in jede Richtung geäußert, bei der man hofft, noch ein paar Wählerstimmen zu generieren und sich aus dem eigenen Umfrage-Tief zu holen.
  13. Ich kann dir versichern, seit Jungwählerzeiten nicht Grün gewählt zu haben. Wegen mir (und meiner Familie, und meinem näheren Umfeld) sitzt W. Kretschmann also garantiert nicht als MP im Sattel.
  14. 1. Mit dem Land haben die Verwaltungsgebühren für die Kontrollen nichts zu tun. Die legt jeder Verwaltungsbezirk in Ba,-Wü., der Träger der Waffenbehörden ist (Stadt- und Landkreise sowie Große Kreisstädte), selbst fest. In manchen (wie Stuttgart) sind sie unverschämt hoch, in anderen werden bislang keine Verwaltungsgebühren festgesetzt. 2. Natürlich sind die Aufbewahrungskontrollen per se Bundesrecht und nicht Sache der Länder, also auch nicht von Ba.-Wü. 3. Die restriktive Vorgehensweise bei der 3. KW gibt es - leider - auch woanders. Ba.-Wü. ist m.E. weder außergewöhnlich restriktiv noch liberal beim Vollzug des WaffG; der Südwesten befindet sich nach meinem Eindruck bundesweit im Mittelfeld. Dass uns sehr vieles bundesweit nicht gefällt, und geändert/liberalisiert werden müsste, steht auf einem anderen Blatt.
  15. Dennoch, selbst wenn die Grünen (was ich für Bayern wahrhaft nicht hoffe) mit in die Regierung im Freistaat kommen sollten: Die "Musi" spiielt dazu nicht im Land bzw. Freistaat. Nicht vergesssen: Waffenrecht ist Bundesrecht. In Ba.-Wü. haben wir ja auch seit längerem eine grün dominierte Landesregierung. So richtig entscheidende (restriktive) Akzente im Hinblick auf das Waffenrecht, selbst im Bereich des Verwaltungsvollzugs auf Landesebene, hat es da aber auch noch nicht gegeben. Zugegeben, "Grün" ist im Südwesten auch selbst etwas konservativer orientiert als sonstwo in D. Wirklich übel wird es, wenn bzw. sobald die Grünen im Bund mit das Sagen bekommen. Dann weht ein schärferer Wind.
  16. Auch da spricht er von einer AfD-Forderung des "freien Waffenbesitzes für Bürgerwehren". Der Schütze Maier, Jäger Müller und Sammler Schulze müssen sich da sämtlich nicht angesprochen fühlen.
  17. Hier haben wir doch genau den (schon besprochenen) Fall, dass - um sich von der AfD abzugrenzen - eine Gegenposition eingenommen wird. Fordern die AfDler also (mehr) Freiheit im Bereich LWB, dann kontern die anderen, hier law-and-order-Leute von der CSU... mit Restriktions-Politik. Das ist jetzt nicht der AfD anzulasten, aber es ist - für uns als Betroffene - ein verhängnisvoller Mechanismus.
  18. Dass das eine Södersche Überspitzung im bayerischen Wahlkampf, in bemühter Abgrenzung von der AfD, ist, davon kann man ausgehen. Es mag bei einzelnen wirren Köpfen solche Bestrebungen geben, aber zu so etwas wie einer "Truppe" würde das sicher nicht mal im Ansatz reichen.
  19. "Miliz"ist abgeleitet von lat. milites = Soldaten. Und wir reden hier ja von D, nicht von den US of A.... Wo in D soll eine solche "allgemeine Miliz" verfassungsrechtlich verankert sein? Sag' jetzt bitte nicht "Bundeswehr"...
  20. Darauf gibt es zuvorderst die formale Antwort: Verfassungsrechtlich gibt es eine solche reguläre Miliz bei uns nicht.
  21. Nein, danke, außer Apfelsaftschorle nichts... Ich habe mir genau den Wortlaut der Rede angehört. Und da wird beim Thema liberaler Waffenerwerb eben klar differenziert zwischen Schützen als "Normal-LWBs" und solchen, die den Erwerb zur Aufbau einer "Truppe" o.ä. anstreben. Darum ging es.
  22. Na ja.... Was war zuerst da.... die Henne oder das Ei? D.h. - Waffe inspiriert von "futuristischem Design" aus der Popkultur, oder Verwendung der solcherart "futuristisch designten" Waffe in der Popkultur (inkl. Kino) ? ?
  23. Hört sich aber wirklich an wie ein Witz(chen).
  24. Die "kleinen Daumenschräubchen" beim Vollzug des WaffG in den Ländern könnte man jetzt schon rausholen in den (nicht wenigen) rot-grünen Bundesländern bzw. solchen mit Grün-Beteiligung. Das brauchte man sich wahrlich nicht - in Zusammenhang mit der kommenden WaffG-Novellierung "wegen Europa" - aufsparen....
  25. Also, beim Beretta C x 4 Storm (halbautomat. Karabiner) liegt zumindest der Verdacht nahe...
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