

karlyman
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So, und wenn nun noch nicht mal für die Altbesitzer Bestandsschutz gilt, also auch für privaten Salut-Altbesitz ein "Bedürfnis" beizubringen ist - was nicht machbar sein wird, s.o. - dann gilt genau das, was ich geschrieben hatte: Ab zur Verschrottung.
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Was die Deko"waffen" angeht, nicht; mangels Waffeneigenschaft. Bei den Salut-Umbauten kann es anders aussehen.
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Die allermeisten Salut- und Dekowaffen dürften, was ja eher Intention ihrer Käufer ist, zu Ausstellungszwecken - sichtbar - an Wänden angebracht sein.
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Da frage ich mich aber (etwas ketzerisch...): Wenn bei den Salutwaffen bezüglich Aufbewahrung (und Erwerb/Besitz?) keine Behandlung wie bei den Erlaubnispflichtigen der entsprechenden Kategorie erfolgt... wozu dann, aus Sicht der Urheber des novellierten Gesetzes, überhaupt die mit der Novelle kommende, formale Gleichstellung mit den "scharfen" Exemplaren, aus denen die Salutwaffen hergestellt wurden? Ja, ich weiß, ich stelle schon wieder Sinnfragen.
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Nein es gleitet eher ins Allgemein-Politische ab... Was angesichts dieses Irrwitzes verständlich ist - aber, das gestehe ich ein, wenig bis nichts bringt.
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Man stelle sich mal die Massen an bislang freien und unregistrierten Salutwaffen in D vor... Die sollen alle der Kategorie der entsprechenden, scharfen "Pendants" gleichgestellt werden, also faktisch C und B Waffen; mit allen Konsequenzen. Man stelle sich mal den entstehenden Unterbringungsbedarf vor (mind. Tresor Stufe 0 für Salutbüchsen)... Noch ein anderer Aspekt dazu: Ist jemandem hier bekannt bzw. konnte jemand herauslesen, ob - bei Gleichstellung mit den "Scharfen" - für Salutwaffen künftig auch ein Bedürfnis nachgewiesen werden muss....? Dann würde es für ein paar Millionen Besitzer in D (bislang nicht-LWB) sehr eng, und die Stücke wohl ein Fall für die Verschrottung.
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Das ist richtig, aber bezogen auf viele, verschlungene waffenrechtliche Regelungen mittlerweile "ein guter Witz"... Man muss sich mal klarmachen, Adressat des WaffG und seiner Ausführungsbestimmungen sind auch "Normalbürger" ohne Fachanwalt, bzw. ohne einschlägigen Gesetzeskommentar unter dem Kopfkissen. Da wird's mit der "Normenklarheit" bisweilen eng...
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Wenn es bisher bereits WaffG-Verständnisprobleme gab - wie wird das erst in Zukunft, mit bald deutlich "verschlimmbessertem" Gesetz....?
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Nein, warum denn? Und eigentlich sind wir ja einer Meinung. Das Teppichmesser bzw. der "Boxcutter" mit ihren Schiebeklingen sind Einhandmesser. Sie werden nicht dadurch, dass sie meist als Werkzeug benutzt werden, automatisch vom § 42a WaffG ausgenommen. Werden sie aber handwerklich, im Zusammenhang mit entsprechenden Arbeiten benutzt, liegt ein sozialadäquater Gebrauch, bzw. anerkannter Nutzungszweck nach $ 42a vor, Sie fallen zwar unter besagte Vorschrift, diese entfaltet im genannten Fall aber nicht die Rechtswirkung eines Führverbotes. Und so ist es auch mit feststehenden Klingen über 12 cm KL. Streiten kann man nur darüber, wie weit der "Zusammenhang" mit dem anerkannten Nutzungszweck (somit der Sozialadäquanz) räumlich und zeitlich reicht.
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Wenn die Argumenation mit dem "Werkzeug" verfangen würde, dann wären z.B. auch Teppichmesser/Boxcutter niemals vom § 42a betroffen.
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Ein Haumesser/eine Hippe/eine Machete ist doch letzlich vom Führverbot ausgenommen. Soweit es bzw. sie als Arbeitswerkzeug dabei ist, um auf dem Gartengrundstück, im Wald etc. bestimmungsgemäß genutzt zu werden. Die Nutzung des Haumessers ist dann nämlich sozialadäquat, ein im Sinne des § 42a anerkannter Zweck.
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Es werden in dem Entwurf auch an allen sonstigen Ecken und Enden neue Regularien eingeführt, die sämtlich "nicht vorhandene Probleme" lösen. Engere Bedürfnisprüfungen, schärfste Vorschrifen für eigentlich harmoses Waffenzubehör, Registrierungspflichten bei VL und Deko, etc., etc.... Da steckt ein schon zwanghaft zu nennender Kontrollwahn dahinter, anders kann ich mir das nicht erklären.
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Ditto bei mir... Und die Spalterei zwischen den Bedürfnisgruppen geht mir ziemlich auf den Geist.
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Und das Ganze soll dann, bitte, wozu dienen....? I Dazu, in einem Ernstfall dann ggf. "blitzschnell" zum Pseudo-Spieß zusammengebastelt zu werden? Ich glaube, jeder angespitzte bzw. mit Dorn (für besseren Bodenhalt) versehene Stock, oder der errwähnte Klapp-/Campingspaten am Rucksack, wäre besser... Vor allem wäre er ausreichend schnell einsatzbereit.
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Deine Intention hast du deutlich gemacht. Das Ergebnis wäre aber auch klar: auch wenn (wenn!) sich dann "auch DSB und DJV fürs Gemeinwohl einsetzen" würden, wäre bei diesem Gesetzgeber keinerlei Verbesserung zu erreichen. Sondern es würden alle LWB (in deinen Worten) "abgebumst". Sorry, aber auch angesichts verständlicher Wut kann ich keinen Sinn darin erkennen, alles und alle runterzureißen. Vielmehr muss Stück für Stück und für alle Nutzer-/Bedürfnisgruppen gearbeitet werden.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Und wenn du den Verbietern das vorhältst, dann halten sie dagegen mit: "Allgemeiner gesellschaftlicher Entwicklung", der sich im Übrigen nur Starrsinnige und Rrächte entgegenstellten.... -
Und ich auch schon reihenweise Jäger mit Ende 60 oder in den Siebzigern, die Camo-Funktions-Klamotten (jagdl. Tarn a la "Realtree" u.ä.) tragen - nix mehr mit "nur Loden".
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Echt? MLPD, ÖDP & Co....? -
Ich bin mir nicht sicher, ob die nicht doch allmählich aussterben. Muß ja ein waidmännisch extrem konservatives Eck sein - in meiner Ecke jedenfalls kenne ich solche Jäger-Äußerungen nicht.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Nein, Madame Merkel und die Grünen haben der FDP am Schluss der Verhandlungen überdeutlich signalisiert, dass sie das "5. Rad am Wagen" sei, und dass liberale Politik in der angestrebten Koalition ohnehin nicht vorkommen werde... Dann hat die FDP - nach Vorankündigung - die Reißleine gezogen. Kann man ihr nicht verdenken. -
Und warum ist das so? Zu kleine Basis/Zahl an Betroffenen, um politisch wirklich Gewicht zu haben... Dennoch könnte man so einiges an Interessenvertretung machen. Aber: den Rest erledigen dann, innerhalb der LWB, noch die Giftpflanzen "Phlegmatismus", "Betrifftmichselbstnicht", und "Spaltpilz".
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Bei der recht weiten Verbreitung bislang freier und unregistrierter VL, Dekos und Salutwaffen in "Nicht-LWB-Haushalten"... ist das durchaus ein Punkt.
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Ich sage ja, die Sache mit den Magazinkörpern ist, neben der VL-, Deko- und Salut-Registrierungspflicht, der größte Unsinn, der in diesem Referentenentwurf steht. Sinnlose Gängelei, in letzter Konsequenz Kriminalisierung, ohne jeden tatsächlichen Effekt. Ich hoffe, dass alle diese Punkte von den Verbänden (auch wenn es sie im Einzelfall nicht oder wenig betrifft) in den Stellungnahmen deutlich vorgebracht werden.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ca. 63.000 bundesweit. -
Mit gleichem oder nicht wesentlich gesteigertem Personalkörper ist das - sinnloserweise - gesteigerte Arbeitsvolumen eben nicht mehr zu stemmen. Das heißt mehr Streß für alle. Und eine Beförderung"/Höhergruppierung bekommen ggf. meist nur die "Häuptlinge" , nicht die "Indianer" ab. Gut, einen Vorteil haben die Behördenbeschäftigten bei dieser Sache: sie werden wenigstens nicht kriminalisiert. Der LWB, etwa in Form des VL- oder Salutwaffen-Eigners, der von der ganzen Verschärferei nichts mitbekommt, schon.