karlyman
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Sorry, aber.... wenn du tatsächlich der Meinung bist - drucke es doch auf Poster und hänge diese im Foyer des BMI auf. Vielleicht wird der Punkt ja erhört und wir bekommen eine entsprechende Verschärfung auch noch ins Gesetz 'rein...
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Den Kurzschluss, von "regelmäßigem Training" auf "generell 12/18 mal mit jeder Waffe" kann ich - bezogen auf die anstehende WaffG-Novelle - noch immer nicht nachvollziehen. Dazu muss jedem in der Materie Stehenden klar sein, dass das für die Betroffenen völlig unpraktikabel ist. Und u.a. vor dem Hintergrund liberaler Erwerbsregelungen wie "Gelb"/§ 14 Abs. 4 WaffG auch rechtlich keinen Sinn macht.
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Viele Praktiker (auch ernüchterte Nutzer z.B. des RONI) bestreiten, dass sich die Treffsicherheit dadurch tatsächlich auf das Niveau "Karabiner" bzw. sonstige Langwaffe erhöht. Durch so ein Einlege-Möbel "verwandelt" sich zunächst mal gar nichts. Diskussionsbeiträge/Erfahrungen dazu sind u.a. auf WO zu finden.
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Vielleicht der, der die französischen Streitkräfte momentan massenhaft mit dem FAMAS-Nachfolger ausrüstet...
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Ich auch. ??
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Im Grunde die uralte Problematik des Körperschutzes von Kämpfern; von Antike über Mittelalter bis heute.
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Wenn ich mir im urbanen Umfeld, mit Publikum und all den Bauten und Oberflächen drumherum, einen Einsatz der MP7 (Ba.-Wü.) so vorstelle...
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Erinnert sich eigentlich jemand an die Werbeargumente, mit denen Remington vor gut einem Jahrzehnt das Mod. 7615 Police an amerikanische PDs verkaufen wollte? Damals gab es da wohl noch Vorbehalte gegen "zu militärisch" wirkende Langwaffen in der Hand der Officers.
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Ist mir auch noch bekannt, zumindest erzählten ältere Beamte davon.
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Ich weiß, nicht theoretisch sondern praktisch, dass bei Wertungsübungsschiessen, wo auch im Sommer den Tag über dieselben paar G36 intensiv genutzt werden, sich die Ziele von 80 bis 300 m zuverlässig treffen lassen. Das G36 kann's; wenn die Schützen es richtig machen.
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Die Probleme des G36 in der militärischen Verwendung (Präzisionsverluste beim Heissschiessen) kämen in polizeilicher Verwendung gar nicht zum Tragen. Somit kein "Schrott" .
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Die Landespolizei Ba.-Wü. geht den Weg der Ausstattung mit MP7. Ob das sinnvoller ist als die kommende hessische Ausstattung, da habe ich so meine Zweifel.
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Ich würde mit dem .308 W Repetierer anfangen. Universell und dabei einigermaßen ökonomisch. Mehr an Waffen wird es später, egal ob sportlich oder jagdlich, ohnehin...
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Das erfolgte m.W. schon in der Ära G.W. Bush im Rahmen regulärer Programme. Insbesondere Abgabe von M4 an Police Departments.
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Wenn man überlegt, dass die Polizei Hessen in den 1950ern mal mit dem .30M1 Carbine angefangen hat...
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Genau genommen "duldet" man den nicht (das rechtliche Wesen der Duldung ist ein anderes), sondern er ist zulässig und legal. Das "Abnehmen vor der Ladentür" geht eben dann, wenn ein Verstoß des Eigners vorliegt.
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Aufbewahrung Kurzwaffe mit Munition ? Stand Aug 2019
karlyman antwortete auf Sarastro69's Thema in Waffenrecht
Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Elementarer Rechtsgrundsatz. -
Aufbewahrung Kurzwaffe mit Munition ? Stand Aug 2019
karlyman antwortete auf Sarastro69's Thema in Waffenrecht
Im Baumarkt ist sicher noch grüne Farbe erwerbbar. -
Aufbewahrung Kurzwaffe mit Munition ? Stand Aug 2019
karlyman antwortete auf Sarastro69's Thema in Waffenrecht
Was machen die, wenn sie solche "Probleme" konstruieren, dann nur bei Wiedergeladenem...? -
Aufbewahrung Kurzwaffe mit Munition ? Stand Aug 2019
karlyman antwortete auf Sarastro69's Thema in Waffenrecht
Im übrigen sind Magazine bestückt oder befüllt, nicht "geladen". -
Petition: "Nein - zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts..."
karlyman antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Es kann auch gut sein, dass viele Schützen/Jäger weniger "netz-affin" sind, als hier gemeinhin angenommen.... Und die Sache wird nun mal vorwiegend übers www kommuniziert. -
Oh-oh..... Wenn es die ist, die ich vermute.... ich hätte ihr dauerhaften Erfolg bei der Fra.-Filliale sehr gegönnt.
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Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Vollkommen d'accord. Ich sehe allerdings schon (auch wenn ich ihn, mit all der Hyperventilation und Hysterie-Entfachung, genauso kritisiere) Schwarzwälders Ansatz... Er hat dabei wohl das abschreckende Beispiel der irrwitzigen Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidung zu den jagdlichen HA-Mag.-Kapazitäten im Hinterkopf. Das zeigte, wie aus "riichterlichem Irrwitz" - höchstinstanzlich - de facto schnell mal (Richter)-Recht werden kann.... Dem kann nur durch einschlägige, klare Normierung entgegengewirkt werden - was der Gesetzgeber festlegt, kann richterlich nicht mehr "krumm ausgelegt" werden. Siehe anschließende Gesetzesänderung zu den jagdlichen Mag.-Kapazitäten. Ich mache mir auch nicht "in die Hose" wegen dem, was der Hessische VGH da zu 12/16 angeblich entschieden hat. Sollte eine entsprechend exotische Auslegung aber ggf. durch das BVerwG in Leiipzig bestätigt werden, dann wiürde es bundesweit ernst (s. Umsetzung in der Verwaltung "im Licht der neuen Rechtsprechung"). -
Kommt natürlich auch auf die Munition an. Manche verbennt sehr sauber (meiner Erfahrung nach, bei Langwaffen, z.B. RWS Cineshot) - da bleiben kaum Rückstände, die man "nach wenigen Schuss" überhaupt wegputzen müsste. Andere wiederum (und auch Wiedergeladenes) brennen so ab, dass sie eine Menge "Dreck" in System und Lauf hinterlassen. Da bringe ich es nicht übers Herz, die "dreckig" wieder in den Schrank zu stellen. OK, ich gebe zu, da hat mich die Bw wohl "auf Lebenszeit verdorben".
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Ja klar, wenn sich das auf diese Weise "verteilt". Nachteil ist ggf. nur, man muss dann auch mehrere "Knallstöcke" putzen....