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karlyman

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  1. Na, wenn sie keine Verbotseigenschaft und damit kein Verbot begründen können, ist es ja gut. Denn dann wäre es erlaubt.
  2. Damit ist in Grunde alles gesagt. Wobei ich, nur am Rande, die Begrifflichkeit "passive Waffen" für Körperschutzausrüstung für groben sprachlichen Unfug halte.
  3. Wenn du so eine gute Kristallkugel hast... kannst du ja profitabel ins Sportwettengeschäft einsteigen oder Lotto spielen.
  4. Eben. Auf einer DEMO.
  5. Wenn man allerdings den Eindruck vermitteln kann, dass man mit der eigenen Abneidung nicht alleine ist, sondern dass viele weitere Bürger/Mitglieder einer Interessengruppe "nicht glücklich" sind mit einer Partei bzw. deren Repräsentanten.... Dann sieht die Sache schon anders aus, denn dann reden wir von einer (ggf. auch wahl-)relevanten Größe.
  6. Es ist zu unterscheiden zwischen Veranstaltungsrecht im Sinne von Demos und ähnlichen Anlässen einerseits, und Waffenrecht andererseits (s.o.).
  7. Ohne eine endlose Polit-Debatte beginnen zu wollen: Da sind nicht alle gleich, es gibt unter den MdBs schon unterschiedliche Ausmaße der Zu- oder Abneigung zum eigenen Volk bzw. Land. Die Grünen, da stimme ich allerdings zu, stehen von allen ersichtlich an letzter Stelle, was die Wahrnehmung der Interessen der hiesigen Bürger angeht... die sind stattdessen eher Vertreter der halben Welt.
  8. Meine Erfahrung: manchmal kommen da auch aus der Grünen-Fraktion recht vernünftige Sachen... Hängt aber deutlich eher vom Einzel-Gemeinderat ab, als von dessen Parteibuch.
  9. Ach ja, die ÖDP... als "etwas konservativere Grüne". Damals vom vormaligen CDU-MdB, dann enttäuschten Mitgründer der Grünen, Herbert Gruhl (R.I.P.) ins Leben gerufen. Die werden in der Tat heute zerrieben zwischen "grüner werdender" Union sowie wertkonservativ aufretenden Grünen wie Winfried Kretschmann (und kommen aus ihrer Splitterpartei-Ecke nicht mehr raus). Allerdings meine ich mich zu erinnern, dass die ÖDP auch mal ein Statement zum LWB abgab, und das hörte sich m.W. nicht berauschend an.
  10. Das geht über die poitische Schiene (Überzeugung, Einfluss nehmen auf halbwegs offene Ohren der liberalen/konservativen Seite), über positive Überzeugungsarbeit im gesamten persönlichen Umfeld pro LWB (mit allem, was dazugehört), und über allgemeine Einschaltung in die Diskussion bei LWB-Themen (wo immer, z.B. auf Kommentarseiten, möglich). Schaffung einer Gegenöffentlichkeit, pro LWB, wo und wie immer möglich. Das ist die einzige Chance.
  11. Die wissen ganz genau, dass wir in keinster Weise eine "Klientel" für sie sind, es ist denen denmach piepegal. Die ziehen ihre Agenda durch. Wobei durchaus zu beachten ist, dass es z.B. definitiv ein paar "Öko"-/ÖJV-tickende Jäger und Waffenbesitzer gibt. Für die ist diese Verbotspolitik ein Schlag ins Gesicht.
  12. Ja... Obwohl das eben der klassische Fall vom "Veranlassen eines Verwaltungshandelns" (= ursächlich für das Entstehen einer Gebührenschuld) ist. Im Gegensatz zum Überprüft-Werden bei der Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs. 3 WaffG - da "veranlasst" man als LWB gar nichts. Was wieder mal die rein politische Dimension der entsprechenden Gebührenerhebung zeigt.
  13. Anatomische Übungs-Aktivitäten (Voodoo....), die nichts bringen, bleiben zu lassen - ist ja nicht gleichbedeutend damit, gar nichts zu machen.
  14. Die Schweizer wurden durch die mächtige, umgebende EU vor die entweder-oder-Wahl zwischen ökonomischen Aussenbeziehungen und einer spezifisch schweizerischen Freiheit gestellt. Unter diesem Druck haben sie sich im Zweifelsfall für ersteres entschieden. Das mit "gut" zu bezeichnen ist ziemlich gewagt.... Bei bisherigen Volksinitiativen/-abstimmungen zum Thema - eben ohne den genannten äußeren Druck - hatte sich jedenfalls gezeigt dass die Eidgenossen bei ihrem eher liberalen Waffenrecht bleiben wollten.
  15. Zitat: "Die abgegebenen Gegenstände werden durch die Luzerner Polizei kostenlos und fachgerecht entsorgt." Na, ist ja ganz toll. Was für ein Service... Da muss der Eidgenosse, dem plötzlich die Zweifel kommen, schon nicht mehr zum Öki-Hof in die Altmetall-Ecke fahren.
  16. Dass du blau angelaufene Daumen bekommst, nützt allerdings nichts.
  17. Ja. Und selbst wenn man dazu allen Idealismus weglässt - es macht schon Sinn, weil man zusammen stärker ist.
  18. In der Tat, über Dinge, die mir wichtig erscheinen und bei denen man aus nichtigem Grund in Freiheit und Eigentum eingrieift, kann ich mich durchaus mal ärgern. Ansonsten wäre ich ja ein Steinklotz. Das mit dem "sich geistig und moralisch überlegen fühlen" - aufgrund von Geschreibsel - überlasse ich allerdings lieber anderen.
  19. Sie definiert sich nicht darüber, ist aber ein Teil davon. Durchaus signifkant für das Ganze. Ansonsten: siehe oben.
  20. Mit Verlaub, wenn du das nicht verstehst (bzw.: immer nur alles auf deine ureigenen Belange beziehst), dann brauche ich darüber nicht weiter mit dir diskutieren.
  21. Womit dann aber die Gesetzgebung ggf. nicht mehr "schengen-konform" wäre, mit den entsprechenden Konsequenzen. Da ist zu D, A u.a. eigentlich kein Unterschied.
  22. Und mit dieser Philosophie könnte man mühelos Stück für Stück bisherige Freiheiten aufgeben. Es sind immer nur kleine "Einzelscheibchen", deren Abschneiden jeweils für sich genommen noch nicht so gravierend ist...
  23. Und bezogen aufs Waffenrecht war m.E. der dickste Pfeiler des freiheitlichen schweizer Waffenrechts die praktische Abwesenheit eines Bedürfnisprinzips. Das war gleichzeitig auch der letzte große Eckpfeiler eines liberalen Waffenrechts in Europa, der nun "weggebaggert" wurde. Brüssel wusste schon ganz genau, was es da mit dem unter-Druck-setzen der Schweizer tat, und warum. Mit dem Hinnehmen des grundlegenden EU-Waffenrechts (= für das so eigentlich gar keine Kompetenz der EU existiert...) wird auch in der Eidgenossenschaft ein Lizensierungs- und Bedürfnissystem wie im restlichen (EU-)Europa eingeführt. Aus dieser grundsätzlichen Entscheidung werden sich von nun an im CH-Recht alle Einzel-Regelungen ableiten (müssen). Die großen Linien sind gezogen... Alles ab jetzt sind - auch in der CH - waffenrechtliche "Rückzugsgefechte im Detail".
  24. Das kann man so nicht sagen. Vielmehr nehmen die schweizer Bürger lt. gestriger Entscheidung eine Verschärfung des Waffenrechts via EU-Vorgabe hin, weil ihnen ansonsten mit dem angedrohten Ausschluss aus dem Schengen-Raum ökonomisch nachteilige Konsequenzen drohen würden. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. Im Ergebnis freilich wird die diesbezügliche Angleichung an die EU aus schweizer Sicht auf eine - merkbare - Verschärfkung herauslaufen.
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