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karlyman

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  1. Zitat: "Der Minister. des Inneren" (T.Strobl)... "machte deutlich, in Baden-Württemberg werde waffenrechtlich ein außerordentlich restriktiver Kurs verfolgt". Also, wenn er es nicht gesagt hätte, wir hätten es nie bemerkt.
  2. Ja, Schlittenfang. Und ja, um wirkluch verlässliche Funktion im STI Griffstück geht's mir (als Eigner einer "Tactical", ähnlich "Edge") auch. Ich finde 2011er schon genial, aber wenn sie eine Schwachstelle haben, dann m.E. am ehesten die Magazine.
  3. ...Und mit "slide lock"? (Ist nämlich nicht bei allen der Fall)
  4. Dann muss man diese Blödheit aber nicht einfach akzeptieren; sondern sollte sie bloßstellen. Die o.g. Initiative ist ein guter Ansatz.
  5. Das Taschenmesser, z.B. Schweizer, ist ein klassisches Werkzeug, das als solches natürlich etwas nützt.
  6. Hat eigentlich schon jemand Erfahrung mit den MBX Extreme-Magazinen für 2011er (9/.40/.45) gemacht?
  7. "Bestand nicht mehr aktiv genutzter Waffen" bei der Polizei... Ist das eine Sammlung?
  8. Manche bezeichnen sie inzwischen (s. Waffenrecht) gar als faktische Leihgegenstände auf Zeit...
  9. Wird das das Nachfolgemodell der Guy-Fawkes-Maske...?
  10. Es ging hier darum, ob die Waffenbehörden nach der Verankerung fragen, bzw. es beanstanden, wenn eine solche nicht besteht.
  11. Wäre interessant, was da tatsächlich "in der Fläche" läuft bezüglich dieser Anforderung. Wirklich beurteilen kann man es wohl nur im eigenen Einzugsbereich. Über die Mitglieder in meinem Verein sowie weitere hiesige Schützenkollegen weiß ich ungefähr, wie es da im Einzugsbereich von 5 Waffenbehörden hier im "Eck" - nördl./zentrales Ba.-Wü. - aussieht (übrigens bei weitem nicht alle "locker und liberal" eingestellt)... Die Waffentresor-Verankerung war und ist da nirgends ein Thema.
  12. Der FwRes müsste doch alle Daten (PKen etc.) der Reservisten in der beorderten oder freiwilligen Reservistenarbeit seines Bereichs haben.
  13. Das Interesse am Wie und Warum in allen Ehren... Aber ich glaube nicht, dass bei einer entsprechend angestoßenen, allgemeinen Diskussion für uns LWB irgendetwas Positives herausspringen kann und wird. Was die Aufbewahrungsanforderungen angeht, da gilt doch in D nur noch "vorwärts immer, rückwärts nimmer"...
  14. Ich halte es inzwischen, bei der Entwicklung die das Aufbewahrungsthema und andere LWB-bezogene Anforderungen nehmen, für müßig, dahinter viel Faktenbasiertes zu sehen. Würde die Politik das Ganze an Fakten, an der objektiven Gefahrenlage (Deliktrelevanz) in D orientieren, dann wären wir nicht auf dem Anforderungsniveau, das wir nun haben (mit Tendenz zum Mehr...).
  15. So wirklich nahm ich das als Deine Intuition nicht an... Aber es gibt vielleicht Dritte, bei denen kommt das genau so an.
  16. "Warum macht man's uns denn nicht noch ein wenig schwerer / umständlicher / teurer, als es schon ist...?" Ach, bitte, bitte, bitte...
  17. Wer "aktualisiert" da genau? Der VdRBw seine Mitgliederdateien? Oder die Wehrverwaltungen ihre Personaldateien?
  18. Oh, das ist jetzt (mit Verlaub, ich schätze deine Beiträge sonst) aber doch Wortklauberei. Es ist klar, wie es gemeint ist.
  19. Das ist möglich, dass es das gibt. In D gilt das (bei allem, vielleicht berechtigtem Gemosere in dem Bereich) definitiv nicht. Hier darf nur kein grobes Missverhältnis zwischen angegriffenem Rechtsgut und Notwehrhandlung bestehen.
  20. Ich zitiere nochmal (s. auch "Allltägl. Wahnsinns"-Thread) den Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), H. Jochen Kopelke: "Die Zunahme der Gewaltkriminalität mit mehr jungen Tatverdächtigen, einem gestiegenen Anteil nicht deutscher Tatverdächtiger und erheblich mehr Wohnungseinbruchdiebstählen verdeutlicht, dass der Kampf um Wohlstand begonnen hat und das Recht des Stärkeren populärer wird"
  21. Noch erstaunlicher finde ich es, wie du dich hier in einem reinen Fachthema, wo sich andere austauschen, "einbringst", ohne irgend etwas anderes einzubringen als... Aufregung.
  22. Himmel, was haben wir in diesem Land für "Probleme"...
  23. Über Thüringen staune ich da ohnehin... Und das mit seinem "bösen" Rot-Rot-Grün-Kabinett, mit LINKE-MP und SPD-Innenminister. Die scheinen in manchen Bereichen ja einigermaßen geerdet zu sein. Erkenntnis: unabhängig von den "Farben" gibt es spezifisch in den Bundesländern große Unterschiede. Es ist eben nicht immer alles so einfach.
  24. Ja, der Eindruck wird bewusst erweckt, wobei es in der Tat eben nicht Gesetz ist. Es gibt keine einschlägige, dies genau so regelnde Rechtsnorm. Es gibt ein verwaltungsgerichtliches Urteil, auf das Bezug genommen wird (s. Datumsangabe)... das jedoch im Gesetzesvollzug unterschiedlich in den Ländern ausgelegt wird.
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