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karlyman

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  1. Was an sich schon Unsinn ist. Damit folgen sie nämlich wiederum einer "Müslidosen-Verstecklogik". Siehe auch mein vorher genanntes Beispiel. Wenn ich einen massiven 0er oder 1er Schrank mit E- Schloss habe, und daneben ein paar B- o.ä. Schränke mit Schlüsselöffnung, werde ich die Schlüssel am besten im erstgenannten Schrank verwahren... und den Teufel tun, mir extra noch einen kleinen 0er/1er Würfel für die Schlüssel zuzulegen, nur damit der in anderem Raum steht.
  2. Wenn der Schlüssel bei der Kontrolle "am Mann" ist, ist das ja nicht zu beanstanden. Die könnten allerdings die Frage beantwortet haben wollen, wo der Schlüssel zu Zeiten/Gelegenheiten ist, bei denen man keine unmittelbare Kontrolle darüber hat. Darum geht's ja.
  3. Ja, ich finde auch, es bringt nichts, bezüglich § 36 Abs. 3 WaffG tote, bereits riechende, Pferde zu reiten. Es gibt nämlich, wie man sieht, genügend "alltäglichen" (und rechtlich unbegründeten) Nonsens, den die Behörden, bis hin zu Landesministerien, beim Vollzug WaffG so verbreiten. Sieht man ja unmittelbar hier. Da böte sich wahrhaft genug an Betätigungsfeld.
  4. Zusatz: Das fügt sich doch nahtlos ein in rechtlich nicht begründeten Unsinn wie "zusätzlich zum Wettkampfnachweis noch Aktivitätsnachweise 12/18 für jede ÜK-Waffe... Auch das von Behörden aus (na.... Trommelwirbel...) Ba.-Wü. Kann man sich gefallen lassen, muss man aber nicht.
  5. Das ist in der Tat völliger Bullshit, mit diesen ganzen verschwurbelten "sollte"-Anforderungen. Wenn ich im Waffen-Aufbewahrungsraum einen massiven 1er-Schrank mit E-Schloss habe, und daneben im Raum zwei ältere B-Schränke mit Schlüsselschlössern - aus welchem rechtlichen Grund soll mir denn verboten sein, diese Schlüssel in dem 1er- Schrank aufzubewahren? Die drehen doch komplett am Rad, ohne Logik und (Sach-)Verstand. Da geht es exakt nur um Vergrämung, sonst gar nichts.
  6. Haben die sich mal deren linken Flügel bzw. K-Gruppen auf Vereinbarkeit mit der FDGO näher angeschaut...?
  7. Das löst das Problem nicht, dass hier wohl eine rechtswidrig zu hohe Anforderung für die Verlängerung gestellt wird. Und evtl. funktioniert die genannte Ausweichstratekie über den "kostenlosen" Neuro- und Psychologen gar nicht, dieser kann medizinisch (Fachgebiet) auch nicht alles bescheinigen... Im Übrigen ist die Eigenschaft als Vereinskollege hier auch nicht so ganz ohne... So eine Sache sollte man von Anfang an überhaupt nicht mitmachen.
  8. Warum "geht es nur mit ärztlichem Zeugnis"? Das Gesetz sieht dies nicht pauschal vor, sondern nur im jeweils zu begründenden Einzelfall.
  9. Und ob der Laden nicht tatsächlich andere Dinge zu bewältigen bzw. abzuarbeiten hat.
  10. Ich würde, wie gesagt, einfach aufs Amt kommen, mich dort freundlich, vernünftig und ersichtlich im Besitz aller Sinne vorstellen - und sie dann bitten, faktisch zu begründen, aus was sich in meinem Fall die Annahme ergibt, es sei ein Medizigutachten notwendig. Erst wenn sie dann komplett auf ignorant bzw. "schikanös" machen, würde ich den formalen Weg (Einlegung Rechtsmittel) gehen.
  11. @Hypnodoc Nein, es geht speziell in der diskutierten Frage nicht um dein oder mein Sportschützenbedürfnis. Auch wenn das i.d.R. die rechtliche Grundlage für unseren privaten Waffenerwerb und -besitz ist. Im u.g. Beitrag wurde gut auf den Punkt gebracht, wie der Zusammenhang ist:
  12. Und ich glaube, dass man im Baltikum, in Finnland, evtl. auch Polen, genau diese Zusammenhänge verstanden hat. In D geht es genau anders herum. Da werden Waffen in der Bevölkerung stets als Bedrohung, nie als Chance für das eigene Land (vgl. oben) gesehen. Den eigenen Bürgern wird vorzugsweise misstraut.
  13. Was ist da unter "vollem Programm" zu verstehen?
  14. Klar gibt es da ein Formular "Ärztliche Bescheinigung"... Aber die Behörde darf diese eben nicht pauschal anfordern, sondern im Einzelfall, wenn begründete Zweifel an der Eignung vorliegen.
  15. Ja, und - wie gesagt - das kann man auch nutzen. Somit persönlich auf der Behörde erscheinen, dem Sb zeigen, dass man geradeaus sehen, gehen, sie hören, konzentriert sprechen und sich koordiniert bewegen kann... Und dann wäre ich auf die Begründung gespannt, woraus sich auf einmal die Zweifel an der persönlichen/gesundheitlichen Eignung ergeben.
  16. Die Durchführung einer Evaluierung war lt. Koalitionsvertrag eine wesentliche Voraussetzung für die Verschärfung des WaffG. Somit gibt es da keinerlei zwingende Zustimmung der Koalitionspartner zu den Faesersch'en Plänen.
  17. Vergrämung. Wie gesagt. Das war -zig Jahre ohne weiteres verzichtbar... und es ist nicht bekannt, dass das Nicht-Vorhandensein einer ärztlichen Prüfung bei Wiederladern ein relevantes Problem war. Also ist es nur damit - s.o. - erklärbar. Aufwand erhöhen, die Zahl Berechtigter "abschmelzen".
  18. Man kann es auch erstmal eine Stufe darunter versuchen. Ich würde als Antragsteller persönlich bei der Behörde erscheinen, ein vernünftiges Gespräch führen, und dann eine Begründung verlangen, warum sie nun auf einmal Zweifel an meiner persönlichen, gesundheitlichen Eignung haben.
  19. Wieder ein Vergrämungs-Baustein. Es wird einfach zunehmend der Aufwand vergrößert.
  20. Ich habe den Eindruck, dieser Punkt greift in D nicht... so oft sie aktuell auch von "Wehrfähigkeit" etc. schwadronieren. Die Denke ist in D einfach anders als in diesen Republiken (oder auch in der CH), verbunden mit einem offenbar deutlich geringeren Vertrauen in die eigenen Bürger.
  21. Wenn die FDP halbwegs an liberalem Profil, und damit am eigenen parlamentarischen Überleben interessiert ist, dann lässt sie bei dieser Faeser'schen Reform/Verschärfung (unnötig wie ein Kropf und komplett unbegründet) die "Bremse" drin bis zum Schluß.
  22. Woher kommt diese konkrete Info? Ich gehe mal davon aus, dass Lobbyisten der Industrie den Politikern ständig "Fragen" stellen, "Anregungen" anbringen, etc. Das ist "täglich Brot" von deren Interessenvertretern.
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