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karlyman

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  1. Die Kritik ist, falls das so mit durchgewinkt wird, durchaus berechtigt.
  2. Ts, ts, ts... also so was. PayPal will doch offenbar gar nicht, dass da irgendwelche "Waffensachen" darüber bezahlt werden... Oder sollte sich das in der Zwischenzeit geändert haben?
  3. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. In sämtlichen dieser doch recht zahlreichen öffentlichen Bereiche und Zonen hätte "die zuständige Behörde" damit ein praktisch unbeschränktes Recht, anlasslos jegliche Person zu durchsuchen. Es könnte ja irgendein bezüglch Mitführens verbotener Gegenstand dabei sein. Das ergibt jederzeit die "Befugnis", jedermann zu durchsuchen, wohl selbst bis hin zur Leibesvisitation. Mit Verlaub, für mich "riecht" das nicht mehr nach der Bundesrepublik Deutschland, in der ich aufgewachsen bin. Eher nach autoritären Staaten. Und der öfter zu hörende Punkt, es werde den "Normalo" hier in der Vollzugspraxis kaum treffen, schwächt das Ganze weder ab, noch gilt er im Bedarfsfall irgend etwas.
  4. Und einem Minister, der sich "liberal" auf die Fahnen geschrieben hat, schon zweimal nicht.
  5. @fw114 Du meinst jetzt aber nicht die Kontrollen nach § 36 Abs. 3 WaffG....? Da willigt der LWB ja freiwillig in das Betreten durch die Verwaltungsbehörde ein. Andere Konstruktion...
  6. Wie gesagt, Unverletzlichkeit der Wohnung ist im GG verankert, und nicht so ohne weiteres "einfach-gesetzlich", via Verwaltungsrecht/durch Verwaltungsbehörden, durchbrechbar. Auf die "Konstruktion" darf man gespannt sein.
  7. Wird die GG-geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung dann gestrichen...? Durch Maßnahmen der Verwaltungsbehörde lässt diese sich nämlich rechtlich - gegen den Willen des Betroffenen - nicht durchbrechen. Nur durch polizeiliche (Gefahrenabwehr, Ermittlung - StPO).
  8. Na, die Frage stellt sich doch schon lange. Siehe Formulierung aus Par. 42a Abs. 3 WaffG.
  9. "Die Beauftragten der zuständige Behörde ... durchsuchen"? Wo sind wir hier? Im Zuständigkeitsbereich einer Verwaltungsbehörde und somit im Verwaltungsrecht? Oder bei Polizeivollzugsdienst/Staatsanwaltschaft, und somit im Bereich der StPO? Rechtlich ein ziemlicher Unterschied. Nicht, dass da etwas gründlich durcheinandergerät...
  10. Ein Käseblatt, wie es im Buche steht. So eine krude Mischung aus buntem Blatt und Pseudo-"Nachrichtenmagazin".
  11. Ich kann mir den Inhalt lebhaft ausmalen, und klicke das nicht an - sonst werden für den Dreck noch Klickzahlen generiert.
  12. Also bitte! Die wollen sich eben nicht so einfach "vor der Verantwortung davonstehlen".
  13. Ja, finde ich auch. Nur werde ich die leise, böse Ahnung nicht los, dass man in D das WaffG in eine ganz bestimmte Richtung "radikal-vereinfachen" würde...
  14. Auch wenn, ändert es nichts daran, dass das Waffenrecht wohl zu speziell ist, als dass es im Rahmen eines Verwaltungsstudiums gehobener Dienst explizit behandelt werden könnte. Wie gesagt, auch da gilt der Grundsatz, dass die Leute die Systematik des Verwaltungsrechts lernen, und sich dann in einzelne Gesetze/Rechtsgebiete eben einarbeiten müssen.
  15. Wenn das tatsächlich so ist, sollte D einfach die Konsequenz ziehen. Und daran arbeiten, seinen Aufenthalt ausländerrechtlich zu beenden.
  16. Wobei die meisten Sachbearbeiter/Bearbeiterinnen auf den unteren Waffenbehörden doch m.W. Verwaltungsfachangestellte sind. Die Leute im gehobenen Dienst von den Verwaltungshochschulen (früher Fachhochschulen, ist aber nur Namensänderung, weiterhin Abschluss BA, "Fachhochschulen" gibt's in D nicht mehr) dort m.W. im Regelfall leitende Funktionen haben. Waffenrecht ist wohl (wie so manch anderes Rechtsgebiet) zu "eng"/speziell, als dass es in Verwaltungsschulen bzw. -hochschulen explizit vermittelt wird; die Leute lernen die Systematik, und müssen sich in spezielle Gebiete eben einarbeiten... Was dann mal besser, mal schlechter klappt...
  17. Na ja. Sind öffentlich-rechtliche Dienstleistungen wie die in Kommunalverwaltungen, oder die Fahrzeugzulassungsstellen, in USA privatisiert...?
  18. Das mit der Termin-Bucherei auf der Zulassungsstelle ist auch so ein Ding. Es gab Zeiten, und die sind nicht soo lange her, da warst du einfach zeitig morgens mit den Unterlagen auf der Zulassungsstelle, und (vielleicht nicht in Großstädten, aber den Landkreisen) das war dann zack-zack auch erledigt. Formalitäten gemacht, nebenan Kennzeichenschilder machen und die Kleber drauf machen lassen, und der Vorgang war erledigt. Ging alles. Ohne vorab-Terminbuchungen oder wochenlange Wartzeiten. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es im Bereich etlicher öffentlicher Dienstleistungen einfach immer ineffizienter zugeht.
  19. Das mag uns inhaltlich nicht gefallen. Aber ich wüsste nicht, was es uns in D groß angeht, wenn er als thailändisches Staatsoberhaupt thailändische (!) Staatsgeschäfte von einem hiesigen "home office" aus regelt.
  20. Ich habe mich zwar selbst in diesem Faden zum Co.-Beitrag hinreißen lassen, aber gebe dir völlig recht - es nervt etwas... Auch wenn das Co.-Thema bei manchen noch ziemlich tief sitzen mag, aber es gibt (mind.) einen eigenen Faden dafür.
  21. Die Verknüpfung zeigt doch den ganzen irrwitzigen Aktionismus, den unsere Politik - immer nur von einem Anlass zum nächsten hechelnd - vorlegt. Sachorientiert, vernünftig Ursache-Wirkung-Abhilfe prüfend - das findet m.E. kaum mehr statt. Diese jetzt anstehende WaffG-Änderung ist ein wahrhaft "leuchtendes" Beispiel dafür.
  22. Na ja, alte Weisheit: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen." Trifft bei dem Thema perfekt zu.
  23. Es ist eigentlich schwer vorstellbar, dass da keine "legal reason-"/ sozialadäquater-Zweck-Regelung ins Gesetz reinkommt. Ein - unnützer - Scheixx bleibt es dennoch.
  24. Woher weißt du so sicher, dass Faeser nicht unter einer ggf. anders gebildeten Regierung ins Amt gekommen wäre?
  25. Ich weiß zwar nicht, wieviel Positives VDB real bewirkt... Aber wenn du behauptest, dass dieser Verband regelrecht schadet, solltest du das auch begründen können.
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