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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
§ 42 WaffG (Ausschnitt) in nun neuer Form lautet - siehe unten. Und dort eben Abs. 4a Satz 2 Nr. 3... § 42 Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen (1) 1Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen. 2Dies gilt auch, wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten ist, sowie für Theater-, Kino-, und Diskothekenbesuche und für Tanzveranstaltungen. (2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn 1.der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt, 2.der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er auf Waffen bei der öffentlichen Veranstaltung nicht verzichten kann, und 3.eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist. (3) Unbeschadet des § 38 muss der nach Absatz 2 Berechtigte auch den Ausnahmebescheid mit sich führen und auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. (4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden 1.auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden, 2.auf das Schießen in Schießstätten (§ 27), 3.soweit eine Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 vorliegt, 4.auf das gewerbliche Ausstellen der in Absatz 1 genannten Waffen auf Messen und Ausstellungen. (4a) 1Absatz 1 gilt entsprechend für das Führen von Messern. 2Ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern sind: 1.Anlieferverkehr, 2.Gewerbetreibende und ihre Beschäftigten und von den Gewerbetreibenden Beauftragte, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen, 3.Personen, die ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern, 4.Personen, die ein Messer in oder auf bestimmten Gebäuden oder Flächen mit öffentlichem Verkehr sowie in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, in oder auf denen Menschenansammlungen auftreten können und die einem Hausrecht unterliegen mit Zustimmung des Hausrechtsbereichsinhabers führen, wenn das Führen dem Zweck des Aufenthaltes in dem Hausrechtsbereich dient oder im Zusammenhang damit steht, 5.das gewerbliche Ausstellen von Messern auf Messen, Märkten und Ausstellungen, 6.Rettungskräfte und Einsatzkräfte im Zivil- und Katastrophenschutz im Zusammenhang mit der Tätigkeit, 7.Mitwirkende an Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen, Theateraufführungen oder historischen Darstellungen, wenn zu diesem Zweck Messer geführt werden, 8.Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Ausübung des Sports führen, 9.Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen und Kunden, 10.Personen, die Messer im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck führen. ... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Dieses "mitführen" findet sich als unscharfe Formulierung nun landauf, landab in allen möglichen Verlautbarungen. Führen...? Nicht zugriffsbereiter Transport...? Rechtlich ist das reichlich unpräzise; vielleicht durchaus gewollt. -
Lt. der Sachverhaltsschilderung von @SchPat ist die Behörde ja nicht wirklich untätig... sie macht in der Sache ja immer mal wieder was...
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Was im vorliegenden Fall nicht "gepasst" hat, waren wohl vor allem die Antworten. Man wäge seine Worte sehr sorgsam... Ist nicht immer einfach, aber inzwischen notwendig.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Auf jeden Fall hat die technische HU beim Auto nichts mit anlasslosen Kontrollen a la polizeiliche Verkehrskontrollen oder Waffen-Aufbewahrungskontrollen zu tun. Der Vergleich passt einfach nicht. -
Im Grunde war die Eingangsfrage des Threadstarters mit dem 5. Beitrag (WOF) beantwortet. Am 17. Januar 2021.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Warum sollte das so sein...? Allerdings gebe ich dir recht mit den "schlafenden Hunden"... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Als ob man's nicht vorausgesehen hätte. Böse Stimmen könnten übrigens meinen, der zusätzlich gesetzgeberisch erzeugte behördliche Schwergang sei... Konzept. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Eher praktische Frage: Wo, außer in Ba.- Wü, kommt man denn noch so vehement auf diese Auslegung/Anforderung zu ÜK? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wobei das beim (offenbar) neuen Ba.-Wü.-"Spezialthema" VRF auch nicht weiterführt... Für die gab es nie eine gesetzliche Wettkampfanforderung. So viel oder so wenig wie für Repetierbüchsen auf WBK Grün u.ä. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Variante: Die regionalen Grünen fordern dann gemäß dem Gebot von Abfallvermeidung und Nachhaltigkeit, dass alles abgenommene Schneid- und Clips-Zeugs zurück an den Verkaufsstand geht. Und los geht's von neuem... Nennt sich bei den Grünen Kreislaufwirtschaft. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Beziehungsweise... Am Ende steht auf der einen Seite des Marktgeländes ein Verkaufsstand für Scheren, Nagelclipper und Victorinox Messer... Auf der anderen Seite des Martkgeländes steht ein Tisch von Ordungsbehörde und Polizei, wo sich abgenommene, am Verkaufsstand erworbene Scheren, Nagelclipper und Victorinox Messer türmen. Absurdistan. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die enthaltenen Fragestellungen (siehe die recht üblichen Messer-/Schneidwaren-Verkaufsstände auf solchen Märkten) gehen im Kern auf die Frage zurück, ob hier ein Führverbot, oder aber ein komplettes Verbot des "Dabeihabens" gilt. Im ersteren Fall dürfen Messer eben nicht zugriffsbereit transportiert werden. Im letzteren Fall darf überhaupt nichts, was eine Klinge hat, auch nur dabei sein (egal wie). Nach den neuen Regelungen gehe ich, im Hinblick auf § 42b WaffG, eigentlich von ersterem aus. Auch in bisherigen "Waffen"verbotszonen waren verpackte/verschlossene Messer zulässig. Letzteres würde u.a. bedeuten, dass Messer auf Marktständen (Verkauf) nicht mehr direkt an Kunden abgegeben werden (ginge dann nur noch über Versand, und dann machen solche Stände gegenüber dem online-Handel keinen Sinn mehr..). -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
"Meine" Behörde stellt ja keine solche Anforderung. Sollte es doch mal so kommen - sehen wir mal, auf was sie das rechtlich stützen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Für Verwaltungshandeln bedarf es einer Rechtsgrundlage. Die müssen sie schon darlegen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wenn es nicht via Gesetz begründbar ist, was benennt die Behörde dann als Rechtsgrundlage für ihre Anforderung...? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wo außerdem kam man denn noch auf den seltsamen Trichter, dass für VRF auf einmal (im Nachhinein) solche Anforderungen eines (hierauf lt. Gesetz gar nicht einschlägigen) Überkontingentes zu stellen seien...? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die Rechtsposition des IM Ba.-Wü. bei den VRF ist, noch nett ausgedrückt, "äußerst exotisch". Das wäre bei der ganzen Rechtssystematik des § 14 WaffG ein Novum. Das Landesministerium erfindet da sozusagen einfach eine andere Kategorisierung. Und darauf wollten die ernsthaft einsteigen...? @ASE hatte m.W. an anderer Stelle schon mal etwas dazu ausgeführt. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Seit wann drohen Verwaltungsgerichte im Vorhinein ganz bestimmte Entscheidungen (zumal hier noch bei äußerst fragwürdiger Rechtslage) an? -
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karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das mit dem CDU-Ministerium Ist mir schon klar. Minister Strobl ist da durchaus speziell... beim LWB-Thema sozusagen auf einer "Mission von grünen Gnaden". -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich wüsste auch nichts von einschlägiger Rechtsprechung. Das mit der VRF als angebliche "ÜK"- Waffe ist eine reine, die Gesetzessystematik außer Acht lassende Erfindung aus dem IM Ba.-Wü. -
Bei meinem Beitrag betreffend Kontrollbefugnis nahm ich weder Bezug auf einen Haltepunkt im Fernverkehr, noch eine öffentliche Veranstaltung.
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Ich versuche jetzt besser nicht, mir dich dabei vorzustellen. Bleiben wir besser sachlich, das bringt mehr.
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Was allerdings voraussetzt, dass sie im Kleinstadtbus o.ä. eine Personen-Kontrollbefugnis haben.
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Im Zweifel halt alles, wo IC, ICE (oder auch Flixtrain, oder auf Teilstrecken TGV, ÖBB...) draufsteht...