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karlyman

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  1. Anmerkung von ihr, am Rande, aber gleich zu Beginn: " ...und dazu an einer Massenbriefaktion teilnehmen."
  2. In Bezug auf den waffenrechtlichen Hintergrund schon. Was die Verbände als diesbezüglichen "Tippgeber" angeht, da gebe ich dir allerdings recht, da hat man eine "Flanke" aufgemacht. Dennoch reicht das rechtlich natürlich nicht für eine solche behördliche Anforderung.
  3. Letzteres. Eben. Es gab/gibt keine gesetzlichen Wettkampfanforderungen beim Erwerb (erstmalige Erlaubniserteilung) z.B. für das Bedürfnis VRF. Folglich können diese auch nicht Gegenstand für das Fortbestehen(!) des Bedürfnisses sein. Das sind Forderungen, die frei "aus den Fingern gesaugt" sind.
  4. Ach ja... Na wenn du das meinst... Dann wird das wahrscheinlich so sein...
  5. Kein Verwaltungshandeln ohne gesetzliche Grundlage. Wenn die Behörde also etwas fordert, erstmal detailliert die Rechtsgrundlage hierfür benennen lassen. Im Fall geforderter Wettkampfnachweise für VRF z.B.... gibt es die nicht. Sie sind auch nicht in dem ominösen Ergänzungs-Papier des IM Ba.-Wü. enthalten (noch nicht mal in schlecht erfundener Form..).
  6. Die haben nichts zu "verwandeln". Und bei der VRF steht im Gesetz keine Wettkampfvorgabe.
  7. Ja, leider. Aber im Grunde ist es ein Unding, gerade wenn man sich die Verhältnisse der vorsätzlichen"Verschärfer im-Vollzug" wie früher NRW, aktuell BW, anschaut.
  8. Man muss sich das mal klarmachen - wir haben hier Bundesrecht!
  9. Meine Tochter lebt seit Jahren da; zudem haben wir entfernte Verwandtschaft in Bayern (nördliches Oberbayern, bzw. Oberpfalz). Ich bin somit auch immer mal wieder in Bayern. Alles in allem (und trotz des manchmal herrschenden Herumgemotzes über die CSU) kommen mir als Baden-Württemberger mittlerweile die Verhältnisse in BY auch besser vor.
  10. "Grün" ist dann zumindest politisch nicht mehr führend und tonangebend (wie z.B. derzeit beim ersichtlich von MP Kretschmann abhängigen IM Strobl). Aber ich sagte ja, ob sich Entscheidendes ändere, bleibe abzuwarten...
  11. Die bizarre neue Auslegung, Repetier-Flinten seien "Überkontingent" (obwohl die nie ein "Kontingent" hatten, und im Grunde wie die Repetierbüchsen zu Zeiten von "Gelb alt" einzeln auf "Grün" genehmigt wurden), ist ja genau so ein Unsinn. Ich muss allerdings sagen, dass ich (obwohl in Ba.-Wü., und obwohl unsere Waffenbehörden im Bereich ansonsten die ÜK-Regelung für § 14 Abs. 5er-Waffen anwenden/einfordern) noch nie von einer entsprechenden behördlichen Forderung gehört habe. Vielleicht kommt das (in der Tat: Bullshit) ja auch noch.
  12. Kann man wohl sagen. Ich bleibe dabei: Hier werden reihenweise Anforderungen für das "Fortbestehen" waffenrechtlicher Bedürfnisse aufgestellt, die bei Ersterteilung (mind. vor 2009) nie Anforderung waren. In Ba.-Wü. dürften wir mittlerweile die schärfste Auslegung der Bedürfnisregelungen bundesweit haben.
  13. Offensichtlich genau die "Kultur", die wir brauchen in unserem Land.
  14. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird nach der nächsten LT-Wahl in Ba.-Wü. aus einer grün geführten Regierung (Grün-Schwarz) dann Schwarz-Grün. Vielleicht auch Schwarz-Rot-Gelb. Ob sich unter einer dann CDU-geführten Regierung (mit einem MP Hagel, der immerhin selbst JS-Inhaber / LWB ist) Entscheidendes ändert, bleibt abzuwarten. Spannend ist da die Frage, ob H. Strobl/CDU (Innenminister von Grün-Gnaden, der uns eine der restriktivsten WaffG-Vollzüge zum Thema Bedürfnis in D beschert hat) im Amt erhalten bleibt...
  15. Im Gesetz wird keine Ermächtigung enthalten sein, die Taschen von "Talahons" zu durchsuchen... Da wird absehbar eine Ermächtigung enthalten sein, die Taschen von potenziell allen Passanten zu durchsuchen.
  16. "Einfach so dabeihaben" geht auch m.E. nicht. Allerdings sind die Möglichkeiten bei Druckluftwaffen unter 7,5 J ungleich größer als bei den per se erlaubnispflichtigen Waffen... Denn die rechtlich zulässigen Umgangs-/Verwendungsmöglichkeiten dieser "freien" Waffen sind deutlich mehr. So könnte das LG / die LP auf dem Transportweg zum Freund, Verwandten etc. sein, um dort ein häusliches Schießen in Hobbyraum, Keller, Garten/Grundstück (unter Erfüllung der gesetzl. Anforderungen) durchzuführen.
  17. Ich bin mal gespannt, ab wann stabile Lederschuhe als "gefährliche Gegenstände" deklariert werden.
  18. So allmählich dreht alles durch.
  19. Da geht's dir ähnlich wie mir. Ich war zwar nicht Mitglied da, aber mir war die "Ur-Partei" unter Herrn Lucke durchaus sympathisch. Die Truppe, die da jetzt unter "Alternative..." firmiert, hat sich m.E. weit vom Ansatz Luckes als liberal-konservative Alternative entfernt. Schade. Für mich daher längst kein Thema mehr.
  20. Sagen wir so: Freiheit, eine liberale Gesetzgebung die mir als Bürger so viel Freiräume wie möglich lässt - ist mir wichtig. Und das Waffenrecht ist (wie oft gesagt) geradezu der "Lackmustest für die Freiheit einer Gesellschaft". Anders ausgedrückt - wer beim Waffenrecht ohne faktischen Grund Freiheiten beschneidet, taugt auch sonst nicht viel.
  21. Warum sollte das nicht unter "Waffenlobby" gehören? F.G. hat darin doch einen klaren Bezug zur WaffG-Verschärfung, und zur Lobbyarbeit in Bezug, zur SPD, gegeben. P.S.: Ob die FDP (übrigens als die, die das geplante "kriegswaffenähnliche-HA-Verbot" gestoppt hat) tatsächlich nicht mehr wieder in den dt. BT kommt, das sehen wir in einem Jahr.
  22. Die Frage ist eben, ob sie die WaffG-Änderung, als Teil dieses sogenannten Sicherheitspakets, noch durchdrücken...
  23. Führverbot seit 01.04.2008.
  24. Wichtiger Punkt, einer der gravierendsten dieser "Reform". Leider scheint die Masse der Bürger bislang nicht zu begreifen, was da am neuen Kontrollbefugnissen und -mechanismen auf sie zukommt. Im Grunde muss das ein par- excellence-Thema für die FDP sein.
  25. Soll das da oben (BJV) Satire sein?
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