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karlyman

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  1. Also, wer mit den Munitionskosten für HA-Büchsenkaliber argumentiert und die 7,62 x 54R anbringt... Der kann z.B. genauso auch zum Schweden greifen und sich einen Ljungman AG42 mit der 6,5 x 55 zulegen. Die Schweden-Munition spielt preislich etwa in derselben Liga (wenn man bei der 7,62x54 nicht das im Wortsinn allerbilligste Zeug nimmt), und schießt sich wirklich pfleglich. Abgesehen davon glaube ich nicht, dass die beiden genannten Kaliber wirklich (und verlässlich) günstiger zu haben sind als die "Feld-Wald-Wiesen"-Patrone .308 Win.
  2. Wenn wir schon bei "hätte/wäre" sind: Dass die Verboteritis-Grünen 2021 auch in einer anderen Farbkonstellation mit von der Partie gewesen wären, davon kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgehen.
  3. Wie gesagt, wenn die besagte, von dir gescholtene Partei nicht die Bremse reingehauen hätte, wäre das Faeser'sche Verbotsvorhaben schon seit letztem Jahr Gesetz. Wir werden sehen, wie sie sich in der Frage nun weiter verhalten. Man kann (und sollte) auch vernünftig an sie appellieren. Aber nicht vorher herumquaken.
  4. Und generell: "Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es nötig, kein Gesetz zu erlassen". Und wenn dann doch " mit aller Gewalt" etwas erlassen wird, machen sie's handwerklich auch noch miserabel... Häuft sich in letzter Zeit.
  5. Ich finde die Meldung ebenfalls seltsam. Aber wenn sich eine längere Zeit nichts beim Thema tut (worüber man im Kern nicht unglücklich sein muss), kommen eben komische Gerüchte auf.
  6. Jedenfalls hätten wir diesen Scheixx schon seit einem Jahr, wenn die nicht die Bremse reingehauen hätten. Ich hoffe, sie bleiben auf selbiger stehen. Mit irgendeiner halbwegs tauglichen "Begründung" kann Frau Ministerin ja nach wie vor nicht dienen.
  7. Es ist nicht prima. Es war eine Sauerei. Aber, mit Verlaub, es war und ist auch ein sehr spezielles Beispiel. "Alle HA" hat eine völlig andere Dimension.
  8. Für mich auch nicht. Wachsam bleiben ist zwar richtig, aber das ist mir doch etwas viel Spekulatius, evtl. verfeinert mit einer Prise Kirremachen.
  9. Hatte ich nicht. Aber die beiden Beispiele kenne ich, sattsam, werden immer wieder wiederholt.
  10. Na ja zunächst mal basieren Erwerb und Besitz ja auf erteilten waffenrechtlichen Erlaubnissen. Ganz einfach "weg mit einem Fingerschnippen der Behörde"... ist also auch nicht.
  11. Die Thematik "damals vom Verband als DP, DR (u.ä.) so explizit befürwortet, später aus der anerkannten DP/DR-Liste gestrichen" kann tatsächlich zum relevanten Thema werden, bzw. kann im Lichte der neuen Bedürfniserhalt-Auslegung a la Ba.-Wü. eine ganz schöne Falle für die entsprechenden ÜK-Waffenbesitzer darstellen. Nicht alles ist da über DP offene Klasse" beigebogen worden. Bei den Dienstrevolvern hat man gegenüber früheren, expliziten Listen (die Bedürfnisgrundlage für den Erwerb waren) Streichungen vorgenommen, bei denen mir keine "offene Liste" als Alternative bekannt ist. Ebenso nachträglich eingeführte "Klauseln" mit Mindest-Einführungszahlen von Waffenmodellen bei Polizei und Militär - es gibt z.B. bei kleineren Militäreinheiten (Spezialeinheiten u.a.) regulär und nachweislich eingeführte Dienstwaffen, aber eben nicht in der nachträglich im Regelwerk eingebrachten Mindestzahl. Auch da ist fraglich, ob das alles über "offene Klassen" aufgefangen wird. Im Lichte neuer/restriktiver Bedürfnisauslegungen bei ÜK-Waffen haben die Verbände somit z.T. ganz schöne "Eier" ins Nest ihrer Mitglieder gelegt... um nicht zu sagen, zieht ihnen bedürfnismäßig teilweise den Teppich unter den Füßen weg. Rein praktisch ist das nur deshalb noch kein großes Problem, weil man m.W. bei regionalen/Landeswettkämpfen nicht so überpingelig auf die Waffenmodelle schaut. Vielleicht ist das die pragmatische Umsetzung eines erkannten Problems.
  12. Naja, man hat ja (nett ausgedrückt) auch nicht gerade viel dafür getan dass der Standort, bzw. dass SIG Sauer eine deutsche Firma, bleibt. Da muss man sich nun nicht wundern.
  13. Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder sie haben keine blütenreine Weste, dann kann - und soll - man ihnen gem. geltendem § 5 WaffG die Zuverlässigkeit aberkennen, mit den entsprechenden waffenrechtlichen Folgen. Oder sie haben eine blütenreine Weste, dann hat der Staat weder Anlass noch Eingriffsgrundlage, um gegen sie vorzugehen. Wer im letzteren Fall etwas anderes will - der hat sich geistig bereits auf den Weg gemacht zum autoritären Staatswesen a la Putin, Kim Jong Un & Co.
  14. Da ist gar nichts zusätzlich "zu schaffen". Par. 5 WaffG enthält genug an Eingriffsgrundlage. Die Behörden müssen nur arbeiten.
  15. Da braucht überhaupt nichts "geändert" werden. Das erforderliche Instrumentarium bezüglich Extremisten ist im WaffG vorhanden.
  16. Eigentlich soll das ja ohnehin so sein. "Anforderungen an Besitz nicht höher als an Erwerb".
  17. Ja, weil sie davon so viel "Ahnung" haben wie von allem anderen.
  18. Wobei es sicherheitlich (d.h. wenn ein LWB etwas mit der Waffe "anstellen" wollte) nicht so relevant ist ob jemand zwei, oder 30, Waffen hat.
  19. Was ist das für ein Behördenpraktikum? Praktischer Teil des Vorbereitungsdienstes mittlerer, oder gehobener, Verwaltungsdienst? Oder im Rahmen eines verwaltungswissenschaftlichen, oder Jura-Studiums?
  20. Elektronisch können dad heute viele Kameras, ja... Kommt eben auf die Montageposition und die Ausrichtung der Kamera an, ob das (sinnvoll) möglich ist.
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