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karlyman

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  1. Ach, OK, wenn das reicht... sollen wir als Bürger dann etwa Rechtsnormen auch nur noch "gefühlt" einhalten, oder wie?
  2. Nun nehmen wir mal an, die AfD würde bundesweit ein fantastisches Ergebnis einfahren, sagen wir mal satte 30%. Wie genau würde das die Grünen aus einer Regierungsbildung zusammen mit Union, SPD etc. ausschließen...?
  3. So, so. Was gibt denn die aktuelle Statistik so zur Zunahme des Missbrauchs von Waffen (Messer nannte sie ja getrennt davon) her? Es muss ja eine deutliche Zunahme gegeben haben, sonst müsste nichts verschärft werden... Folgt da noch eine faktenbasierte Begründung - oder war es das schon...?
  4. Ist sicher eine gaanz gefährliche Ecke da im Saarland.
  5. Darum bitten können sie ja. Gerechtfertigt vor dem Hintergrund des § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG ist ein solcher Auflauf von 4 Leuten nicht. Ich sehe es genau so wie @uwewittenburg.
  6. Die Frage ist ja auch, ob es vor dem Hintergrund des § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG überhaupt eine Verpflichtung gibt, einen "Trupp" in so großer Stärke einlassen zu müssen.
  7. Na ja, aber eigentlich hat es Katja Triebel schon kurz und knapp auf den Punkt gebracht. Es handelt sich da um ein knackiges Statement, nicht eine juristisch ausdifferenzierte Abhandlung.
  8. Wir pfaffen daff.
  9. Ja, und dann kann man mit sonstigen Alltagsgegenständen weitermachen... Regenschirme, feste Schuhe, Schlüssel...
  10. Der Hammer ist ja, dass der "ungewöhnliche Vorschlag" nicht nur verbotene Gegenstände umfasst, sondern auch solche, die ganz normal erworben und besessen werden, aber eben nur unter besonderen Umständen (seit 01.04.2008; Einhandmesser u.a.) geführt werden dürfen. Man könnte daraus auch den Schluss ziehen, dass da jemand "die nächste Stufe" einleiten will. Noch was daraus, Zitat: "Kopelke sprach sich außerdem langfristig für eine Vereinfachung der Regelungen zum Führen von Messern in der Öffentlichkeit aus." Ja, das "Messerrecht" ist in D tatsächlich nicht ganz einfach (immer weiter verschlimmbessert). Aber in welche Richtung diese "Vereinfachung" gehen könnte, kann ich mir lebhaft vorstellen...
  11. Tja; und im Spanischen, Russischen, Arabischen... heißt es sicher wieder anders.
  12. @Mausebaer Ja. Viel bleibt nicht mehr übrig. Anm.: Ich stimme der CDU/CSU durchaus in ein paar Bereichen zu (wo sie m.E. besser als RotGrün liegen); aber in Bezug auf ihren etatistischen, populistischen, sachfremden "law-and-order-Fimmel" sind sie unberechenbar.
  13. Was ich geschrieben hatte, steht nicht in Widerspruch dazu. Warum M. Hagel nach dem ersten Teil vehement zum zweiten Teil "abbiegt", was er mit diesem Vorgehen bezweckt, war noch nicht thematisiert worden.
  14. Es geht hier ja um die Diskrepanz zwischen M. Hagels grundsätzlich richtigen Feststellungen, wo der Kern des Problems liegt - und demgegenüber die völlig falschen, dazu weder passenden noch geeigneten, Maßnahmen-Forderungen.
  15. M. Hagel nimmt im Grunde eine ursprünglich richtige Problemanalyse vor... Biegt dann aber bei den zu treffenden Maßnahmen komplett falsch ab.
  16. Springteufelchen.
  17. Anm.: Es gibt schon Gründe, warum man zwischen "geladen" einerseits, und "befüllt"/"bestückt" andererseits auf sprachliche Präzision achten sollte. Mit Sprache wird auch Politik gemacht, und Politik setzt sich ggf. schnell um in Auflagen/Vorgaben. (Auf welche Seite die Sache mit "geladen" schnell kippt, brauche ich hier wohl nicht erschöpfend zu erläutern).
  18. Ja, eben. Sie müssen befüllt sein, damit aus ihnen die Waffe geladen wird.
  19. Magazine sind befüllt oder bestückt. Waffen sind geladen.
  20. Zur Eindeutigkeit gehört allerdings auch Klarheit. Und daran lässt es unser Waffenrecht mittlerweile, in etlichen Bereichen, wirklich missen.
  21. Das ist der für die Polizei einfache, für den Bürger im Einzelfall ärgerlichere Weg.
  22. Das Problem ist nur, dass in etlichen Bereichen des deutschen Waffenrechts die Vorgaben mittlerweile derart umfangreich, detailliert und verschlungen sind - dass es selbst dem Gutwilligsten schwerfällt, da noch komplett den Durchblick zu haben. Wenn es so detailliert und verklausuliert wird, dass es für die Betroffenen zu einer Wissenschaft ausartet, leidet die Rechtssicherheit auch wieder.
  23. 1) Was ja jetzt mit der waffenrechtlichen Frage nicht unbedingt zu tun hat... 2) Das glaube ich sofort... Wobei man fairerweise sagen muss, dass der Polizeivollzugsbeamte sich nicht perfekt / detailliert in allen Gebieten auskennen kann. Durch Schulungen allerdings kann man in bestimmten Rechtsbereichen sicher etwas verbessern.
  24. Daher: Augen auf vor Türöffnung... Sofern die vor der Tür Stehenden nicht bekannt sind (z.B. weil nicht die ohnehin bekannten Waffenrechts-SB): Kein alleiniger Verlass auf irgendwelche vorgezeigten Dienstausweise. Einlass erst nach telefonischer Rücksprache und Bestätigung bei der Dienststelle.
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