karlyman
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Was heißt "dem Gesetzestext verpflichtet"? Wenn es so ist - siehe die Diskussion - dass der Gesetzestext Raum für Auslegung lässt, dann ist gerichtlich vorrangig nach der Intention des Gesetzgebers auszulegen. Und was der Gesetzgeber mit der hier diskutierten neuen Rechtsnorm wollte, hat er (Gesetzesbegründung + als wichtiger Hinweis die Klarstellung des BMI, aus dem der Gesetzesentwurf stammt) zum Ausdruck gebracht. Da ist nicht viel, wenn überhaupt noch, Spielraum - und da geht es eben nicht um sämtliche F-Waffen.
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Eben.
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Gerichte legen nicht im luftleeren Raum aus. Sondern, wenn Zweifel bestehen, nach Intention des Gesetzgebers. Auf diese geben die amtliche Begründung und das BMI, aus dem im Übrigen der Gesetzestext stammt der dem Kabinett und Dt. BT vorlag, ja (so wie hier wiedergegeben) ganz klare Hinweise. Ich gehe nicht davon aus, dass die Waffenbehörden die x Millionen erlaubnisfreien F- Waffen über Nacht nun als erlaubnispflichtig interpretieren.
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Ich gehe nicht davon aus, dass speziell vor Gericht dies "interessant"/schwierig wird. Gerichte können nur Rechtsnormen auslegen. Durch die Begründung bzw. Klarstellung des BMI ist eine eindeutige Auslegung erfolgt, da bleibt kein Spielraum mehr. Was den zweiten Satz angeht, vollkommen d'accord. Das WaffG ist mittlerweile so unnötig kompliziert und verklausuliert, dass es geradegezogen gehört.
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Ja. Am traditionellen Standort Neuhausen a. Rh. gibt es immer noch eine Waffensparte, nur dass es eben nicht mehr SIG ist, sondern seit 25 Jahren Swiss Arms Neuhausen, und seit 6 Jahren SIG Sauer.
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Einzelheiten zum Suizidversuch wurden ja nicht genannt.
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karlyman antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Und Freiheit stirbt scheibchenweise. -
Danke. Dann fällt das wohl unter "Anleitungen zur Herstellung von ... Munition". Obwohl in weiten Teilen der westlichen Welt entweder mit einschlägiger Lizenz, oder ganz, legal und freigegeben.
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Weißt du da Näheres, bzw. gegen welche Regeln das verstoßen sollte?
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Fast kommt der Begriff "kampfwertgesteigert" in den Sinn, aber das trifft's ja nicht wirklich...
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karlyman antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Manche "aufmerksame Nachbarn" haben eben schlicht keinen (eigenen) Lebensinhalt. -
Nähere / weitere Hinweise als das, was oben steht (und m.W. von der Polizei BW stammt) ist nach wie vor nicht bekannt. Mein Eindruck: Es wäre, wenn ein "normaler" Unfall im Haus oder sonstiger gesundheitlicher Vorfall vorliegen würde, für Fa. Grupp, Herrn Grupp, deren Sprecher etc. sicherlich das Einfachste, das so der Öffentlichkeit zu erklären. Dies könnte mit einem Schlag den ins Kraut schiessenden Spekulationen ein Ende bereiten... Also muss es Gründe geben, warum man es nicht tut... Freilich: man muss (von rechts wegen) auch nichts erklären. Herrn Grupp (unter der Annahme, dass es um ihn persönlich geht) wünsche ich auf jeden Fall gute Besserung.
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Was Verfügbarkeit, Logistik etc. angeht, reicht es - zumal vor dem Hintergrund angestrebter europäischer Streitkräfte-Integration - m.M.n. aus, wenn es ein europäisches Produkt ist. Somit bei Fabrikaten aus D, CZ, A... kein großer Unterschied.
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Ad 1: Der hält bei Schussabgabe mal kurz über die Wand, hinter der er sitzt. Ad 2: So ein Standardgewehr einer Armee wird nicht nur für ein Szenario bestellt. Der Einsatzraum kann sich schnell wandeln.
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Wenn die eigene Truppe von hinter besagter Lehmziegelmauer aus unter Beschuss genommen wird...? Als nächstes könnte dann noch die Vergewisserung kommen, dass beim Gegenüber sicherer Kugelfang vorhanden ist. Ich gebe allerdings zu, wir werden ziemlich OT. Wäre vielleicht an anderer Stelle interessant.
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Von wem "nicht vorgesehen"? Von dem, der in der entsprechenden Gefechtssituation steckt...?
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Welche, nur nebenbei gesagt, in der Lage war/ist, hinter Deckungen des Feindes zu wirken, wie es die aktuelle NATO-Standardpatrone im Einsatz nicht kann (Stichwort z.B. Lehmziegelbau-Strukturen wie in AFG).
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Genauso geht es mir auch. Dieser Howard dämmt hervorragend alles weg, ich belaste mich nicht mit zusätzlichen Stöpseln. Gehör ist auch nach zweieinhalb Jahrzehnten Schießen in Ordnung. Klar, wem's anders geht, der muss andere Methoden anwenden.
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Ja. Aber du argumentierst sachlich bzw. unter Anwendung von Logik - und das im heutigen deutschen Waffenrecht...
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Womit wir dann wieder so einen "netten" Fall von Bedürfnisanforderungen an eine waffenrechtliche Erlaubnis hätten, welche bei Erteilung nicht vorhanden waren und vom Antragsteller/Erlaubnisinhaber nicht berücksichtigt werden konnten.
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Das sehe ich auch so. Da ist jemand in ein "Messer" gelaufen, das so nicht hätte aufgestellt werden müssen... Und dann noch ein Verwaltungsvollzug + Rechtsprechung, die im vorliegenden Fall (Komplettentzug) kein Maß kennen, nur "maximal restriktiv".
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Das ist ja mal ein "interessanter" Ansatz. Nicht kontrollierbar, daher ganze Verbotsregelung nicht zulässig. Man breche das mal auf andere Verbote herunter.
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Teils, teils. U.a. soll, um Mobbing-Fällen (und damit Mobbingopfern, die später zu Tätern werden können) entgegenzuwirken, soll die Anzahl der Schulpsychologen verdoppelt werden.
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Die Waffenrechtsverschärfung in Österreich ist nun wohl, wie ich vorhin auf einer Nachrichtenseite las, aus dem hier genannten Anlass beschlossene Sache. Es soll eine Erhöhung des Mindestalters für Erwerb bestimmter Waffenkategorien (siehe D...) kommen, eine Verschärfung des psychiatrischen Gutachtens, dabei auch verbesserter Austausch zwischen verschiedenen staatlichen Stellen. Daneben soll auch ein Ausbau der Prävention an Schulen mit deutlich mehr Schulpsychologen erfolgen.
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Gähn. Was für eine Textbaustein-Plattitüde.