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karlyman

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  1. Ich will hier im thematisch nicht passenden Bereich keine energiepolitische Grundsatzdiskussion aufmachen. Nur so viel - so dumm finde ich es nicht, dass wir uns allmählich vom Verbrennen fossiler Ressourcen lösen. Das muss nicht überstürzt und indem man die Ökonomie schrottet passieren... Im Grundsatz richtig ist es doch.
  2. Der "Schanker" hätte u.a. bedeutet, dass u.a. kein ziviler HA-Klon a la AR15, AK etc. mehr zulässig gewesen wäre... weil das legislativ glatt durchgegangen wäre. Ob in irgendeiner Form noch ein "Tripper" kommt, müssen wir sehen.
  3. Nein. Was war genau das Gesetzes-Vorhaben aus dem Haus Habeck, ab 01.01.2024? Und was ist daraus geworden...? Auch nachlesbar.
  4. Was hätten wir stattdessen bekommen? Absehbar Rot-Schwarz-Grün (oder Schlimmeres)... Da wäre u.a. am WaffG bzw. dessen Verschärfung "keine Hanbremse mehr dran" gewesen.
  5. Nein, abgenickt wurde da nichts.
  6. Ja, weil das auch so furchtbar viel mit Opa Pieselmeyers Schweizermesserle zu tun hatte... Man muss die Leute schon für extrem dämlich halten.
  7. Schikaneartige Überprüfungen (zu denken wäre etwa ans Baurecht) sind, wenn es wirklich welche sind, auch als solche erkennbar. Und es gibt mind. eine Behördeninstanz drüber. So etwas würde ich als Verein jedenfalls nicht auf sich beruhen lassen. Zum Privatrechtlichen: klar kann man nichts machen, wenn einem das Gelände entzogen wird. Die Konstellation, dass so ein SV-Gelände bzw. die Schießanlage gemietet sind, ist allerdings aurch recht selten.
  8. Spielt das nicht über eine Zeitspanne von etwa 12 bis 15 Jahren (von kurz vor dem Bürgerkrieg bis Jahre danach)?
  9. Na ja. Das ist dann eben so. Du hast dich entschieden, das so zu machen. (Ich für meinen Teil wüsste nicht, aus welchem Grund ich nun von mir aus, freiwillig, auf alles auf WBK verzichten und das abstoßen sollte. Wegen der Bundesregierung sicher nicht).
  10. Du glaubst ernsthaft, damit könnte man bei Behörden (und Verwaltungsrechtsprechung..) eine "Rückkehr zum Schlüssel" bewirken? Nie im Leben. Was damit bewirkt wird, ist dann das "Zünden der nächsten Stufe", a la Zahlenschloss + Biometrie, generell nur noch Doppelschlösser und -systeme, teuer zertifizierte Super-Duper-Biometrie u.ä. Nützt uns nicht. Und müssen wir daher nicht auch noch selbst befördern.
  11. Wie gesagt, absolute Sicherheit gibt es nicht, aktuell wird eben das Zahlenschloss behördlicherseits als die deutlich bessere Möglichkeit gegenüber dem irgendwo verwahrten Schlüssel gesehen. Da aber jetzt (ich wiederhole mich) auch wieder - unsererseits - "ein Fass aufzumachen" und an dieser Lösung herum zu maulen, ist m.E. ziemlich kontraproduktiv. Es ist sozusagen der "Schrei nach mehr Schlägen", sprich, nach wiederum einer neuen/anderen, noch aufwändigeren Variante, nachdem nun gerade viele LWB in Zahlenschloss-Lösungen investiert haben und investieren.
  12. Ach ja, die Rotrotgrünen aus dem Stadtstaats-Gebilde Bremen... Was verstehen die unter "in der Öffentlichkeit"? Alles, wo eine Öffentlichkeit im Sinne von "vielen Menschen" vorhanden ist? Oder alle Flächen außerhalb des eigenen umfriedeten Grundstücks (Führ-Definition)...? Und - "Ausnahmen nur für den Beruf"? Ist diesen "Genies" bewusst, dass sie im letzteren Fall auch jedem Angler, Jäger, Wanderer/Camper, sofern (wie nahezu alle) in der Freizeit unterwegs, die Mitnahme eines Gebrauchsmessers dafür untersagen würden? Denn nach der genannten "Wunschfestlegung" (s.o.) wäre ja auch kein berechtigtes Interesse, allgemein anerkannter Zweck u.ä. (vgl. § 42a WaffG) als Ausnahmetatbestand mehr gegeben... Aber soweit reicht das Denken da vermutlich nicht.
  13. Wie gesagt: Relevant für eine solche Schießstätte nach BImSchG sind die Verhältnisse am nächstgelegenen, schutzwürdigen Schall-Einwirkungsort (Immissionsort). Schutzwürdig sind im Regelfall (zulässige) Wohnstätten, also Wohngebiet, zulässiges Einzel-Wohngebäude, Aussiedlerhof o.ä.
  14. Selbst schuld, wenn man sich von jemandem mit so schlechten Argumenten "vergrämen" lässt. Der Immissionsschutz (anlagenbezogener Lärm, BImSchG/TA Lärm) dürfte hier jedenfalls kein rechtlich relevantes Argument gewesen sein. Wenn die Stadt ersatzweise sonstige/dritte "Methoden" des Ärgerns bzw. Vergrämens angewandt hat, müssten die auf ihre Zulässigkeit überprüfbar sein.
  15. Man muss ja nicht jedes "Fass" aufmachen.
  16. Es sei denn, die CDU und die SPD wären bereit für eine neuerliche GroKo, oder gar "Kenia"-Koalition (wenn's sonst nicht reicht). Wobei ich nicht glaube, dass in dieser die Union der SPD das Innenressort überlassen würde.
  17. Kann man so machen. Oder eben auch anders.
  18. Ist (für NOTschlüssel wohlgemerkt) vielleicht einfacher, und doch funktionaler, als so manch andere Lösung a la "überkreuz beim Kumpel des Kumpels 100 km weg"...
  19. Alles. Gegenfrage: Was genau an einer solchen Vorgehensweise ist denn so schwer nachvollziehbar?
  20. Das war ein ernst gemeinter Beitrag. Lies ihn einfach noch mal.
  21. Ich habe die "Große" davon, also in .308 W. Ist ein ganz nettes Konzept. Etwas unzufrieden bin ich nur mit dem Abzug (daher auch mal die Erkundigung nach passendem AR-Drop-In-Abzug..). Habe sie nicht sehr oft geschossen, aber natürlich deutlich mehr als die genannten 20 Schuss... Mir fiel von der Funktion her nichts Negatives auf. Wie genau kann man sich das vorstellen mit "hat sich selbst zerstört"?
  22. Wie beurteilen die es dann, wenn jemand als Eigner eines E-Schloss-Schranks mit Notschlüssel auch (selbst bewohnender) Hauseigentümer ist... und die (ja seltenst bis nie gebrauchten) Notschlüssel irgendwo dort "verbaut", also eingemauert+zugeputzt oder einbetoniert hat...
  23. Täter(inne)n, die so agieren, ist ein Faeser'sches "Messergesetz" doch piepegal.
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