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karlyman

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  1. Na, der Ausgang eines Krieges hängt tatsächlich an anderen Faktoren, da würde man der einzelnen Infanteriewaffe zu viel Wichtigkeit beimessen... Dennoch sind die Gewehre als Ausrüstung noch immer (Drohnenzeitalter hin oder her) wichtig, eben als Hauptbewaffnung von "boots on the ground".
  2. Ja. Was da ins Blatt "gehämmert" wird, ist kaum Journalismus, eher Propaganda, ist das Verfolgen einer politischen Agenda. Vordergründig kommt der Artikel als "Aufklärung", mit Abliefern von Zahlen und Statistiken zum regionalen Waffenbesitz, daher. In Wahrheit blitzt da zwischen allen Zeilen die Agenda der Redakteurin durch. Mit, in der Tat, bösem Framing mit "Waffennarr", "Waffenhorten" etc.... Was das gesetzlich Zulässige - und auch dessen äußerst geringe Deliktrelevanz - völlig negiert. Warum? Weil der Schreiberin ersichtlich die Gesetzeslage und der Umstand, dass bei uns Private legal Waffen besitzen dürfen, stinkt.
  3. Das meinte ich ja. Der JJS stellt (u.a.) einen Bedürfnisnachweis dar.
  4. karlyman

    BKA Freigabe

    Und mit gewissen Abänderungen wird diese Plattform dann ggf. auch schießsportlich (Anscheinsregularien) erwerb- und verwendbar.
  5. Der Bedürfnisnachweis ist nach dem geltenden Bundesrecht (WaffG) ja erbracht, da ist nichts ergänzendes nachzuweisen. Was in dem Fall, s.o., an (nicht vom Gesetzgeber vorgesehener) Kontingentierung gemacht wird, ist ja schärfer als die bei den Sportschützen... Ich könnte mir vorstellen, dass das Innenministerium Ba.-Wü. mit diesem fragwürdigen Vorgehen darauf hofft, dass ihnen bei einem rechtlichen Vorgehen von Jägern dagegen mal wieder die baden-württembergische Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Seite springt. Dass die das Recht wahrlich nicht LWB-freundlich auslegen, haben sie ja zuletzt mit ihrer Interpretation bezüglich der ÜK-Sportwaffen gezeigt.
  6. Na ja, so schlimm ist es auch nicht. Bin hier geboren, aufgewachsen, und habe mich alles in allem immer ganz wohl gefühlt. Aber es wird Zeit, dass diese Schei..-Periode grünen Regierens jetzt endlich mal vorbei ist. Zumindest werden sie sie nächste Landesregierung wohl nicht mehr anführen.
  7. Die drehen bei uns in BW doch ohnehin in letzter Zeit "hohl". Siehe auch die scharfe, jüngste Auslegung bei der fortgesetzten Bedürfnisprüfung nach § 14 Abs. 5 WaffG (Überkontingent). Wobei ich konkret (bei mir, und im Umfeld) noch nichts von behördlichen Vorstößen zum Thema "Mengenbegrenzung des jagdlichen Bedürfnisses" gehört habe... Wundern würde es mich (hier) allerdings nicht. (Vielleicht hat's meine Tochter schon richtig gemacht, als sie von hier weg dauerhaft nach Bayern gezogen ist... Etwas mehr gesunder Menschenverstand ist da schon noch).
  8. Immerhin gut, dass auch eine SPD-Politikerin sich kritisch dieses Thema annimmt. Bleigeschoss-Verbot für das Schießen in Schießständen, wo keine Projektile und Projektilreste in die Umwelt gelangen können, ist unsinnig und völlig ungerechtfertigt. Gut, dass auch die unsinnige, kürzlich aufgekommene "Ausnahme nur für Traditionsveranstaltungen" hingewiesen wird. Zitat: "Zudem müssen die Ausnahmen explizit auch für die Schießsportarten gelten". Eben - ausgenommen muss sämtlicher Schießsport sein, bei dem die Anlagen die Bleigeschosse gesichert auffangen. Wie es Anlagen in D ohnehin tun (müssen).
  9. Es ging hier allerdings (Zitat TS) um: "...neue Kleinteile, (nicht Ewb. pflichtig) " Was sollte das mit einem Verstoß gegen das WaffG zu tun haben?
  10. Danke. Da habe ich evtl. etwas misinterpretiert: Auf der www-Seite des LV ist im Formular-Bereich (mit Datum 06.12.2023) vermerkt, Zitat: "Bescheinigungen für §14 Abs.5 WaffG darf und kann nur unter Beachtung der Checkliste (Überprüfung durch den SLG-Leiter) vom Verband ausgestellt werden! Wir versuchen die Formulare und Checklisten noch als PDF (ausfüllbar) zu erstellen."
  11. Du meinst, die "veranstalten" einen Stau, um danach die "befreit aufdrehenden" Teilnehmer per Messung "hopsnehmen" zu können...?
  12. Lt. der Homepage des BDMP LV Ba.-Wü. ist aber die Bescheinigung für die "fortgesetzte Bedürfnisprüfung" hinsichtlich ÜK-Waffen (§ 14 Abs. 5 WaffG) noch in Entwicklung, d.h., es wurde den Mitgliedern angekündigt, dass dafür pdf-Vordrucke noch kommen sollen. In welcher Form hat der BDMP LV in deinem Fall bescheinigt?
  13. Das ist richtig, eine Verwaltungsvorschrift hat zunächst mal "nur" Innenwirkung. Da sie jedoch das Ermessen der Behörde im dort geregelten Bereich auf Null reduziert, die Behörde also für ihr Handeln bindet... entsteht durch die verpflichtend immer gleiche Verwaltungsausübung dann auch eine indirekte Bindungswirkung nach außen.
  14. Das sind (entgegen dem populären Begriff) eben keine "Fallen" die zu etwas verlocken oder provozieren - sondern schnöde Messeinrichtungen.
  15. Es ist nicht Aufgabe einer Behörde, dem kontrollierten Bürger Fallen zu stellen. Sonst hat da jemand seine eigene Funktion und Befugnis falsch verstanden.
  16. Wobei die Behörde in so einem Fall auch bedenken müsste, dass das Vorfahren mit 750 Waffen potenzielle Risiken, insbesondere hinsichtlich Verlust, birgt.
  17. Ich bin mir absolut nicht sicher, ob so etwas wie ein zu versteuernder "Eigenmietwert" bei der EinkSt in Deutschland nicht auch mal kommt. Dann aber wohlgemerkt ohne die Vorteile, die Schweizer genießen. In diesem Land ist nichts mehr auszuschließen...
  18. Es ist nicht generell so, teilweise herrscht schon noch ein normaler, konstruktiver, ganz netter Ton. In der Tendenz aber gebe ich dir recht... Ich habe von anderen Jägern und Schützen auch schon Berichte gehört, wo man den Eindruck gewann hier "fischte" man regelrecht nach Verfehlungen... Auch unangemessener Ton, z.T. sachfremd (auf schwäbisch "blödes G'schwätz") nimmt offenbar, vielleicht auch weil zunehmend Hilfs-Kontrolleure beschäftigt werden, zu.
  19. Mit Sachkunde war es bei diesen Kontrolleuren offenbar nicht weit her.
  20. Übel. Am besten hätte er sie überhaupt nicht eingelassen. Stattdessen Vereinbarung eines Kontrplltermins, damit die Sache organisiert werden kann.
  21. @gipflzipfla Kann sein, dass das noch sonstige Vorteile und Gründe hat. Aber ein Hauptgrund ist sicherlich - die Immobilienpreise sind in der CH vergleichsweise einfach deutlich höher als in D. Also... noch höher.
  22. Die Einkommen (auch netto...) sind höher. Die Lebenshaltungskosten sind im Schnitt ebenfalls höher. Der Punkt dürfte somit ein ziemliches Nullsummenspiel sein. Und erklärt die Attraktivität des Grenzpendelns (Deutsche zur Arbeit in die Schweiz, Schweizer zum Einkaufen nach D). Immobilienerwerb ist in der CH noch deutlich teurer und somit schwieriger als in D. Unsere schweizer Mitforisten können z.T. ein "Liedlein" davon singen... Verschuldung bis in die Folgegeneration. Insgesamt ist die Eidgenossenschaft ein schönes und mir sehr sympathisches Land. Ich bin gern da (war in den letzten Jahren jedes Jahr mal urlaubsmäßig dort, meist französische Schweiz). "Auswandern" in die CH, das muss bzw. plane ich - Stand jetzt - nicht.
  23. Mit Sprachen bzw. Dialekten hast du dich noch nicht so sonderlich befasst, oder...?
  24. Die Häufigkeit des Besuchs hängt von der Art der Heizungsanlage (Kleinfeuerungsanlage) ab.
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