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karlyman

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  1. Mit der Frage hat man den Finger durchaus in die richtige Wunde gelegt. Frau Weidel hat am Anfang den "völkischen Flügel" der Partei kritisiert, dann aber offensichtlich die "Wende" vollzogen und scheint nun prima mit besagtem Flügel und dessen oberstem Repräsentanten klarzukommen... Keine Ahnung, was sie dazu bewegt hat. Könnten taktische bzw. Karriere-Überlegungen sein.
  2. Was sollte sich nach neuer (kommender) Gesetzeslage denn bezüglich Messer/Tools ändern, wenn du - ich nehme mal an mit dem Auto - von zuhause auf den Schießstand fährst...? (P.S.: Die Mitnahme eines Messers/Tools hat mit "Bedürfnis" im Sinn erlaubnispflichtiger Waffen nichts zu tun. Die Sportausübung kann ggf. höchstens ein "berechtigter Zweck" für bestimmte Klingen sein... aber das war bereits Thema seit 01.04.2008 ).
  3. In Berlin glaube ich da sofort, und ohne weiteres dran.
  4. M.E. ist das hauptsächlich: Unabgestimmtes, unprofessionelles, konfuses Agieren der Verwaltung.
  5. Skurril finde ich in dem Zusammenhang, dass offenbar aktuell - siehe u.a. Äußerungen in Leserforen wie WELTonline - noch immer viele Taschenmesserbesitzer glauben, es gehe um Klingenlängen. Dieser Teil der Diskussion ist längst durch, es geht in bestimmten Bereichen um praktisch komplette Führverbote von allem, was irgendwie schneidet. Manchem sonst nicht mit der Materie befassten Bürger wird das in den kommenden Monaten und Jahren noch ziemlich "dämmern", bzw. als schlagartige Erleuchtung kommen.
  6. Genau das ist der Punkt. Ich würde ebenfalls durch technische, bauliche Maßnahmen verhindern, dass er sich unbefugt Zuteitt zu meiner Wohnung verschafft, bevor ich solche komischen Sperr-Gimmicks am eigenen Waffenschrank einrichten würde.
  7. Wobei in Bahn und Bus die Frage im Raum steht, ob "lediglich" ein zugriffsbereites Führen gemeint ist, oder auch das nicht zugriffsbereite, ggf. (etwa nach Kauf, im Reisegepäck, etc.) verpackte Transportieren.
  8. Eine Auslegung, die klar nicht dem Gesetz entspricht. Entweder eine Klinge ist feststellbar, oder eben nicht. Bei einem Slipjoint verriegelt nichts, das ist schon rein technisch Fakt. Aber sicherlich finden sich auch Richter, die eine Auslegung treffen, wonach es abends hell und morgens dunkel wird.
  9. "... und die Erde war wüst und leer..." Ja. Führt uns aber auch nicht weiter.
  10. Wenn geschriebenes Recht ALLES an Auslegung in Richtung maximaler Restriktion ermöglichen würde... dann wäre die Konsequenz, in den Restriktionsbereichen nur noch ohne festes Schuhwerk, Regenschirm u.ä. unterwegs zu sein. Denn diese Alltagsgegenstände könnten ja ihrem Träger als "gefährliche Gegenstände" ausgelegt werden.
  11. Rätseln kann man auch über das sog. "Mitführverbot" aus Allgemeinverfügungen der Bundespolizei für bestimmte Bahnhöfe. "Mitführen"? Legt man das eng aus, so dürfte nicht mal mehr, tief im Urlaubskoffer verpackt, auf der Bahn-Urlaubsreise (die geht immer über Bahnhöfe) ein kleines Taschenmesser oder Tool dabei sein...
  12. Auf den Bundesrat / die Länder würde ich hier auch keine Hoffnung setzen.
  13. Es waren auch Ja-Stimmen bei der FDP von Leuten dabei, die m.W. (was den LWB-/Feuerwaffenbereich angeht) in der Vergangenheit gute Positionen für uns vertraten, somit keine "Waffenfeinde". Vermutlich erschien ihnen das Messer-Führ-Thema nicht so essentiell (bzw. haben sie Wirkungen dieser WaffG-Reform nicht so eingestuft...), dass sie sich hier zu einem Nein durchgerungen hätten. Auch der Plan von Faeser&Co., das Asyl- mit dem "Sicherheits"-Paket in einer Einheit zu fassen, somit abstimmungsmäßig zu verknüpfen, ist wohl leider aufgegangen.
  14. Mal sehen, wann die zweite Abstimmung (Ampel-Gesetzespaket) mit namentlichem Ergebnis online ist.
  15. Gerade ins heutige ZDF-"Politbarometer" geschaut... Die FDP ist da mit 3% wiedergegeben.
  16. Ich bin ja kein pessimistischer Mensch. Aber deinen Optimismus - siehe oben - hätte ich gern...
  17. @heinzaushh Die besagte "Erwerbsgrenze" hat ein VG (also untere Ebene) in Mittelhessen ausgesprochen... Was es ansonsten höherrangig gibt, ist eine Entscheidung des OVG Lüneburg, in der prinzipiell einem unbegrenzten "Horten" (i.S. einer regelrechten Waffensammlung) eine Absage erteilt, aber keine harsche Grenze gesetzt wurde. Das, was das OVG entschieden hat, hatten m.E. die allermeitsen Jäger schon immer in Form von (wenn man so will) Bauch- bzw. Fingerspitzengefühl... Das VG versucht hingegen, mit seiner harschen Erwerbsgrenzen-Setzung Waffenrecht zu schreiben.
  18. "Zurücknahme" und "Entschärfung" sind in dem Bereich leider absolute Ausnahmefälle. Wer in der Poltik so etwas anfasst, bekommt sofort den politischen Shitstrom einer links-grün-gutmenschlichen Mischpoche zu spüren, die ihm vorverwerfen, im Fall der Liberalisierung mit Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu spielen... OK, klappen könnte es vielleicht, wenn sehr viele Lieschen Müllers und Opa Jokischs mit ihren Nagelknipsern bzw. Mini-Taschenmessern schikanösen Durchsuchungen und Sanktionen unterworfen werden; das könnte einiges an "Normalo"-Verärgerung hervorrufen, die in die Politik dringt.
  19. Das waffenrechtliche Bedürfnis ist der gelöste JS. Alles andere sind... Interpretationen.
  20. Ich finde solche Grübeleien ziemlich müßig.
  21. Sie sollte es jetzt beenden. Wobei ich damit wirklich JETZT meine.
  22. Sehr gute Frage. Habe ich hier auch schon wiederholt gestellt, und die Antworten waren... bestenfalls ausweichend.
  23. Richtig. Aber sieh dir schon die bestehenden Regelungen für den Feuerwaffenbereich an. Mit allen zeitlich gestuften Regeln, Übergangsvorschriften, Hin- und Her-Verweisen... Ich sage nur, Stichworte Aufbewahrung "große" Magazine (s. recht aktuelles Urteil / Diskussion), Altdeko-Regelungen, ständig "dynamische" Rechtsprechung zu Aufbewahrung und Bedürfnis, und, und, und. Feinverästelungen ohne Ende... Auch der normal Sachkundige kann sich da ohne (und z.T. auch mit) Rechtsbeistand nie wirklich sicher sein, alles richtig zu machen. Mich beschleicht mehr und mehr das Gefühl, die Rechtsunsicherheit ist bewusst so angelegt.
  24. Allein das schafft schon in sich einen Riesenhaufen Unsicherheit. "Gefährliche Gegenstände" ist ein randloses, abgrenzungsloses Etwas... Das kann alles Mögliche und Unmögliche sein.
  25. Vermutlich... soll das niemand.
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