karlyman
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Im Grund sind diese genannten "Bedürfnisgründe" ein völlig schräger, sachfremder Ansatz. Hauptgrund für die SRS war stets vorrangig der Selbstschutz. Alle anderen hier genannten Gründe von Sport, Theateraufführungen etc. sind bestenfalls Beiwerk, Rand-Verwendungen, und das sollte eigentlich jedem klar Denkenden bewusst sein. Vermutlich ist das den Urhebern des o.g. Machwerks auch bewusst, aber sie wollen die Dinger (egal wie lange schon legal von Bürgern erworben und besessen) einfach los werden. Ich bin kein großer Anhänger der Trump-Administration, aber wenn ich mir die ganze Entwicklung hierzulande in Bezug auf Freiheiten anschaue... denke ich, dass Vice President Vance in seiner Münchner Rede nicht so falsch lag.
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Kampftraining für Zivilisten: Wie gefährlich ist der Waffentourismus? | STRG_F
karlyman antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Vom Aspekt der Gefahrenabwehr her ist das Thema ja auch tatsächlich nicht zu unterschätzen. Wenn es Mittel und Wege gibt, Extreminskis und Kriminelle da fernzuhalten, wäre ich der Letzte, der etwas dagegen hätte. -
Kampftraining für Zivilisten: Wie gefährlich ist der Waffentourismus? | STRG_F
karlyman antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Und keiner, der normal im Kopf ist, wünscht sich, da drinzustecken. -
Kampftraining für Zivilisten: Wie gefährlich ist der Waffentourismus? | STRG_F
karlyman antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Das ist auch so ein Punkt. Im Rahmen der Ausbildung bei der Bw, bzw. von Übungen als Reservist der Bw, kann auch jeder Deutsche (natürlich auch der, der privat und völlig legal Sportschütze/LWB ist), solches Wissen und solche Fähigkeiten erlangen. Wissen ist einfach in der Person nicht teilbar bzw. "abschaltbar". -
Kampftraining für Zivilisten: Wie gefährlich ist der Waffentourismus? | STRG_F
karlyman antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Im Video wurde ja der Kern des (auch rechtlichen) Problems bei diesen außerhalb von D stattfindenden Trainings/Lehrgängen angesprochen: Kann ein (dortiger) Erwerb von Wissen, ein lehrgangsmäßiges Training von Fähigkeiten, verboten sein? -
Die machen eben das Beste aus dem, was sie dort waffenrechtlich dürfen. Da sehe ich wirklich nichts zum "Schämen" dran. Vermutlich würden sich die Schützen mit realen Waffen wettkampfmäßig ordentlich schlagen.
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Zum Unfall mit dem gesprengten Jakele J1 - gab es da, wenn nun aufgeklärt, eine Info hier in W.O.? Der entsprechende Thread endet bislang am 29.11.2024, und da lese ich noch keine Aufklärung heraus.
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Aber das Ding ist, folgt man dem Hamburger Entwurf, schon seltsam gestrickt. Es wird eine pauschale Erlaubnis (Erwerb, Besitz) via KWS vorgesehen. Konkrete Erfassung einzelner Schreckschuss-Püster soll (wenn man dem Entwurf bzw. der Begründung folgt) ja nicht erfolgen (wohl schon aufgrund des riesigen Aufwandes, der mit einem Schlag die Waffenbehörden blockieren würde). Was dann als tatsächlicher Bestand bei KWS-Inhabern (bloßes Erlaubnispapier) vorhanden ist, ob ein solcher vorhanden ist... Tja. Klar, die können natürlich bei den "bürokratischen Grausamkeiten" (auch gegenüber der eigenen Ordnungsverwaltung...) die Schraube künftig fast beliebig anziehen.
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Wenn die nicht entsprechend anpassen, sondern mit einer Neuregelung für die SRS Erlaubnispflicht mit allen Konsequenzen herstellen, werden die Hürden auch für den Fortbesitz riesig hoch gelegt... Dann ist die Konsequenz angesichts des millionenhaften unregistrierten Bestandes an SRS schon jetzt absehbar.
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Der Erbe möchte die Waffen mit einer Transporterlaubnis Transportieren
karlyman antwortete auf kurzwaffen's Thema in Waffenrecht
So, wie bei uns ausgestaltet, sind die rechtlichen Anforderungen für viele Erben einfach sehr viel "Gedöns" und somit in der Tat eine Belastung. -
Der Erbe möchte die Waffen mit einer Transporterlaubnis Transportieren
karlyman antwortete auf kurzwaffen's Thema in Waffenrecht
Wobei Letzteres in vielen Fällen einfach unserem Waffenrecht geschuldet ist. -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
karlyman antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Ziemlich genau beschrieben unter Zu § 36 WaffG, dort Ziffer 36.2.15. -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
karlyman antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Nehmen wir das Beispiel "Essengehen auf der Fahrt zu/von..." - nimmst du sie ins Gasthaus mit...? Dass die Waffe, wenn vorübergehend bei solchen Gelegenheiten im abgeschlossenen Auto, dort verschlossen (Transportanforderungen) sowie Blicken entzogen sein muss, versteht sich von selbst. -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
karlyman antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Genau das. Ein erlaubnispflichtiges Teil zu stehlen, damit auch im illegalen Waffenbesitz zu sein... ist schon eine andere Größenordnung von möglichen Folgen für den Täter her. -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
karlyman antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
So war es gemeint. Und das düfte in der Überlegung der Täter durchaus eine Rolle spielen...