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karlyman

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  1. Na gut, für die, die intellektuell nicht in der Lage sind zu erfassen, was in D eine behördlich genehmigte, planmäßig angelegte Waffensammlung ist...
  2. Das ist kein "Glaube", das ist Überlegung und Abwägung.
  3. Sagen wir mal so - man hat sie schon so oft politisch totgesagt...
  4. P. S.: Auch die "breiter aufgestellte" ARD steht da keinen Deut nach.
  5. Das ZDF war ja bei seiner Gründung verschrien als "Adenauer'sches Staatsfernsehen", bzw. "Adenauerfernsehen". Was natüüürlich völlig daneben war...
  6. Es gibt aber auch einen gegenteiligen Faktor. Die FDP ist lt. Demoskopie derzeit in der Zustimmung so schwach, dass sie es sich überhaupt nicht leisten kann, freiheitlich ausgerichtetes Wählerpotenzial wie die LWB noch zu vergraulen. Da machen ein oder zwei Prozent bundesweit ggf. den entscheidenden Unterschied beim parlamentarischen Drinnen oder Draußen. Und genau das müssen wir der Partei auch freundlich, aber bestimmt mitteilen.
  7. Du musst das anders sehen... Der übelriechende Haufen ist bis heute nicht Gesetz.
  8. Wobei "Politiker auf Kommunalebene" (eigentlich kommen mir da hauptsächlich Gemeinderäte und Kreisräte in den Sinn) noch die sind, die am ehesten geerdet sind, und im Regelfall üblichen Berufen nachgehen. Im Bereich Berufspolitiker (Bund, Land...) sieht es da nochmal anders aus.
  9. Ja, nur muss ein solcher staatlicher Eingriff eben auch erforderlich und geeignet (dazu noch angemessen) sein zur Abwehr der entsprechenden Gefahren. Alles andere wäre Willkür. Und ein Verbot von HA-Langwaffen lässt sich ja bereits beim ersten Punkt, der Erfordernis, nicht begründen. Die Deliktrelevanz liegt in D bei praktisch Null.
  10. Ich frage mich in der Tat auch, an was es denen denn im geltenden § 5 Abs. 2 WaffG eigentlich fehlt... Da ist doch genug an Eingriffsgrundlagen vorhanden. Oder wollen sie das noch um den Punkt "Erzählen politisch extremer Witze" u.ä. erweitern...?
  11. WaffG § 5 Abs. 2, Nrn. 2 und 3. Betreffend die genannte Partei dann aktuell wohl die Nr. 3 Auf dem rechtlichen "Schlachtfeld" wird das ausgetragen... D.h. die Behörde wird versuchen zu belegen, dass in dem Fall in der Parteizugehörigkeit und -tätigkeit des LWB ausreichend Gründe für den Wegfall der Zuverlässigkeit vorliegen. Ob es "schlau" ist, Dinge aus einem laufenden Verfahren via soziale Netzwerke in die Öffentlichkeit zu stellen... muss der Betreffende selbst wissen. "(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, 2. die Mitglied a) in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder b) in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat,waren, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind, 3. Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren a) Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, b) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder c) eine solche Vereinigung unterstützt haben ..."
  12. Wohl wahr. Es droht (wie in anderem Thread gesagt) die Gefahr, dass sich mit Schwarz-Rot-Grün dann eingefleischte Etatisten + Sozis + grünen Verbotsprdigern ins politische Bett legen. Dann "prost Mahlzeit", oder eher "gute Nacht" für Freiheit & Co.. Aber Hauptsache, ohne Nachdenken stereotyp auf die FDP eindreschen.
  13. Ich habe schon außenpolitische Ausführungen und Beurteilungen von Omid Nouripour gehört, die fand ich einigermaßen schlüssig. Auch wenn ich nicht mit allem einverstanden bin, aber das ist ein Feld, auf dem er m.E. durchaus Gespür hat. Er sollte sollte aber bei seinem "Leisten" bzw. dem Metier bleiben... und das Nachbeten platter grüner Verbotsthesen lassen.
  14. Nur am Rande, wg. der politischen Relevanz: Der IM in Ba.-Wü. ist in der Tat CDU, und zwar unter einer grün geführten Landesregierung unter MP Kretschmann, und regelrecht "von Kretschmanns Gnaden". Er garantiert dem MP / den Grünen, einen einigermaßen "ruhigen" Koalitionspartner CDU, und erhält im Gegenzug von Kretschmann eine politische Garantie seines Ministerpostens (auch trotz Widrigkeiten und kritischer werdender eigener CDU-Landtags-Fraktion). Und genau dem entsprechend agiert er (u.a. beim Vollzug Waffenrecht) auch...
  15. Ich denke, @Schwarzwälder spielte damit u.a. auf Komplett-Entgleisungen im Landes-Gesetzesvollzug a la "12/18 Trainingsnachweis für jede ÜK-Waffe", wie offenbar von einigen Behörden (s. Ba.-Wü.) gefordert, an.
  16. Bei den Grünen ist das mit dem legalen privaten Waffenbesitz, "halbautomatischen Waffen" (wissen die, dass jede KK-Spopi drunterfällt?) etc... so eine Art dumpfer Grundton. Denen sind Freiheit und Eigentum überprüfter und gesetzestreuer Bürger so etwas von piepegal. Dass wir mit und in dieser politischen Ecke nichts mehr zu gewinnen haben - ist hoffentlich jedem LWB mit einigermaßen Hirn klar.
  17. Zitat: "Diese zusätzlichen Überprüfungen bezüglich des sportlichen Einsatzes der ÜberKontingentswaffen stellen ohne jeden Sicherheitsgewinn eine völlig überflüssige und extreme zusätzliche Belastung der Waffenbehörden, der Verbände und der Vereine dar." Genau das. Weil damit ein Riesenwirbel veranstaltet wird, den die unteren Behörden und die Sportverbände auszubaden haben, und der gezielt auf eine große Zahl der Besitzer von ÜK-Waffen vergrämend wirkt.
  18. Das BDMP Schießbuch sieht ja eine Menge an Eintragungen vor. Waffe, Kaliber... alles da bei dem, der es führt. Auch die Wettkampf-Ergebnislisten lassen sich ja mühelos beibringen. Aber ich habe keine Landesmeisterschaft (BDMP) erlebt, auf der Waffe + Seriennummer notiert bzw. bescheinigt wurden. Als Schütze gebe ich selbst an, dass ich wann welche Disziplin mit welcher meiner Waffen geschossen habe. Wer jedoch behördenseitig jetzt, d.h. rückwirkend bezogen auf Wettkämpfe der Vergangenheit, darauf herumreitet, dass entsprechende Einzelbelege beigebracht werden müssen - hat m.E. das klare Ziel, dass die Schützen die Anforderungen eben nicht beibringen. Nochmal: Im allgemeinen Empfängerhorizont der Schießsportler, sowie von Behördenseite, war vor und seit vielen Jahren schlicht und ergreifend die Anforderung, dass dieser "an Wettkämpfen teilgenommen haben" musste. Kein Einzelwaffenbezug, kein Einzelnachweis via Waffen-Id.-Nr. - das sind Interpretationen und Ausgestaltungen, die wir in jüngster Zeit bekommen haben. Teils via Verwaltungsgerichten (die, wie gesagt, ersichtlich nicht "im luftleeren Raum" urteilen), teils von landes-ministerieller bzw. Behördenseite. Man kann das nun alles, selbst in der heftigsten Anwendungsform, okay oder gar ganz toll, und "selbstverständlich" finden... Für mich ist die Zielrichtung hier komplett klar; Abschmelzen der Bestände via mehrfach verschärften landesrechtlichen WaffG-Vollzug.
  19. Das ist so etwas von klar. Die fahren, indem sie im Nachhinein für den Weiterbesitz Bedürfnisanforderungen anwenden, die vorher so (und en detail) nicht bestanden, einen glasklaren "Abschmelzungskurs".
  20. Nicht vergessen: Diese Urteile ergehen alle nicht im politisch "luftleeren Raum".
  21. Der "Witz" ist vor allem (bei der Prüfung auf Weitergeltung des Bedürnisses von ÜK-Waffen, die ja eine rückwirkende Prüfung ist): Hier werden nun ggf. im Einzelnen Anforderungen gestellt (welche Unterschriften, Waffen-Nrn. bei Wettkämpfen notiert...), die so im Detail vorher nicht bekannt waren, und die auch nicht mehr "nachholbar" sind... Was für ein Irrwitz... Es sei denn, die Behörden (insbes. NRW u. BW, wo "die schräge Musik spielt") lassen es mind. bezogen auf 2022+23 pragmatisch angehen.
  22. karlyman

    IPSC Revolver

    Generell wurden hier die .45 ACP Revolver, ich denke da besonders an das S&W Mod. 625, noch nicht erwähnt. Das sind ja naturgemäß die "Väter der Clip-Revolver".
  23. Ach was. Verfolgst du das Thema denn wirklich? Es geht bei den ÜK-Waffen um anderes.
  24. Was und wie viel/ intensiv wäre denn "regelmäßig" und "genug"? Wie weit wird die entsprechende "Schraube" gedreht...? Genau das ist der Punkt.
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