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karlyman

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  1. Stimmt. Aber es ist eine Binsenweisheit, dass es politisch letztlich nicht um wirkliche "Sicherheit" geht. Die Hoffnung (bzw. das Konzept) der Gegner privat besessener Waffen und Munition ist es schlicht, dass weder eine Cheopspyramide noch ein Fort Knox von den privaten Waffenbesitzern bezahlbar wären...
  2. "Transportabel" und "leicht zu knacken" ist mit gewissem Aufwand alles. Wir reden hier aber nicht von hochbrisantem Sprengstoff oder von Plutonium. Wir reden von schlichter, für Zivilisten zulässiger Munition. Und es geht darum, eine einfache Wegnahme zu verhindern. Die Alternative zu "transportabel" und "knackbar" wären (so man jeder öffentlich gemachten Hysterie beliebig nachgeben wollte) die Modelle Cheopspyramide bzw. Fort Knox...
  3. Die Verhältnisse in A und der CH sind aber gesellschaftlich kaum verschieden von denen in D. Das ist Fakt. Und die genannten Nachbarländer zeigen, dass es in Bezug auf die Sicherheit der Bürger sehr gut mit einem modifizierten, oder gar ohne, waffenrechtliches Bedürfnisprinzip funktioniert. Diesen (themenbezogenen) Spiegel soll sich D also ruhig vorhalten lassen. Mehr Freiheit ist möglich.
  4. Sagen wir es so - als bandenmäßig ausgeraubtem, jedoch ohne Gegenwehr niedergemachten Senior wäre ihm das kollektive medienmäßig transportierte Bedauern der Nation sicher gewesen...
  5. Fein. Verbieten wir doch schlicht alles, was entwendet werden und dann zu Straftaten benutzt werden kann.
  6. Dieser Thread ufert gründlich aus... Von den essentiellen Fragen des Themas weg, hin zum Streit über "wer hat wann, was, wie behauptet". Seitenlang.
  7. Nur aus Interesse: Gibst du hier die Verwaltungsgerichtssprechung (und die dort zugrunde liegenden Annahmen) wieder - oder ist das tatsächlich deine Beurteilung?
  8. Ja, OK, die Patronen-Hinterlader (z.T. ja auch im Bürgerkrieg noch eingesetzt). Die Patronenwaffen wollte man wohl im neueren Waffenrecht unbedingt "draussenhalten"... Schönes Exemplar (s. Bild) übrigens!
  9. Hat sich bezüglich historischer Perkussions-Hinterlader (Papier-Patronen-Sharps u.ä.; Modelle aus den 1850er/1860er Jahren) denn schon mal irgendwo ein waffenrechtliches Problem ergeben? Die Dinger werden doch unzweifelhaft gleich Perkussions-Vorderladern vor 1871 eingestuft.
  10. Im hier diskutierten Fall hat man doch technische Abgrenzungskritierien verwendet - und diese dann mit einem Stichtag kombiniert. Das muss nun nicht der Weisheit letzter Schluss ein... Aber ehrlich, da fallen mir im Waffenrecht deutlich größere Absurditäten ein.
  11. Es war von unseren Verbänden zugestanden worden.... die sich davon einerseits ein "staatstragendes" Entgegenkommen, andererseits wohl auch ein wenig "Exklusivität" bzw. Daseinsberechtigung für sich erhofft hatten.
  12. "Fortbestehen" ist aber eine andere Baustelle, und heißt - generelle Prüfung des schießsportlichen Bedürfnisses (= aktiven Sportschützendaseins). Mit Einzelbedürfnisprüfung bezogen auf die Waffe (vgl. Nachfrage von wingmaster1) hat das nichts zu tun.
  13. (Mal abgesehen von der Grundsatzdiskussion um Freiheiten, deliktische Relevanz etc., die hier zu führen sich aber nicht lohnt): War im Braunschweiger Urteil nicht bereits von 15 jagdlich besessenen Langwaffen die Rede, ab denen man sozusagen "erwerbsauffällig" werde....? Ehrlich, 15 jagdliche Langwaffen sind nun wahrlich nicht so außergewöhnlich viel.
  14. Aber selbstverständlich nur begründet. Im wesentlichen dann, wenn sich herausstellt, dass entscheidungserhebliche Tatsachen bei Erteilung der Erlaubnis tatsächlich nicht vorlagen. Mit "al gusto" (Sachbearbeiter hat nun veränderte Ansichten) ist es juristisch nicht getan.
  15. Ich weiß nicht, ob es nur mir (im Besitz sowohl von WBK Gelb wie auch JS) so geht. Aber ich empfinde dieses, hier eher beiläufig mitgeteilte Braunschweiger VG-Urteil (wenn es denn Schule machen sollte) als deutlich schärferen Einschnitt bei der Bedürfnis-Auslegung, als die untersagte "142ste" auf WBK Gelb...
  16. Ich denke mal (so wie ich langjährig meine Waffenbehörde bzw. Sachbearbeiter einschätze), dass es bei unserer Behörde genau so laufen würde.
  17. Vom Thema sind wir jetzt aber meilenweit weg.
  18. Ich gestehe es ein (auch wenn es mich wg. grundsätzlich liberaler Ansichten fast innerlich zerreisst...): In diesem extremen Fall (nicht wg. der bloßen Anzahl, sondern auch der wohl x-fach in Typ/Kaliber identisch vorhandenen Waffen), und mit der traurigen Vorgabe, oben genannte Prämissen umsetzen zu müssen - da wäre ich wohl selbst zu einem solchen Ergebnis gekommen. Flapsig formuliert: Dieser Mensch hat es einfach etwas zu "dicke" betrieben.
  19. "Richterrecht" wäre es dann, wenn das Verwaltungsgericht nicht wie im vorliegenden Fall einfach zum Schluss kommt, dass die Anzahl von 142 Büchsen auf WBK Gelb als "Horten" beurteilt wird; sondern (greift man das Beispiel aus Beitrag Nr. 73 auf) wenn von der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Richtung der Behörden konkrete "VwV-ähnliche" Regularien benannt und angeregt werden.
  20. Stimmt. Ist aber eine gänzlich andere "Baustelle" und hier nicht Thema.
  21. Wenn die Schaffung solcher quasi-legislativen Kriterien vom Richtertisch aus Schule macht, und zulässig sein sollte - dann wird (mit ausreichender Phantasie der Rechtsprechenden....) bald beliebig weiter "herunterreguliert". Soviel ist klar. Dass an den Verwaltungsgerichten genügend Juristen sitzen, denen persönlich die waffenrechtlichen Normierungen in D noch deutlich zu "lax" sind, und die daher lieber heute als morgen selber restriktives "Recht schaffen" möchten - davon bin ich (leider) überzeugt.
  22. Eigentlich war das ersichtlich eine rhetorische Frage... Denn dass die genannte Größe eine absolute "Mondzahl" ist (die im übrigen weit entfernt von jeder Pseudo-"Waffensammelei" ist), ist klar.
  23. Ist das dem dortigen Verwaltungsrichter in der Badewanne eingefallen? Oder auf dem WC?
  24. @ lopo: Tsts, immer diese Vorurteile...
  25. Die Frage war nicht wörtlich (im Sinn von: bittebitte, nennt mir eine Zahl) gemeint. Ergibt sich auch im Zusammenhang mit meinem zweiten Satz.
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