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karlyman

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  1. Dito, d.h., kann ich für meinen Kreis auch bestätigen. Was sich manchmal etwas hinzieht ist - wie oben schon erwähnt - der "Vorlauf" beim Verband (aber dort liegt nach neuem Recht eben auch der Schwerpunkt der Prüfung). Gruß, karlyman
  2. Das Führungszeugnis ist nicht nach einer Anzeige belastet, sondern erst nach rechtskräftiger Verurteilung. Gruß, karlyman
  3. Das Problem an der Sache ist, wenn viele wegen Auslegungs-Unsicherheiten schon mal vorsorglich ihren persönlichen Sicherheitsstandard erhöhen, dann wird er früher oder später "schwarz auf weiss" Standard (für alle). Gruß, karlyman
  4. ...gefährdet die öffentliche Sicherheit -zigmal mehr als der Schütze, der sein Gewehrfutteral oder sein Kurzwaffenköfferchen ohne tausend Zusatzsicherungen im Auto durch die Gegend fährt. Mich würde wirklich mal die Begründung interessieren, inwiefern die innere Sicherheit steigen soll, wenn zum Transport von Jagd-/Sportwaffen die -xte Zusatzsicherung anzubringen ist. Selbst in Ländern mit relativ liberalem Waffenscheinrecht - also sofortiger Schuss- und Zufgriffsbereitschaft durch die Inhaber - herrschen ausgehend davon keineswegs Mord und Totschlag. Gruß, karlyman
  5. Ich möchte auch gesetzeskonform agieren. Gerade deshalb wäre es mehr als angebracht, wenn unsere Lobby VOR dem Erlass unsinniger Regularien (hier: bezügl. Transport) dagegen angeht und Stellung bezieht. Gruß, karlyman
  6. Wie funktioniert denn ein SCHNELLER Zugriff auf den Inhalt des Stauraums eines Kombis (ich unterstelle den Normalfall mit Gepäckabtrennung und ggf. Stauraumabdeckung) ? Gruß, karlyman
  7. Ich fange doch nicht an und zerlege für einen Transport zum Schützenhaus meine Waffe. Nicht in sieben kalten Wintern... Meiner Ansicht nach wird der Ausschluss der Zugriffsbereitschaft hier völlig überinterpretiert. Es soll mir mal ein Polizeibeamter oder Richter die Zugriffsbereitschaft der Waffe belegten, wenn diese nicht griffbereit im Wortsinne ist (sprich Unterbringung im Kofferraum und nicht Beifahrersitz) und dazu in einem Futteral oder einer Hülle steckt. Gruß, karlyman
  8. Das mit dem "Wanderer" zum Schützenhaus ist eine interessante Frage. Grundsätzlich kann nämlich niemand verboten werden, per pedes zur Ausübung des Schießsports zu gelangen. In so einem Fall wären dann wohl Schlößchen am Waffenkoffer gerechtfertigt, um den "schnellen Zugriff" (den ein Pkw-Nutzer mit Waffe im Kofferraum eben nicht hat) gesetzeskonform auszuschließen. Gruß, karlyman
  9. Wenigstens nicht, wenn man nur eine Geige drin hat....
  10. Schwarzwälder hat mit seinem Ansatz recht. Ist auch meine Rede - das was wir heute in vorauseilendem Gehorsam zu 120% "über-richtig" machen wollen, wird morgen zur Norm (100%) für alle, und so geht's dann immer weiter, und weiter, und weiter. Irgendwann gießen wir tatsächlich unsere Waffen vor dem Transport in Beton ein und hacken sie nachher wieder heraus... Bei mir kommt an die Kurzwaffen im Kombi-Kofferraum (abgetrennt vom Fahrgastraum mit Gepäcknetz) kein Schloß. Die KW sind in ihren Kunststoffköfferchen, die stecken wiederum im Rangebag, und das steht im Kofferraum, an den man ohne Gurtöffnen, auf den Rücksitz klettern und schließlich die Rücksitzbank umlegen nicht rankommt ! Da ist's NICHTS mit schnellem Zugriff. Und das gilt meines Erachtens auch für das Gewehrfutteral, das VERschlossen quer im Kofferraum liegt. Da brauchst du auch im Kombi oder Van eine kleine Ewigkeit, um ranzukommen und das Ding in Anschlag zu bringen. Allein den Ansatz, im Kombi-Kofferraum müssten Waffen ABGEschlossen transportiert werden, halte ich im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen (kein schneller/einfacher Zugriff) für überzogen und daher Murks. Wir sollten ein bißchen auf dem Boden bleiben und versuchen, diese Haltung auch Behörden und Gesetzgeber klarzumachen. Gruß, karlyman
  11. Freiheit stirbt scheibchenweise.... Gruß, karlyman
  12. In USA gibt es Schützenkameraden (genauer: AR 15-Fans), die daraus folgern, dass die 5,56/.223 aus der AR eine ordentliche Heimverteidigungsmunition abgeben würde, da die "Überpenetration" und damit Umfeldgefährdung (selbst angesichts der dort vorherrschenden Leichtbau-/Holzständerbauweise) vergleichsweise gering sei - und z.T. sogar unter der von Kurzwaffenmunition liege. Hat mich sehr überrascht. Wer weiß näheres ? Gruß, karlyman
  13. Wie wahr ! "De jure" sind wir dann natürlich immer noch im freiwilligen Bereich... "de facto" kommt man dann wohl ohne das "Bäbberle" auf dem Lauf bald auf keinen Stand mehr, und wir haben die Verpflichtung durch die Hintertür. Mit erheblichen Folgekosten und Aufwand selbst für nur durchschnittlich ausgestattete Schützen und Jäger. Deswegen so frühzeitig wie möglich: Nein ! Gruß, karlyman
  14. Schließe mich dem Applaus für Prouds Kommentar an. Treffender kann man's nicht sagen. Gruß, karlyman
  15. Die fangen hauptsächlich dann an zu jammern, wenn ständig Quark-Aussagen wie "die verdienen mehr, weil sie nichts in die Sozialversicherung einzahlen" wiederholt werden... Gruß, karlyman
  16. Dieses Argument wird immer wieder genannt, ist aber einfach falsch. Beamte sind nicht sozialversicherungspflichtig - ihr Bruttogehalt (verglichen mit einem Angestellten/Arbeiter im öffentl. Dienst mit vergleichbarer Tätigkeit) ist aber um den Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung niedriger. Und den Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung "ersparen" sich die öffentlichen Arbeitgeber (Bund, Länder, Kommunen) schlicht und ergreifend. Die "Ersparnis" wird im allgemeinen Haushalt verfrühstückt. Rücklagen für die Pensionen der Beamten werden nur selten gebildet; gleichzeitig werden jedoch Krokodilstränen vergossen über die kommenden Pensionslasten. Offensichtlich sind diese Umstände aber den wenigsten Stammtischen - und leider auch Journalisten - bekannt. Gruß, karlyman
  17. Das mit den 37,5 Stunden kannst Du vergessen. Veraltete Information. So hat Baden-Württemberg für die Bediensteten im Beamtenverhältnis schon länger die 41-Stunden-Woche eingeführt, Bayern gar die 42-Stunden-Woche. Die Angestellten im öffentlichen Dienst hingegen werden (noch) von ihrem Tarifvertrag - den die Beamten eben nicht haben - geschützt und haben z.B. in Ba.-Wü. noch immer die 38,5-Std.-Woche. Gruß, karlyman
  18. Genau. Die (auch hier häufig zu beobachtende) "Beamtenfresserei" bringt erstmal gar nichts. Ich würde erst dann als Bürger formal werden und den Knüppel des Verwaltungsrechts herausholen, wenn ich merke, dass ich von der Waffenbehörde schikaniert werde bzw. diese grob ermessensfehlerhaft handelt. Gruß, karlyman
  19. So ist es. Gruß, karlyman
  20. Doch, das Schießbuch - d.h. die Bestätigung der Eintragungen - WAR schon der Punkt. Abgeglitten ist die Diskussion u.a. deshalb, weil einige meinen, ihre persönlich-restriktiven Auffassungen von Sportschießen über das - ungeeignete - Mittel der Bestätigung von Schießbucheinträgen durchdrücken zu müssen. Übrigens handgunner, ich möchte mal den Verein sehen, in dem die von dir genannten Punkte (oder besser: Bedingungen) einem "Anwärter" vor Vereinseintritt so minutiös aufgelistet werden. Nebenbei, ich habe nichts dagegen, dass die Vereinsmitglieder mittels Pflichtstunden - zur Not ersatzweise auch gegen saftige Zahlung "abzulösen" - zur Arbeit für den Verein herangezogen werden. Anders funktioniert es in der Tat nicht; es sei denn in den (von ripper aus unerfindlichen Gründen so geschmähten) "Einmietmodellen", wo sich eine SLG oder BDS-Gruppe Schießstandzeiten mietet. Nur - nochmal-: das hat für mich nichts mit Unterschriften im Schießbuch zu tun. Ein anderer Bereich, der hier im gleichen Atemzug angesprochen wurde, ist die "schießsportliche Betätigung". Über den erforderlichen Grad der Aktivität eines Schützen (von moderater über eifrige Trainingstätigkeit bis hin zu Wettkampfaktivitäten) könnte man wohl wochenlang streiten. Da wäre mir nur wichtig, den "Anwärtern" in der Tat vor Vereinseintritt genau klar zu machen, was der Verein in dieser Beziehung von ihnen sehen möchte. Dann haben sie gleich die Möglichkeit, sich darauf einzulassen oder aber ihr Hobby woanders zu betreiben. Meines Erachtens muß im Schießsport jeder seinen Platz haben, der ambitionierte Wettkampfschütze wie der reine Spaßschütze; dem Segelsportler wird ja seine Seglereigenschaft auch nicht abgesprochen, wenn er wenig mit dem Regattasegeln am Hut hat. Genau die einseitige (und nicht von Toleranz zeugende) Festlegung, was für andere "ernsthafter" Schießsport zu sein hat, hatte mich an rippers Äußerungen auch gestört. Gruß, karlyman
  21. Danke sehr. Ich bin durchaus in der Lage, die Bedeutung deines Textes auch beim ersten Lesen zu erfassen. Und genau deshalb habe ich die Antwort darauf gewählt, die ich vorhin geschrieben habe. Ich lasse dir gerne deine Meinung. Viel Spaß in eurem Verein beim orrrdnungsgemäßen Schießen im Sinne des Gesetzgebers... da habe ich kein Problem damit. Aber lass' andere mit anderen Auslegungen sportlichen Schießens auch etwas gelten. Übrigens ist es mir nach wie vor ein Rätsel, was die tätige Mithilfe im Verein mit dem Bescheinigen waffenrechtlicher Bedürfnisse zu tun haben soll. Wie vorhin schon geschrieben wurde: um die Mitglieder zur Mitarbeit (Bau- und Unterhaltungsarbeiten, Festdienste etc.), die in der Tat wichtig ist, zu bringen, dafür gibt es andere Möglichkeiten, als sie mit einer Unterschrift zu erpressen. Gruß, karlyman
  22. Selbst unter der Einschränkung, dass es in bestimmten EINZELfällen vielleicht mal Entgleisungen gibt und man diese auch benennen sollte.... Wenn ich deine Äußerungen so lese, kommt mir nur in den Sinn: Wer solche (Schützen-)freunde hat, braucht keine Feinde mehr... Nur weiter so nach dem Motto: was Sportschießen ist, bestimme ich, und wer einen anderen Standpunkt hat, ist sowieso Hampelmann, Waffenbeschaffer, Schlumpfschütze oder alles zusammen. Na ja, so lange du dich mit dieser "Politik" auf deinen eigenen Verein beschränkst... Gruß, karlyman
  23. Präzisiere doch bitte mal "einseitig ausgerichtete Mitglieder". Würde mich interessieren. P.S.: auch wenn ich die Haltung von xylo verstehe und unterstütze, würde ich dem Beschreiten des Rechtswegs hier keine allzu großen Chancen einräumen. Meines Erachtens kann man so ein Problem nur mittels Änderung der Mehrheiten/der Vereins"politik"/des Vorstands lösen oder aber durch Wechsel des Vereins und/oder Verbands. Gruß, karlyman
  24. Es mag noch so notwendig sein, die Mitglieder für Arbeiten im Verein - und auch ganz allgemein fürs Vereinsleben - zu gewinnen. Mit der Bedürfnisbescheinigung (bzw. dem Vereinsstempel, wenn diese beim Verband beantragt wird) hat das aber überhaupt nichts zu tun - und das eine vom anderen abhängig zu machen, ist schlicht und ergreifend Erpressung. @handgunner: Deine Unterscheidung in "inaktive" Mitglieder, die halt aus Hobbygründen schießen, und "Wettkampf-Schießsportler" (die deiner Meinung nach dann die echten "Aktiven" sind) ist meines Erachtens abwegig. Die Grenzen zwischen den genannten Gruppen sind nämlich völlig fließend. Bei uns im Verein ist aktiv, wer den Schießstand benutzt und mit seinen Waffen schießt, und inaktiv, wer es nicht tut. Dass es verschiedene Grade der Aktivität gibt, ist klar. Gruß, karlyman
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