

karlyman
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Ha! Das ist ja regelrechte, gewinnorientierte "Entsorgungswirtschaft"....
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Das sehe ich auch so. Ein wenig bürokratischer Aufwand, ein paar Gebühreneinnahmen ("netto" betrachtet wohl auch nicht berauschend), dass "mehr an Sicherheit" dürfte schlicht nicht vorhanden sein. Der Ehrliche hat mehr Aufwand, wer hingegen "Schindluder" mit einer SSW treiben will, dem ist die KWS-Regelung völlig egal. Mir persönlich waren's die 50 € (geschätzt) an Gebühr für einen solchen "Lappen" mangels Verwendung bislang schlicht nicht wert...
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Dazu hat man sie auch gründlich "erzogen"... Zumindest hat man das ganze Eigenvorsorge-/Schutzhema in D in den letzten zwei Jahrzehnten gründlich totgeschrumpft und einschlafen lassen.
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Im April (also dem Zeitpunkt des Threadbeginns bzw. Fotos) bleibt - auch wenn's um Reh geht und das Revier am eigenen Garten beginnen sollte - schließlich nichts anderes übrig... P.S.: Was habe ich in diesem Februar/März schon ausgiebig Rehwildbeobachtung betreiben können.... Diese lieben Mitgeschöpfe haben die Jagdzeiten offensichtlich genau auf dem "Zettel" und paradierten regelrecht auf und ab. Währenddessen: "keine Sau" (und natürlich nicht die darunter zulässigen) zu sehen...
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Perkussion-Sharps-Patronen waffenrechtlich erlaubnispflichtig?
karlyman antwortete auf nordwind's Thema in Waffenrecht
Die Dinger sind keine Patronenmunition, Punkt. Und (siehe oben ShooterX) die Perk.-Hinterlader sind definitiv rechtlich "Vorderlader" und das Schießen mit Ihnen ist VL-Schießen. -
Ermessensspielräume sind nicht beliebig. Ermessen kann und darf auch nicht nach "Geschmack" oder "Nase des anderen" ausgeübt werden. Hier im Thread war (in etwa) angeführt worden, die gesetzlichen Merkmale könnten vom Vollzugsbeamten auf der Straße eben mal so und mal so ausgelegt werden, man könne hinterher ja den Rechtsweg beschreiten, wenn' s einem nicht passe... Darauf wollte ich hinaus - denn genau SO kann's im Rechtsstaat auch nicht gehen. Das ist - in Summe - das Ende der Freiheit, da damit durch beliebige Druckausübung im Vorfeld willfähriges Verhalten des Bürgers "erpresst" wird. Die Problemstellung ist eigentlich nicht so schwer zu erkennen.
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Das würde bzw. tue ich ebenfalls nicht. Mir ist aber wichtig, dass kein Klima herrscht, in dem staatlicherseits rechtliche Grauzonen "gepflegt" bzw. maximal ausgereizt werden (bis der verunsicherte Bürger, weil er ja irgendwie unter Umständen irgendetwas falschmachen könnte...) sich gar nichts mehr traut. Das ist Oppression, nicht Freiheit. In der Praxis (zumindest so weit ich es hier sehen kann) läuft's darauf hinaus
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Diese Einschätzung darf natürlich in einem Rechtsstaat keine blanke Willkür sein. Sprich, ich habe Lust, den Bürger heute mal etwas zu ärgern und behaupte als kontrollierender Pol.vollzugsbeamter einfach mal etwas, auch wenn mir selbst klar ist, dass es jeglicher Grundlage entbehrt... Nicht wirklich rechtsstaatlich. Eigentlich ist es doch bezüglich der bloßen, gesetzlichen "Einhand"-Einstufung gar nicht so schwer. Sollte ein Zweifelsfall hinsichtlich dieser Eigenschaft vorliegen, so soll derjenige, der behauptet, hier lägen die einschlägigen Tatbestandmerkmale vor, doch einfach kurz das ausgehändigte Werkzeug einhändig öffnen und feststellen. Damit dürfte in den meisten Fällen (lassen wir mal "Zauberkünstler" u.ä. außen vor) schon mal nachvollziehbar Klarheit geschaffen sein, "ob oder ob nicht". Bei dieser Argumentation ist m.E. Vorsicht geboten. Denn das nähert sich dann bereits einem staatlichen Willkürhandeln nach dem Motto (vgl. oben): Ich als Vollzugsbehörde darf alles, und ich weiß genau, dass du dich deswegen, auch wenn du im Recht bist, faktisch nicht wehren wirst... Das ist - zum Prinzip erkoren - äußerst grenzwertig... Jenseits dieser Grenze liegt der Polizeistaat.
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Mit der "Einordnung" (Werkzeug oder nicht...@ dkp) ist das in der Tat so eine Sache. Ich wäre da seehr vorsichtig. Im Zweifelsfall ist nicht die "Einordnung" relevant, sondern schlicht, ob einhändig öffen- UND feststellbar (s.o. UweW.). Interessant kann bei Tools in dem Zusammenhang höchstens noch sein, wie diese bezüglich der Platzierung der Werkzeuge - und hier des Messers - konstruiert sind. Sprich: ist das Messer bei zusammengefaltetem Tool "innenliegend", so dass das gesamte Tool erstmal aufgeklappt werden muss, um überhaupt an das Messer zum Öffnen + Feststellen heranzukommen, oder ist es "außenliegend", so dass man ohne Aufklappen des gesamten Tools direkten Zugriff auf den Öffnungsmechanismus hat ? Im ersteren Fall könnte auch bei einem Einhand-Öffnungsmechanismus des Messers keine Einhandeigenschaft gegeben sein, wenn/weil man das Tool selbst ja - aus der "gefalteten" Stellung heraus - üblicherweise schon gar nicht mit einer Hand aufbekommt - und so nicht "einhändig" an das Messer herankommt. Man beachte die Foirmuierung "könnte".
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Klasse! Ich freue mich (wenn ich auch selbst dafür die Standard-SIG Sauers mit KK-System bevorzugen würde) für euch mit - und wünsche euch immer viel Spaß an und mit der Waffe! Ein schöner Einstieg. Lasst euch das nicht durch andere vermiesen. ihr +rr
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Wie ich (und ich nicht allein) vermute, muss da noch ein Hintergrund sein... Eine Kontrolle dezidiert auf dem Druckluftwaffen-Stand eines Vereins, das ist schon eher "exotisch"... Irgendein konkreter Anlass oder Vorfall musste da m.E. vorangegangen sein.
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So etwas liegt nahe.... Auf dem LuPi-/LG-Stand beim Besuch gerade keine Schießaufsicht angetroffen - und ratz, fatz ist der Stand behördlich geschlossen und versiegelt. Eine einmalige Feststellung eines Misstandes (d.h. ohne "Vorwarnstufe") war das sicher nicht... oder es hatte die Behörde noch eine Rechnung auszutragen.
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Der Aufruf an die Vereine, genau auf die Organisation einer Standaufsicht zu achten, ist natürlich richtig und wichtig. Dennoch werden hier m.E. ein paar Dinge durcheinandergeworfen. Der Stand selbst ist ja (davon gehe ich aus) sowohl schießstätten-/waffenrechtlich und bau-/immissionsschutzrechtlich abgenommen. Als solcher ist er grundsätzlich ZUGELASSEN und hat eine Genehmigung. Die Tatsache, dass eine der Betriebsauflagen - Standaufsicht - nicht eingehalten wurde, kann doch nicht zum Erlöschen der Gesamtgenehmigung führen, sondern - wie offenbar im vorliegenden Fall - dazu, dass vorübergehend eine Nutzungssperre ausgesprochen wurde. Was hat das mit der generellen "Zulassung" der ganzen Anlage zu tun? Wenn nachgewiesen wird, dass die Auflage "Standaufsicht im Schießbetrieb" organisatorisch und tatsächlich eingehalten wird, so gibt es doch keinen Grund, die Nutzungssperre weiter bestehen zu lassen. Die generelle Genehmigung des Standes muss deshalb m.E. ohnehin nicht "neu beantragt" werden, denn alle anderen Voraussetzungen (bauliche/Sicherheitseinrichtungen) wurden und werden ja nicht in Frage gestellt.
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Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Das denke ich aber auch. So, wie sich das bis jetzt darstellt, war die Wahl der Mittel wirklich fragwürdig. -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Mir ging es dabei in der Tat um unsere heutige Bundesrepublik Deutschland, nicht um die ehemalige DDR. -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ja, das zeigt die ganze Perversion dieses Denkens. Dem Bürger als solchem ist nicht über den Weg zu trauen. Sobald derselbe Mensch die Uniform anzieht, sieht aber alles diametral anders aus.. Als Bw-Angehöriger bzw. Reservist habe ich dienstlich das Schießen auf Menschendarstellungen zu üben, in Übungen wie im AGSHP auch in dynamischen Situationen. Das Gleiche nach Ausziehen der Uniform praktiziert, und ich wäre des Teufels. Irgendetwas stimmt in diesem Land nicht mehr. -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Das trifft es exakt. Die Begründung für den Einsatz der Spezialkräfte (weil der Beamte ja nebenher auch privater Waffenbesitzer ist...) ist, sofern darüber hinaus keine konkreten Anzeichen für Gewaltanwendung durch ihn vorlagen, grotesk und unverschämt. -
Das sind sowieso diejenigen, die bei der Ansitzjagd zahlenmäßig am häufigsten in Anblick kommen... Noch mein Senf zum Thema "Waffenwahl": Ich würde mich für den hier diskutierten Fall des Falles unter allen Langwaffen wohl für meine BBF entscheiden. Vielseitig, und noch kompakter und leichter als Viele (vor allem Nicht-BBF-Besitzer..) denken. Nachteilig ist zwar, dass zwei Mun-Sorten mitgenommen werden müssen, aber dafür wird man mit den denkbar meisten Anwendungsmöglichkeiten belohnt. Von Amsel, Drossel....bis dickes Schalenwild, und letzteres dann ggf. auch mal wirksam auf größere Distanz. Und, wie gesagt, Amsel, Drossel... (und entsprechend der Schrotschuss) wird praktisch wohl mit Abstand am meisten für "Fleischversorgung" sorgen, auch wenn sie in unserem jetzigen "geordneten Alltag" als Nicht-Wild nicht in unserem Fokus sind.
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Sollte der Klage von Herrn Grafe&Konstorten tatsächlich entsprochen - also eine für uns negative "Nutzen-Risiko"-Abwägung von Sportwaffen im Hinblick auf Grundrechte getroffen - werden, so werden wir noch bitter bereuen, nicht schon vor Jahren diesen Weg gegangen zu sein. Wobei ich mir angesichts - der relativ geringen Zahlen des Missbrauchs legaler Waffen "mit Todesfolge" in D - so vieler anderer (vermeidbarer und größerer) Risiken in diesem Land, die Gesetzgeber und Bevölkerung bereit sind einzugehen eigentlich nicht vorstellen kann, dass das Gericht das WaffG unter dem Aspekt "Lebensschutz" als grundgesetzwidrig kippen würde.
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Wie Gottfried Tabor schon goldrichtig sagte... Es ist keine Kriegswaffe, also kann es auch nicht (exakt) aussehen wie eine Kriegswaffe. Irgendwas ist an unseren zivil zulässigen HA-Waffen immer anders... Natürlich können viele HA's/Klone an gewisse Kriegswaffenvorbilder erinnern oder einen ähnlichen Eindruck erwecken. Aber um vage Erinnerungen, Eindrücke, Meinungen und Stimmungen kann es ja nicht gehen. Somit NEIN.
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Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
karlyman antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Das erinnert mich fast an das, was "stimmungsmäßig" derzeit mal wieder aus USA zu vernehmen ist... Man bekommt dort den Eindruck, dass demnächst ein "AK47 Assault Rifle"-Verbotsgesetz kommt (und von AR15-Rifles hat ja niemand etwas gesagt..). -
Ein Schützenkollege von mir schießt seit etlichen Jahren eine HPS Match, sprich, einen STI- (Griffstück) und LesBaer- (Lauf/Schlitten) "Hybriden". Zur Zufriedenheit. Allerdings wüsste ich nicht, dass bzw. warum diese HPS in irgendeiner Hinsicht besser sein sollte (preiswerter war sie nicht...) als meine sehr ähnlich konfigurierte, "pure" STI.
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Die Frage war hier, ob er zusätzlich zum illegalen Waffenhandel auch für das mitbestraft wird, was die Käufer/Kriminellen an Taten mit der überlassenen Waffe begehen.