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karlyman

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  1. Kann sie auch nicht. Denn sie (= Nachschauregelung nach novelliertem WaffG) beinhaltet m.E. keine Eingriffsgrundlage, die den Art. 13 GG aushebeln könnte.
  2. Na, dann hoffen wir alle mal, dass Sinsheim in punkto Vielfalt, Kundenfreundlichkeit und (Abwesenheit von) "Braunartikelhändlern" besser wird. Gruß, karlyman
  3. Hast du Sinsheim vergessen?
  4. Das ist in der Tat Quatsch. Solche Äußerungen kommen m.E. dabei heraus, wenn Leute, die von unserem Rechtssystem (nicht von Einzelheiten, nur von der Systematik...) keine Ahnung haben, trotzdem mit breiter Brust Dinge behaupten... "Strafbar" machen kannst du dich gegenüber einem privaten Security-Mitarbeiter auf diese Weise nicht. Wie hier schon gesagt: du hast mit deiner Eintrittskarte und bei Betreten der Messehalle vertraglich einer möglichen Durchsuchung zugestimmt. Es nun bleibt das Geheimnis des Security-Mitarbeiters, was eine Verletzung dieser vertraglichen Vereinbarung mit dem Strafrecht zu tun haben soll. Trotz allem: seien wir froh, dass es überhaupt noch derartige "frei zugängliche" Waffenbörsen/-messen gibt. So sehr ich dir beim obigen Problem zustimme, so überzogen finde ich doch daraus deinen Schluss: "nie mehr WBK Kassel". Gruß, karlyman
  5. Das kommt noch dazu. Praktisch kontrollierbar ist die Geschichte ohnehin nicht. Vielleicht noch auf dem Schießstand (s. Regularien für die Magzinbegrenzung bei schießsportlicher Verwendung von HA-Langwaffen); und damit exakt da, wo es (sicherheitlich) ohnehin keine Relevanz hat. Diese Überlegungen sind, deutlich gesagt, ein aktionistischer Hirnfurz...
  6. Anmerkung dazu: Selbst wenn man IPSC außer acht lässt, ist das nach vielen sonstigen Schießsportordnungen nicht möglich bzw. praktikabel. Da gibt's bekanntlich auch 6- und 10-Schuss-Serien. Und eine technische 5er-Begrenzung bei Magazinen ist ohnehin Unsinn, denn es gibt bekanntlich sehr viele Kurzwaffen, die konstruktiv immer das Laden mit 6 Schuss ermöglichen. Gruß, karlyman
  7. Eben. So mach' ich es (siehe weiter oben) aus rein praktischen Gründen auch mit meinen Revolver-Ladeclips. Und - jetzt mal etwas grob ausgedrückt - es ist sch.....egal. Diskussionen wie diese liefern die Steilvorlage.
  8. Tut mir aufrichtig leid um euren Verein bzw. seine sonstigen Mitglieder. Das ist doch schlicht lachhaft.
  9. Speziell zu Magazinen von Selbstladewaffen möchte ich jetzt nichts sagen (wobei es gerade bei dynam. Disziplinen mit hohen Schusszahlen praktisch sein kann, sie vorher zu bestücken). Ich für meinen Fall schieße einen Revolver mit Ladeclips (6er Clip für den S&W 625 in .45 ACP). Die Clips sind wunderbar, haben aber - speziell im Fall der Stahlblechausührung - den einzigen Nachteil, sich nur sehr "straff" mit den Patronen bestücken zu lassen. Ich mache das - mit dem entsprechenden kleinen Werkzeug, dem "Moonsetter", immer im Voraus zu Hause und nehme die bestückten Clips mit. Die Clips kommen in eine geschlossene Kunststoffbox, und diese getrennt von der Waffe in eine eigene Außentasche des Range Bag. Clips, die nicht auf dem Stand "leergeschossen" werden, kommen bestückt wieder ins separat verschließbare Fach des "B"-Schranks, oder in den Kl."0"-Schrank. Wie die andere Mun eben auch. Wo, in aller Welt, soll das Problem sein?
  10. Ach, gibt's jetzt schon Pfefferspray-Sammler? Ich hätt' da noch ein abgelaufenes bei mir herumliegen...
  11. Tja, das ist dann sozusagen eine "Abstimmung mit den (Klau-)Fingern".
  12. Warum das Eine (Aufkleber, T-Shirts) das Andere (Briefe an "Entscheider") ausschließen soll, das musst du mir erstmal erklären.
  13. Soo teuer waren ja auch die "Original"-T-Shirts vom FWR (mit dem Fuchs) nicht. Knapp 10 Euro das Stück, wenn ich mich richtig erinnere. Gibt's die eigentlich noch? (FWR-Kritik hin oder her - aber im Moment würden die "öffentlichkeitswirksam" wirklich gut passen: WAFFEN LEGAL JA)
  14. Nein - es gibt hier noch ein paar mehr (inzwischen gründlich Kurierte..) von der Sorte.
  15. Ich hoffe mal, dass das KK-WS auch für die einreihigen SIG Sauer-Griffstücke passt (ich habe eine P 220 ST). Wenn ja (dürfte eigentlich nur eine Magazinfrage sein, ähnlich wie beim STI-KK-WS) dann lege ich die vierhundert Euro schon mal auf die Seite.
  16. Ob Montagen - wie die genannte - im Fachgebiet von Oschatz/Kurt Tschofen (Stuttgart-Hedelfingen) oder Felix Mogdans (Vaihingen/Enz) sind, kann ich auch nicht sagen, mir sind sie ebenfalls schwerpunktmäßig als Kurzwaffen-Bümas/Tuner bekannt. Aber - generell zum Thema BüMas im Großraum Stgt. - wurde noch mindestens ein renommierter vergessen, nämlich Fa. Merkle Tuning/Ralf Merkle (Backnang).
  17. Ist das nun das Eigenprodukt der Fa. Waffenschmiede Kühn oder ist es das SIGArms-KK-WS, das neuerdings auf der US-Seite von SIGArms für die P 220 und 226 angeboten wird (aber bislang offenbar noch nicht in D zu haben war) ?
  18. karlyman

    HW 40

    Ich (ausschließlicher GK-Schütze, der keine sportlichen LuPi-Ambitionen hat) habe ebenfalls vor kurzem bei co2air reingeschaut (ich kannte auch den VISIER-Test vom letzten Jahr) und mir angesichts der positiven "Presse" für die HW 40 dort spontan eine zugelegt. Eine wirklich gut gemachte LP, mit einem Abzug, der in dieser Preisklasse wohl seinesgleichen sucht. Vom Preis-Leistungs-Verhältnis her betrachtet waren das mit die lohnendsten Euros, die ich bisher für Waffen ausgegeben habe. Gruß, karlyman
  19. karlyman

    änderung WaffG

    Auch z.B. in Irland ist offensichtlich eine Liberalisierung erfolgt, und von den USA (bis auf die wenigen Extrembeispiele, sprich einer knappen Handvoll Großstädte) mit ihrer zunehmenden Liberalisierung, vor allem den von Jahr zu Jahr ausgeweiteten CCW-/Waffenschein-Gesetzgebungen wollen wir gar nicht reden... Gruß, karlyman
  20. karlyman

    änderung WaffG

    Es ist in der Tat eine Entwicklung. Aber keine normale. Gruß, karlyman
  21. karlyman

    änderung WaffG

    Moment mal. Obwohl wir natürlich nicht ausschließen können, dass auch in Bezug auf die "echten" Sportschützenwaffen etwas folgt, reden wir (bzw. redet der Gesetzgeber) im Moment konkret von Softair-Nachbildungen. Gruß, karlyman
  22. karlyman

    änderung WaffG

    Wer hat denn behauptet, dass DIE waffenrechtlich besonders liberal sind (ausgenommen vielleicht Finnland) ?
  23. Ich habe nicht von einem Bestandschutz gesprochen. Der (und diese Taktiken: Fassade stehen lassen, alles dahinter erneuern..) wird dann interessant, wenn sich inzwischen (siehe mein Beitrag) das Bauplanungs-/Bauordnungsrecht geändert hätte und das Bauwerk dort so nicht mehr zulässig wäre. Bei un- (oder kaum) verändertem Baurecht für das Grundstück besteht aber ein Rechtsanspruch (d.h. die Behörde darf gar nicht ablehnen), das Gebäude "wieder" zu bauen. Es geht unter diesen Voraussetzungen also nur um die Formalie des erneuten baurechtlichen Genehmigungsverfahrens. Im Waffenrecht (das Beispiel diente der Abgrenzung) ist es dagegen (bei strikter Auslegung, und die scheint öfter vorzukommen...) so, dass behördlicherseits auch inhaltlich/materiell eine Hürde zu überwinden ist, nämlich erneut ein Bedürfnis für die Waffe nachzuweisen. Wenn dann in der Zwischenzeit weitere Waffen (wenngleich für andere Kaliber/Disziplinen und somit Bedürfnisse) erworben wurden und man einem Schießsportverband angehört, der auf die Zahl der vorhandenen Kurzwaffen starrt wie das Kaninchen auf die Schlange (sprich: restriktiv ist), wird es für den Schützen eng. Gruß, kalryman
  24. Formell brauche ich für den Neubau auf jeden Fall eine neue Genehmigung. Materiell habe ich auf die Erteilung dieser Genehmigung einen Rechtsanspruch, wenn ich ein vergleichbares Haus wieder bauen möchte und sich an den inhaltlichen Vorgaben des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts (Abstandsvorschriften, Baumaße, bauliche Gestaltung usw...) für das Baugrundstück nichts (wesentliches) geändert hat. Hingegen ist in unserem Waffenrecht die Krux, dass man (wenn nicht, wie erwähnt, ein pragmatischer SB da ist..) erneut ein Bedürfnis nachweisen muss. Allerdings ist auch das in der Praxis kein Problem, WENN der Schießsportverband, der um Ausstellung der entsprechenden Bedürfnisbescheinigung gebeten wird, mit gesundem Menschenverstand zu Werke geht (dem Scjützen haben wir schon mal das schießsportliche Bedürfnis für eine .22er bescheinigt, also soll er es auch wieder bekommen..). So sicher bin ich mir da aber nicht in allen Fällen. Gruß, karlyman
  25. Wobei die Argumentation von borussenjoe in materieller Hinsicht schon Substanz hat. Die Erwerbsgründe (Bedürfnis) für die .22er wurden nämlich bereits einmal nachgewiesen - gelten die nun nicht mehr (wie gesagt, Widerrufsgründe müssen hier aussen vor bleiben, sonst hätte die Behörde ohnehin einen Widerruf verfügen müssen) ?. Vom rein formalen Ansatz her aber wird bei restriktiver Handhabung der Behörde wohl auf den Erwerbsvorgang abgestellt, und das ist ein neuer Vorgang. Ein Problem könnte das erneute Durchlaufen des "vollen Programms" unter Umständen sein, wenn z.B. eine .22er als erste KW überhaupt erworben wurde, mittlerweile jedoch weitere fünf KW beim Schützen eingetragen sind. Wenn dann, beim genannten "Austausch", die neue .22er als KW Nr. 5 oder 6 gewertet wird, hängen die Bedürfnis-Trauben natürlich entsprechend höher... Man kann dann nur auf einen verständnisvollen, schützenfreundlichen Verband bei der Bescheinigung des "neuen" Bedürfnisses hoffen. Ich hätte nicht unbedingt Lust, so etwas durchzuprozessieren. Wir erkennen hier wieder einmal Unzulänglichkeiten (oder soll ich sagen, Ungerechtigkeiten) unseres Waffenrechts. Gruß, karlyman
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