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karlyman

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  1. Das widerspricht dem von mir gesagten doch nicht. "Akademisch" heißt nicht, dass die Entscheidung keine Bedeutung mehr haben wird. Sie wird dann noch allgemein bedeutend sein, evtl. als Anschauung dienen (allerdings keinesfalls "das Notwehrrecht" aushebeln..). Nur - Bedeutung für den konkret Betroffenen wird sie nicht mehr haben.
  2. Es ist richtig für den betroffenen Rentner, um sein Recht zu kämpfen. Aber angesichts des endlos langen sich-Hinziehens dieser rechtlichen Auseinandersetzung, und seines Alters, wird eine Entscheidung wohl früher oder später nur noch akademische Bedeutung haben.
  3. Das Beispiel New York (City) ist für die Gesamtsituation des legalen Waffenbesitzes in USA etwa so "repräsentativ", wie das (von Jagdgegnern gern bemühte) Beispiel Stadtkanton Genf für die Gesamtsituation der Jagd in der Schweiz und sonstigem Europa... Vergiss' es.
  4. Stimmt. Allerdings wird bei der Politik seit Jahren dafür "gewühlt", dass diese Nutzergruppen sie einmal "brauchen müssen"...
  5. In dem Ton aber sicher nicht.
  6. Das sehe ich genau so. Was die Namensnennung angeht (ich wette, die Kundin ist auch nicht gerade glücklich darüber): Gibt es im Forum nicht die Möglichkeit, so etwas im Nachhinein in den entsprechenden Beiträgen/Zitaten zu "schwärzen"?
  7. Autsch... Werbeanzeige in der WuH. Das wäre (seitens der Zeitschrift) nun auch nicht nötig gewesen.
  8. WaffenNetz 24 hat aber mitgeteilt (s.o.), der Kundin nicht den neuen Endpreis 1.655,- abverlangt zu haben, sondern ihr mit 1.599,- € inkl. Versand ein Stück weit entgegengekommen zu sein. Da wären wir dann bei deutlich weniger "Aufschlag".
  9. Bezieht sich dieser Satz jetzt auf eine allgemeine "Stöpselpflicht"?
  10. Das war doch ein Händler in New Jersey (zumindest aus Sicht konservativerer US-Amerikaner einer der "commie"-Bundesstaaten); und Hintergrund war eine dortige Gesetzgebung, wobei im Fall einer einzigen dort verkauften "Smart Gun" künftig dort nur noch solche Waffengebilde verkauft werden dürften. Da das Resultat absehbar ein kaputter Markt und kaputte Freiheiten wären, "kommt" es natürlich nicht so gut, als Händler mit so etwas zu handeln...
  11. Ein "lockeres, freundliches Vorgespräch" kann man natürlich auch ganz locker und freundlich beenden.
  12. Nein. Das geht aus der Entscheidung nicht hervor. Allerdings könnte (und wird es wohl) von BILD und den meisten Stammtischen so interpretiert werden.
  13. Gebunden nicht hundertprozentig, aber im Fall einer "anerkannten Notwehr" im Strafverfahren - da wäre es wohl kaum noch möglich, die Notwehr im Zivilrecht zu verneinen. Erwiesene Notwehr soll im Grunde in beiden Gebieten wirken. Nur - den Fall haben wir hier nicht. Daher ist zivilrechtlich nun "die Tür offen".
  14. Genauso hat der "Feld-Wald-Wiesen-Zivilrechtsanwalt" z.B. in komplizierten Bau- oder Abgabenrechts-Streitfällen nichts zu suchen. Kommt aber alles vor... Es gibt schon RAe, die meinen, aus wirtschaftlichen Gründen kein Mandat ablehnen zu können, und muten die Folgen dieser Entscheidung dann ihrem Mandanten zu.
  15. Gut, er geht nicht in die JVA.... Davon abgesehen hat er - einen Schuldspruch und eine nicht anerkannte Notwehr, mit evtl. zivilrechtlichen Folgen (wie oben schon erwähnt) - verwaltungsrechtlich wohl JS und WBK für den Rest seiner Tage los. Infolge einer Situation, in die ihn andere durch skrupelloses und kriminelles Vorgehen gebracht haben. Die Aggression ist zu ihm gekommen, er hat sie nicht gesucht. Wenn "leben können", dann sicherlich nur unter Zähneknirschen und einem gerüttelt´ Maß an Verbitterung.
  16. Mit seinem ersten Satz (s.o.) liegt Chief Wiggum aber m.E. richtig. Ein solches sich-Wehren muss im Rechtsstaat natürlich nach juristischen Maßstäben aufgearbeitet werden. Man bekommt jedoch zunehmend den Eindruck, es sei in dieser Gesellschaft schlicht "nicht opportun". Und trotz aller formalen Unabhängigkeit der Justiz: Im sozusagen "gesellschaftlich luftleeren Raum" agiert die rechtsprechende Gewalt nicht.
  17. Dass "heiße" Einbrüche, bis hin zu regelrechten häuslichen Überfällen, in D eine traurige Tatsache (mit wohl zunehmender Tendenz) sind, ist Fakt.
  18. Das müsste m.E. noch um einen dritten "Herkunftskomplex" erweitert werden, der aktuell wohl einen erheblichen Anteil (vlt. höher als die genannten WK II-Bestände) ausmachen dürfte: Umwälzungen der 1990er Jahre in Ost- und Südost-Europa; soll heißen: - Bestände aus dem Zusammenbruch bestimmter Warschauer-Pakt-Streitkräfte, die schlicht "versilbert" wurden - Bestände aus dem zerfallenen Jugoslawien bzw. dem dortigen Bürgerkrieg sowie aus dem Zusammenbruch des ehem. Regimes in Albanien.
  19. Stimmt. Aber es ist eine Binsenweisheit, dass es politisch letztlich nicht um wirkliche "Sicherheit" geht. Die Hoffnung (bzw. das Konzept) der Gegner privat besessener Waffen und Munition ist es schlicht, dass weder eine Cheopspyramide noch ein Fort Knox von den privaten Waffenbesitzern bezahlbar wären...
  20. "Transportabel" und "leicht zu knacken" ist mit gewissem Aufwand alles. Wir reden hier aber nicht von hochbrisantem Sprengstoff oder von Plutonium. Wir reden von schlichter, für Zivilisten zulässiger Munition. Und es geht darum, eine einfache Wegnahme zu verhindern. Die Alternative zu "transportabel" und "knackbar" wären (so man jeder öffentlich gemachten Hysterie beliebig nachgeben wollte) die Modelle Cheopspyramide bzw. Fort Knox...
  21. Die Verhältnisse in A und der CH sind aber gesellschaftlich kaum verschieden von denen in D. Das ist Fakt. Und die genannten Nachbarländer zeigen, dass es in Bezug auf die Sicherheit der Bürger sehr gut mit einem modifizierten, oder gar ohne, waffenrechtliches Bedürfnisprinzip funktioniert. Diesen (themenbezogenen) Spiegel soll sich D also ruhig vorhalten lassen. Mehr Freiheit ist möglich.
  22. Sagen wir es so - als bandenmäßig ausgeraubtem, jedoch ohne Gegenwehr niedergemachten Senior wäre ihm das kollektive medienmäßig transportierte Bedauern der Nation sicher gewesen...
  23. Fein. Verbieten wir doch schlicht alles, was entwendet werden und dann zu Straftaten benutzt werden kann.
  24. Nur aus Interesse: Gibst du hier die Verwaltungsgerichtssprechung (und die dort zugrunde liegenden Annahmen) wieder - oder ist das tatsächlich deine Beurteilung?
  25. Es war von unseren Verbänden zugestanden worden.... die sich davon einerseits ein "staatstragendes" Entgegenkommen, andererseits wohl auch ein wenig "Exklusivität" bzw. Daseinsberechtigung für sich erhofft hatten.
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