karlyman
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Was unternimmt derzeitig das Forum Waffenrecht ?
karlyman antwortete auf Berlin2004's Thema in Waffenlobby
Warum das Eine (Aufkleber, T-Shirts) das Andere (Briefe an "Entscheider") ausschließen soll, das musst du mir erstmal erklären. -
Was unternimmt derzeitig das Forum Waffenrecht ?
karlyman antwortete auf Berlin2004's Thema in Waffenlobby
Soo teuer waren ja auch die "Original"-T-Shirts vom FWR (mit dem Fuchs) nicht. Knapp 10 Euro das Stück, wenn ich mich richtig erinnere. Gibt's die eigentlich noch? (FWR-Kritik hin oder her - aber im Moment würden die "öffentlichkeitswirksam" wirklich gut passen: WAFFEN LEGAL JA) -
Was unternimmt derzeitig das Forum Waffenrecht ?
karlyman antwortete auf Berlin2004's Thema in Waffenlobby
Nein - es gibt hier noch ein paar mehr (inzwischen gründlich Kurierte..) von der Sorte. -
Ich hoffe mal, dass das KK-WS auch für die einreihigen SIG Sauer-Griffstücke passt (ich habe eine P 220 ST). Wenn ja (dürfte eigentlich nur eine Magazinfrage sein, ähnlich wie beim STI-KK-WS) dann lege ich die vierhundert Euro schon mal auf die Seite.
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Der militärische 250-m-Schießstand im Bernet (Nähe Autobahnkreuz Stuttgart-Vaihingen, kurz hinter der Stadtgrenze S, also bereits auf Gemarkung Sindelfingen gelegen) liegt wenige 100 m westlich des (noch auf Gemarkung Stuttgart-Vaihingen gelegenen) hier genannten Vereins, MSS/Schützengilde Stuttgart und dessen Anlage. Die beiden Anlagen haben (s.o.) unterschiedliche Betreiber (Bw bzw. ziviler Schützenverein), aber es gibt gewisse Querverbindungen. MSS-/Schützengilde-Mitglieder wurden vereinzelt, sofern Mitglied im Reservistenverband, von der dort schießenden Reservistenkameradschaft zu Schießen eingeladen. Allerdings war auch schon vor Jahren seitens der Reservistenkameradschaft zu hören, dass die Bw-Standortverwaltung sie zunehmend als "zivilen Schützenverein" betrachte und bezüglich der Zulassung(shäufigkeit) zum Stand auch so behandle - die Zeiten der Wertschätzung der Bw für ihre Reservisten scheinen dummerweise auch vorbei zu sein... Über die MSS-/Schützengilde Stuttgart(-Vaihingen) kann ich nichts Negatives berichten. Nette Leute dort, sofern ich es beurteilen kann. Ich wohne zwar nicht in der Ecke und bin aus diesem Grund auch nicht dort Mitglied, habe vor Jahren dort aber meine Waffen-Sachkunde gemacht und kenne ein sehr aktives Mitglied dort gut. Wenn du einfach (ganz Vereins- oder Reservisten-ungebunden) 300 m schießen willst, solltest du auf die Anlage nach Phillipsburg fahren. Von Stuttgart aus ist das auch noch etwa im 100 km-Radius. Gruß, karlyman
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Ob Montagen - wie die genannte - im Fachgebiet von Oschatz/Kurt Tschofen (Stuttgart-Hedelfingen) oder Felix Mogdans (Vaihingen/Enz) sind, kann ich auch nicht sagen, mir sind sie ebenfalls schwerpunktmäßig als Kurzwaffen-Bümas/Tuner bekannt. Aber - generell zum Thema BüMas im Großraum Stgt. - wurde noch mindestens ein renommierter vergessen, nämlich Fa. Merkle Tuning/Ralf Merkle (Backnang).
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Ist das nun das Eigenprodukt der Fa. Waffenschmiede Kühn oder ist es das SIGArms-KK-WS, das neuerdings auf der US-Seite von SIGArms für die P 220 und 226 angeboten wird (aber bislang offenbar noch nicht in D zu haben war) ?
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Na, es ging doch um dieses Thema: Es sei denn, man kommt waffenrechtlich zur Auffassung, dass eine TC Contender/Encore immer (unabhängig vom eingebauten Lauf und der Gesamtlänge) eine Kurzwaffe sei... Gruß, karlyman
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So sehe ich es auch. Die Gelbe WBK müsste die Contender/Encore, auch das hier genannte Modell mit Vorderlader-Wechsellauf, abdecken. Der Umstand, dass es sich bei Contender-/Encore-Modellen (wenn mit Vorderladerlauf/Perkussionszündung versehen) um Perkussionswaffen handelt, die kein historisches Vorbild haben, macht diese in der Tat zur erlaubnispflichtigen Waffe. Diese bedarf der WBK. Nur darf man daraus meines Erachtens nicht den rechtlichen Schluss ziehen, es sei unbedingt die Grüne WBK erforderlich. Wenn eine Gelbe WBK, sprich waffenrechtliche Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG, erteilt wurde, dürfen die von dieser rechtlich abgedeckten Waffen erworben und besessen werden. Und bezüglich Einzelladerlangwaffen steht da nun mal nichts von "Patronenmunition". Wie sonst wäre z.B. mein Weitschuss-Luftgewehr (mit knapp 20 J Bewegungsenergie) zu werten ? Dies ist auch als erlaubnispflichtige Einzellader-Langwaffe auf "Gelb" erworben und eingetragen. Gruß, karlyman
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Warum, haben wir (bei montiertem Lauf) keine Einzelladerlangwaffe ?
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Hallo andreb, vor einiger Zeit hat mir eine Bekannte von ihrer USA-Reise diverses Prospekt-/Katalogmaterial mitgebracht; darunter auch ein schöner Thompson-Center-Katalog. Wenn ich dazukomme, krame ich ihn heraus und kann vielleicht deine Frage beantworten. Gruß, karlyman
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Ich (ausschließlicher GK-Schütze, der keine sportlichen LuPi-Ambitionen hat) habe ebenfalls vor kurzem bei co2air reingeschaut (ich kannte auch den VISIER-Test vom letzten Jahr) und mir angesichts der positiven "Presse" für die HW 40 dort spontan eine zugelegt. Eine wirklich gut gemachte LP, mit einem Abzug, der in dieser Preisklasse wohl seinesgleichen sucht. Vom Preis-Leistungs-Verhältnis her betrachtet waren das mit die lohnendsten Euros, die ich bisher für Waffen ausgegeben habe. Gruß, karlyman
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Auch z.B. in Irland ist offensichtlich eine Liberalisierung erfolgt, und von den USA (bis auf die wenigen Extrembeispiele, sprich einer knappen Handvoll Großstädte) mit ihrer zunehmenden Liberalisierung, vor allem den von Jahr zu Jahr ausgeweiteten CCW-/Waffenschein-Gesetzgebungen wollen wir gar nicht reden... Gruß, karlyman
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Es ist in der Tat eine Entwicklung. Aber keine normale. Gruß, karlyman
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Moment mal. Obwohl wir natürlich nicht ausschließen können, dass auch in Bezug auf die "echten" Sportschützenwaffen etwas folgt, reden wir (bzw. redet der Gesetzgeber) im Moment konkret von Softair-Nachbildungen. Gruß, karlyman
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Wer hat denn behauptet, dass DIE waffenrechtlich besonders liberal sind (ausgenommen vielleicht Finnland) ?
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Waffenwechsel in einem Kaliber - neues Bedürfnis ?
karlyman antwortete auf bullit120's Thema in Waffenrecht
Ich habe nicht von einem Bestandschutz gesprochen. Der (und diese Taktiken: Fassade stehen lassen, alles dahinter erneuern..) wird dann interessant, wenn sich inzwischen (siehe mein Beitrag) das Bauplanungs-/Bauordnungsrecht geändert hätte und das Bauwerk dort so nicht mehr zulässig wäre. Bei un- (oder kaum) verändertem Baurecht für das Grundstück besteht aber ein Rechtsanspruch (d.h. die Behörde darf gar nicht ablehnen), das Gebäude "wieder" zu bauen. Es geht unter diesen Voraussetzungen also nur um die Formalie des erneuten baurechtlichen Genehmigungsverfahrens. Im Waffenrecht (das Beispiel diente der Abgrenzung) ist es dagegen (bei strikter Auslegung, und die scheint öfter vorzukommen...) so, dass behördlicherseits auch inhaltlich/materiell eine Hürde zu überwinden ist, nämlich erneut ein Bedürfnis für die Waffe nachzuweisen. Wenn dann in der Zwischenzeit weitere Waffen (wenngleich für andere Kaliber/Disziplinen und somit Bedürfnisse) erworben wurden und man einem Schießsportverband angehört, der auf die Zahl der vorhandenen Kurzwaffen starrt wie das Kaninchen auf die Schlange (sprich: restriktiv ist), wird es für den Schützen eng. Gruß, kalryman -
Waffenwechsel in einem Kaliber - neues Bedürfnis ?
karlyman antwortete auf bullit120's Thema in Waffenrecht
Formell brauche ich für den Neubau auf jeden Fall eine neue Genehmigung. Materiell habe ich auf die Erteilung dieser Genehmigung einen Rechtsanspruch, wenn ich ein vergleichbares Haus wieder bauen möchte und sich an den inhaltlichen Vorgaben des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts (Abstandsvorschriften, Baumaße, bauliche Gestaltung usw...) für das Baugrundstück nichts (wesentliches) geändert hat. Hingegen ist in unserem Waffenrecht die Krux, dass man (wenn nicht, wie erwähnt, ein pragmatischer SB da ist..) erneut ein Bedürfnis nachweisen muss. Allerdings ist auch das in der Praxis kein Problem, WENN der Schießsportverband, der um Ausstellung der entsprechenden Bedürfnisbescheinigung gebeten wird, mit gesundem Menschenverstand zu Werke geht (dem Scjützen haben wir schon mal das schießsportliche Bedürfnis für eine .22er bescheinigt, also soll er es auch wieder bekommen..). So sicher bin ich mir da aber nicht in allen Fällen. Gruß, karlyman -
Waffenwechsel in einem Kaliber - neues Bedürfnis ?
karlyman antwortete auf bullit120's Thema in Waffenrecht
Wobei die Argumentation von borussenjoe in materieller Hinsicht schon Substanz hat. Die Erwerbsgründe (Bedürfnis) für die .22er wurden nämlich bereits einmal nachgewiesen - gelten die nun nicht mehr (wie gesagt, Widerrufsgründe müssen hier aussen vor bleiben, sonst hätte die Behörde ohnehin einen Widerruf verfügen müssen) ?. Vom rein formalen Ansatz her aber wird bei restriktiver Handhabung der Behörde wohl auf den Erwerbsvorgang abgestellt, und das ist ein neuer Vorgang. Ein Problem könnte das erneute Durchlaufen des "vollen Programms" unter Umständen sein, wenn z.B. eine .22er als erste KW überhaupt erworben wurde, mittlerweile jedoch weitere fünf KW beim Schützen eingetragen sind. Wenn dann, beim genannten "Austausch", die neue .22er als KW Nr. 5 oder 6 gewertet wird, hängen die Bedürfnis-Trauben natürlich entsprechend höher... Man kann dann nur auf einen verständnisvollen, schützenfreundlichen Verband bei der Bescheinigung des "neuen" Bedürfnisses hoffen. Ich hätte nicht unbedingt Lust, so etwas durchzuprozessieren. Wir erkennen hier wieder einmal Unzulänglichkeiten (oder soll ich sagen, Ungerechtigkeiten) unseres Waffenrechts. Gruß, karlyman -
Der Meinung bin ich im übrigen auch. Und allein der Streusalz-Tipp war den neuen Thread wert.
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Ach ja, die LIDL-Angeltasche mal wieder. Die war vor längerer Zeit schon mal Thema hier, nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Thema "Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln"... Gruß, karlyman
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Also BSE1911, nun bürste den Fragesteller doch nicht so ab... Zu unserer Anlage: Sand-Kugelfanganlage ähnlich der Schilderung von Waffenschmied, jedoch handelt es sich um eine "Freiluftanlage", daher wurde behördlich neuerdings eine fünfseitige Umschließung des Kugelfangs aus Beton gefordert. Somit haben wir Boden, Seitenwände, Rückwand und Dach mit hochfestem Beton, ausgegossenen Betonschalsteinen bzw. aufgelegten Betondeckenelementen hergestellt (aus Sicherheitsgründen natürlich mit Holz verkleidet) und die ganze, nach vorne offene "Box" mit Sand befüllt. Wasseranschluss und Schlauch zur Befeuchtung (Besprühen zur Staubbindung) hängt bereit (der Tipp mit dem Tausalz zum Anziehen von Feuchtigkeit ist übrigens interessant). Vor- und Nachteile hat bereits Waffenschmied im wesentlichen aufgezählt. Als Vorteil von Sandkugelfängen gegenüber Stahltrichter-/Lamellenkugelfängen kann man nach meiner Erfahrung auch die geringeren Geräuschemissionen anführen. Aber wie gesagt, das ist eben erkauft mit einem größeren Platz- und "Pflege"bedarf. Gruß, karlyman
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Der Stellenwert der Selbstverteidigung...
karlyman antwortete auf Greenhorn's Thema in Waffenrecht Österreich
Guter Punkt, kann ich genau so bestätigen. Gruß, karlyman -
Antrag für Wechselsystem 9 Para zu Basiswaffe.223?
karlyman antwortete auf tigerstripe's Thema in Waffenrecht
Genau richtig. Das ist eine echte Lücke im (sonst guten) BDMP-Programm. Gruß, karlyman -
Zum Waffennarren: es kommt auch bei mir stark drauf an, in welchem Zusammenhang der Begriff gebraucht wird. Wenn's aus einer gewissen Ecke (vor allem der Presse) kommt - und bewusst eine diskriminierende Wirkung haben soll - reagiere ich schon auch angesäuert. Ansonsten sehe ich den Waffennarren eher von der heiteren Seite (vor meinem geistigen Auge sitzt da immer so ein Kerl mit bunter Till-Eulenspiegel-Schellenkappe, gebeugt über eine Werk- oder Wiederladebank, überall Waffenteile, Putzlappen, Ballistoldosen und Hülsen vor sich verstreut, mit fasziniert-grinsendem Blick und klingenden Glöckchen...) Gruß, karlyman