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Tryon

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  1. Hallo zusammen, also das mit den Ami-Verhltnissen bezog sich eigendlich nicht auf das Tragen der Waffen, sondern viel eher auf die Erteilung der Erlaubniss. Ich bin auch für eine Erteilung von Erlaubnissen. Aber auch hier sollte der Bedürftige eine Sachunde nachweisen müssen. (Meine Meinung) Gruß Tryon
  2. HALLO ZUSAMMEN Da habe ich ja eine schöne Diskusion ausgelöst. Auch wenn wir jetzt etwas vom Thema abgekommen sind. Ich möchte ja in Deutschland keine Ami Verhältnisse haben (blos nicht) aber was würde dafür sprechen einen überprüften Sportschützen, der das Bedürfnis nachweist eine Waffe zu besitzen auch die Befähigung zuspricht eine Schußwaffe (von mir aus auch eine non-letale-Schußwaffe) privat mit sich zu führen, auch außerhalb der Wohnung. Dabei meine ich keine Gaspistole. Wer sich den Link zu den Gumme-Geschoß-Waffen mal angesehen hat, der wird mir hoffentlich zustimmen, das diese Waffen etwas unhandlich sind zum täglichen Mitführen. Ich spreche von einer Waffe z.B. einem Modifizierten .44Mag Revolver in Alu-Leichtbauweise, der so kunstruiert ist, ds er nur bestimmte Gumm-oder Farb/Reizstoff Geschosse (ähnlich wie den Pfeffer-Paintball-Kugeln) verschißen kann. Sollte da eine "Richtige" Patrone rein, würde einem das Ding hatl um die Ohren fliegen. Mit so einer Waffe bringt man keinen um (es sei denn es ist ein Unfall) dafür hat man aber eine Stoppwirkung und dann die Zeit die Wohnung, oder den Ort des Geschehens zu verlassen und sich in die Obhut unser allseits anwesenden Polizei zu begeben. Wenn nötig kann man dann noch mal auf den Typen feuern. War nur son Gedanke
  3. Hallo Zusammen, also man hat ja definitiv zu Hause die Verfügungsgewalt über seine Waffe. Man darf sie auch über Nacht auf dem Nachttisch liegen lassen (geladen versteht sich). Ich möchte zur Maglite was sagen: Ich habe mal berufsmäßig von so nen Ding gebraucht machen müssen. Bin heil froh, das der Mann mich nicht verklagt hat. Ein schweres Schädeltrauma hat er nähmlich davon getragen. Also ne Maglite ist nicht ohne. Meiner Ansicht nach müsste man nicht letale Munition (z.B. Gummigeschosse o.ä.) laden dürfen. Die ist zwar auch nicht ohne (der Vergleich Baseballschläger in die Magengrube ist recht zutreffend). Aber sie ist i.d.R. nict tödlich. Hätte da auch schon eine passende Idee für die Industrie. Aber da Berlin ein Wörtchen mitzureden hat, hat es garkeinen SINN diesen Gdanken der bewaffneten Selbstverteidigung mit non-letaler-Munition weiterzudenken. Sowas müsste es auch für "die Straße" geben. Denn Pfefferspray ist begrenzt auf 2-5 Meter. Reicht aber zum Weglaufen. Aber in der Wohnung......
  4. Selbstverteidigung -------------------------------------------------------------------------------- Hallo Freunde. Vorab ich bin KEIN Waffennahr, ich besitze auch keine Gaspistole o.ä. Ich möchte also nicht als solcher da stehen. Nun meine Frage: Kann einer von Euch Schützenkollegen shon mal in die Verlegenheit im Rahmen der Notwehr/Nothilfe dazu seine Waffe zu gebrauchen (auch Jäger). Dieses umfasst also auch Einbrecher etc. Nur zum Verständnis: Meine Waffen sind im Tresor und der Schlüssel ist gut versteckt. Ich schlafe also nicht mit der Waffe unter dem Kopfkissen. Mich würden nur Erfahrungen interessieren und eventuelle rechtliche Folgen (Prozessfolgen, Entscheidungen etc.) Danke Tryon (Sportschütze & KEIN Rambo)
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