karlyman
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Wäre es auch. Aber darum ging es in dem vorliegenden Fall gar nicht.
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Ja; plakativ und auf den Punkt gebracht.
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Im Grunde ja... Aber das heißt noch lange nicht, dass wir nun resignativ-abwartend in der Ecke sitzen und uns jede (politische/legislative/juristische) Fehlbehandlung gefallen lassen müssten.
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Notwendigkeit Kaliberlisten in Sportordnung(en)
karlyman antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Wahre Worte, gelassen ausgesprochen. -
Die Verwendung bleihaltiger Geschosse bei der Jagd ist das eine (und an sich ein kontroverses und unerschöpfliches Thema). Was aber die Verwendung bleihaltiger Geschosse auf Schießständen (hauptsächl. Schießsport) angeht, haben wir nochmals eine andere Situation. Hier kann naturgemäß Blei ja weder in die "freie Natur" (Boden, Wasser, Gehölze) noch in Wildbret eingetragen werden. Im Gegenteil haben wir hier strenge Anforderungen an Geschoss-/Kugelfänge, die ja eben (Stichwort z.B. fünfseitig umschlossener Kugelfang) schon baulich verhindern, dass Blei/Geschossreste irgendwie in die Umgebung gelangen. Welchen Sinn soll dort ein "Bleiverbot" machen? (Jaa, ich weiß, ich frage schon wieder nach Sinn und Logik..)
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Als "zahlreich" kann man sie heute wohl nicht mehr bezeichnen, leider. Aber es gibt sie natürlich. Trotz allem Negativen bzw. für unsere Schießsport-/Jagd-/Sammel-Leidenschaft(en) Bedrohlichen seitens der Politik - es muss da doch noch einige "Vernunftpolitiker" geben, die vielleicht nicht glühende Anhänger des legalen Waffenbesitzes sind, aber dennoch die Einsicht haben, dass dies Bestandteil einer halbwegs freien Gesellschaft, nicht zuletzt auch einer langen Tradition in D ist, und daher erhalten und nicht leichtfertig "verboten" gehört; insbesondere, wenn man die tatsächlich davon ausgehende, äußerst geringe Missbrauchs-Relevanz berücksichtigt. Wäre es nicht so, dann wäre wohl der legale Waffenbesitz in D angesichts des ganzen (auch medialen) Verbots-Geschreis längst - und weitgehend - "weg vom Fenster". Fazit für mich: Die Lage ist stets ernst, aber nicht hoffnungslos.
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Ja, grundsätzlich. Ähnlich einem trotzigen Kind. Das begründet auch nicht.... das will, will, WILL einfach nicht...
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Ja; aber es darf nicht vergessen werden, dass es sich bei § 36 Abs. 3 WaffG um eine "nur" verwaltungsrechtliche Befugnis (nicht StPO) handelt. Diese kann das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nicht überwinden (das ist auch ausdrücklich so klargestellt). Sie taugt also nicht als Rechtsgrundlage zum Betreten der Wohnung gegen den Willen des Wohnungsbesitzers. Gegenüber den LWB "funktioniert" § 36 Abs. 3 WaffG aber dennoch, weil man per Androhung angenommener Unzuverlässigkeit - im Fall der Verweigerung - die Zustimmung (somit Freiwilligkeit/Einwilligung) des Betretens und der Kontrolle herbeiführt. Das Grundrecht ist damit (auch das wurde explizit juristisch formuliert) "gar nicht tangiert" (etwas böse könnte man sagen: es wird ausgehebelt..). Gegenüber eventuellen IWB funktioniert dieser Mechanismus nicht, weil der "Hebel" Unzuverlässigkeit/WBK-Entzug hier naturgemäß nicht angesetzt werden kann. § 36 Abs. 3 wäre hier also eher ein "Papiertiger".
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Kann man tatsächlich nicht; und niemand wird behaupten, zur Verteidigung getragene/bereit gehaltene Schusswaffen seien "magische Gegenstände"... Ich bin aber dafür, es den Leuten (soweit unbescholten und sachkundig) selbst zu überlassen, ob sie das effiziente Verteidigungsmittel haben und im Notfall einsetzen. Derzeit ist ihnen faktisch die Wahlmöglichkeit genommen.
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Das ist in der Tat ein schlechter Witz. Nun kann es ja sein, dass man bestimmte Teile aufgrund von Exportrestriktionen gar nicht aus USA rausbekommt. Das ist dann eben so bzw. zumindest von Midway oder Brownell's nicht zu vertreten. Als nicht akzeptabel empfinde ich es aber, wenn (unter dem rechtlichen Aspekt) eigentlich lieferbare Teile aus dem Sortiment von Br.USA nun gar nicht (längere Lieferzeiten wären ja noch hinnehmbar) an bzw. über die europäischen "Töchter" Br.CH oder Br.D geliefert werden.
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Sobald Breivik aber auf der Insel Utoya "agierte" und auf alles schoss, was sich (hauptsächlich an Jugendlichen) bewegte, konnte jedem dort klar sein, dass man es nicht mit rechtmäßigem Tun eines Polizeibeamten zu tun hatte. Selbsterklärend. Ich bleibe dabei, hätten auf dieser Insel eine oder zwei Personen aus nur halbwegs guter Deckung mit der Jagdbüchse gegen Breivik agiert - die Sache wäre an dem verhängnisvollen Tag völlig anders ausgegangen. So aber hatte der Täter freies, ungehindertes "Spiel".
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Wenn kein (nennenswerter) Umsatz getätigt wird, kann das allerdings auch zur Folge haben, dass man irgendwann auf dem Bestellweg gar keine US-Artikel mehr bekommt.
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Das empfinde ich dann (ich habe mich noch nicht selbst vergewissert) als eigentliches Problem. Längere Lieferzeiten, naja.... Etwas höhere Preise, auch noch (zähneknirschend) hinzunehmen... Aber wenn ich Artikel gar nicht bekomme, obwohl sie bei Brownells.USA erhältlich sind - das ist nicht verzeihlich.
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"Based on the results of the evaluation process carried out, the Commission decide on how to proceed to amend the Firearms Directive, which could lead to a proposal for stricter checks for some categories of weapons and by prohibiting the most dangerous weapons, which are already subject today to mandatory authorisation." Salopp könnte man formulieren - da soll offenbar etwas, das bereits verboten und strengst reguliert ist, noch mehr verboten und reguliert werden...
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So ist das mit allem im Leben. Gut ist es aber, wenn man von vornherein (= eben durch Schulung, eigene Ausrüstung) zumindest bestimmte Möglichkeiten und Optionen hat.
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Ja, das sagst du bzw. sagen wir hier. Aber viele Otto und Lieschen Normalbürgers (verstärkt noch, wenn aus gewisser politischer Ecke kommend) haben mit dem "militärischen Erscheinungsbild" solcher Polizeiwaffen ziemliche Probleme. In dem Zusammenhang muss ich an die Argumentation von Remington (Law Enforcement-Abt.) in der Werbung für das Modell 7615 Police denken. Diese .223-Rem.-Büchse wurde ausdrücklich auch wegen ihres "weniger militärischen Erscheinungsbildes in der Öffentlichkeit" den US police departments angepriesen. Die Rede war von "low profile" und "to fit your urban department's needs better". (Letzteres wohl mit Blick auz ein bestimmtes Publikum urbaner Soziologie...).
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Es war eine fremde Waffe, die des Täters (Waffen haben übrigens Störungen, keine "Hemmungen"...). Wie bereits geschrieben - ein gutes Argument für eine Waffenausbildung und (präsente) eigene Waffe.
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Na, er will damit wohl den Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse und - auf dieser Basis - von Waffen umschreiben; gegenüber der großen Masse der sonstigen Bevölkerung, die (aus diversen Gründen) diese Erlaubnisse nicht innehat und (legal) keine erlaubnispflichtigen Waffen besitzt. Dass das objektiv gesehen nichts mit "Privilegien" zu tun hat, ist schon klar (denn jeder hat bei Erfüllung der Voraussetzungen Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis und Waffenerwerb). Nur empfinden es eben einige LWB als solches.
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Furcht vor Dschihadisten aus dem Schützenverein
karlyman antwortete auf Zeb Carter's Thema in Allgemein
Na, wenn Du den Beitragschreiber explizit fragst: "sag uns doch was du deiner Meinung nach dagegen tun würdest? Dich doch der Pegida anschließen? AFD wählen? Noch weiter ins rechte Feld abdriften?" Wie soll ich das dann anders verstehen? -
Furcht vor Dschihadisten aus dem Schützenverein
karlyman antwortete auf Zeb Carter's Thema in Allgemein
Das ist dann wohl "doppelplusungut" und darf im "Neusprech"-Vokabular nicht mehr verwendet werden...