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karlyman

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  1. Ach ja, die LIDL-Angeltasche mal wieder. Die war vor längerer Zeit schon mal Thema hier, nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Thema "Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln"... Gruß, karlyman
  2. Guter Punkt, kann ich genau so bestätigen. Gruß, karlyman
  3. Genau richtig. Das ist eine echte Lücke im (sonst guten) BDMP-Programm. Gruß, karlyman
  4. Zum Waffennarren: es kommt auch bei mir stark drauf an, in welchem Zusammenhang der Begriff gebraucht wird. Wenn's aus einer gewissen Ecke (vor allem der Presse) kommt - und bewusst eine diskriminierende Wirkung haben soll - reagiere ich schon auch angesäuert. Ansonsten sehe ich den Waffennarren eher von der heiteren Seite (vor meinem geistigen Auge sitzt da immer so ein Kerl mit bunter Till-Eulenspiegel-Schellenkappe, gebeugt über eine Werk- oder Wiederladebank, überall Waffenteile, Putzlappen, Ballistoldosen und Hülsen vor sich verstreut, mit fasziniert-grinsendem Blick und klingenden Glöckchen...) Gruß, karlyman
  5. @ H.M.: Sachliche, ernstgemeinte Fragen können wir hier durchaus auch erörtern, wenn sie in der Vergangenheit schon mal erörtert wurden. Ansonsten würde WO hinsichtlich gängiger Fragen irgendwann nur noch in Form eines (Such-)Archivs bestehen. Gruß, karlyman
  6. Hat Rudel die nicht auch noch geflogen (bin mir aber nicht sicher) ? Das Harrier-Konzept (VTOL) ist irgendwo schon faszinierend, bemerkenswert ist aber, dass es bis heute nicht nennenswert Nachahmer gefunden hat.
  7. Ganz genau, im 2. Weltkrieg hat man für derartiges Gerät den Begriff "Schlachtflugzeug" geprägt. Auf deutscher Seite ist da z.B. an die von H.U. Rudel geflogenen Anti-Panzer-Einsätze an der Ostfront zu denken. Im Grunde sind Maschinen wie die Warhog ihrer Rolle entsprechend Heeresflugzeuge. Gruß, karlyman
  8. Yep, ich wette, das wird ein Problem. (P.S.: werde mir wohl bald mal zumindest ein schönes Modell zulegen) Vielleicht kommt die Fa. B. aus E. ja auf die Idee und bringt davon "halbautomatische Zivilversionen".... Gruß, karlyman
  9. Ich seh's leider erst jetzt. Ein schöner Bilder-Thread. Könnten wir hier öfter haben. Gruß, karlyman
  10. Vielleicht. Vielleicht testet da jemand etwas. Mein Gedanke noch zum vorgetragenen Sachverhalt: Bei Vorliegen einer eindeutigen Notwehrsituation wäre wohl keine Verurteilung zu was auch immer erfolgt (vielleicht war es aber auch ein klassischer Fall von "einer Aussage gegen mehrere Aussagen", und die anderen waren glaubwürdiger). Gruß, karlyman
  11. Das Gejammere, wieder gehe ein großes Fachgeschäft "baden", kann ich nicht mehr hören. Wie hier schon angedeutet, die wirklichen kleinen Fachgeschäfte wurden zumeist schon vom Markt gedrängt; und wenn es dann einen der "Großen" erwischt, erklärt er sich flugs auch zum qualifizierten Fachhandel. Erinnert mich irgendwie an den ersten großen Elektronik-Discounter in Stuttgart, Fa. L. Die haben durch gnadenlose Preiskämpfe schon in den 80ern eine Menge kleine Fachgeschäfte der Branche in der Stadt ins Aus befördert. Als sie dann um die Jahrtausendwende selbst von den zwischenzeitlich angekommenen noch Größeren (MM etc.) in der Stadt an die Wand gedrückt wurden, haben sie geheult, dass wieder ein traditionsreiches "Fachgeschäft" vom Markt verschwinde; dabei hat bei Fa. L. meiner Erfahrung nie wirklich eine Fachberatung stattgefunden. Gruß, karlyman
  12. karlyman

    GELBE WBK

    Aber doch nur, wenn dieser Schießstand legalerweise verschiedene (sprich, vom eigentlichen "Schützenstand" aus gesehen, auf das Ziel verkürzte) Distanzen für die Abgabe der Schüsse zulässt, also als Mehrdistanzanlage konzipiert ist. Oder ? Gruß, karlyman
  13. Was bringt denn diese "Liberalisierung" wirklich ? Es hätte Regelungen/Beschränkungen im deutschen Waffenrecht gegeben, deren Abschaffung - aus Sicht der Legalwaffenbesitzer - wesentlich sinnvoller gewesen wäre. Gruß, karlyman
  14. Yep, 12,78 € werden da regulär fällig. Ich zahle meine Gebühren immer gleich an der Kasse des Amts (ist in 5 Minuten erledigt). Gruß, karlyman
  15. Und jetzt müsste nur noch jemand erklären, worin der Unterschied zwischen einem gezogenen Lauf und einem Lauf mit speziellem Laufprofil besteht (Polygonläufe werden sie ja nicht meinen)... Gruß, karlyman
  16. Dito, d.h., kann ich für meinen Kreis auch bestätigen. Was sich manchmal etwas hinzieht ist - wie oben schon erwähnt - der "Vorlauf" beim Verband (aber dort liegt nach neuem Recht eben auch der Schwerpunkt der Prüfung). Gruß, karlyman
  17. Das Führungszeugnis ist nicht nach einer Anzeige belastet, sondern erst nach rechtskräftiger Verurteilung. Gruß, karlyman
  18. Das Problem an der Sache ist, wenn viele wegen Auslegungs-Unsicherheiten schon mal vorsorglich ihren persönlichen Sicherheitsstandard erhöhen, dann wird er früher oder später "schwarz auf weiss" Standard (für alle). Gruß, karlyman
  19. ...gefährdet die öffentliche Sicherheit -zigmal mehr als der Schütze, der sein Gewehrfutteral oder sein Kurzwaffenköfferchen ohne tausend Zusatzsicherungen im Auto durch die Gegend fährt. Mich würde wirklich mal die Begründung interessieren, inwiefern die innere Sicherheit steigen soll, wenn zum Transport von Jagd-/Sportwaffen die -xte Zusatzsicherung anzubringen ist. Selbst in Ländern mit relativ liberalem Waffenscheinrecht - also sofortiger Schuss- und Zufgriffsbereitschaft durch die Inhaber - herrschen ausgehend davon keineswegs Mord und Totschlag. Gruß, karlyman
  20. Ich möchte auch gesetzeskonform agieren. Gerade deshalb wäre es mehr als angebracht, wenn unsere Lobby VOR dem Erlass unsinniger Regularien (hier: bezügl. Transport) dagegen angeht und Stellung bezieht. Gruß, karlyman
  21. Wie funktioniert denn ein SCHNELLER Zugriff auf den Inhalt des Stauraums eines Kombis (ich unterstelle den Normalfall mit Gepäckabtrennung und ggf. Stauraumabdeckung) ? Gruß, karlyman
  22. Ich fange doch nicht an und zerlege für einen Transport zum Schützenhaus meine Waffe. Nicht in sieben kalten Wintern... Meiner Ansicht nach wird der Ausschluss der Zugriffsbereitschaft hier völlig überinterpretiert. Es soll mir mal ein Polizeibeamter oder Richter die Zugriffsbereitschaft der Waffe belegten, wenn diese nicht griffbereit im Wortsinne ist (sprich Unterbringung im Kofferraum und nicht Beifahrersitz) und dazu in einem Futteral oder einer Hülle steckt. Gruß, karlyman
  23. Das mit dem "Wanderer" zum Schützenhaus ist eine interessante Frage. Grundsätzlich kann nämlich niemand verboten werden, per pedes zur Ausübung des Schießsports zu gelangen. In so einem Fall wären dann wohl Schlößchen am Waffenkoffer gerechtfertigt, um den "schnellen Zugriff" (den ein Pkw-Nutzer mit Waffe im Kofferraum eben nicht hat) gesetzeskonform auszuschließen. Gruß, karlyman
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