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karlyman

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  1. Das ist schon richtig. So ist die Regelung wohl "gemeint". Es ist aber aus dem Gesetzestext bei weitem nicht so ablesbar. Nicht, dass ich mir das wünsche, aber spätestens nach den ersten paar Klagen gegen eine "Intensivprüfung" (s.o.) wird der Gesetzgeber das wohl durch einen angefügten Satz im WaffG klarziehen... Wobei du ganz zurecht darauf hinweist, dass bei etwas größeren Beständen an Sportgeräten, Jagdwerkzeugen oder gar Sammelexemplaren die helle Kontroll-"Freude" aufkommen wird....
  2. Ja, die Regelüberprüfung ist rechtlich eine "andere Baustelle" (wenngleich die Gebühr dafür ebenfalls nicht unumstritten ist). Das verwirrt mich jetzt etwas. Für WAS nochmal genau (Gegenstand der Überprüfung? Geührentatbestand/Gebührenziffer?) wurde jetzt eine Gebühr festgesetzt?
  3. Auf die Begründung für die Gebührenerhebung wäre ich mal gespannt... Und (ggf.!) auf die ausführlichere Begründung der Behörde in einem Widerspruchsbescheid noch viel mehr. Gruß, karlyman
  4. Das Thema Gebühren in dem Zusammenhang "köchelt" ja schon eine ganze Weile. Und viele Waffenehörden (insbesondere die bei den krisengebeutelten Städten..) werden wohl in nächster Zeit versuchen, sich so einen Teil des (ihnen vom Bundesgesetzgeber aufgedrückten) Kontrollaufwandes wiederzuholen. Das ändert nichts daran, dass eine Gebührenerhebung für anlasslose Aufbewahrungskontrollen (welche am ehesten mit den sog. polizeilichen Anhaltekontrollen im Straßenverkehr vergleichbar, und keine Regelüberprüfungen, sind!) geührenrechtlich sehr zweifelhaft sind. Es dürfte insbesondere am gebührenrechtlich geforderten individuellen "Anlass" der Kontrolle mangeln. Im vorliegenden Fall habe ich übrigens bei der Gebührengestaltung (25,- €) den leisen Verdacht, dass sie nach dem Motto erfolgt "wegen den paar Talern geht niemand vor's Verwaltungsgericht - und viel Kleinvieh macht auch Mist"... Gruß, karlyman
  5. Den Herren bzw. den Waffenbehörden geht's ja nicht ausschließlich um den Nachweis, dass ein dem Gesetz entsprechender Waffenschrank vorhanden ist. Sondern auch, ob die registrierten Waffen darin verwahrt werden.
  6. Das ist so nicht korrekt. Natürlich hast du ein "Bedürfnis bescheinigt", nämlich ein jagdliches, und du weist dieses mit Jahresjagdschein nach. Kein JJ, kein Bedürfnis, keine Waffe(n). Im Übrigen: ja, es stimmt, der Erwerb der jagdlichen (schießenden) "Werkzeuge" ist von den formalen Anforderungen bzw. auch den diversen Erwerbs-"Daumenschrauben" her etwas liberaler als der der ebenfalls schießenden "Sportgeräte" der Sportschützen. Wenn du aber die Entwicklung über viele Jahre hinweg verfolgst, stellst du fest, dass im jagdlichen Bereich ebenfalls an den "Stellrädchen" (in Richtung Einschränkungen) gedreht wird, nur eben immer mit einem gewissen Abstand zum Schießsportbereich... Die Tendenz ist aber die gleiche. Und es tauchen auf der Waffengegner-Seite in den letzten Jahren durchaus politische Forderungen auf, etwa den jagdlichen Kurzwaffenbesitz abzuschaffen oder die Anzahl jagdlicher Langwaffen zu kontingentieren. Die Auffassung "Jagdschein, Jagdausübung und du kannst die Waffenrechts-Gängeleien vergessen" halte ich, mit Verlaub gesagt, für naiv. Gruß, karlyman
  7. Ich stell's mir nicht exakt so vor. Aber wenn die SG Bungt e.V. sich das für sich so vorstellt und (in einer Weise, die beim "allgemeinen", gehirngewaschenen Publikum das Thema zunächst mal recht verträglich anbringt...) in die Presse bringt, habe ich keinerlei Probleme damit. Wir haben in der SLG vor Jahren einen Artikel (u.a. übers Schießen mit Halbautomaten, inkl. Bild..) in die regionale Presse gebracht. So kriegt die Öffentlichkeit die ganze Palette mit, sprich, wie bunt bzw. vielfältig unsere Schießsportlandschaft ist.
  8. So ist es. Für mich (BDMP und damit GK-orientiert) ist die teilweise ätzende Kritik an dem Bungter Verein, wie sie hier deutlich wird, ein typisches Beispiel für Streiterei um NICHTS. Es wird mit aller Gewalt ein Haar in der Suppe gesucht... und gefunden. So - und mit der resultierenden Spalterei - kommen wir auf keinen grünen Zweig. Gruß, karlyman
  9. Sagen wir's so, dieser Markt hat's in D gerade nicht leicht... Pauschal kann man das (s. Threadstart) zu eGun aber nicht sagen. Wenn man bestimmte Auktionen mal beobachtet: Es gibt doch gefragte Modelle oder Artikel, für die werden in den Auktionen von den Bietern noch recht gepfefferte Summen geboten.
  10. Die verfassungsrechtlich garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung ist durch die novellierte waffenrechtliche Regelung NICHT tangiert. Man hat aber - für den Verweigerungsfall - auf einfach gesetzlicher (verwaltungsrechtlicher) Ebene mehr Druck aufgebaut.
  11. Ich will hier nichts beschönigen. Aber mir (mit gut bekannten Schützenkollegen im Zuständigkeitsbereich von 5 Waffenbehörden in Ba.-Wü.) sind bislang keine "Kontrollorgien" bekannt. Gruß, karlyman
  12. Kann sie auch nicht. Denn sie (= Nachschauregelung nach novelliertem WaffG) beinhaltet m.E. keine Eingriffsgrundlage, die den Art. 13 GG aushebeln könnte.
  13. Na, dann hoffen wir alle mal, dass Sinsheim in punkto Vielfalt, Kundenfreundlichkeit und (Abwesenheit von) "Braunartikelhändlern" besser wird. Gruß, karlyman
  14. Das ist in der Tat Quatsch. Solche Äußerungen kommen m.E. dabei heraus, wenn Leute, die von unserem Rechtssystem (nicht von Einzelheiten, nur von der Systematik...) keine Ahnung haben, trotzdem mit breiter Brust Dinge behaupten... "Strafbar" machen kannst du dich gegenüber einem privaten Security-Mitarbeiter auf diese Weise nicht. Wie hier schon gesagt: du hast mit deiner Eintrittskarte und bei Betreten der Messehalle vertraglich einer möglichen Durchsuchung zugestimmt. Es nun bleibt das Geheimnis des Security-Mitarbeiters, was eine Verletzung dieser vertraglichen Vereinbarung mit dem Strafrecht zu tun haben soll. Trotz allem: seien wir froh, dass es überhaupt noch derartige "frei zugängliche" Waffenbörsen/-messen gibt. So sehr ich dir beim obigen Problem zustimme, so überzogen finde ich doch daraus deinen Schluss: "nie mehr WBK Kassel". Gruß, karlyman
  15. Mach' ich sowieso schon... . Weil es heute verdammt wichtig ist. Ändert aber kurz- und mittelfristig nichts an unserem unsinnigen Bedürfnis-System zum Waffenerwerb.
  16. Ich glaube, dieses Thema wurde hier im Forum in mindestens zwanzig Threads diskutiert... und eine definitive, schlüssige, "haltbare" Rechtsposition dabei nie gefunden. Eine FLINTE ist eine FLINTE ist eine FLINTE Eine BÜCHSE ist eine BÜCHSE ist ein BÜCHSE.... DAS ist hingegen eindeutig ein waffenrechtlicher Verstoß (wie der SB richtig bemerkte).
  17. Das glaube ich gerne. Ist ja auch ein deutlich freieres Land. Sch..... deutsches Waffengesetz. Den schönen M 1917 für unter 200 Euro (!!) hätte ich liebend gerne genommen. Wäre die ideale Ergänzung zu meinem anderen .45 ACP-Revolver (Mod. 625) gewesen.
  18. Das kommt noch dazu. Praktisch kontrollierbar ist die Geschichte ohnehin nicht. Vielleicht noch auf dem Schießstand (s. Regularien für die Magzinbegrenzung bei schießsportlicher Verwendung von HA-Langwaffen); und damit exakt da, wo es (sicherheitlich) ohnehin keine Relevanz hat. Diese Überlegungen sind, deutlich gesagt, ein aktionistischer Hirnfurz...
  19. Anmerkung dazu: Selbst wenn man IPSC außer acht lässt, ist das nach vielen sonstigen Schießsportordnungen nicht möglich bzw. praktikabel. Da gibt's bekanntlich auch 6- und 10-Schuss-Serien. Und eine technische 5er-Begrenzung bei Magazinen ist ohnehin Unsinn, denn es gibt bekanntlich sehr viele Kurzwaffen, die konstruktiv immer das Laden mit 6 Schuss ermöglichen. Gruß, karlyman
  20. Eben. So mach' ich es (siehe weiter oben) aus rein praktischen Gründen auch mit meinen Revolver-Ladeclips. Und - jetzt mal etwas grob ausgedrückt - es ist sch.....egal. Diskussionen wie diese liefern die Steilvorlage.
  21. Tut mir aufrichtig leid um euren Verein bzw. seine sonstigen Mitglieder. Das ist doch schlicht lachhaft.
  22. Speziell zu Magazinen von Selbstladewaffen möchte ich jetzt nichts sagen (wobei es gerade bei dynam. Disziplinen mit hohen Schusszahlen praktisch sein kann, sie vorher zu bestücken). Ich für meinen Fall schieße einen Revolver mit Ladeclips (6er Clip für den S&W 625 in .45 ACP). Die Clips sind wunderbar, haben aber - speziell im Fall der Stahlblechausührung - den einzigen Nachteil, sich nur sehr "straff" mit den Patronen bestücken zu lassen. Ich mache das - mit dem entsprechenden kleinen Werkzeug, dem "Moonsetter", immer im Voraus zu Hause und nehme die bestückten Clips mit. Die Clips kommen in eine geschlossene Kunststoffbox, und diese getrennt von der Waffe in eine eigene Außentasche des Range Bag. Clips, die nicht auf dem Stand "leergeschossen" werden, kommen bestückt wieder ins separat verschließbare Fach des "B"-Schranks, oder in den Kl."0"-Schrank. Wie die andere Mun eben auch. Wo, in aller Welt, soll das Problem sein?
  23. Ach, gibt's jetzt schon Pfefferspray-Sammler? Ich hätt' da noch ein abgelaufenes bei mir herumliegen...
  24. Tja, das ist dann sozusagen eine "Abstimmung mit den (Klau-)Fingern".
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