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karlyman

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  1. Das sehe ich ebenfalls so. Steinpilz (s.o.) hatte aber in Beitrag Nr. 5 auf eine komplette Demontage des Hinterschafts abgehoben, also eine "Restwaffe" ohne jeglichen Schaft oder Griff, bei der man dennoch "abdrücken" könne...
  2. Ich verstehe das auch so. Und ich gehe davon aus, auch jeder Reminton-, Benelli- (u.a.) Händler in D, die seit 2008 (=Mindestlängenregelung VRF) unzählige entsprechender Modelle an Erlaubnisinhaber verkauft haben, und Behörden, die diese (ja bekannten) Modelle fleißig eingetragen haben.
  3. Bist du sicher, dass unter "Verwendung..." in diesem Sinne wirklich das bloße "Abdrückenkönnen" ohne Hinterschaft zu interpretieren ist? Ja, ein Abdrücken ist da möglich, aber ein bestimmungsgemäßes Verwenden bei der so erforderlichen, ziemlich unmöglichen Haltung der "Restwaffe" hinten doch nicht. Bitte keine Panik verbreiten (bzw. selbst zu Knieschüssen ansetzen...). Wie Steinpilz schon sagte - wenn man diese Maßstäbe anlegen müsste, dann wäre in der Tat jede VRF in Deutschland verboten, bei der man rein technisch gesehen den Hinterschaft demontieren kann. Dann gäbe es legal keine (wie genannt) Rem. 870, keine Benelli Supernova etc. mehr... eigentlich eine große Masse weit verbreiteter VRF.
  4. Ich auch...
  5. Du meinst, gleichzeitig Aufsicht zu führen über Schützen, die Schießgeräte mit kurzem und längerem Lauf benutzen??
  6. Möglicherweise weiß es keiner, weil es gar keinen wirklich guten Grund für besages Verbot gibt...
  7. Auch wenn das ein launiges, lustiges Beispiel ist.... Sofern du mit "ich" in deinem Beispiel die Genehmigungsbehörde meinst, liegst du verwaltungsrechtlich (und darauf kommt's an) falsch. Denn Auflagen einer Genehmigung dürfen nicht völlig willkürlich und unsinnig sein - sondern nur so gestaltet sein, wie sie entweder durch eine Rechtsnorm ausdrücklich zugelassen sind, oder soweit sie inhaltlich sicherstellen sollen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes (hier: der Genehmigung) erfüllt werden. Das habe nicht ich erfunden, sondern steht in der Weise in diversen deutschen Verwaltungsverfahrensgesetzen. Wenn es also - wie hier im "Schießstättenrecht" - um den Vollzug von WaffG und Bundesimmissionsschutzgesetz geht, gilt das. Und auch wenn man Behörden so einiges nachsagen mag... wirren Unsinn, der nichts mit dem rechtlichen Hintergrund der Schießstättengenehmigung zu tun hat, schreibt ein Bediensteter maximal einmal in so eine Genehmigung hinein (mal abgesehen davon, dass sie auch ohne Klage schon "kassiert" würde)... Was freilich ein Verein/Schießstättenbetreiber selbst sich und seinen Nutzern an wirren Regelungen auferlegt, das ist eine andere Sache.
  8. Das dürfte in vielen Fällen der Hauptgrund sein. Bei uns ist es so, wo die Genehmigung der Schießanlage dies nicht ausschließt, dürfen parallel Kurz- und Langwaffen geschossen werden. Und das wird auch gemacht. Probleme sind mir nicht bekannt.
  9. So ist es. Da ist doch wirklich alles eintragbar, was von Belang ist. (Es gibt übrigens für jeden Schießtermin, wenn man denn will, zusätzlich noch eine Bemerkungs-Spalte). Mehr "Statistik" muss beim besten Willen nicht mehr sein.
  10. Die Schweiz ist durchaus noch ein Beispiel in der Mitte Europas, wo ein Bedürfnisprinzip vergleichbar dem Rest Europas nicht besteht. Ohne Probleme. Du magst aber recht haben - der Weg, es dem gleichzutun ist ein "ganz dickes Brett".... Und es wird dabei dann immer auf die besondere historische Entwicklung der Eidgenossenschaft und des dortigen, verflochtenen Wehr- und Schützenwesens verwiesen werden.... Gute Beispiele für modifizierte, aus Sicht des LWB tragbarere Bedürfnisregelungen mögen Tschechien, Finnland und auch ein Stück weit Österreich sein. Die haben im Detail sicherlich ihre eigenen "Tücken", aber alles in allem sind sie liberaler. Und funktionieren im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit. Mehr Freiheit wäre möglich...
  11. Wenn's (in dem Fall SIRT) nützt, dann nützt's....
  12. Genau auf diesen Punkt (nicht auf Plastikkügelchen in der Ecke, und nicht auf ein wenig "piff, paff") zielte ja meine Nachfrage. Die Anscheinswaffen-Eigenschaft (und -beschränkungen) sind in den eigenen vier Wänden bedeutungslos. In einer AIPSC-Trainingshalle bzw. dem dazu umfunktionierten Teil einer SV-Anlage ebenfalls. Und wenn mit mobil "draußen in Wald und Flur" gemeint ist - da würde ich weder mit der Softair, noch mit der genannten "anscheinslosen" Pistolen-Alternative im simulierten IPSC-Stage-Durchgang herumfuchteln - denn so fein differenzieren Außenstehende da nicht... Wer vom SIRT überzeugt ist, kann es gerne kaufen und verwenden. Aber, wie gesagt, der o.g. Punkt "Anschein" macht sicher nicht den Unterschied.
  13. Ein Stück weit gingen meine Vorstellungen ja in diese Richtung. Auch ich halte nichts von Gründungen a la "Autofahrer"- oder "Tierschutzpartei". Wir müssen versuchen, unsere Belange definiert in "parlamentsfähigen" Parteien unterzubringen, die programmatisch halbwegs Ansätze dazu bieten (sprich, nicht von vornherein quasi "kulturell hoplphob", sondern einigermaßen aufgeschlossen bzw. liberal orientiert sind).
  14. Du antwortest auf eine Frage quasi mit einer Gegenfrage. Außerdem hatte ich doch ausgedrückt, was meine Position dazu ist. Bitte lesen.
  15. Wo liegt der Riesenvorteil (z.B, gegenüber einer äußerlich realistischeren Softair-Waffe), wenn doch - siehe Threadanfang - das Training in den eigenen vier Wänden stattfinden soll?
  16. Gut; Leute, die schnell und geschickt mit dem Bogen sind, gab bzw. gibt es seit langer Zeit.
  17. Ich höre immer nur "geht nicht", "klappt nicht", "das taugt nichts"... Siehe oben wieder. Was mich von Dir interessiert, wäre nun mal eine Meinung bezüglich einer gangbaren Alternative (politische Förderung des Erhalts eines vernünftigen Waffenrechts, evtl. Liberalisierung).
  18. Ich bin selbst kein IPSC'ler, aber meines Erachtens: Sofern entsprechende Neben-/Kellerräume vorhanden sind, wäre "AIPSC zu Hause" (also gute GBB-Softairwaffen und entsprechend herunterverkleinerte Ziele/Stages) wohl die vergleichsweise bessere Trainings-Lösung. Evtl. gibt es auch im örtlichen "Normal-Schützenverein" in ungenutzten Anlagenbereichen die Möglichkeit, einen kleinen Airsoft-IPSC-Bereich einzurichten (wir hatten bei uns so etwas auch angedacht, es wurde aber bisher nichts daraus). Du kannst dich ja zu Stages/Ablauf/Training mal bei den AIPSC'lern schlau machen
  19. Wer zwanghaft an der AfD-Programmatik herummäkeln will, findet immer einen Grund. Richtet sich die Partei (wie anfangs) fast nur an der Euro-Kritik aus, ist es nicht recht... Nimmt sie die Zuwanderungs-Thematik, und nun immer mehr anderes, programmatisch hinzu, ist es auch wieder nicht recht und sie "entfernt sich in rechtspopulistischer Weise von ihrem Gründungsthema"... Ich glaube, von diesem Gequake braucht man sich nicht verunsichern zu lassen. Wenn die neue Partei sich mit gutem Programm in der konservativ-liberalen Lücke, die Union und FDP gerissen bzw. frei gelassen haben, positioniert, muss ihr nicht so bange sein. Tödlich wären allerdings zu heftige Flügelkämpfe und interne Querelen; wenn die nicht überwunden bzw. in Bahnen gelenkt werden können... Bei der AfD sehe ich recht gute Chancen, dass zum Waffenbesitzthema eine vernünftige Programmposition gefunden werden kann. Sicherlich hatte man das anfangs auch bei den "Piraten" gesagt und gehofft, aber nachdem diese Jungpartei sich nur zur weiteren LinksGrün-Gruppierung im politischen Spektrum entwickelt hat, war das diesbezüglich das Aus (siehe die engagierten, aber schließlich verzweifelten Versuche von Katja Triebel dort). Bei einer konservativ-bürgerlich orientierten Partei (wo legaler Waffenbesitz nicht schon "kulturell" ein Unding wie bei GrünLinks ist), sehe ich da viel mehr Potenzial.
  20. Ach was. Das sind nicht Moses' Gesetzestafeln.
  21. Das mit dem "sprechen" (persönlich) ist wohl mind. ein Jahrzehnt her. Angeschrieben habe ich "meinen" aktuellen MdB zu dem Thema aber in neuerer Zeit.
  22. Na klar, jeder Mensch hat, wenn er den Wunsch nach etwas verspürt, ganz subjektiv ein Bedürfnis danach. Die (waffen)rechtliche Definition eines "Bedürfnisses" hingegen...
  23. Packen wir vielleicht noch explizit (sofern nicht ohnehin unter "Eignung") gewisse Sachkunde-Anforderungen dazu, dann unterschreibe auch ich das dick und fett. Eines ist klar - das Bedürfnisprinzip ist nichts als ein Hemmungs- und Restriktions-Instrument; und die Diskussion über die Munition für WS zeigt u.a. wieder die ganze Absurdität.
  24. Au weia... Bei einem Händler, der so sachunkundig ist, wäre ich die längste Zeit gewesen.
  25. Nun, ein Weg (wie von der AfD benannt) wäre z.B., wieder auseinandergehen zu lassen, was - an strukturell und leistungsmäßig verschiedenen - Volkswirtschaften nicht zwangsläufig in einen Einheitswährungsraum hineingehört. Ein Schritt dazu könnte sein, einen "Kern- oder Nord-Euro"-Raum und einen "Süd-Euro" einzuführen. Ich habe aber keine Lust, hier die diesbezügliche AfD-Programmatik abzuleiern. Vorschläge gibt es dort, im www für jedermann schnell nachlesbar. Wer Zweifel an der "Brauchbarkeit" solchen Vorgehens hat, der sehe sich die schiefe Ebene an, auf der wir erkennbar hinsichtlich des jetzigen Vorgehens sind...
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