karlyman
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Wenn man's recht betrachtet - eigentlich schon armselig für ein Wirtschaftsunternehmen. Was für ein Verständnis... Produkte anzubieten, die die Kunden zum überwiegenden Teil nicht wollen. Ich hab' übrigens immer gesagt, gewisse Elemente der A.-Technik wären durchaus interessant für LWB, aber eben nur mit entsprechendem gesetzlichem Rahmen (insbes. bezüglich Aufbewahrung; man denke an Schnellzugriffseinrichtungen, wenn so alleine zulässig), und natürlich freiwillig und nicht "zusätzlich". Da hätten Simons-Voss/A. durchaus auch bei der Politik "wühlen" können. Man scheint sich aber offenbar auf die Seite der "Zwangsprodukte" geschlagen zu haben.
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Ich denke auch, dass es darauf hinauslaufen würde.... Als Kostentreiber/"Buhmann"/weiteres Vergrämungsinstrument bezüglich des LWB wäre diese "Markt"-Idee vielleicht geeignet, aber wohl kaum in Summe als nennenswerte Einnahmequelle. Die Erbenregelung im deutschen Waffenrecht hat schon gezeigt, welche "Wahnsinns"-Absatzzahlen hier realisierbar sind...
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Wohl allen hier ist klar, dass da in Richtung einer verpflichtenden Einführung spekuliert wird bzw. versucht wird, auf diese hinzuwirken... Man stelle sich aber vor, es kommt z.B. zur verpflichtenden Einführung technischer "Zusatzsicherungen" bei Waffenlagerung und -transport, welche die Schussauslösung und -abgabe durch Dritte/Unberechtigte verhindern sollen - und die Betroffenen bauen Abzugsschlösser ein oder ziehen abschließbare Stahlkabel durch den Lauf...angeboten für so ca. 15 bis 20 Euro das Stück. Welcher Besitzer einer etwas größeren Zahl von Jagd- und Sportwaffen (die Sammler müssen wir hier ganz außen vor lassen) wird es sich überhaupt leisten können, die aufwändige und teure Laufstöpsel-Technologie "flächendeckend" für sich einzukaufen? Ach, so ehrfürchtig zittern, um keine kritische Stimme abgeben zu können, müssen wir nun doch nicht... Spätestens seit der Bankenkrise (direkt ausgedrückt: Bankencrashs) muss man kein auch noch so renommiertes Wirtschaftsunternehmen mehr als unantastbare, vor jeglichem Scheitern und jeglicher Fehlentwicklung gefeite "Institution" sehen. Ja, vielleicht müssen die ausreichen.
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Wieviel Geld hat die Firma von Weltformat mit besagtem Tochterunternehmen bis heute verdient...?
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Jaa, die Briten und ihre Welt edler Flinten... Mich erinnert die beschriebene Filmdramaturgie an einen "Tatort" oder "Polizeiruf" vor etlichen Jahren, wo es u.a. um eine Waffensprengung einer Büchse (mit drastischen Folgen für den Schützen) ging... als Ursache wurde da m.W. "eingebaut", dass die Büchsenpatrone heimtückischerweise mit (einer büchsenpatronenüblichen Menge an) Kurzwaffenpulver (wieder)geladen worden war....
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Ich auch nicht. Der Ludwigshafener Tatort reiht sich bei mir (und auch anderen) inzwischen in die Reihe der Tatorte der Rubrik "lohnt nicht, verärgert nur" ein. Viel gequirlter Quark, verbunden mit zwanghaftem Eifer, durch tendenziöse gesellschaftliche Darstellungen irgendwelche Gutmenschen-Weltanschauungen per Krimi unters Volk zu bringen... Da bleibt der Fernseher (bzw. das ARD-Programm) kalt. Was dieses Sendeformat angeht, sind m.E. die einzigen noch verbliebenen, einigermaßen lohnenswerten Kandidaten - die ORF-Tatorte - die Stuttgarter Tatorte. Erstere, weil sie meist originell sind, und ich dieses Land und seinen Dialekt liebe. Letztere aus gewisser schwäbischer "Lokalromantik" (oder so ähnlich) heraus.
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Siehe auch die große Masse der deutschen TV-Krimis... Diesbezüglich meist zum Lachen, oder zum Abgewöhnen.
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BKA: Anschütz MSR RX 22 COMPETITION anscheinsfrei
karlyman antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Was für ein Irrsinn - eine Waffe in einer dezidiert festgelegten Konfiguration zum sportlichen Schießen BKA-feststellen zu lassen, wenn es dann für exakt diese Konfiguration so gut wie keine (sportordnungskonformen) Einsatzmöglichkeiten gibt.- 77 Antworten
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- BKA
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Da ist was dran, das ist wohl (obwohl die "Zielgruppe"/die Hauptintention eine andere war) auch ein gewünschter Effekt. Ich selbst gehe praktisch nie ohne Taschenmesser aus dem Haus. Mir fällt auf (wenn mal ein Messer für eine praktische Verrichtung gebraucht wird, was gar nicht selten ist), dass unter den anderen, typischen Durchschnittsbürgern oft nur die älteren Semester noch ihr Schweizermesser o.ä. dabei haben. Es ist immer wieder belustigend, irgendwelche "Normalo"-20er/30er/40er (die ansonsten mit allem Schnickschnack ausgestattet sind) mit den Händen z.B. verzweifelt an einer Verpackung oder Packschnur herumnesteln oder -reissen zu sehen... wo ein simples Taschenmesserchen Abhilfe schaffen könnte. Aber ich hab' ja meines dabei.
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Zu den Multitools heißt es auf besagter S. 182 der VwV wörtlich: "Anl.I-A1-UA2-2.1.4 Kombinationswerkzeuge (z. B. so genannte Multitools), an denen die Messerklinge eines der Werkzeuge darstellt und zusätzlich aufgeklappt werden muss, fallen nicht unter diese Begriffsbestimmung." Genau das (Klinge muss zusätzlich aufgeklappt werden) meinte ich mit der Unterscheidung "Messerklinge außenliegend" oder "Messerklinge innenliegend, so dass zuvor das Tool als Ganzes aufgeklappt werden muss". Ist eigentlich auch klar, denn im letzteren Falle haben wir - unabhängig davon, wie dabei das Messer geöffnet/festgestellt wird - ausgehend vom geschlossenen Tool als Ganzes kein "Einhandmesser".
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Ganz ähnlich lautende Auskünfte habe ich ebenfalls von Vollzugsbeamten in der Ver- und Bekanntschaft, die ich mal darauf angesprochen hatte (kenne über die Schule des Nachwuchses einen Kripo-Mann, habe zwei Verwandte bei der Bundespolizei, u.a.). "Das geht nicht gegen die Normalos, damit haben wir aber eine Handhabe gegen unsere ganz besondere Kundschaft" o.ä. Nur, rein formal nützt dir das auch als vernünftiger Normalo im Fall des (blöd laufenden) Falles nichts. Meine Konsequenz ist, mich schlicht an die Schranken ungeliebten § 42a zu halten. Bei Klappmessern und Multi-Tools heißt das in mienem Fall (und ich führe praktisch immer ein Messer oder Tool): - als Alltags-Taschenmesser nur "zweihändig" zu öffnende (i.d.R. großes Victorinox), ausnahmsweise auch "nicht verriegelnde" (wie die kleinen Vic.,) oder auch mal ein "Spezialist" wie das Böker Trance 42 - bei den Tools die "alten" Modelle, die nicht äußeren/sofortigen/einhändigen Zugriff auf das Messer haben, sondern erst als Ganzes aufgeklappt werden müssen bzw. nur "zweihändig" zu öffnen sind - Einhandmesser nur bei der Jagd (und ab und zu mal im Österreichurlaub...).
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Ha! Das ist ja regelrechte, gewinnorientierte "Entsorgungswirtschaft"....
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Das sehe ich auch so. Ein wenig bürokratischer Aufwand, ein paar Gebühreneinnahmen ("netto" betrachtet wohl auch nicht berauschend), dass "mehr an Sicherheit" dürfte schlicht nicht vorhanden sein. Der Ehrliche hat mehr Aufwand, wer hingegen "Schindluder" mit einer SSW treiben will, dem ist die KWS-Regelung völlig egal. Mir persönlich waren's die 50 € (geschätzt) an Gebühr für einen solchen "Lappen" mangels Verwendung bislang schlicht nicht wert...
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Dazu hat man sie auch gründlich "erzogen"... Zumindest hat man das ganze Eigenvorsorge-/Schutzhema in D in den letzten zwei Jahrzehnten gründlich totgeschrumpft und einschlafen lassen.
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Im April (also dem Zeitpunkt des Threadbeginns bzw. Fotos) bleibt - auch wenn's um Reh geht und das Revier am eigenen Garten beginnen sollte - schließlich nichts anderes übrig... P.S.: Was habe ich in diesem Februar/März schon ausgiebig Rehwildbeobachtung betreiben können.... Diese lieben Mitgeschöpfe haben die Jagdzeiten offensichtlich genau auf dem "Zettel" und paradierten regelrecht auf und ab. Währenddessen: "keine Sau" (und natürlich nicht die darunter zulässigen) zu sehen...
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Perkussion-Sharps-Patronen waffenrechtlich erlaubnispflichtig?
karlyman antwortete auf nordwind's Thema in Waffenrecht
Die Dinger sind keine Patronenmunition, Punkt. Und (siehe oben ShooterX) die Perk.-Hinterlader sind definitiv rechtlich "Vorderlader" und das Schießen mit Ihnen ist VL-Schießen. -
Ermessensspielräume sind nicht beliebig. Ermessen kann und darf auch nicht nach "Geschmack" oder "Nase des anderen" ausgeübt werden. Hier im Thread war (in etwa) angeführt worden, die gesetzlichen Merkmale könnten vom Vollzugsbeamten auf der Straße eben mal so und mal so ausgelegt werden, man könne hinterher ja den Rechtsweg beschreiten, wenn' s einem nicht passe... Darauf wollte ich hinaus - denn genau SO kann's im Rechtsstaat auch nicht gehen. Das ist - in Summe - das Ende der Freiheit, da damit durch beliebige Druckausübung im Vorfeld willfähriges Verhalten des Bürgers "erpresst" wird. Die Problemstellung ist eigentlich nicht so schwer zu erkennen.
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Das würde bzw. tue ich ebenfalls nicht. Mir ist aber wichtig, dass kein Klima herrscht, in dem staatlicherseits rechtliche Grauzonen "gepflegt" bzw. maximal ausgereizt werden (bis der verunsicherte Bürger, weil er ja irgendwie unter Umständen irgendetwas falschmachen könnte...) sich gar nichts mehr traut. Das ist Oppression, nicht Freiheit. In der Praxis (zumindest so weit ich es hier sehen kann) läuft's darauf hinaus
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Diese Einschätzung darf natürlich in einem Rechtsstaat keine blanke Willkür sein. Sprich, ich habe Lust, den Bürger heute mal etwas zu ärgern und behaupte als kontrollierender Pol.vollzugsbeamter einfach mal etwas, auch wenn mir selbst klar ist, dass es jeglicher Grundlage entbehrt... Nicht wirklich rechtsstaatlich. Eigentlich ist es doch bezüglich der bloßen, gesetzlichen "Einhand"-Einstufung gar nicht so schwer. Sollte ein Zweifelsfall hinsichtlich dieser Eigenschaft vorliegen, so soll derjenige, der behauptet, hier lägen die einschlägigen Tatbestandmerkmale vor, doch einfach kurz das ausgehändigte Werkzeug einhändig öffnen und feststellen. Damit dürfte in den meisten Fällen (lassen wir mal "Zauberkünstler" u.ä. außen vor) schon mal nachvollziehbar Klarheit geschaffen sein, "ob oder ob nicht". Bei dieser Argumentation ist m.E. Vorsicht geboten. Denn das nähert sich dann bereits einem staatlichen Willkürhandeln nach dem Motto (vgl. oben): Ich als Vollzugsbehörde darf alles, und ich weiß genau, dass du dich deswegen, auch wenn du im Recht bist, faktisch nicht wehren wirst... Das ist - zum Prinzip erkoren - äußerst grenzwertig... Jenseits dieser Grenze liegt der Polizeistaat.
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Mit der "Einordnung" (Werkzeug oder nicht...@ dkp) ist das in der Tat so eine Sache. Ich wäre da seehr vorsichtig. Im Zweifelsfall ist nicht die "Einordnung" relevant, sondern schlicht, ob einhändig öffen- UND feststellbar (s.o. UweW.). Interessant kann bei Tools in dem Zusammenhang höchstens noch sein, wie diese bezüglich der Platzierung der Werkzeuge - und hier des Messers - konstruiert sind. Sprich: ist das Messer bei zusammengefaltetem Tool "innenliegend", so dass das gesamte Tool erstmal aufgeklappt werden muss, um überhaupt an das Messer zum Öffnen + Feststellen heranzukommen, oder ist es "außenliegend", so dass man ohne Aufklappen des gesamten Tools direkten Zugriff auf den Öffnungsmechanismus hat ? Im ersteren Fall könnte auch bei einem Einhand-Öffnungsmechanismus des Messers keine Einhandeigenschaft gegeben sein, wenn/weil man das Tool selbst ja - aus der "gefalteten" Stellung heraus - üblicherweise schon gar nicht mit einer Hand aufbekommt - und so nicht "einhändig" an das Messer herankommt. Man beachte die Foirmuierung "könnte".
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Wie ich (und ich nicht allein) vermute, muss da noch ein Hintergrund sein... Eine Kontrolle dezidiert auf dem Druckluftwaffen-Stand eines Vereins, das ist schon eher "exotisch"... Irgendein konkreter Anlass oder Vorfall musste da m.E. vorangegangen sein.
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So etwas liegt nahe.... Auf dem LuPi-/LG-Stand beim Besuch gerade keine Schießaufsicht angetroffen - und ratz, fatz ist der Stand behördlich geschlossen und versiegelt. Eine einmalige Feststellung eines Misstandes (d.h. ohne "Vorwarnstufe") war das sicher nicht... oder es hatte die Behörde noch eine Rechnung auszutragen.
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Der Aufruf an die Vereine, genau auf die Organisation einer Standaufsicht zu achten, ist natürlich richtig und wichtig. Dennoch werden hier m.E. ein paar Dinge durcheinandergeworfen. Der Stand selbst ist ja (davon gehe ich aus) sowohl schießstätten-/waffenrechtlich und bau-/immissionsschutzrechtlich abgenommen. Als solcher ist er grundsätzlich ZUGELASSEN und hat eine Genehmigung. Die Tatsache, dass eine der Betriebsauflagen - Standaufsicht - nicht eingehalten wurde, kann doch nicht zum Erlöschen der Gesamtgenehmigung führen, sondern - wie offenbar im vorliegenden Fall - dazu, dass vorübergehend eine Nutzungssperre ausgesprochen wurde. Was hat das mit der generellen "Zulassung" der ganzen Anlage zu tun? Wenn nachgewiesen wird, dass die Auflage "Standaufsicht im Schießbetrieb" organisatorisch und tatsächlich eingehalten wird, so gibt es doch keinen Grund, die Nutzungssperre weiter bestehen zu lassen. Die generelle Genehmigung des Standes muss deshalb m.E. ohnehin nicht "neu beantragt" werden, denn alle anderen Voraussetzungen (bauliche/Sicherheitseinrichtungen) wurden und werden ja nicht in Frage gestellt.
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Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Das denke ich aber auch. So, wie sich das bis jetzt darstellt, war die Wahl der Mittel wirklich fragwürdig. -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Mir ging es dabei in der Tat um unsere heutige Bundesrepublik Deutschland, nicht um die ehemalige DDR.