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karlyman

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  1. Ich eigentlich auch nicht. Wäre Unsinn. Wobei man sich in letzter Zeit öfter wundert, was die so alles ernst meinen...
  2. Ist es auch. An welcher Stelle und auf welcher Rechtsgrundlage verlangen die das? So ein eigengebastelter Textbaustein ist ggf. Schall und Rauch. Wesentlich ist, dass die Schlüssel sicher verwahrt werden. Und das werden sie, völllig egal ob im 0er/1er-Schrank nun ebenfalls Waffen drin sind oder nicht.
  3. Ja, was für eine Wahnsinnsrelevanz. Ich muss unwillkürlich an den weisen Spruch denken: "Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es nötig, kein Gesetz zu erlassen." Insbesondere kein verschärftes...
  4. Die machen sich nicht die Mühe und sehen alle einzelnen Akten auf das Merkmal Schlüssel- oder aber Zahlenschloss durch. Serienbrief raushauen, und fertig...
  5. Sehr schön! Ich vermute zwar, sie können beim WS für CZ Shadow nicht dieselben Verkaufszahlen erzielen wie bei dem für die Glock (schlicht vom Potenzial, d.h. Vertreitung der Glocks her), aber ist natürlich eine tolle Sache. Man kann den Nürnbergern nur viel Erfolg wünschen.
  6. Und wirklich schön tief liegende Laufachse, das fällt schon beim ersten Bild auf (und bewerben sie ja auch auf ihrem Datenblatt).
  7. Verschiedene Erwerbs-/Lizenz-Kategorien bei Schusswaffen gibt es ja bekanntlich auch in anderen EU-Ländern. Aber ich glaube, in der Tat, mit dem ganzen genannten komplizierten Kuddelmuddel (s.o. @Christian 555) stehen wir in D "einsam an der Spitze"...
  8. Wir bewegen uns in dieser gesamten Thematik mittlerweile nur noch im Bereich marginaler Restrisiken. Der Gesetzgeber dreht die Schraube weiter und die Verwaltungsgerichtsbarkeit dreht meistens emsig mit daran. Von daher will ich dir da gar nicht widersprechen. Nur: denkt man "in diesem System", dann macht die Kritik am Bankschließfach (= jemand Drittes hat eben noch einen Schlüssel zum Schlüssel...) doch Sinn.
  9. Besser nicht weiter drüber nachdenken, sonst wird man "kirre". Ich habe bei Waffenbehördenbesuch selbst schon offen auf Rollwägen liegende Langwaffen in Sb-Diensträumen gesehen. Keine Ahnung wie lange die da lagen.
  10. Schon längst im Bereich von Kleinst-Wahrscheinlichkeiten... Was allerdings für die ganze Waffenschrank-/Schlüsselthematik gilt.
  11. Bei aller Bankschließfachdiskussion: Erstens, wer will denn tatsächlich immer erst zur Bank fahren (die allermeisten wohnen nicht nebendran), nur um seinen Waffenschrank aufzumachen...? Wenn man mal (wie öfter) spontan zur Jagd, oder mit engem Zeitrahmen auf den Stand will? Zumal viele von uns in guten, ggf. sogar feuerhemmenden Waffenschränken auch andere wichtige persönliche Gegenstände verwahren, auf die man Zugriff haben will. Das ist doch viel zu viel Gedöns. Wer's unbedingt machen will, bitte... für mich käme es schon aus praktischen Gründen nicht in Frage. Zweitens ist das Argument von @ASE wirklich nicht ganz von der Hand zu weisen. Es gibt dort eben Bankmitarbeiter, die Zugriff haben, und auch wissen können, wo der Eigner/das Haus wohnt... Die theoretische Möglichkeit ist somit immerhin da (und wir beschäftigen uns in diesem Bereich ohnehin mehr auf der Ebene des Theoretischen..).
  12. Es gibt einige Möglichkeiten auch außerhalb des Bankschließfachs. Noch ein weiterer/zusätzlicher Schrank für Not-/Zweitschlüssel wäre eine Möglichkeit, "bauliche" Varianten (wenn man eigenes Haus hat) eine andere... Oder man kann auch das Risiko eingehen, ggf. nur mit Fachfirma an den Schrank ran zu können, und Not-/Zweitschlüssel einfach - wenn denn die Vorgaben an deren Verwahrung ohnehin stetig steigen - vernichten.
  13. Ich denke auch, da geht's in Wahrheit nicht um das erreichte Sicherheitsniveau, sondern eher um die "Kontrollierbarkeit", bei Durchführung der Kontrolle. Aber, wie gesagt, ich halte die Bankschließfach-Variante auch für LWB selbst für eine recht umständliche Sache.
  14. Eher schon ins Skurrile gehend finde ich die "Maßgaben" für die Gestaltung der Ziffernkombinationen für E- oder sonstige Zahlenschloss-Schränke. Die scheinen legale Waffenbesitzer tatsächlich für kleine, unmündige Kinder, oder gar geistig leicht Beschränkte, zu halten. Jede(r) von uns geht doch mittlerweile täglich, von der Karten-PIN über Passwörter mit Geheimkombinationen/Codes um, so viel Verstand sollte man Erwachsenen schon zutrauen.
  15. Es mag ja sein, dass irgendjemand die Schlüsselaufbewahrung in einem Bankschließfach (aus welchen Gründen auch immer) für attraktiv hält. Und ja, auch ich finde die Begründung, dass das nicht gehen soll, durchaus (unter Beachtung des faktischen Schutzes dabei) kleinkariert. Allerdings - ich sehe den wirklichen Vorteil bei der "Bank-Variante" nicht. Es wäre mir deutlich zu umständlich, jedes mal die Schlüssel für meine im eigenen Haus befindlichen Waffenschränke "extern" bei einer Bank abholen zu müssen. Ehrlich - ich finde das ein deutlich größeres (praktisches) Erschwernis, als sich zusätzlich einen kompakten 0er oder 1er-Schrank mit E-Schloss zuzulegen.
  16. Das ist der Punkt. Daher ja auch vor etlichen Beiträgen meine kritische Nachfrage: Wie viele Waffenschrank-Öffnungen bei Wohnungseinbrüchen mit "höherrangigem" technischem Equipment haben wir denn tatsächlich pro Jahr in D? Ich habe die (nicht mal leise) Ahnung, dass sich die Größenordnung im Exotenbereich bewegt... Nichtsdestotrotz scheint der "Zug" immer höherer technischer Anforderungen an die Waffenschränke ungebremst weiterzufahren. "Gnädigerweise" (oder vielleicht doch weil es an echter/faktischer Begründung fehlt...?) hat man uns immerhin Altbestandsregelungen zugestanden...
  17. Die Möglichkeit hatten "Ede & Co." auch schon 1960 o.ä... Als man die Jagdflinte oder Sportbüchse aber noch im abgeschlossenen Holzschrank verwahrt hat.
  18. Wie schon gesagt: Bei der Kontrolle selbst können sie einem bezüglich Schlüssel am Mann" nicht am Zeug flicken... dann hat man, tagsüber, wach, im Vollbesitz seiner Kräfte ja jederzeit die Kontrolle darüber (bzw. hält ihn eben sogar für die Aufbewahrungskontrolle bereit). Allerdings können sie abfragen, wie denn die Aufbewahrung des/der Schlüssel(s) etwa zur Nacht-/Schlafenszeit, oder wenn man aus sonstigen Gründen keine unmittelbare Kontrolle darüber da ist, gehandhabt wird.
  19. Am Gesetz als solches werden wir nicht ohne weiteres (außer durch politisches Agieren) etwas ändern. Aber bei immer extremeren, z.T. exotischen Auslegungen durch Länder-IM und -Behörden (s. Ba.-Wü.) muss man nicht willfährig mitspielen.
  20. Macht doch hier im Thread nicht so einen Riesenwirbel um den Fall... zu dem man vieles noch nicht weiß, und zu dem es im Übrigen einen eigenen Faden im Forum gibt.
  21. Ich wurde seit Bestehen des § 36 Abs. 3 WaffG in jetziger Form 1x kontrolliert. Vereinbarter Termin. Schlüssel für die Schränke waren am Mann, Kombination für den Schrank mit E-Schloss natürlich im Kopf. Schränke und Waffen vorgezeigt. Keine Probleme.
  22. Es macht keinen Sinn, die Schlüssel anderer Waffenschränke nicht in einem großen, massiven 0er/1er Schrank (E-Schloss) zu verwahren - nur weil andere Waffenschränke noch im selben Raum sind.... und sie stattdessen in einem kleinen 0er/1er Würfel (E-Schloss), der in einem anderen Raum steht, zu verwahren. Ich würde einer solchen, in meinen Augen nicht begründeten Zusatz-Anforderung (auf die irgendein Landes-IM kommt) nicht nachkommen. Denn - die gesetzlichen Anforderungen sind in der erstgenannten Variante sicher erfüllt. Wenn wir immer weiter jeden Dreh an der "Schikaneschraube" willig mitmachen, hört das nie auf.
  23. Bei uns läuft es in aller Regel ohnehin mit Terminankündigung ab. Aus rein praktischen Gründen. Offensichtlich sind sie zu oft vor verschlossenen Türen (Berufstätigkeit etc.) gestanden.
  24. Ich möchte mal wissen, wie viele Öffnungen von Waffenschränken durch Einbrecher in D tatsächlich im Jahr auf so relativ hohem technischen Niveau erfolgen... Und ob diese somit tatsächlich Anlass geben, gesetzlich das Tresor-/Widerstandsniveau stetig zu steigern.
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