karlyman
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Wer in Deutschland eine emittierende Anlage betreibt (egal ob Schall, stoffliche Emissionen/Gase/Rauch, Licht etc.; also alles was immissionsschutzrechtlich relevant ist) der tut gut daran, bei einer näherrückenden schutzwürdigen Bebauung (typisch: neues Wohngebiet) rechtzeitig gegen die entsprechenden Bebauungspläne vorzugehen, bzw. sich in deren Verfahren einzubringen. Es ist leider so. Es gibt im Immissionsschutz in D nur Anlagen, die Emissionen/Immissionen verursachen, und die schutzwürdige Umgebung. Egal ob Schweinemastbetrieb, Zementfertigung oder Schießanlage... Es gibt kein "Recht dessen, der zuerst da war".
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Schießtermine/Schießbuch bei §27-Verlängerung?
karlyman antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Bei mir ist alles in der 27er Erlaubnis drin, NC, SP, Letzteres für VL und als Treibladungspulver für sonstige Verwendungen (s.o.). Ich gehe eigentlich davon aus, dass die allermeisten 27er-Inhaber, die SP mit drin haben, das so in der Erlaubnis haben. -
Schießtermine/Schießbuch bei §27-Verlängerung?
karlyman antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Es geht bei der 27er-Genehmigung um eine Erwerbs-, Besitz- und Verwendungserlaubnis für Treibladungspulver. NC, SP. Mit SP als Treibladungspulver kann ich auch Papierpatronen herstellen, Messing- oder Kautschukhülsen für die Verwendung von SP-Hinterladersystemen... Und ich kann und darf als WL Zentralfeuerpatronen damit laden und diese verschießen. Also Ge- und Verbrauch von SP, aber nicht zwingend "Vorderladerschießen". Die Welt ist diesbezüglich recht weit, und wir sollten sie uns nicht künstlich verengen (lassen). -
Schießtermine/Schießbuch bei §27-Verlängerung?
karlyman antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Wer ab und zu mal aktiv ist (etwa weil er überwiegend NC verschiesst, und nur gelegentlich mal SP), ist eben nicht inaktiv. -
Schießtermine/Schießbuch bei §27-Verlängerung?
karlyman antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Warum, die haben es doch smart angestellt... wurde bei uns seinerzeit empfohlen; denn der Zusatzauwand für den SP-Teil ist verhältnismäßig gering, und man wahrt sich die Möglichkeit, immer mal wieder auch VL zu schießen oder auch SP-Patronen zu stopfen. (Was heißt im übrigen "eigentlich..."?) -
Nein, mir ging es dabei um den genannten "Verdacht auf Waffen"... Bei LWB, wo jede Waffe aufs i-Tüpfelchen genau registriert ist.
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Was kann man sich bei WBK-/legalen Waffenbesitzern so unter "Verdacht auf Waffen" vorstellen...?
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Gute Frage... Wohl aus vergleicharer Motivation wie der, Grönland besitzen zu wollen, während alle angegebenen Verteidigungs- und Ressourcen-Ziele dort auch anders erreicht werden können.
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Schießtermine/Schießbuch bei §27-Verlängerung?
karlyman antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Das erinnert ja an die anscheinend von Waffenbehörde gehandhabte Praxis bei Sammlern, also Inhabern der WBK Rot. Wurde eine Zeitlang nichts gekauft, wird die Sammlertätigkeit (somit das Bedürfnis) kritisch hinterfragt bzw. in Frage gestellt. -
Schießtermine/Schießbuch bei §27-Verlängerung?
karlyman antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Könnte es sein, dass es bei dieser Behörde etwas an Fach- und Sachkunde mangelt...? -
"Plan"? Das sind doch standardisierte Vorgaben, was da zu machen ist. Ein BüMa sollte es doch schaffen, nach diesen die Deaktivierung vorzunehmen.
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Schießtermine/Schießbuch bei §27-Verlängerung?
karlyman antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Bei mir (hier: in Ba.-Wü.) ist bislang nichts bekannt zum Nachweis von Schießterminen für die § 27er-Verlängerung. Bislang genügte stets die Bestätigung der Mitgliedschaft im Schießsportverein (in meinem Fall SLG). Ende des Jahres ist bei mir die nächste Verlängerung des 27er-Scheins fällig. Mal schauen, ob sie dann mit so etwas um die Ecke kommen. -
Da beißt sich die Katze sozusagen in den Schwanz... Eben weil es (anscheinend) so viel kostet (also nur die Dienstleistung für die mitgebrachte Waffe; ansonsten noch mehr) baut sich da kaum Nachfrage auf, kaum Marktvolumen für die neuen EU-Deaktivierungen, und es gibt folglich nur wenige Anbieter solcher Dienstleistungen bzw. "Waffen". Das bleibt eine Nische, und alles da bleibt anhaltend teuer.
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Oh, endlich wieder eine neue Runde im Spielchen "kreative Erfindung - Verbot - kreative Erfindung - Verbot - kreative Erfindung..."
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Zustimmung. Wobei das allerdings nicht (siehe aktueller Vorschlag/Forderung unseres Reservistenverbandes) durch die Bw auf Grönland passieren muss... Abstrus.
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Und es ist auch kaum davon auszugehen, dass die Ukraine (mit gut 40 Mio. Einwohnern) auf Dauer ihren Stand von knapp 900.000 aktiven Soldaten halten werden bzw. können.
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Aber auch bitte keinen Schalldämpfer-Zwang.
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Niemand "schreit nach Mord und Totschlag"... Fakt ist, dass in Europa seit vier Jahren ein territorialer Angriffskrieg geführt wird. Das kann man nicht einfach ignorieren, entsprechend braucht es Planung, Vorbereitung, im weitesten Sinn Antworten.
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So ganz "ohne" ist es, abgesehen vom Kampfmittel-Thema, allerdings nicht. Sagen wir so: Es ist ein "zweischneidiges Schwert"... Beim Magnetangeln können Schadsubstanzen, die im Grundschlamm der Gewässer einigermaßen immobil sind, mobilisiert werden und auf Tier- und Pflanzenwelt einwirken; zudem kann es für die Gewässerökologie auch dahingehend Risiken bergen, dass etwa Eier/Larven der Unterwasserfauna beschädigt, zerstört, getötet werden, und damit die Bestände geschädigt werden. Soweit ich weiß, ist das Magnetangeln in D nicht vom sog. Gemeingebrauch am Gewässer gedeckt - was es erlaubnispflichtig durch die Wasserbehörden macht, und die entsprechende Freigabe wird aus o.g. Gründen nicht überall gegeben (Frage ist natürlich, wer es vor Ort - wenn "niederschwellig" betrieben, mitbekommt..).
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Möchte im Übrigen nicht wissen, was bei Magnetangel-Aktionen und sonstigen privaten "Gewässerputzaktionen" übers Jahr so alles aus dem Trüben ans Licht befördert wird... Ein Teil wird vermutlich den Behörden gemeldet, ein anderer vermutlich nicht. Die Landes-Kampfmittelbeseitigungsdienste warnen übrigens immer mal wieder vor Munitionsfunden... Bei Kriegsende soll ja eine Menge davon flugs in Gewässer "entsorgt" worden sein.
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Wieso, es atmen hier doch alle - den Schrecken noch in den Gliedern - durch, dass die Sache so glimpflich abgegangen, und das furchtbare Teil aus der Welt ist...
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"We were soldiers" (2002) Lt. Colonel Hal Moore: "I think you oughta get yourself an M-16." - Sergeant Major Basil Plumley: "Sir, if the time comes I need one, there'll be plenty lying on the ground."
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Zu Letzterem: Da wäre logistisches sowie Anwendungs-Chaos vorprogrammiert. Daher passiert das nicht. Eine Armee benötigt standardisierte und austauschbare Ausrüstung, kein Individual-Sammelsurium.
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Munitionserwerbserlaubnis für Wechsellauf erforderlich ?
karlyman antwortete auf Tilmann's Thema in Waffenrecht
Das ist auch hunderprozentig korrekt so. -
Von solchen Werdegängen habe ich in D auch schon gehört.