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karlyman

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  1. "... und die Erde war wüst und leer..." Ja. Führt uns aber auch nicht weiter.
  2. Wenn geschriebenes Recht ALLES an Auslegung in Richtung maximaler Restriktion ermöglichen würde... dann wäre die Konsequenz, in den Restriktionsbereichen nur noch ohne festes Schuhwerk, Regenschirm u.ä. unterwegs zu sein. Denn diese Alltagsgegenstände könnten ja ihrem Träger als "gefährliche Gegenstände" ausgelegt werden.
  3. Rätseln kann man auch über das sog. "Mitführverbot" aus Allgemeinverfügungen der Bundespolizei für bestimmte Bahnhöfe. "Mitführen"? Legt man das eng aus, so dürfte nicht mal mehr, tief im Urlaubskoffer verpackt, auf der Bahn-Urlaubsreise (die geht immer über Bahnhöfe) ein kleines Taschenmesser oder Tool dabei sein...
  4. Auf den Bundesrat / die Länder würde ich hier auch keine Hoffnung setzen.
  5. Es waren auch Ja-Stimmen bei der FDP von Leuten dabei, die m.W. (was den LWB-/Feuerwaffenbereich angeht) in der Vergangenheit gute Positionen für uns vertraten, somit keine "Waffenfeinde". Vermutlich erschien ihnen das Messer-Führ-Thema nicht so essentiell (bzw. haben sie Wirkungen dieser WaffG-Reform nicht so eingestuft...), dass sie sich hier zu einem Nein durchgerungen hätten. Auch der Plan von Faeser&Co., das Asyl- mit dem "Sicherheits"-Paket in einer Einheit zu fassen, somit abstimmungsmäßig zu verknüpfen, ist wohl leider aufgegangen.
  6. Mal sehen, wann die zweite Abstimmung (Ampel-Gesetzespaket) mit namentlichem Ergebnis online ist.
  7. Gerade ins heutige ZDF-"Politbarometer" geschaut... Die FDP ist da mit 3% wiedergegeben.
  8. Ich bin ja kein pessimistischer Mensch. Aber deinen Optimismus - siehe oben - hätte ich gern...
  9. @heinzaushh Die besagte "Erwerbsgrenze" hat ein VG (also untere Ebene) in Mittelhessen ausgesprochen... Was es ansonsten höherrangig gibt, ist eine Entscheidung des OVG Lüneburg, in der prinzipiell einem unbegrenzten "Horten" (i.S. einer regelrechten Waffensammlung) eine Absage erteilt, aber keine harsche Grenze gesetzt wurde. Das, was das OVG entschieden hat, hatten m.E. die allermeitsen Jäger schon immer in Form von (wenn man so will) Bauch- bzw. Fingerspitzengefühl... Das VG versucht hingegen, mit seiner harschen Erwerbsgrenzen-Setzung Waffenrecht zu schreiben.
  10. "Zurücknahme" und "Entschärfung" sind in dem Bereich leider absolute Ausnahmefälle. Wer in der Poltik so etwas anfasst, bekommt sofort den politischen Shitstrom einer links-grün-gutmenschlichen Mischpoche zu spüren, die ihm vorverwerfen, im Fall der Liberalisierung mit Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu spielen... OK, klappen könnte es vielleicht, wenn sehr viele Lieschen Müllers und Opa Jokischs mit ihren Nagelknipsern bzw. Mini-Taschenmessern schikanösen Durchsuchungen und Sanktionen unterworfen werden; das könnte einiges an "Normalo"-Verärgerung hervorrufen, die in die Politik dringt.
  11. Das waffenrechtliche Bedürfnis ist der gelöste JS. Alles andere sind... Interpretationen.
  12. Ich finde solche Grübeleien ziemlich müßig.
  13. Sie sollte es jetzt beenden. Wobei ich damit wirklich JETZT meine.
  14. Sehr gute Frage. Habe ich hier auch schon wiederholt gestellt, und die Antworten waren... bestenfalls ausweichend.
  15. Richtig. Aber sieh dir schon die bestehenden Regelungen für den Feuerwaffenbereich an. Mit allen zeitlich gestuften Regeln, Übergangsvorschriften, Hin- und Her-Verweisen... Ich sage nur, Stichworte Aufbewahrung "große" Magazine (s. recht aktuelles Urteil / Diskussion), Altdeko-Regelungen, ständig "dynamische" Rechtsprechung zu Aufbewahrung und Bedürfnis, und, und, und. Feinverästelungen ohne Ende... Auch der normal Sachkundige kann sich da ohne (und z.T. auch mit) Rechtsbeistand nie wirklich sicher sein, alles richtig zu machen. Mich beschleicht mehr und mehr das Gefühl, die Rechtsunsicherheit ist bewusst so angelegt.
  16. Allein das schafft schon in sich einen Riesenhaufen Unsicherheit. "Gefährliche Gegenstände" ist ein randloses, abgrenzungsloses Etwas... Das kann alles Mögliche und Unmögliche sein.
  17. "Ja, was brauchen's denn in der Stadt au a Messer...?!" Hast ja recht.
  18. Das ist richtig. Wobei es allerdings schon auf das bestehende WaffG mit seinen vielen Fallstricken, in die auch der Wohlmeinendste stolpern kann, zutrifft.
  19. CDU/CSU entwickeln sich in kleinen Schritten weg von der unsäglichen-Merkel-Ära. Ich traue ihnen deshalb durchaus 3 Meter weit... allerdings auch keine 5 Meter...
  20. Diese Positionierung sollte man abspeichern und sorgfältig aufbewahren... um die CDU/CSU dann spätestens ab Herbst 2025 dran erinnern zu können.
  21. Was genau war das für ein Vorgang, bzw. von welcher Stelle so entschieden?
  22. Wobei es zur Zeit dieses Satzes, bei der Evaluierung eigentlich um den Schusswaffenbereich, um HA-Verbote u.ä. ging (Dinge also, die die FDP bis heute abgeblockt hat). Das Thema Messer-Führen in bestimmten Bereichen war da nicht im Fokus.
  23. Nennt sich liebevoll "parlamentarische Tricks"...
  24. Oder sie ziehen - zumal dauer-berieselt von thematisch oft einseitigen Medien - andere Schlüsse.
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