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karlyman

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  1. Oder man macht es praktisch, stellt sich einen 0er/Ier-Waffenschrank daneben (irgendwann kommt für die Meisten der 2. Schrank...), und legt einfach da den Schlüssel vom A/B rein.
  2. Das finde ich jetzt nicht so dramatisch. Vielleicht im Sommer noch versuchen, das mit Lüften unter 60% zu bringen, dann ist doch alles im Lot.
  3. Es geht wohl um die Art, wie die Politik das mit den Magazinen rechtlich ausgestaltet...
  4. Und zwar nicht nur in Bezug auf Aufbewahrung und Verkauf, sondern grundsätzlicher... Andere Staaten handhaben z.B. das Thema Blockiermöglichkeiten (welche dann ein Magazin nicht mehr unter "hochkapazitativ" fallen lassen) pragmatischer.
  5. M.E.: genau wie @TGB11 sagte. Hier ist wohl kaum "eine Art Schießbuch" gefragt. Sondern - in der Tat - eine Bescheinigung (im Normalfall des Vereins), dass du da regelmäßig den Schießsport betreibst. Die Anforderung gab es bei uns auch schon. Verein hat dem Inhaber der § 27er-Erlaubnis das regelmäßige Schießen im Verein bestätigt, und gut war es.
  6. Ja, die (Straf-)Justiz schlägt in Bayern im Mittel wohl etwas "härter" zu als in den meisten anderen Ecken der Republik. Manche beklatschen das, andere sehen die Kehrseite.
  7. Jedenfalls kann man dieses Teil (um wieder den Threadtitel aufzugreifen) nun auch "an den Nagel hängen"...
  8. ...es sei denn, man hat "ein bißchen mehr".
  9. Klar, jeder tickt ein wenig anders. Aber den Satz würde ich gerne besser verstehen... Dass mit Weggabe aller LWB-Waffen eine gewisse, nennen wir es mal, administrative Belastung weg ist... durchaus nachvollziehbar. Ebenso, dass man jetzt etwas, auf das man gut aufpassen muss und sollte und das verantwortungsvoll verwahrt gehört, weg hat... ja. Aber die Verantwortung scheint dir ja regelrecht (s. Formulierung) wie ein schwerer Mühlstein am Hals gehangen zu haben - schon gravierend, wenn es in Bezug auf ein (ehem.) Hobby, eine Leidenschaft, derart empfunden wird. Daher die Frage nach dem Hintergrund... einfach zum besseren Verständnis.
  10. Ich habe das Thema nicht angefangen; nur auf einen Beitrag hier reagiert.
  11. Die Behörden könnten demnach auch fordern, wir sollten von der Brücke in den Neckar (oder Rhein) hüpfen - und wir würden uns dann zum Sprung bereitmachen...? Im Ernst - das Problem ist, dass ein Behördenapparat (angefangen bzw. befeuert vom Landesinnenministerium), der mit kaum fundierten Scharf-Interpretationen des WaffG durchkommt, immer weitermacht... Sieht man in Ba.-Wü. daran, dass sie nach Einführung der neuen ÜK-Nachweisanforderungen (basierend auf Auslegung durch Oberverwaltungsgericht BW) dann auch "freischwebend" Phantasieanforderungen wie jährl. Training 12/18 pro ÜK-Waffe, oder VRF als ÜK-Waffe, versuchen einzuführen; also Dinge, für die sich im WaffG keinerlei Basis finden lässt.
  12. Wobei z.B. "meine" Behörde bezüglich ÜK explizit die Verbandsbescheinigung(en) verlangt. Die wollen gar nichts anderes.
  13. Nicht nur in BW... Er hat 4 HA Langwaffen. Somit also 1 im Überkontingent.
  14. Das geht mir genauso. Manche Dinge kochen dann eben eine Zeitlang, manchmal auch wenige Jahre, auf "Sparflamme"... Aber ich halte sie mir sozusagen warm, und wenn der Spaß/die Lust dran (u.a.) zurückkommt, ist die Hürde wieder richtig anzufangen nicht hoch.
  15. Wobei (zum einen) Troy bei den AR15-Systemen zeigt, dass sie durchaus ordentliche Waffen bauen können. Zum anderen meine ich mich an Meldungen zu erinnern, wonach der o.g. Fehler in der Tat bei gewissen Baureihen der PAR vorhanden war, aber später abgestellt wurde
  16. Wobei die Frage ist, wie kurz hier "kurz" ist. Für 100 m braucht es in .223 Rem. sicherlich kein 24"-Lauf zu sein... Auch die AR15 werden mit 16,5" bis 20"-Läufen auf 100 m sportlich geschossen.
  17. Was die Vorderschaftrepetier-Büchsen in ..223 Rem. angeht, da ist diese Troy PAR .223 Rem. meines Wissens nach wie vor aktuell (nur die in .308 Win. bauen sie wohl nicht mehr). Die müsste also neu zu bekommen sein. Die Remington 7615 .223 Rem. wird m.W. nicht mehr neu gefertigt. Es sind aber immer mal wieder welche auf dem Gebrauchtmarkt.
  18. Da wäre es mit der "Freiwilligkeit" schnell vorbei, da bin ich mir sicher. Die Sportschützen, die die zusätzlichen Kosten der SD (für Erstananschaffung, wiederkehrende Ersatzbeschaffung) für ihren Bestand von x Waffen nicht tragen können oder wollen, die ihre Ordonnanzwaffen nicht mit SD verunstalten möchten, die Bereiche ihres Schießsports mit SD gar nicht mehr normal ausüben könnten (s.o., @DVC1961 ) - haben das Nachsehen.
  19. Man denke dabei nur mal an den ganzen Ordonnanzwaffen-Bereich... Nein, ich will eigentlich nicht mal dran denken; grauenhaft.
  20. Wie hier schon mal genannt... Da ist ganz Anderes geboten als "Schalldämpfer". Sprich: rechtzeitiges Vorgehen gegen den (neuer Bebauung zugrunde liegenden) Bebauungsplan, bzw. sich im Bebauungsplanverfahren einbringen.
  21. Warum, weil sie (aufgrund welcher Gegebenheiten/Veränderungen) die Schallimmissionsrichtwerte im Schießbetrieb nicht (mehr) einhalten? P.S.: Du glaubst tatsächlich, Schalldämpfer wären anwendbar bzw. ein Allheilmittel für alle schießsportlich verwendeten Lang- und Kurzwaffen...?
  22. Schön. (Was es nicht alles gibt...)
  23. Das braucht man nicht ins Lächerliche zu ziehen. Denn es ist schon klar, wohin der Zug im Lärm-/Immissionsschutz grundsätzlich fährt... Da können Schalldämpfer auf den Waffen, wenn die grundsätzliche waffenrechtliche "Hürde" für die Masse der Waffennutzer auf Ständen (Sportschützen) mal genommen wird, in der Tat sehr schnell zum Muss werden. (Die anderen - polemisch - genannten Punkte sind kaum relevant, sie sind schon lange existent und von keiner Seite kam die Idee, sie als Schallminderungs-Wunderwerkzeuge heranzuziehen..).
  24. Es geht nicht um "nix geregelt". Sondern um das - sehr vielen LWB fehlende - Wollen, folglich verbunden mit der Abneigung, sich dann dafür zu verkämpfen... Es wurden hier gute Gründe gegen SD-Einsatz im Sportschießen vorgebracht. Und das Risiko "morgen ein Recht darauf, übermorgen dann Pflicht für alle" ist nicht von der Hand zu weisen.
  25. Vorsicht. Aus so einem Recht auf SD kann im Handumdrehen eine Pflicht werden... Der "Schuss" kann insofern auch nach hinten losgehen.
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