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karlyman

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  1. Ja, das ärgert mich auch. Man hätte vorher schon die Reissleine ziehen können.
  2. karlyman

    Halloween

    Im Schwäbischen waren das z.B. die "Rübageischtla". Später zu skurrilen Kürbisfratzen fortentwickelt... Das Halloween-Zeugs setzt sich auf diese alten Traditionen einfach drauf, und wird nicht als soo fremd empfunden.
  3. Tatsächlich stellt sich die Frage nach der Intention des Gesetzgebers. Was wollte dieser mit der besagten Rechtsnorm bewirken bzw. verhindern? Und was, in Kontrast dazu, kann jemand mit einer ungeladenen Waffe, und dem Eigner wenige Schritte daneben, anstellen, was vom WaffG verhindert werden sollte?
  4. Tja. Es gab in der Vergangenheit einzelne berichtete Fälle mit der R93. Es gibt nun einen, allerdings auch nicht detaillierten/von der techn. Seite her konkretisierten, mit der irgendwie "verwandten" J1. Von der R8, also konkret "verunfallten" Verschlüssen dieser Büchse, habe ich noch nie gehört.
  5. Vom R8? Wo denn...?
  6. Gerade das mit dem Schießen / in der Gegend herumschießen gestaltet sich mit entladener Waffe aber... nett gesagt, äußerst schwierig. "Überhaupt etwas mit der Waffe tun können" - würde sich in der Situation dann auf "dem Jäger auf den Fuß klopfen", "in den nächsten Ameisenhaufen stecken" o.ä., beschränken. Also Dinge, die mit einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe als solche nichts zu tun haben...
  7. Mit Verlaub, du hast falsch zitiert. Das kam nicht von @Varminter.
  8. karlyman

    Halloween

    Die geben dann ebenfalls "was" ab...
  9. karlyman

    Halloween

    Tja. Auch wenn nicht direkt vergleichbar, irgendwie kommt mir der Fall Kaarma / Dede (Montana) in den Sinn. Also der mit der halboffenen Garage und den Getränkediebstählen durch Jugendliche... und M. Kaarma mit der Schrotflinte. Austausschüler Dede liegt in Deutschland unter der Erde. Kaarma sitzt 70 Jahre, mit frühester Begnadigungsmöglichkeit ca. 2035, ein... Ist jetzt 10 Jahre her.
  10. Na ja, das ist mir viel zu platt und pauschal. Ich kenne selbst bzw. aus dem Familien-/Bekanntenkreis Beispiele, wo Polizeibeamte Bürgern wirklich geholfen und diese unterstützt haben.
  11. Es gibt aber kein allgemeines Führverbot für Messer (welche nicht ohnehin bereits unter Führverbote fielen). Hier ging es ja darum, wie ein Messer/Tool mit Messerausstattung zu beurteilen ist, wenn es auf eine Schießsport-Veranstaltung mitgenommen wird.
  12. Das trifft teilweise zu, ja. Es gibt welche mit außenliegender Messerklinge, die sich einhändig öffnen lässt (mit Hilfe von Pin, Daumenloch u.ä.). Bei anderen wiederum - mir ist z.B. das SwissTool so bekannt - hat die Messerklinge einen klassischen Nagelhau, somit zum beidhändigen Öffnen.
  13. Und - die Mitnahme eines Multitools (um enger beim Threathema zu bleiben) verschiebt dann die Argumente noch mehr in Richtung Werkzeug in Zusammenhang mit Sportausübung (hier: Sportveranstaltung). Ich hätte weder Bedenken bei einem typischen (Funktions-)Schweizermesser, noch bei einem Multitool a la Leatherman & Co. Mein Multitool ist im Rangebag dabei, und das bleibt auch so.
  14. Es ist ein Werkzeug, das "in Zusammenhang mit Sportausübung" eingesetzt werden kann. Um irgendetwas zu schneiden, ob an Verpackung für Mun, Scheiben, ein Klebeband, etc. Die Formulierung "in Zusammenhang" heißt ja nicht, dass das Messer bzw. Schneiden eigentlicher Gegenstand der Sportausübung sein muss.
  15. Warum solltest du das tun? Es gibt kein allgemeines Führverbot; und bei der Schießsportveranstaltung dürftest du als Teilnehmer ein berechtigtes Interesse haben.
  16. Mal abgesehen von der mehrfach dargelegten Rechtslage (sprich der klar falschen Rechtsmeinung, die die Behörde hier zum Thema .357 Mag./.38 Sp. vertritt): Woher wollte die Behörde eigentlich im vorliegenden Fall so klar wissen, dass besagter Sportschütze auch Munition im Kal. .38 Sp. besaß? Kontrolle der Munitionsbestände vor Ort...?
  17. Was wäre die Konsequenz daraus, um solches zu vermeiden... Gar nicht mehr in Städte oder dort Bereiche gehen, wo potenziell derartige politische Versammlungen ablaufen können...? So schnell wie möglich sich um die Ecke drücken, wenn es nur "von weitem schallt"...? Eine freiheitliche Gesellschaft... hört sich irgendwie anders an.
  18. Ich kann's dir im Grunde nicht verdenken. Es ist eben wieder nur das Abschneiden von Salamischeiben - und eine wiederum kleinere Restwurst.
  19. Der Eindruck drängt sich zunehmend auf.
  20. Welche Rolle spielt in der neuen Regelung die Klingenlänge...? Dazu gab es Planungen (Klingenlängenbegrenzungen für das Führen), die aber m.W. nicht Eingang ins Gesetz fanden.
  21. Mitnahme eines Taschenwerkzeugs/Multitools oder entsprechenden Messers zum Schießsportwettkampf - da mache ich mir im Grundsatz keine Sorgen. Der Teufel steckt eher im Detail... muss das Tool auch mit Schlößchen "nicht zugriffsbereit" transportiert werden wie die Schusswaffe(n), oder darf es in einer nicht abgeschlossenen Außentasche des Rangebag stecken...? Was ist mit Tool oder Taschenmesser am Mann auf dem dortigen Parkplatz vor dem eigentlichen Stand...? Fragen, die man sich bislang nicht stellen musste (und in einem freiheitlichen Land eigentlich auch nicht stellen müsste..).
  22. Keine Ahnung. Aber (nur als Beispiel) - Du, und ich, und Lieschen Müller... können und dürfen jetzt anlasslos am Hauptbahnhof, oder am Rand vom Wochenmarkt, komplett durchsucht werden. Sie könnten ja irgendetwas Gefährliches bei sich tragen. Einfach so im öffentlichen Raum. Mit Verlaub, das erinnert an... einen Straßen-Checkpoint in irgendeiner Bananrenrepublik. Für mich sieht es leider nicht mehr nach dem Land aus, in dem ich aufgewachsen bin und sozialisiert wurde. Weitere Beispiele könnte man anführen. Somit weit über die von dir zitierte "Springmesser-Sammlergemeinschaft" hinaus.
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