Zum Inhalt springen

karlyman

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    53.342
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von karlyman

  1. Damit sollen ja auch Umwelt und Klima gerettet werden... Dekarbonisieren, Verbrennungsgase einsparen, nach einem großen internationalen Masterplan... Was man mit dem Verbot des privaten, legalen / registrierten Privatwaffenbesitzes in D tatsächlich "retten" will, ist trotz aller blumigen Erklärungen unklar.
  2. M.W. (es gab z.B. eine entsprechende Information durch die ADAC-Rechtsabteilung) ist es so, dass das Einrichten einer Hobbywerkstatt in der Garage abhängig von deren Umfang eine unzulässig Nutzung sein kann. Dabei komme es entscheidend darauf an, dass die Garage ohne größere/aufwändige Umbau- und Räumarbeiten mit dem Kfz genutzt werden könne. Sie darf die Garage also nicht so dominieren, dass die Nutzung für das Einstellen des Kfz beschränkt oder unmöglich gemacht wird - denn dann hätte man in der Tat eine Umnutzung. Bei einer eher kleinen Werkbank, welche z.B. am hinteren Rand der Garage platziert wird, ohne dass hierdurch das bestimmungsgemäße Einstellen von Kfz irgendwie tangiert/beschränkt/beschwert wird, sehe ich das nicht. Das ist doch klar ersichtlich eine untergeordnete Mit-Nutzung. Ich möchte mal wissen, wo diese baurechtlich beanstandet wird.
  3. Also, bleiben wir bei der "Wiederladewerkstatt": Was wird an einer Garage denn baurechtlich "umgewidmet" (= wo ist die "Nutzungsänderung"), wenn sie dem Einstellen von Kfz dient (und auch faktisch dienen kann), aber eine Werkbank, vielleicht ein wandhängendes Schränkchen oder Regal, noch mit drin ist?
  4. Bist du jetzt bezogen auf die Garage bei der Wiederlade-Tätigkeit (= es steht eine Werkbank mit drin), oder bei einer Pulver-Lagerstätte dort?
  5. Mit "hier nicht verkehrt" meine ich natürlich (siehe die zuvor geäußerte Kritik von @Peter Fischer), dass es hier thematisiert wird.
  6. So etwas kann heute in D leider ziemlich schnell etwas mit dem WaffG zu tun haben. Und genau daher ist es hier auch nicht verkehrt.
  7. P. S.: Ich sehe gerade, ein kleines Fenster haben Sie dem (nicht feststellbaren) schweizer Klappmesserchen doch gelassen. Hört sich somit ähnlich an wie das, was sie z.B.in Stuttgart als "Waffen"verbotszone ausgewiesen haben.
  8. Da darf der Passant, oder Bahnnutzer, somit nicht mal mehr ein kleines Schweizer Klappmesserchen mitführen. Das ist jetzt "Waffe"... und Otto Normalbürger wird deswegen kriminalisiert. Wegen einer ganz anderweitig begründeten Fehlentwicklung... Hier läuft etwas aus dem Ruder.
  9. Es ist "drüben" tatsächlich nicht alles Gold, was glänzt. Aber von deren Meinungs- und Redefreiheit können wir uns (zunehmend) eine Scheibe abschneiden.
  10. Wobei das bisher m.W. schon nicht anders war.
  11. Gut auf den Punkt gebracht. Dieses Land ist ineffizient und überreguliert in riesigem Maß, und die wirklichen, relevanten Probleme und Gefährdungen bekommt man damit nicht in den Griff.
  12. Ansonsten könnte man ja auch sagen, die Leute holen sich bei "Tatort" oder "Polizeiruf 110" Anleitungen zum Begehen von Morden...
  13. Ließe sich mühelos fortsetzen mit Partikeln aus dem Trommelspalt des benachbarten Revolvers. Hach, ja...
  14. Es gibt ja ruhigere/weniger turbulente Alternativen für alle, die es sehr stört. Z. B. nach nebenan in die LG-Halle gehen.
  15. Ich hab's jetzt auf die Schnelle nicht gelesen - aber, gibt es für uns § 27-"Kleinmengenritter" etwas, was sie verbessern, oder aber verschlimmbessern, wollen...?
  16. Mir geht die hiesige Landesregierung (BW) auch "auf den Zeiger". (Die wird sich absehbar ändern, aber wohl nicht drastisch...).
  17. Einnahmeerzielung ist nicht Hauptaufgabe von Bußgeldern. Und warum eine Gemeindeverwaltung es sich wegen solchem (grenzwertigem) Mist mit einer Masse von Gemeindebürgern verderben will, ist ein Rätsel. Sie werden irgendwelche Gründe gehabt haben... Dennoch bleibt das Vorgehen, speziell zum Fahrradeinstellen, "exotisch".
  18. Zunächst: ich verstehe durchaus, dass das Beanstanden eines Einstellens von zu viel "Gerümpel" in Fahrzeuggaragen einen Hintergrund hat. Schwierig wird es nämlich dann, wenn diese so vollgestellt sind, dass sie überhaupt nicht mehr ihrem eigentlichen Zweck dienen können, und die Kfz dann alle außerhalb im öffentlichen Raum abgestellt werden. Die Vorgabe, Garagen und sonstige private Stellplätze auf dem Grundstück zu haben (s. Bebauungspläne) gibt es nämlich nicht ohne Grund. Allerdings kann man es auch übertreiben. Wenn neben dem Auto, Motorrad etc. in der Garage noch genug Platz ist für sonstige (Freizeit-)Gegenstände, also das Surfbrett unterm Garagendach, Werkzeugregal, Campingzuhör u.a., kann es Gemeinde und Bauamt doch piepegal sein. Das gilt auch für Nebennutzungen, die hier unmittelbar Threadthema waren. Denn der Zweck als Kfz-Einstellplatz wird von der Garage dann ja erfüllt. Absolut lachhaft ist in dem Zusammenhang ein Beanstanden des Einstellens von Fahrrädern in die Garage. Ist mir in weitem Umfeld auch unbekannt. Würde jemand von Gemeinde oder Landkreis hier in der Region diesen Kriegsschauplatz eröffnen, er wäre als "Verwaltungsclown" einem öffentlichen Sturm ausgesetzt. Im übrigen halte ich solche Beanstandung auch für rechtlich fragwürdig. Zumal in einer Zeit, wo z.T. per Bebauungsplanung schon zwingend Fahrrad-Einstellplätze gefordert werden. Somit - das ist bar jeder Realität, und völlig aus der Zeit gefallen.
  19. Wieso?
  20. Wenn's um das Thema Benzin/Treibstoff geht: E-Roller reinstellen.
  21. Das ist Deine Meinung... die darfst Du natürlich haben.
  22. In der Tat halte ich die Cineshot auch für eine gute Partone für Scheiben/Schießkino. Dass sie in Schießkinos nicht erlaubt sei, habe ich noch nie gehört. Die wird dort, wo ich immer mal wieder hingehe, sogar regelrecht beworben und natürlich verkauft. Ein dortiges Verbot wäre angesichts der "Zweckbestimmung", wegen der sie auf den Markt gebracht wurde, ja ein echter Witz.
  23. Also, das ist ja wirklich sehr nett, wenn andere so bestimmen was ich an solchen Alltagsgegenständen "zu benötigen" habe, bzw. dass ich es nur "als Profi benötige"... Mit Verlaub - aber das ist letztlich derselbe Gedankenquark, der hinter der Forderung von Jagdgegnern steckt, die Jagd (wenn überhaupt) nicht "Hobbyjägern", sondern nur "Profijägern" zu überlassen. Da steckt dieselbe Denke dahinter - letztlich traut man dem Mitbürger keine 10 cm weit über den Weg, und möchte deshalb so weit irgend möglich jede private Verfügbarkeit über Gegenstände verbieten.
  24. Echt? Also, ich kenne so einige Otto Normalverbraucher, die mit diesem Forum nichts am Hut haben, auch mit Schusswaffen nicht, die nicht in der von dir genannten "Blase" leben... die aber auch erfahren haben, dass sie in diesen solchen neuen "Waffen"-Verbotszonen auf einmal ihr gewohnten schweizer Klappmesserchen nicht mehr dabeihaben dürfen. Also einen über viele, viele Jahre gewohnten Alltags- und Gebrauchsgegenstand, der von einer "Waffe" weit entfernt ist. Und... die stört das Verbot durchaus.
  25. Ja, und z.B. in Stutgart oder Mannheim sind diese Zonen ja auch so wahnsinnig erfolgreich.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.