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karlyman

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  1. Für die Deko-Waffen gibt es ja schon längere Zeit, sozusagen im Vorfeld der geänderten EU-Feuerwaffenrichtlinie 91/477, die EU-Verordnung zur unionsweiten Deaktivierung. Das war das, was zu den Dekos definitiv und detailliert bekannt war... Im Übrigen wurde, was das Amendment der EU-Feuerwaffenrichtlinie angeht, bislang stets zwischen Dekos einerseits, Salutwaffen (aus Originalen umgebaute Kartuschenwaffen) andererseits unterschieden. Demnach war klar: Für die Salutwaffen ist eine Gleichstellung mit den Orignalen (Kategorien der "scharfen" Originale) in diversen Punkten vorgesehen. Dass für Dekos (= nach deutschem Recht gar keine Waffen) etwa eine Registrierungspflicht (nach Stichtagsregelung o.ä.) kommen sollte, war hingegen nach der EU-FWR nicht klar. Und ich bin mir auch nicht sicher, dass das tatsächlich kommt. Der Verwaltungsvollzuzg in dem Bereich würde, nett ausgedrückt, ein Riesenkrampf; mit gigantischer Dunkelziffer auf unabsehbare Zeit.
  2. Offenbar "kein Licht ohne Schatten"...
  3. Dekowaffen sind gar keine Waffen. Die sollen "meldepflichtig" im waffenrechtlichen Rahmen werden? Sicher, dass hier nicht eine Verwechslung mit den Salutwaffen vorliegt?
  4. Na, sollen sie eben kontrollieren. Im Rahmen der üblichen polizeilichen Befugnisse, warum nicht. Aber wenn ich das Urteil richtig interpretiere, so gibt es keine Eingriffsgrundlage dagegen, dass jemand ein übliches Werkzeug, ein Nicht-Waffen-Taschenmesser u.ä. führt.
  5. Eine Dekowaffe ist keine Waffe mehr. Das ist ein Gegenstand aus Holz (selten Kunststoff) und Stahl, der mal eine Waffe war, dem aber sämtliche ihrer Eigenschaften fehlen. Dafür "Sachkunde und Bedürfnis" zu fordern, wäre, wie wenn man für einen ehemaligen Pkw, der keinen Motor hat und dessen Räder festgesetzt wurden, eine Fahrerlaubnis Klasse B bräuchte.... Ich halte die Meldung für Bullshit. Im derzeitigen heftigen Gerüchte-Dschungel muss man zu speziell diesem Thema aufpassen, nicht Salutwaffen (= umgebaute Originalwaffen, fähig zum Verfeuern von Kartuschenmunition) und Dekos (= total deaktiviert) zu verwechseln.
  6. Ich bezog mich ja vor allem auf den letzten Satzteil; also nicht die Bewaffnung an sich, sondern ob in die Überlegung von Tätern eingeht, dass ein ggf. angetroffenes Gegenüber/Überfallopfer eine bestimmte Waffenverwendung so gar nicht "dürfe"... Die machen doch keine waffenrechtlichen Detail-Überlegungen.
  7. Meinst du, irgendein Einbrecher differenziert in D: "Möglicherweise treffe ich auf jagende/schießsportelnde Hausbewohner, die eine Waffe bei sich tragen, aber dieses schussbereit eigentlich gar nicht dürfen...." Im Ernstfall ist das (siehe z.B. der Fall Neuenrade) ohnehin so etwas von sekundär bzw. praktisch nicht relevant. In D, der CH oder auch anderswo.
  8. In D ginge das gar nicht. Denn in D kann man schon rein rechtlich in seinem Haus keine Waffe führen.
  9. Also, was das deutsche Waffenrecht angeht, da wurde ja schon rauf und runter diskutiert, was die Anforderungen bezüglich "Trennung von Waffe und Munition" sind... In D sind dazu für die überwiegende Zahl der legalen, zivilen Waffenbesitzer die Vorgaben massgeblich: - nicht geladen - nicht schnell zugriffs- und schussbereit.
  10. Das liest sich ja fast so, als hätte es bisher in der Schweiz - ausserhalb des Straßenverkehrsbereiches - gar kein Ordnungswidrigkeiten-Recht (bzw., keine Bussgeld-Tatbestände) gegeben.
  11. Die Hoffnung stirbt wahrlich zuletzt... Und das sage ich, der ich nicht mal zu den "Frankonia-Gegnern" gehöre.
  12. Ich nehme an, nein. Allerdings soll der Referentenentwurf den betroffenen Behörden und Verbänden zur Stellungnahme zugegangen sein. Aus unseren Verbänden heraus dürfte also wohl in einiger Zeit etwas "verlauten".
  13. Was klar die Un-Praktikabilität (weniger nett gesagt: die Idiotie) einer solchen Regelung aufzeigt.
  14. Interessanter wäre da der Innenminister des Freistaates Bayern, H. Herrmann. Dieser hat (korrekter- und lobenswerterweise) Ende 2013 per Bundesrat feststellen lassen, dass die EU keine waffenrechtliche Regelungskompetenz habe. Diese obliege allein den nationalen Gesetzgebern. Ich erinnere mich noch an die von ihm bzw. aus seinem Haus kommende Überschrift dazu: "Hände weg vom deutschen Waffenrecht". Es könnte allerdings sein, dass man dies inzwischen für "Geschwätz von gestern" hält, das einen heute nichts mehr angehe...
  15. Was die größte Lachnummer ist: Die EU hat überhaupt keine Gesetzes-/Normen-Kompetenz, derartige waffenrechtliche Regelungen zu schaffen. Wird kaltlächelnd ignoriert, ist aber so.
  16. Wenn ich es richtig verstehe, hat Brasilien jetzt für ein Kontingent von bis zu 4 Schusswaffen das Bedürfnisprinzip - für unbescholtene Bürger - abgeschafft.
  17. Sollte man nicht zu bierernst nehmen, und ist auch nicht so gedacht. Geistiger Urheber von "Labaule und Erben" ist der gute Harald Schmidt, und das "schimmert" bei der Serie auch deutlich durch...
  18. Rein rechtlich ist es es so, dass dir eine Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG erteilt wurde. Die Gelbe WBK (physisch) ist nur ein Erlaubnisdokument. Wenn dieses durch entsprechende Einträge vollgeschrieben ist, müsste es einfach ein neues, also Folgedokument, geben. Erwähnt werden muss aber auch: 1) Es gibt einzelne Waffenbehörden, die sich diesbezüglich (=neues Erlaubnisdokument) "zickig" anstellen, das kann bis zur Forderung eines neuen Bedüfnisnachweises gehen (was der oben genannten Rechtslage widerspricht) 2) Das Gesagte gilt nicht für die "alte Gelbe" WBK, da sie einen anderen Erlaubnisinhalt hat, da gibt es m.W. kein Folgedokument mehr.
  19. Wir sind uns sicher alle einig, dass dieses "amendment" der EU-Waffenrichtllinie 91/477 daneben, unnötig wie ein Kropf, eine Unverschämtheit und überdies gar nicht in der Kompetenz der EU ist. Nützt aber alles nichts. Der Mist ist leider in der Welt... Die Franzosen, Belgier u.a. haben "gepusht" und in D hat man wirklich willig mitgemacht. Und wir stehen jetzt vor der Umsetzung in nationales Recht. Jetzt ist die Frage, wie agieren die (hoffentlich) Interessenvertretungen zur Schadensminimierung..?
  20. Stimmt schon; aber ob das dabei unbedingt die Intention des Verbandes ist?
  21. Bei manchen Dingen bzw. den kommenden Regelungen könnte es tatsächlich "taktisch" besser sein, wenn man als Verband versucht, erstmal hinter den Kulissen noch etwas zu ändern bzw. entschärfen. Wenn der Entwurf der Regularien erstmal in der Öffentlchkeit diskutiert wird, kann es schwerer werden, unter Gesichtswahrung für deren Verfasser nochmal was zurückzudrehen.
  22. "Ablaufen" würde sie im formalen Sinne dann, wenn dies gesetzlich so bestimmt wäre, oder die WBK im Einzelfall mit einer Befristung erteilt worden wäre.
  23. Ich versuche mir mal ganz praktisch das "Problem" vorzustellen, wenn jemand mit Glock-Tupper-Griffstück und G17-Upper auf einem Wettkampf auftaucht... Das hält die Aufsicht dort dann für eine "nachgebildete" G17"...? Also, man kann als Sportverband sich und seinen Mitgliedern auch künstlich Probleme schaffen, wo keine sind.
  24. Ich hatte mir zu meiner .45er SIG Sauer P220 (Standardlänge, ST) seinerzeit auch gleich, ab Werk, ein 9x19 Wechselsystem dazu bestellt. Im Grunde also eine P220 in zwei Kalibern. Alles in allem stelle ich fest, dass ich mit der 9mm-Variante häufiger (und auch etwas präziser) schieße als mit der .45er....
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