Das System wird am Donnerstag nachmittgs kurzzeitig wegen Wartungsarbeiten abgeschaltet. Wir bitten um Euer Verständnis
karlyman
WO Gold-
Gesamte Inhalte
54.527 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von karlyman
-
Herrlich auf den Punkt gebracht.
-
Kurzwaffen Erben als Jäger, Stress durch das Amt
karlyman antwortete auf Valdez's Thema in Waffenrecht
Alle 84 Jahre und älter.... und das als Angehöriger einer von vornherein begrenzten Gruppe von Rechte-Inhabern. Hört sich ja nach einer geradezu riesigen Relevanz an... -
Aber der "deutsche Bruderkrieg" 1866 hat die Vorherrschaft Preußens unter den deutschen Staaten gebracht. Und davon war dann alles Nachfolgende bestimmt und durchwirkt.
-
Na ja, wenn wir aber nur den südbadischen/allemannischen Raum (natürlich mit den Deutsch-Schweizern "verwandt") nehmen würden, käme da nicht sehr viel dazu. Der Raum ist ja überschaubar. Unter Süddeutschland verstehe ich (auch wenn das natürlich ganz verschiedene "Landsleute" sind) den Raum bis zum Main. Lamento, auch wenn OT: Warum haben wir Schwaben, Badener, Bayern, Franken (zusammen mit Österreich) uns 1866 nur von Preußen militärisch "platt machen" und unter deren Vorzeichen zur deutschen Reichs-Einigung bingen lassen.... Die deutschsprachige Welt könnte heute anders aussehen (vgl. Aussage eines schwäbischen Historikers: "1866 haben die Falschen gewonnen"). Und dem ganzen Kontinent wäre vielleicht vieles erspart geblieben.
-
@Swisswaffen Sei versichert - es gibt viele Deutsche, die wollen von dieser Regierung auch nicht regiert werden. Generell kann ich als Süddeutscher nur wiederholen: "Aus Berlin kam noch nie was Gutes"...
-
Die Organisation EU (hier insbesondere die Kommission) will ich nicht künstlich schönreden - aber man sollte nicht bei allem Negativen mit dem Finger auf sie zeigen. Denn mittlerweile ist doch offensichtlich, dass viele nationale Regierungen "über Bande spielen", also eigene Gesetzesvorhaben über den Umweg Brüssel bringen, nur um dann mit gespielter Empörung auf "die EU" verweisen zu können. Gerade bei dieser letzten Verschärfungsrunde zu einem "europäischen Waffenrecht" (das es per se eigentlich gar nicht gibt) wird doch offensichtlich, dass die deutsche Bundesregierung die Finger sehr stark im Spiel hatte. Das zeigt sich nicht zuletzt an der fast fanatisch zu nennenden nationalen Umsetzung der Vorgaben aus der EU-FWR (während andere Mitgliedstaaten deutlich pragmatischer und weniger belastend umsetzen).
-
Vorsicht.... Gena so hat es bei uns in D bei der Einführung von Bedürfnispflichten auch mal angefangen. Gruppen, die sich "privilegiert" wähnten (Jagd, Sportschießen) nickten zustimmend, da sie sich ja selbstverständlich nicht tangiert, sondern im Gegenteil auf sicherem Boden, fühlten. "Ist ja kein Problem, das zu erfüllen". Wenn so etwas aber erstmal eingeführt ist, kann man auch für die vermeintlich "privilegierten" Bedürfnis-Inhaber die Anforderungen immer weiter verschärfen. Das ist einfach ein Dreh am Stellrad, alle Jahre ein Stück weiter.
-
Auch richtig, leider. "Divide et impera" funktioniert in dem Bereich bislang leider prächtig.
-
Auch das ist aber bekannt. Fundamentale Rechtsprinzipien wie Rückwirkungsverbot, Vertrauensschutz, Bestandsschutz, die für die allermeisten anderen Bereiche gelten... Die sind im Waffenrecht einen feuchten Kehricht wert. Man sollte es ihnen dennoch ständig aufs Brot schmieren, dass sie hier bestimmte Bürger vorsätzlich als Rechte-Inhaber zweiter (oder dritter) Klasse behandeln.
-
Vielen Dank für die Info. Wobei ich dennoch eher den Weg über die Verwendung eines Anlaufstrombegrenzer gehen möchte... anstelle die Dauerleistung des Stromerzeugers nur wegen des Anlaufstroms derart "hochzuschrauben".
-
"Der EU" geht es schon lange nicht mehr nur um den freien, und bezüglich Waffenbesitz vereinheitlichten, Warenverkehr. Das ist nur das formale Etikett, das diesem EU-Waffenrecht draufgeklebt wurde... Dabei geht es bekanntlich um anderes.
-
Die wollen bei euch das waffenrechtliche Bedürfnisprinzip, am Ende genau wie in D, einführen. Das würde den Kreis der berechtigten legalen Waffenbesitzer in der Eidgenossenschaft ganz erheblich einschränken. Das hat Methode und ist klar durchschaubar.
-
In der kalten Jahreszeit ist das auf jeden Fall wichtig, stimmt. Ansonsten - wie gesgt, für den Notfall - eher verzichtbar. Aber auch im Fall der Heizanlage haben wir wieder induktive Verbraucher/E-Motoren (Heiz- und Warmwasser-Umwälzpumpe, Gebläse...). Somit auch hier wieder das Thema Anlauf-Strom, den der Stromerzeuger bewältigen muss.
-
Gut, exakt gleichzeitig müssen die ja nicht wieder anlaufen. Das lässt sich einfach vermeiden.
-
Das war er, wie im Sachverhalt genannt, aber nicht.
-
Es geschehen noch juristische Zeichen und Wunder... Hätte ich so, zumal in D, nicht erwartet.
-
Richtig.... Und die laufen ja ebenfalls, nachdem für kurze Zeit der Netzstrom weg war, versorgt durch den Stromerzeuger wieder an, benötigen also für Millisekunden ebenfalls das Mehrfache der Nennleistung des Geräts zum Anlaufen. Wie bzw. nach welchen Kriterien wäre denn der Anlaufstrombegrenzer auszuwählen? Und, wenn einer (1) ausgewählt wird.... Dann verstehe ich das so, dass in der Versorgungsleitung vom Stromerzeuger einer (1) zwischengeschaltet wird.... und der Stromverteiler zu den einzelnen Verbrauchern müsste dann danach platziert werden. Oder?
-
Ich stelle das hier mal als eigenes Thema rein, weil es als Beitrag im "Inverter-mit-Gasbetrieb"-Thread evtl. etwas versteckt ist, und sich der eine oder andere auch dafür interessieren dürfte. Es geht um die Leistungs-Bemessung eines Stromerzeugers. In meinem Fall eines Benzin-Stromaggregats für eine evtl. Notversorgung wichtiger Verbraucher im Haus. Ich habe ein bestimmtes Gerät (Inverter-Stromerzeuger mit 2,8 kw Nennleistung) im Blick. Konkret wäre bei mir vorgesehen, ein paar übliche Geräte wie Gefriertruhe, Kühlschrank und ein paar Kleingeräte bzw. Lichter im Notfall mit dem Stromerzeuger über Kabel zu versorgen. Diese ohmschen Verbraucher müssten mit gesamt ca. 0,5 kw abdeckbar sein. Aber: Ich habe einen einzigen induktiven Verbraucher, eine 0,8 kw-Pumpe für mein Hauswasserwerk (Förderung von Brauchwasser, für WC u.a., aus der Zisterne bei Bedarf). Diese E-Pumpe, die meist nur je ca. 10 - 30 Sek. bis zu ausreichendem Wasserfüllstand eines Zwischenbehälters laufen muss, muss auf im Notfall zuverlässig versorgt werden. Und da bei induktiven Verbrauchern, typischerweise E-Motoren aller Art, stets der Anlaufstrom berücksichtigt werden muss (soll wohl das 3 - 5 fache der Nennleistung betragen) bin ich mir nicht sicher, ob ich die Anlage nun auf 4 kw auslegen muss.... nicht dass diese bei Pumpenbetrieb dann "aussteigt". Andererseits gibt es wohl auch Anlaufstrom-Begrenzer, die bei E-Motoren - gerade wenn diese aus mobilen Stromerzeugern versorgt werden - die erste "Anlaufspitze" wegnehmen. Hat damit jemand hier Erfahrung? Zitieren
-
Ich habe vor einiger Zeit mal in meinen Unterlagen für freies Waffenzubehör "gekruschtelt". Da finden sich dann Kaufbelege, auf denen steht "3 Magazine" u.ä....
-
Na, wie die Meldung an die Behörde über den Erwerb vor Stichtag erfolgen soll (bzw. in der Praxis gehandhabt werden wird), da darf man auch mal gespannt sein. Meldung, ja... Angabe des Erwerbstages, ja.... aber der formale, schriftliche Nachweis des Erwerbstages wird in sehr vielen Fällen schwierig werden.
-
Mit hätte, wäre, würde ist das so eine Sache. Übrigens, eine Keule (= hierzu konstruiertes und bestimmtes "Schlaginstrument") fällt in aller Regel auch unter den Waffen-Begriff, ist also in den hier auf Waffen bezogenen Aussagen inkludiert.
-
Tja, gute Frage... Eine Antwort könntest du in zahlreichen Polizeiberichten, oder in "Aktenzeichen XY" etc. finden... Da gibt es immer wieder Leute, die in gewissen Situationen eine Waffe in irgendeiner Form praktisch gefunden hätten. Ohne dass die, das ist natürlich zugestanden, Allheilmittel wären.