Um das Ganze einordnen zu können, müsste geklärt werden, was die unter "use of ammunition in terrain other than wetlands" verstehen.
Unter Anwendung gesunden Menschenverstandes sollte man davon ausgehen, dass die (nicht-militärische) Nutzung auch auf anderen Freiland-Flächen als "Feuchtland und Gewässerflächen" (bereits bisher restriktiv geregelt) gemeint ist, somit allen "trockenen Freiland-Flächen". Allerdings nicht die in umbauten oder gegenüber dem Untergrund abgegrenzten Kugelfängen. Damit wäre dann faktisch ein EU-weites Bleigeschoss-Verbot in jagdlicher Verwendung und viellieucht noch auf Ständen, wo "einfach irgendwohin in den Dreck geschossen" wird, gemeint. Man beachte das Wort "terrain"... Umschlossene bzw. abgeschlossene Kugelfänge nach bereits bisherigen deutschen Vorgaben sind Teil einer Anlage, kein "terrain".