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karlyman

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  1. zu 1): Naja, manche von den Guss-Dingern wiegen immerhin 1 Kilo... zu 2): Gerade das ist ja die Krux mit der "Wegschließerei" in Behältnissen - das gilt übrigens genauso für die Salut-Waffen, und künftig (drohende WaffG-Novelle) sogar für die Deko-"Waffen". Wer solche Waffen sammelt, der will sie "on display", also zum Ausstellen, zum Anschauen haben. An der Wand, im Regal, in der Vitrine. Ein nicht sichtbares "Wegschließen" führt die Dinger für - derartige - Sammlerzwecke ad absurdum. Man kann freilich diskutieren, wie es mit abschließbaren Sammler-Vitrinen (vgl.: Museen) aussieht; dem Zugriff entzogen (ohne gewaltsame Öffnung) sind sie ja damit auch.
  2. Deshalb formulierte Mühli ja schon ganz richtig: "Kalte Enteignung". Eine durch die Hintertür. Weil durch die gesetzliche Regelung der Markt - rechtlich - so zerstört ist, dass es praktisch keine Käufer mehr gibt. Wir kennen das von besstimmten anderen Bereichen des Waffenrechts.
  3. Eine der großen (und in Bezug auf die EU-Regelung: "untergejubelten") Unverschämtheiten dieser Waffenrechtsnovelle.
  4. Das wird in der Interpretation nicht klarer, sondern zunehmend trüber.... Was aber schlicht an der Sache liegt... Glaubt irgendjemand, dass die große Masse der Alt-Deko-Besitzer das irgendwie realisiert oder gar versteht ?
  5. Und: du hast als Alt-Besitzer einen ziemlich großen bürokratischen (und evtl Gebühren-)Aufwand, um das Ganze nach-regsitrieren zu lassen. Vielleicht sollten Alt-Besitzer an Deko-"Waffen" u.ä. der Waffenbehörde auch einfach eine lange Anzeige-Liste mit den Angaben Modell, Nr., Erwerbsdatum, Deaktivierungsangaben/Stempel... jeder "Waffe" übersenden. Und dann soll die Behörde mit der Liste agieren, wie sie will.
  6. Der "Witz" an der Sache ist im Übrigen - wer leistet denn für die (Alt-)Deko- und Salut-Besitzer "Lobbyarbeit" im Hinblick auf diesen Irrwitz/Referenten-Entwurf ? Keine Organisation in Verbänden oder in sonstiger Weise, da bislang gar keine LWB im eigentlichen Sinn....
  7. Der Witz ist echt gut. Gegenstände aus Stahl, Holz, Kunststoff, die gar nichts mehr können... auf jeden Fall nicht schießen.... als Argument für eine zentrale Schusswaffen-Verwahrung.
  8. Ich weiß nicht, ob der Gesetzgeber ernsthaft davon ausgeht, dass mehrere Millionen (Alt-)Deko-Besitzer (und noch verschärft die Salut-Besitzer; s. Bedürfnispflicht) diese Vorschriften dann durchblicken, oder sie überhaupt kennenlernen... Wohlgemerkt, die Leute haben sich vorher nie mit Waffenrecht befasst, und das Thema überhaupt nicht im Fokus. Wenn das in dieser Weise kommt - da ist eine wirklich massenhafte Kriminalisierung der Bürger mit entsprechendem Altbesitz vorprogrammiert.
  9. Was mich beim Entwurf des § 25c WaffRÄndVO nur etwas stutzig macht, ist der Abs. 2: " Für die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von in Absatz 1 Satz 1 genannten Schusswaffen..." Abs. 1 regelt die Fortgeltung ...""besteht fort")... In Abs. 2 klingt es, als ob für jedes Alt-Deko-Stück eine Erlaubnis erteilt werden müsste, also ein Erlaubnisvorbehalt bestehe. Das hieße dann, dass unter den dort genannten Bedingungen (auch bedürfnisfrei etc.) zwar ein Anspruch auf Fortbesitz besteht, jedoch nur mit formal beantragter und erteilter waffenrechtlicher Erlaubnis. Und das für sicherlich x Millionen kursierende Alt-Dekos in Deutscland... "Prost Mahlzeit" (auch für die Waffenbehörden...).
  10. Zum Thema Fortgeltung/Bestandsschutz unbrauchbar gemachter Waffen ("alt") sagt der Referenten-Entwurf der Waffenrechtsänderungsverordnung (WaffRÄndVO) folgendes aus: "§ 25c Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) 2015/2403 entsprechen (1) Für Schusswaffen, die 1. vor dem 1. April 1976 entsprechend den Anforderungen des § 3 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 19. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2522) verändert worden sind, 2. vor dem 1. April 2003 entsprechend den Anforderungen des § 7 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung unbrauchbar gemacht worden sind, 3. vor dem 8. April 2016 entsprechend den Anforderungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.4 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, ber. S. 4592 und 2003 I S. 1957) unbrauchbar gemacht worden sind und ein Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 11 zur Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung aufweisen oder 4. vor dem 28. Juni 2018 entsprechend den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 unbrauchbar gemacht worden sind, besteht die Berechtigung zum Besitz fort, es sei denn, die Schusswaffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht. Im Übrigen gelten die in Satz 1 genannten Schusswaffen als Schusswaffen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 1 des Waffengesetzes. (2) Für die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von in Absatz 1 Satz 1 genannten Schusswaffen ist ein Nachweis der Sachkunde gemäß § 7 des Waffengesetzes und ein Nachweis eines Bedürfnisses gemäß § 8 des Waffengesetzes nicht erforderlich. (3) § 39b Absatz 3 des Waffengesetzes gilt für die unter Absatz 1 Satz 1 genannten Schusswaffen entsprechend.“ Also, ich lese da einen zeitlich abgestuften Altbestandsschutz (je nach Inkrafttreten der Anforderungen) heraus; ohne Nachweis eines Bedürfnisses. Voraussetzung ist, dass die unbrauchbar gemachten Waffen fortwährend im Geltungsbereich des deutschen WaffG verbleibenk, und natürlich - da könnte eine gewisse Krux liegen - man den jeweiligen Zeitpunkt vor Stichtag auch belegen kann.
  11. Alt-Dekos konnten ja früher noch gar nicht gemäß aktuellen Vorschriften deaktiviert sein - diese waren da noch gar nicht bekannt. Folglich fielen die Alt-Stücke, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, im Amendment zur EU-Feuerwaffenrichtlinie (91/477) unter noch nicht von der Neuregelung erfassten Altbestand. Sollte hier tatsächlich (in D) eine Regelung ohne jeglichen Altbestandsschutz kommen, so werden wir x Millionen zusätzliche, zum Großteil arglose illegale Waffenbesitzer in Deutschland haben. Wohlgemerkt, wir reden hier von Gegenständen, die nach bisherigem Recht noch nicht mal mehr Waffen waren. Dieser Referentenentwurf ist wahrhaftig "der Wahnsinn in Tüten". An jeder Ecke dieses Papiers, wo man genauer hinschaut, wird das deutlicher.
  12. "Was haben Sie für mich als legaler Waffenbesitzer getan?".... "Ääh, na wissen Sie, das ist nun wirklich ein ganz spezielles Thema, und da gibt es viele Interessen, nicht nur Ihr Partikularinteresse, und, äh. blablabla".... Danke, genügt.
  13. Der deutsche Entwurf beinhaltet sogar Schärferes als das, was zuvor im EU-Parlament entschieden wurde.
  14. Ich hoffe es sehr. Zumindest sollten sie nun eine deutlich hörbare Stimme (konkret: Gegenstimme gegen den allgemeinen "Verschärfungs-Chor") erheben.
  15. Das ist alles nachvollziehbar. Aber die Aussage, welche hier wiedergegeben war, war durchaus geeignet, die Prioritätensetzung "in den falschen Hals" zu bekommen. Man sollte im Übrigen nie vergessen - das geltende Waffenrecht ist immer auch Grundlage der Kauf- und Verkaufs-Möglichkeiten...
  16. Ich unterstütze das FWR nach wie vor, aber diese Prioritätensetzung ist, mit Verlaub, erbärmlich. Messe-Teilnahmen sollen Vorrang haben vor der qualifizierten Erwiderung auf eine der größten, restriktiven Waffenrechtsreformen in D? Ist das deren Ernst?
  17. Es ist umgekehrt zu deiner Wahrnehmung: Die weit überwiegende Zahzl der SL-Flinten hat ein Röhrenmagazin. Das ansteckbare Kastenmagazin ist bei SL-Flinten eher "exotisch" (wenige Modelle).
  18. Das ist auch eine brenzlige Sache, ja. Welche für viele Besitzer böse nach hinten losgehen, und auch manche Schießsportdisziplin mit SLF "zu Grabe tragen", kann. Es wäre eigentlich ein ganz dringendes Tätigkeitsfeld für die Sportverbände.
  19. Gut, das ist das, was sie (netter formuliert) an Blabla-Erklärungen nach Wahlen stets öffentlich herausgeben... Das heißt aber nicht, dass sie nicht "hinter den Kulissen" doch wissen, woran die mangelnde Zustimmung tatsächlich lag.
  20. Wobei die Gerichte letztlich auch nur vorhandenes (Waffen-)Recht auslegen können, mehr nicht. "Erleichterungen" können da eigentlich nicht groß herauskommen. Und: im Zweifeflsfall (du hast es ja selbst erwähnt) schlugen sich die Gerichte in jüngerer Vergangenheit eher auf die restriktive Seite der Rechtsauslegung...
  21. Glaubt ihr ernsthaft, dass "zu unseren Zeiten" nochmal ein liberaleres, nur von Logik und Sachinteressen geprägtes Waffenrecht kommt? Ich bin da nicht optimistisch.... Manchmal kommt mir der Spruch eines W.O.-Foristen von vor einigen Jahren in den Sinn. Der schrieb, wir würden wohl künftig "nie mehr ein so liberales Waffenrecht haben wie heute"... Kann Pessimismus sein, oder Realismus.
  22. Zumindest was die hier diskutierte, faktische Salut-Waffen-Enteignung angeht: Einem Salut-Waffen-Eigner, der das Ding nicht mehr länger haben darf, brächte ein Verbergen im KG-Rohr im Grunde gar nichts.... Denn die Dinger wurden im Regelfalll aus Liebhaberei (Besitzen, Sammeln) angeschafft. D.h., er hätte dann ggf. eine illegale, verborgene Waffe, die ihren Zweck (das sichtbare bzw. dekorative Besitzen) nicht mehr erfüllt. Sinnlos.
  23. Leider von mir nur die pauschale Antwort: Das hängt von dem bei dir künftig gültigen, also schweizer Waffenrecht ab.
  24. Vor dem Hintergrund macht übrigens auch die hier genannte, "großzügige" Freistellung der Salut-Waffen von der Aufbewahrungsanforderungen analog zu den "scharfen"/erlaubnispflichtigen Feuerwaffen Sinn. Außer bei Theatertruppen, Filmproduktionen und Traditionsschützen wird es aufgrund der Bedürfnisregelungen ohnehin keine (wenigstens keine offiziellen) Salutwaffen-Besitzer mehr geben. Bei dem kleinen Rest-Häufchen kann man dann ruhig großzügig sein...
  25. Fakt - in dem Fall trauriger Umstand - ist, dass die allermeisten Salut-Besitzer in keiner Weise organisiert und auch nicht entsprechend vernetzt sein dürften. D.h., da "bruddelt" ggf. jeder so vor sich hin (wenn er von der Sache überhaupt erfährt!) und zieht einsam für sich seine Konsequenzen. Welche da, im Fall des Nicht-LWB wären: Zur Verschrottung abgeben. Oder einfach "Schnauze halten" und dezent behalten. Bei denjenigen unter uns LWB, die aus Liebhaberei nebenbei noch ein paar Salutwaffen haben, sieht die Sache dann noch leicht "abgewandelt" aus. Auch wir LWB würden für die Salut-Knaller absehbar kein Bedürfnis anerkannt bekommen (welches auch? Sport und Jagd?). Aber LWB könnten natürlich "gerade zum Trotz" eine andere Konsequenz ziehen... das hatte ich im Thread ja schon beschrieben.
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