karlyman
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Um das Ganze einordnen zu können, müsste geklärt werden, was die unter "use of ammunition in terrain other than wetlands" verstehen. Unter Anwendung gesunden Menschenverstandes sollte man davon ausgehen, dass die (nicht-militärische) Nutzung auch auf anderen Freiland-Flächen als "Feuchtland und Gewässerflächen" (bereits bisher restriktiv geregelt) gemeint ist, somit allen "trockenen Freiland-Flächen". Allerdings nicht die in umbauten oder gegenüber dem Untergrund abgegrenzten Kugelfängen. Damit wäre dann faktisch ein EU-weites Bleigeschoss-Verbot in jagdlicher Verwendung und viellieucht noch auf Ständen, wo "einfach irgendwohin in den Dreck geschossen" wird, gemeint. Man beachte das Wort "terrain"... Umschlossene bzw. abgeschlossene Kugelfänge nach bereits bisherigen deutschen Vorgaben sind Teil einer Anlage, kein "terrain".
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Es gibt keine Hinweise darauf, dass eine andere bzw. abweichende europäische Systematik bezüglich Kurz- und Langwaffen-Einstufung (bzw. deren Relevanz für Schaftsysteme) Eingang ins novellierte deutsche WaffG finden wird.
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In den letzten Jahren schienen sie sich (neben traditionellem Jagdbereich) zunehmend den "Frei-ab-18-Schützen", also SRS und Druckluft im weiteren Sinn, zuzuwenden. Da sieht man offenbar noch Kundenpotenzial.
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Ein Blick ins Gesetz ist immer dienlich, wenn es um die Rechtsfindung geht... Nochmal - und mit Blick auf die genannte Norm: Es geht da um die Verkürzung von Langwaffen, nicht um die Verlängerung von Kurzwaffen. Und zwar der Logik des (waffenrechtlichen) Normgebers folgend, wonach "kürzer" bei Feuerwaffen aufgrund der leichteren (bzw. durch Verkürzung erleichterten) Verbergbarkeit und Führbarkeit stets als brisanter und daher restriktiver angesehen wird.
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Der (europäische) Gesetzgeber beschreibt exakt den umgekehrten Fall, wie bei den Einlege-Schaft-Systemen für Kurzwaffen: "8. halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;" Es geht da um Halbauto-Langwaffen, die gekürzt werden. Nicht um Kurzwaffen, die verlängert werden. Das umzudrehen, ist (noch nett ausgedrückt) wirklich heftigst spekulativ.
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In der liberalen Schweiz waren in der Vergangenheit durchaus schon waffenrechtlich Dinge verboten, die in D "frei" waren. Ich sage nur: JetProtector u.ä.
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Deine Besorgnis bzw. Warnungen in allen Ehren... Aber ich habe wieder mal den Eindruck, dass du auch da akribisch ein Problem herausarbeitest, wo niemand (inkl. BMI) eines sieht. P.S.: Die Schaftsysteme muss man im Übrigen nicht "durchwinken". Die kann man einfach in Ruhe lassen, da wo sie auch jetzt sind.
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Die bisherigen Angaben deuten auf Ende dieses Jahres hin.
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In D gibt es insgesamt 15 Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe.
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Und damit wird, gerade bei waffenrechtl. Erlaubnis "Gelb" / § 14 Abs. 4 WaffG, die Intention des Gesetzgebers auf erleichterten Erwerb völlig ad absurdum geführt. Da passt etwas grundsätzlich nicht zusammen.
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Gerichten ? Es gibt eine (1) VG-Entscheidung dazu. Als gefestigte Rechtsprechung würde ich das nicht sehen.
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Sorry, aber.... wenn du tatsächlich der Meinung bist - drucke es doch auf Poster und hänge diese im Foyer des BMI auf. Vielleicht wird der Punkt ja erhört und wir bekommen eine entsprechende Verschärfung auch noch ins Gesetz 'rein...
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Den Kurzschluss, von "regelmäßigem Training" auf "generell 12/18 mal mit jeder Waffe" kann ich - bezogen auf die anstehende WaffG-Novelle - noch immer nicht nachvollziehen. Dazu muss jedem in der Materie Stehenden klar sein, dass das für die Betroffenen völlig unpraktikabel ist. Und u.a. vor dem Hintergrund liberaler Erwerbsregelungen wie "Gelb"/§ 14 Abs. 4 WaffG auch rechtlich keinen Sinn macht.
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Viele Praktiker (auch ernüchterte Nutzer z.B. des RONI) bestreiten, dass sich die Treffsicherheit dadurch tatsächlich auf das Niveau "Karabiner" bzw. sonstige Langwaffe erhöht. Durch so ein Einlege-Möbel "verwandelt" sich zunächst mal gar nichts. Diskussionsbeiträge/Erfahrungen dazu sind u.a. auf WO zu finden.
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Vielleicht der, der die französischen Streitkräfte momentan massenhaft mit dem FAMAS-Nachfolger ausrüstet...
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Ich auch. ??
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Im Grunde die uralte Problematik des Körperschutzes von Kämpfern; von Antike über Mittelalter bis heute.
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Wenn ich mir im urbanen Umfeld, mit Publikum und all den Bauten und Oberflächen drumherum, einen Einsatz der MP7 (Ba.-Wü.) so vorstelle...
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Erinnert sich eigentlich jemand an die Werbeargumente, mit denen Remington vor gut einem Jahrzehnt das Mod. 7615 Police an amerikanische PDs verkaufen wollte? Damals gab es da wohl noch Vorbehalte gegen "zu militärisch" wirkende Langwaffen in der Hand der Officers.
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Ist mir auch noch bekannt, zumindest erzählten ältere Beamte davon.
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Ich weiß, nicht theoretisch sondern praktisch, dass bei Wertungsübungsschiessen, wo auch im Sommer den Tag über dieselben paar G36 intensiv genutzt werden, sich die Ziele von 80 bis 300 m zuverlässig treffen lassen. Das G36 kann's; wenn die Schützen es richtig machen.
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Die Probleme des G36 in der militärischen Verwendung (Präzisionsverluste beim Heissschiessen) kämen in polizeilicher Verwendung gar nicht zum Tragen. Somit kein "Schrott" .
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Die Landespolizei Ba.-Wü. geht den Weg der Ausstattung mit MP7. Ob das sinnvoller ist als die kommende hessische Ausstattung, da habe ich so meine Zweifel.
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Ich würde mit dem .308 W Repetierer anfangen. Universell und dabei einigermaßen ökonomisch. Mehr an Waffen wird es später, egal ob sportlich oder jagdlich, ohnehin...
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Das erfolgte m.W. schon in der Ära G.W. Bush im Rahmen regulärer Programme. Insbesondere Abgabe von M4 an Police Departments.