karlyman
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Nur zu! Her mit solchen Statistiken und einem glasklaren Aufzeigen der Deliktrelevanz legal besessener Waffen! Da kommt aber ein Ergebnis heraus, was den Grünen in ihrem Verbotswahn gar nicht gefallen wird.
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Was die Umwelttoxizität angeht, ist die Diskussion (s. EU) um Bleiverbot bezogen auf den Schiesssport wirklich "für den Popo". Was soll der Unsinn, wenn in geschlossene Kugelfänge geschossen wird? Wer da Bleieinsatz verbieten will, der will in Wahrheit etwas anderes....
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Und immer wird einleitend ein aktueller Fall instrumentaliisiert... Hinten die üblichen Grün-Forderungen, vorne ein aktuelles Ereignis mit Waffenbenutzung, wie zuletzt Paris-Terror, oder eben der Irre in Halle.... Hat mit Legalwaffenbesitz zwar nichts zu tun, aber ist ja egal.
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In der WaffG-Novelle geht es um (weitere) Normierung des LWB. "Halle" hatte nichts mit LWB zu tun.
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Wer künftig ggf. von einer Ablehnung bzw. einem WBK-Widerruf (aus hier diskutiertem Grund) betroffen sein sollte, sollte im Rechtsmittelverfahren dagegen (Widerspruch, Klage) konsequent § 39 Abs. 1 des entsprechenden (Landes-)Verwaltungsverfahrensgesetzes anführen bzw. einfordern (Begründung des Verwaltungsaktes).
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Wenn für eine verwaltungsrechtliche Maßmnahme (hier insbesondere: Nichterteilung einer beantragten WBK, Widerruf einer WBK) keinerlei konkrete, ggf. auf dem Rechtsweg prüfbare Begründung benannt wird... Dann kommen wir an die Grenzen des Rechtsstaats, oder sie sind bereits überschritten. Und "es ist irgendwas gespeichert" ist weder hinreichend konkret, noch prüfbar.
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Was sind die Eintragungskriterien?
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Oder vielleicht bald bei den bayerischen Freien Wählern...?
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Wie ebenfalls schon gesagt, jedem im ministeriellen Apparat der halbwegs in der Lage ist zu rechnen, ist klar, dass das schon von den Standnd Zeitkapazitäten her nicht erbringbar ist. Was die Rückwirkung für bereits (z.T. langjährig) erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse angeht, wäre die Sache rechtlich ohnehin sehr windig... Das Fortbestehen der bei Erteilung bestehenden waffenrechtliche Bedürfnisse ist zwar fortgesetzt zu prüfen; aber diesen waffenrechtlichen Erlaubnissen (einzeln auf Grün oder gesammelt auf Gelb) lagen eben andere schießsportliche Bedürfnisanforderungen zugrunde.
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Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Das für und bei deren Erteilung notwendige Bedürfnis war ein anderes, auf jeden Fall nicht 12/18 pro Waffe. Dass im Nachhinein andere Anforderungen interpretiert bzw. formuliert werden, ändert an den zum Zeitpunkt der Erteilung geltenden Anforderungen doch nichts. -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Das ist vollends nicht mehr handhabbar; da weder konkret, noch von der Verwaltung in der gesamten Breite aller Waffenbesitzer, kontrollierbar. -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Und schon, siehe Wortlaut, relativiert sich das "gerne" zitierte hessische Urteil. -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Mindestens WBK "Gelb", mit ihren dezidiert erleichterten Erwerbs- und Besitzbedingungen, machte bei den hier angeführten "....pro Waffe"-Auslegungen keinen Sinn mehr. § 14 Abs. 4 WaffG ging ganz offensichtlich nicht von solchen Trainings- und Bedürfnisanforderungen aus. -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Und, nochmal: im bis jetzt bekannten Gesetzestext (Entwurf) ist keine Regelung "12/18 pro Waffe" drin. -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Ich würde zwar nicht so weit gehen, pauschal zu behaupten, "legaler Waffenbesitz macht bessere Menschen".... aber auf jeden Fall kann m.E. gelten "legaler Waffenbesitz diszipliniert". -
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karlyman antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
OK, den Zusatz "PAK" hatte ich übersehen. Deiner Anmerkung "Kirmes-Cowboy" stimme ich voll zu. Exekutivkräfte mit so etwas auszurüsten ist ja daneben. Da ist ein Stock wie der der EKA und ein ordentliches Reizstoffspray im Einsatz sinnvoller. -
Im Ergebnis kann einem LWB rechtlich ein Strick gedreht werden aus Dingen, die von ihm bzw. einem Rechtsvertreter in keiner Weise überprüfbar sind. Nett ausgedrückt.... rechtsstaatlich bedenklich.
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karlyman antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Die Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdienstes der Stadt Stuttgart sind ebenfalls (neben EKA und Reizstoffsprühgerät) mit Schusswaffe ausgerüstet; m.W. mit der HK P2000. -
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karlyman antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Die Krux an der Sache: wenn du in D eine solche Waffe in kritischer Situion "vorzeigst", glaubt dir kaum einer, dass er es mit einer "scharfen" Schusswaffe zu tun hat. Einfache Wahrscheinichkeitsrechnung. Die alleinige Drohwrikung ist also auch begrenzt. -
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karlyman antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Na, die Hintergründe werden da noch zu klären sein. Man muss sich aber mal (vergleiichend) klar machen, dass unsere deutschen Bw-Soldaten vor Jahren schon wegen Mitführen des dienstlichen Taschenmessers - Teil des Feldanzugs - Probleme bekamen (wenn*s auch später gelöst wurde). -
So kommen Rechtsnormen auf den Weg bzw. zustande, die u.a. Freiheiten und Eigentum der Bürger beschneiden....
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Die Umweltargumente diverser, einschlägiger "Restriction"-Anstrengungen erscheinen häufig, nur mühsam kaschiert, vorgeschoben.
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Die ganz feine Ironie, die da mitschwang, war wohl doch ein wenig zu fein...
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Hmm, da könntest du immerhin eine Nähe zum wirtschaftlichen Mittelstand haben sowie kritisch zu schrankenloser Immigration stehen. Bedenklich, bedenklich.... Warten wir noch ein paar Jahre... Nicht vergessen, viele Unions-Thesen der 1990er sind heute AfD-Allgemeingut. Man muss sich gar nicht selbst "bewegen", wenn um einen herum alles nach grünlinks driftet, kann man schneller "rächts" sein als gedacht.
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Für mich hört es sich an wie: "Bisher haben wir euch LWB ja immer nur ein klein wenig geärgert, aber euch nicht wirklich weh getan. Und das soll auch so bleiben."