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karlyman

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  1. Die Schweizer wurden durch die mächtige, umgebende EU vor die entweder-oder-Wahl zwischen ökonomischen Aussenbeziehungen und einer spezifisch schweizerischen Freiheit gestellt. Unter diesem Druck haben sie sich im Zweifelsfall für ersteres entschieden. Das mit "gut" zu bezeichnen ist ziemlich gewagt.... Bei bisherigen Volksinitiativen/-abstimmungen zum Thema - eben ohne den genannten äußeren Druck - hatte sich jedenfalls gezeigt dass die Eidgenossen bei ihrem eher liberalen Waffenrecht bleiben wollten.
  2. Zitat: "Die abgegebenen Gegenstände werden durch die Luzerner Polizei kostenlos und fachgerecht entsorgt." Na, ist ja ganz toll. Was für ein Service... Da muss der Eidgenosse, dem plötzlich die Zweifel kommen, schon nicht mehr zum Öki-Hof in die Altmetall-Ecke fahren.
  3. Dass du blau angelaufene Daumen bekommst, nützt allerdings nichts.
  4. Ja. Und selbst wenn man dazu allen Idealismus weglässt - es macht schon Sinn, weil man zusammen stärker ist.
  5. In der Tat, über Dinge, die mir wichtig erscheinen und bei denen man aus nichtigem Grund in Freiheit und Eigentum eingrieift, kann ich mich durchaus mal ärgern. Ansonsten wäre ich ja ein Steinklotz. Das mit dem "sich geistig und moralisch überlegen fühlen" - aufgrund von Geschreibsel - überlasse ich allerdings lieber anderen.
  6. Sie definiert sich nicht darüber, ist aber ein Teil davon. Durchaus signifkant für das Ganze. Ansonsten: siehe oben.
  7. Mit Verlaub, wenn du das nicht verstehst (bzw.: immer nur alles auf deine ureigenen Belange beziehst), dann brauche ich darüber nicht weiter mit dir diskutieren.
  8. Womit dann aber die Gesetzgebung ggf. nicht mehr "schengen-konform" wäre, mit den entsprechenden Konsequenzen. Da ist zu D, A u.a. eigentlich kein Unterschied.
  9. Und mit dieser Philosophie könnte man mühelos Stück für Stück bisherige Freiheiten aufgeben. Es sind immer nur kleine "Einzelscheibchen", deren Abschneiden jeweils für sich genommen noch nicht so gravierend ist...
  10. Und bezogen aufs Waffenrecht war m.E. der dickste Pfeiler des freiheitlichen schweizer Waffenrechts die praktische Abwesenheit eines Bedürfnisprinzips. Das war gleichzeitig auch der letzte große Eckpfeiler eines liberalen Waffenrechts in Europa, der nun "weggebaggert" wurde. Brüssel wusste schon ganz genau, was es da mit dem unter-Druck-setzen der Schweizer tat, und warum. Mit dem Hinnehmen des grundlegenden EU-Waffenrechts (= für das so eigentlich gar keine Kompetenz der EU existiert...) wird auch in der Eidgenossenschaft ein Lizensierungs- und Bedürfnissystem wie im restlichen (EU-)Europa eingeführt. Aus dieser grundsätzlichen Entscheidung werden sich von nun an im CH-Recht alle Einzel-Regelungen ableiten (müssen). Die großen Linien sind gezogen... Alles ab jetzt sind - auch in der CH - waffenrechtliche "Rückzugsgefechte im Detail".
  11. Das kann man so nicht sagen. Vielmehr nehmen die schweizer Bürger lt. gestriger Entscheidung eine Verschärfung des Waffenrechts via EU-Vorgabe hin, weil ihnen ansonsten mit dem angedrohten Ausschluss aus dem Schengen-Raum ökonomisch nachteilige Konsequenzen drohen würden. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. Im Ergebnis freilich wird die diesbezügliche Angleichung an die EU aus schweizer Sicht auf eine - merkbare - Verschärfkung herauslaufen.
  12. @ZaphodBeeblebrox Zum Glück gibt es auch zunehmend entsprechende "Doppel-Bedürfnisinhaber", das sind auch Brückenbauer.
  13. Nein, die Medien pflegen dazu ganz überwiegend die beim Thema sattsam bekannte Einseitigkeit und tendenziöse Berichterstattung. Solche, lang anhaltende thematische "Gehirnwäsche" bleibt bei Otto und Lieschen Normalzuschauer nicht ohne Folgen.
  14. Ich bin auch einer davon (somit potenzieller Nutznießer, wenn ich denn SD wollte..). Aber unter Lockerungen (Plural) verstehe ich doch nochmal etwas anderes...
  15. Es kann ja sein, dass ich diese Lockerungen in den letzten Fein-Verästelungen des WaffG-Entwurfs nicht entdeckt habe.... Aber mir fällt da spontan außer der jagdlichen SD-Regelung nichts ein.
  16. Die "Messerverbote" (Beschränkungen Klingenlänge, Verbot weiterer Typen, Verbotszonen) sind bekanntlich nicht Bestandteil des Referentenentwurfs. Es wird aber versucht, sie bei der nun ohnehin anstehenden WaffG-Novellierung mit "hineinzudrücken".
  17. Doch, ich sehe das durchaus als Autrag der Medien in einer Demokratie an. Aber die meisten "Medienschaffenden" sind hier ideologisch längst so ausgerichtet, dass von dort keine echte, kiritsche Berichterstattung zu dem Thema zu erwarten ist.
  18. Eigentlich reicht es - umgekehrt - schon, dass die Wirksamkeit vieler bestehender, und erst recht weiterer, VERBOTE angesichts der geringen Deliktrelevanz des LWB gar nicht begründet werden kann.
  19. Wer als Volksvertreter in Freiheit und Eigentum der Bürger eingreifen will, der sollte dazu verdammt gut vorbereitet und informiert sein. Ansonsten kann er das nämlich nicht in erforderlichem Maß begründen...
  20. Wer außer der FDP hat sich denn sonst dezidiert im BT gegen den neuen Messerverbotszonen-Quatsch ausgesprochen? (OK, über die AfD habe ich mich dazu nicht informiert, aber deren "Dagegen" hat aus genannten Gründen eh stets die entgegengesetzte Wirkung...).
  21. Die FDP im Bundestag hat sich gegen die "Messerverbots"-WaffG-Initiative Bremens und Niedersachens ausgesprochen. MdB Benjamin Strasser sagte dazu gestern gegenüber der Stuttgarter Zeitung: "Der Vorschlag macht Deutschland kein Stück sicherer, sondern stellt Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Weitere anlasslose Kontrollen lehnen wir Freien Demokraten ab".
  22. In D geht das nicht. Denn huch, das wäre ja diskriminierend. Lieber verbietet man hier alles für alle.
  23. Kann sein, kann aber auch nicht sein. Klar werden sich ein paar Leute, denen es wichtig ist, neue feststehende Messer mit den dann noch konformen 6 cm KL zulegen. Andererseits dürften die nicht mehr überschaubaren Waffenverbotszonen, mit faktisch weitgehendem Führverbot, vielen potenzilellen Kunden ziemlich die Kauflaune vermiesen. Es ist eben ein Unterschied, ob ich ein Messer als praktisches Utensil immer dabeihaben, oder nur noch in die Vitrine legen darf.
  24. Erstaunlich, woher die immer so genau wissen, wer etwas "braucht" oder nicht.... Bzw. wer bestimmen will, was andere "zu brauchen haben".... Und so beantworte bzw. kommentiere ich - wo für Leser/Hörer möglich - auch solche Meldungen.
  25. Im Grunde (d.h. faktisch) würden wir mit einer solchen, ziemlich umfassenden Zonierungs-Bestimmung in die Verhältnisse kommen, wie sie beim Taschenmesserführen schon in einigen europäischen Ländern herrschen. D.h., außerhalb von "Outdoor"-Aktivitäten in Wald, Feld, am Gewässer etc. ist jedes Messerführen jederzeit beanstandungsfähig und kann zur Anzeige durch die Polizei führen. Wie z.B. für Dänemark (diesbezüglich zus. mit GB auch trauriger "Vorreiter") öfter als Hinweis gegeben wurde: Am Gewässer oder sonst "draußen" sei ein (Taschen-)Messer in Ordnung und noch adäquat. Aber wer es, wie auch immer, "in der Fußgängerzone" dabei habe, könne Probleme bekommen. Und die Unsicherheiten und "Unschärfen", die eine solche Regelung mit sich bringt (vgl. schwammigen WaffG-Antragstext dazu), sind wohl gewollt und bewusst. Es soll beim Verwender eine Unsicherheit bezüglich der Zulässigkeit des "Dabeihabens" erzeugt werden... Insgesamt wird (um beim Taschenmesser, z.B. SAK, zu bleiben) durch die Zonen ein früher bzw. bisher als Alltagsgegenstand geltendes Utensil so problematisiert und kriminalisiert, dass dem "Normalo"/Gesetzestreue der Gebrauch umfassend verleidet wird.
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