

karlyman
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Schönzureden gibt es da in der Tat nichts. Daher schrieb ich ja von Irrwitz und Unverschämtheit.
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Sie sind waffenrechtlich erlaubnispflichtig (daher in der WBK), haben aber keine gesonderten Bedürfnisanforderungen. Sie müssten somit an die Bedürfnisanforderungen (hier: Weiterbesitz) der Grundwaffe gebunden sein.
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OK, OK, es muss - zumindest nach der Mitteilung von F.G. - eine Bescheinigung für die weiterhin bestehende Mitgliedschaft, bezogen auf jede einzelne Waffe, erbracht werden.
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Selbst das kann noch massiv Probleme bereiten. Man stelle sich mal die Situation für Waffen auf "Gelb" vor. Da war ("neugelb") Erwerbsvoraussetzung lediglich, dass diese schießsportlich nach einer in D genehmigten Sportordnung verwendbar sind. Wenn Schütze X nun auf seinem Stand Ordonnanzrepetier-Büchsen schießen kann, kann ihm das der Verein zwar für seine 5 Ordonnanzrepetierer (Erwerb älter 10 J.) bestätigen... Er hat auf der Gelben WBK aber auch noch einen SP-Perkussionsrevolver und zwei Bockflinten (ebenfalls Erwerb älter 10 J.). Da der (übliche Büchsen-)Stand seines Vereines aber weder für SP, noch für Flinte zugelassen ist - wie sollte ihm sein VEREIN dann die schießsportliche Tätigkeit mit diesen Waffen bestätigen? Das kann allenfalls ein (Fremd?-)Verband bzw. ein anderer Standbetreiber, wo er diese Waffen gelegentlich als Gastschütze schießt. Sein Verein kann das nicht. Fazit: diese Regelung ist nicht nur irrwitzig und eine Unverschämtheit - sie ist auch von vorn bis hinten undurchdacht und unpraktikabel.
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Bei Erwerb der Waffen, und insbesondere denen auf Grundkontingent Grün sowie auf Gelb, galten andere Bedürfnisanforderungen und -grundlagen. Das ist so. Völlig egal, was irgendwelche Verwaltungsgerichte - vor relativ kurzer Zeit - dazu gemeint haben.
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Das kann man vergessen, rundweg. Wer auch nur halbwegs einen "Bestand" hat, kann das nie und nimmer erfüllen. Und Vereine und Verbände können es administrativ auch nicht leisten. Da sollte man sich keinerlei Illusionen machen. Es ist JETZT wichtig, diesen Irrsinn als das, was er ist, möglichst vielen Bundestags-Abgeordneten sowie den BT-Fraktionen zu kommunizieren.
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Wobei es umstritten ist, ob das mit den Magazinen bzw. dem Stichtag 2017 im rechtlichen Sinne eine "Rückwirkung" sei. Wurde im "Referentenentwurfs"-Thread vereinzelt dargelegt. Die nachträgliche Einführung neuer Bedürfnis-Anforderungen, die bei Erwerb und bisherigem Besitz niemals Bedürfnisgrundlage waren, halte ich dagegen für eine echte rechtliche Rückwirkung. Gerade die Behörden haben bisher stets auf der "bei Erwerb bestehenden Bedürfnisgrundlage" herumgeritten... Und diese war definitiv nicht "12 x jährlich für jede Waffe".
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Für zweifelhaft an der genannten, horrenden Bedürfnisgestaltung ("12 mit jeder Waffe" über viele Jahre lang) halte ich, dass im Nachhinein Bedürfnis-Anforderungen für den Besitz definiert und festgelegt werden, die beim Erwerb und zunächst beim Besitz, nie zugrunde lagen. Und das insbesondere nicht bei WBK Grün Grundkontingent, sowie WBK Gelb. Stichwort "dem Erwerb zugrunde liegendes Bedürfnis". Das war ein anderes.
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Das mit den 5 ist noch lange nicht alles... Wo steht, dass Waffen auf WBK "Gelb" (§ 14 Abs. 4 WaffG) ausgenommen sind? Viele Schützen haben zwei "Gelbe voll". Wenn die auch nur noch je eine "Kurze" und einen Halbautomaten auf "Grün" haben, sind das 18. Auch das ist noch nichts soo Ungewöhnliches, und der Gesetzgeber hat es über lange Zeit von den Erwerbs- und Besitz-Anforderungen her problemlos ermöglicht. Nun käme im genannten Fall nachträglich, durch scharf geänderte Bedürfnisanforderungen, die nie Erwerbsgrundlage waren, "der Schlag ins Genick" (hier konkret etwa mit 18 x 12 = 216 Schießterminen im Jahr). Völlig utopisch, weder von den Schützen noch den Ständen her ansatzweise zu leisten. Und von den Behörden bei deren Kapazitäten kaum kontrollierbar bzw. verwaltungsrechtlich umsetzbar.... Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass sie diesen Irrwitz so wirklich durchpeitschen. Aber auszuschließen ist da gar nichts mehr.
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Dass das künftige, nach diesen Vorstellungen vorgesehene Bedürfnis-Gedöns mit derzeitigen Behörden-Kapazitäten nicht mach- und kontrollierbar ist, dürfte klar sein. Dennoch hat es das Potenzial, bei entsprechend "aktiven" Behörden sehr vielen Schützen sehr vielen und riesengroßen Ärger zu bereiten. Wenn ich allein an die WBKs "Gelb" (§ 14 Abs. 4 WaffG) denke, was da bei Vielen alles draufsteht (und bei denen solch hohe Bedürfnis-Anforderungen nicht mal im Ansatz Grundlage waren)....
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Die Landwirte haben heute, bundesweit und in großem Umfang gegen die Dinge, die man ihnen zumutet, demonstriert. Das war kräftig, laut und unübersehbar. Was uns da zugemutet werden soll, geht ebenfalls "auf keine Kuhhaut" mehr. Schon die Magazinsache und die vor Misstrauen strotzenden Standard-Abfragen beim VS sind äußerst ärgerlich; aber die Krone aufgesetzt wird dem Ganzen durch die nachträglich eingeführten Bedürfnishürden, die niemals Erwerbsgrundlage waren und von sehr vielen schlicht nicht erfüllbar sein werden; eine Unverschämtheit sondergleichen. Wenn wir da jetzt nicht per Brief und auf der Straße dagegen angehen, können wir uns einsacken lassen.
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Ist ja schon alles relevant. Dennoch, wieder mal... Immer, wenn beim Thema WaffG-Novelle eine Weile keine reale Entwicklung oder Nachricht hörbar ist, driftet's hier ziemlich nach OT.
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Was da jetzt angefangen werden soll, eben die Massenanfragen "ins Blaue hinein", ist allein politisch gewollt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich irgendein Fachmann bzw. eine Fachfrau für so etwas ausspricht.
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Nette Idee, finde ich. Romantisch und witzig.
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Sonst beklagen sie sich mitunter, wenn sie von zu vielen e-mails zugeschüttet werden.... Wie auch immer, es gab bzw. gibt die abgestimmte Stellungnahme der Verbände als Vertreter der Schützen, und die ist sachlich, klar, dezidiert. Da kann keiner sagen, es wären die eklatanten Sinnlosigkeiten, Zumutungen und Defizite des WaffG-Entwurfs nicht benannt worden.
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Man kann allerdings von MdBs, die in Fachausschüssen sitzen, auch erwarten, dass sie sich fachlich einigermaßen einarbeiten.
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Das ist ohnehin der Bereich, auf den die SPD (und die Grünen) sich seit dem Verbrechen von Halle hauptsächlich konzentrieren. Wobei die Grünen es eben wieder als neue Masche für die alte Legal-Waffen-Verbots-Leier nutzen.
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Dass ersteres mit dem LWB-Bereich, um den es hier ja geht, nichts zu tun hat, scheint keinen "Sachpolitiker" zu interessieren... Zu Letzterem: Das (also das Wiederholen des in Aussicht gestellten "nach 10 Jahren muss Schluss sein mit Bedürfnisprüfung") hört sich allerdings, positiver Weise, schon mal ganz anders an als das hier viel spekulierte (und völlig irrwitzige) "12/18 für jede Waffe und das auf Dauer"...
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Ich hab's ja nicht gesehen.... Aber ihr meint hier den Herrn Mayer, der auf dem von Schwarzwälder so oft zitierten Schützentag die für LWB so beruhigenden und zusichernden Aussagen gemacht haben soll....?
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Nur zu! Her mit solchen Statistiken und einem glasklaren Aufzeigen der Deliktrelevanz legal besessener Waffen! Da kommt aber ein Ergebnis heraus, was den Grünen in ihrem Verbotswahn gar nicht gefallen wird.
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Was die Umwelttoxizität angeht, ist die Diskussion (s. EU) um Bleiverbot bezogen auf den Schiesssport wirklich "für den Popo". Was soll der Unsinn, wenn in geschlossene Kugelfänge geschossen wird? Wer da Bleieinsatz verbieten will, der will in Wahrheit etwas anderes....
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Und immer wird einleitend ein aktueller Fall instrumentaliisiert... Hinten die üblichen Grün-Forderungen, vorne ein aktuelles Ereignis mit Waffenbenutzung, wie zuletzt Paris-Terror, oder eben der Irre in Halle.... Hat mit Legalwaffenbesitz zwar nichts zu tun, aber ist ja egal.
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In der WaffG-Novelle geht es um (weitere) Normierung des LWB. "Halle" hatte nichts mit LWB zu tun.
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Wer künftig ggf. von einer Ablehnung bzw. einem WBK-Widerruf (aus hier diskutiertem Grund) betroffen sein sollte, sollte im Rechtsmittelverfahren dagegen (Widerspruch, Klage) konsequent § 39 Abs. 1 des entsprechenden (Landes-)Verwaltungsverfahrensgesetzes anführen bzw. einfordern (Begründung des Verwaltungsaktes).
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Wenn für eine verwaltungsrechtliche Maßmnahme (hier insbesondere: Nichterteilung einer beantragten WBK, Widerruf einer WBK) keinerlei konkrete, ggf. auf dem Rechtsweg prüfbare Begründung benannt wird... Dann kommen wir an die Grenzen des Rechtsstaats, oder sie sind bereits überschritten. Und "es ist irgendwas gespeichert" ist weder hinreichend konkret, noch prüfbar.