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karlyman

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  1. Also, entweder oder. Entweder der Ladevorgang wird (halb)automatisch erledigt, dann ist er nicht manuell. Oder er wird nicht (halb)automatisch erledgt. Dann muss er wohl manuell erfolgen. Denn wie sonst sollte er erfolgen, was läge denn "dazwischen"....?
  2. Aber natürlich. Kommt immer mal wieder vor. Siehe z.B. nach dem Einsatz im Stuttgarter Schlossgarten gegen die Anti-S21-Demo am 30.09.2010 (berüchtigter "Schwarzer Donnerstag").
  3. Spezifisch wird im genannten "ECHA Investigation Report" (unter Conclusions/Schlussfolgerungen) zum Thema Bleimunition in Schieständen ausgeführt, Zitat: " For shooting ranges, besides a restriction on the marketing and use of lead bullets, other options exist to manage risks for both human health and the environment. There might, for example, be range constructions that would ensures that bullets are captured in a specifically designed bullet catcher. This enables the lead to be recovered for recycling and contaminated waste to be properly disposed. Where necessary, appropriate physical and chemical precautions are taken to avoid environmental damage. Further measures to limit human exposure can be in occupational risk management measures (RMMs) (such as ventilation) that could limit exposure to lead dust. On the other hand, complete phasing out of lead ammunition would eliminate the problemat the source and could prevent lead ammunition being used for hunting. Examples are known of shooting ranges that do no longer allow lead-based ammunition except for calibre types for which a suitable alternative is not yet available. The advantages and disadvantages of a wider restriction that includes shooting should be compared to other measures. " Die kommen also auf die bahnbrechend neue Erkenntnis, dass in Schießständen umschlossene Kugelfänge sicherstellen können, dass kein Blei in die Umwelt gelangt, und das Material recycelt werden kann. Weiter, dass Lüftung/Be- und Entlüftung die Belastung für die Schützen bezüglich Bleistaub begrenzen können. So weit, so gut (immerhin). "Andererseits" aber sehen sie einen möglichen Vorteil eines totalen Bleiverbots (auch für Sportschützen) darin, dass damit auch eine Verfügbarkeit und missbräuchliche Verwendung für die Jagd ausgeschlossen werden könnte.... Zu letzterem fällt mir absolut nichts mehr ein... Außer: "Verbietet Küchenmesser und Radschlüssel.... Damit kann deren Verfügbarkeit zu missbräuchlicher Verwendung zu Mord- und Totschlag ausgeschlossen werden".
  4. Das geht die einen feuchten Kehricht an, da Dritte - wenn in geschlossene Kugelfänge geschossen wird, nicht betroffen sind. Die Betroffenden, sprich Schützen, sollen das mit sich selbst ausmachen. Mit dem Ansatz müsste man jegliches Rauchen in eigenen Privaträumen SOFORT verbieten, ebenso wie jede Betankung eines Kfz durch den Fahrer.
  5. Das chinesische Sozialkredit-System, mit Bonuspunkten für Wohl- und Abzügen für Missverhalten, bedingt auf die eine oder andere Weise den (sozialen) Überwachungsstaat. Auch nicht gerade ein entspanntes Leben.
  6. Das ist bei uns in aller Regel auch so.
  7. Was nach wie vor ein haarsträubender Bullshit ist, und ersichtlich vom Gesetz-/Verordnungsgeber so nicht gemeint war.
  8. Ein erschwerter Transport innerhalb der EU wäre, so oder so, ein "schlechter Treppenwitz". Erst rechtfertigt man die ach so notwendige EU-weite Vereinheitlichung des Waffenrechts via EU-FWR (in Wahrheit - Verschärfung) mit angeblicher Handelsharmonisierung, dann erschwert man Handel und Transport. Mal deftig ausgedrückt, die Betroffenen werden da "von Brüssel" nach Strich und Faden verarscht.
  9. Versetze dich mal in die Lage des Erben, der mangels eigenem JS/WBK 15 jagdliche Langwaffen sowie einen Revolver des Großvaters, der sie ihm vererbte, alle blockieren lassen soll. Sehr teure "Briefbeschwerer", muss man da leider sagen... Und genau das ist die Vergrämungsstrategie, um Mißbrauchs-"Sicherheit" ging es da nicht wirklich.
  10. Und.... bei einem ohnehin Berechtigten/WBK-Inhaber. Da sollte es ja eigentlich gar kein Problem oder keine großen Fragen geben. Das Theater bzw. die Anforderungen, die dann erst die Nicht-WBK-Inhaber unter den Erben haben, sind ja bekannt. Dass da die meisten Erbwaffen an Händler oder in den Schrott gehen, und eben nicht beim (vom Verstorbenen so bedachten) Erben bleiben, ist auch klar.
  11. Versuch einer Antwort: Die nun deutlich verschärften Bedingungen für das Erben von erlaubnispflichtigen Schusswaffen sind so hoch gehängt bzw so gestaltet, dass viele Erben nicht mehr "wollen"...
  12. Zitat: „Eine generelle Überprüfung aller Waffenbesitzer durch den Verfassungsschutz ist abwegig und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, denn sie würde alle Jäger, Sportschützen und Sammler von Waffen unter Generalverdacht stellen“, sagte Sensburg dem Handelsblatt. Wie zutreffend. Wohlgemerkt, von Patrick Sensburg, MdB, CDU.
  13. Doch, und zwar immer im Leben. Und bei weitem nicht nur im Umgang mit Waffen. Bezogen auf verwaltungsrechtlich geregelte Bereiche: Gefahren beim bzw. durch Betrieb von Kfz, Industrieanlagen, Lagerung brennbarer Stoffe, Sonderabfälle, bestimmte Bauten...
  14. Zitat: "Den Wählerinnen und Wählern müsse klar sein, dass sie mit ihrer Stimme nicht nur Protest ausdrücken, "sondern dass sie dann auch diese Positionen unterstützen". Oh, jetzt wird es aber so langsam bedenklich. Stichworte zugelassene Parteien, Wahlrecht.... Ich bin auch kein Fan extremistischer Parteien, aber dieser Ansatz (s.o.) ist im Hinblick auf die FDGO nicht ungefährlich.
  15. Immerhin dürfen die "Bekloppten" das...
  16. "The cast iron cannon barrel itself measures 100cm length, the touch hole is open and the smooth bore clean" Tja, aus den Briten wird man manchmal nicht schlau.... Kurzwaffen gehen gar nicht, alles über einem Zahnstocher oder Mini-Mini-Schweizermesser ist als "offensive weapon" des Teufels. Aber Weitschuss-LG sind frei, die Aufbewahrungs-Schränkchen deutlich dünner als in D, und es gibt 1-Pfünder-Kanonen zum Mitnehmen im Antique-Shop... .
  17. Genau. Irgendwie ein "ganz besonderes Recht" innerhalb des Vw.-Rechts. Natürlich gibt es auch viele andere Bereiche, die große Risiken und Gefahren beinhalten... Aber legale, registrierte Schusswaffen in Privathand rangieren offensichtlich gleich nach der Atombombe.
  18. Das ist alles korrekt. Innerhalb des Verwaltungsrechts aber hat man in D öfter den Eindruck, dass da beim Waffenrecht ganz besonders scharf hingeschaut, und im Zweifelsfall eher hart als nachsichtig agiert wird.... Und (bevor der Einwand kommt): es sage niemand, dass woanders im Verwaltungsrecht (z.B. bei Bauten, Kfz-Nutzung oder Gaststättenrecht) nicht auch erhebliches Gefährdungspotenzial vorhanden sein kann. P.S.: Auch beim einschlägigen Gebührenrecht wird, s. Kontrollen, der entsprechende "kleine Unterschied" sehr deutlich.
  19. Aus dem BKA-Schlagstempel mit entsprechender Nr. auf der Waffe muss sich doch klären lassen, welche Änderungen damit verbunden sind bzw. an der Waffe vorgenommen wurden. Freiilich nur, wenn ein solcher BKA-Stempel auf der Waffe vorhanden ist...
  20. Nein, da ist er natürlich nicht dran schuld. Die Frage ist aber, ob sich das BMI seine bislang eherne Klassifizierung bei den KW/LW dadurch durcheinanderwirbeln lässt. Erstens kann man die EU-Regellungen dazu wahrlich unterschiedlich sehen bzw. auslegen; zweitens ist man an anderer Stelle in der Umsetzung der EU-Regelungen ja auch sehr kreativ.
  21. Der BDMP zumindest hat bezüglich DP 3 offenbar keine Betroffenheit gesehen. Man muss auch reichlich verquer denken, bis man da auf eine solche kommen kann.
  22. Ach, "Schulterwaffen".... Die im WaffG vorgesehene Mag.-Regelung ist bezogen auf KW/LW. Eine Selbstladekurzwaffe wird keine Selbstladelangwaffe, weil ein Anschlagbrett hinten dran geklippt ist. Alles andere würde auch die genannte Kategorisierung völlig durcheinanderwerfen.
  23. Ja, und? Das sind schlicht traditionelle Anschlagschäfte (genau genommen ein fester Hinterschaft, der am Pistolengriff angesteckt oder -geschraubt und ebenso schnell wieder entfernt wird) - wie es sie seit VL-Pistolen-Zeiten gibt, und für Selbstladepistolen auch seit teilw. 120 Jahren, von C96 über 08, Stjetschkin und FN HP, bis zu den gezeigten moderneren Kunststoffausführungen für Glock u.ä. Die waren doch bei dem ganzen Kat. A8-Diskussions-"Tralala" um die ganz anders konstruierten "Komplettschäfte" ohnehin nicht gemeint.
  24. Mir werden diese "MPi-Einlegeschäfte" ohnehin langweilig. Ich vertraue auch, wie schon an anderer Stelle gesagt, der rein "systemischen" Präzision der Dinger nicht. Und wenn ich kurze Langwaffe schießen will, schieße ich kurze Langwaffe.... Somit - vielen Dank, aber nein danke. Wenn Schaft für KW, dann nehme ich einfach einen klassischen Pistolen-Anschlagschaft (a la Bubits für Glock; oder die Klassiker).
  25. Finde ich durchaus auch, ja.
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