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karlyman

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  1. Und wenn du 4,5 mm-Diabolos in das Röhrenmagazin stopfst, passen da sicherlich 200 rein.
  2. Und schon geht das wilde Abchecken los, und u.U. das "betrifft mich ja doch nicht soo sehr und tut nur ein bisschen weh"... Merkt ihr (noch) was?
  3. Hier wird massiv, und bereits in Fein-Verästelungen, über "ungelegte Eier" diskutiert bzw. nachgefragt.... Sinnlos. Viel sinnvoller ist es, jetzt die Fraktionen und Innenaussschuss-Mitglieder anzuschreiben und sachlich, aber bestimmt aus LWB-Sicht mitzuteilen, was von dem Vorhaben zu halten ist. Noch ist das Ding nicht Gesetz.
  4. @Schwarzwälder Der Gedanke kam mir auch schon. Der Gesetzgeber zwingt, wenn es so kommt wie offenbar beabsichtigt, die LWB mit Sportschützen-Bedürfnis zu einem irrwitzigen Aufwand an Munition, Treibladung, Geschossen, Fahrt-Kilometern, um noch irgendwie ihr Bedürfnis zu retten. "Hobby nebenbei" geht, wenn man auch nur einige "Eisen" besitzt, dann nicht mehr. Der Sportschütze wird in "Intensiv-Aktivitäten" getrieben. Das macht, auch gesamtgesellschaftlich und bis hinein in die ökologische Fragestellung, keinen Sinn. Es sei denn, man erkennt als Sinn den, durch diesen scharf erhöhten Aufwand den Waffenbestand drastisch zu senken und künftigen Schützen den Einstieg so schwer wie möglich zu machen. Kurz gesagt: Austrocknung des LWB in Deutschland.
  5. Ich gehe, zumindest nach der gelieferten Beschreibung, von 1) aus. Anders machte der neue Bedürfnis-Bezug (auch hinsichtl. der 10 Jahre) auf die Einzelwaffe und ihren Erwerb keinen Sinn. Wobei, ich frage bei diesem ganzen Irrwitz noch nach "Sinn"...
  6. Und an den paar verfügbaren Trainingstagen des Standes stehen dann jeweils -zig Leute mit ihren Transportern und dortigen "Arsenalen" auf dem SV-Parkplatz. Wie viele von denen kommen wohl in den Öffnungs-Stunden tatsächlich auf den Stand und zum Schießen... wird das ausgelost...? Solche (Gedanken-)Spielchen sind nett, aber in der Praxis zum Vergessen.
  7. @webnotar Tja, nach dem Motto: "das Unmögliche" (oder "das Irrwitzigste") denken...
  8. Du ergehst dich schon in Fein-Ausgestaltungen von Schritt 3 und 4, während es momentan um Schritt 1 bis 2 geht.
  9. Die Umsetzung ist in der Tat, und nett ausgedrückt, "realitätsfern". Die Behörden werden absehbar (gerade beim Thema scharfe Bedürfnispüfung) vorn und hinten nicht hinterherkommen, vor allem nicht flächendeckend. Was nichts daran ändert, dass es in vielen, vielen Einzelfällen für die LWB verdammt ärgerlich werden kann. Und die Masse der LWB dauerhaft unter Druck setzt.
  10. Nach meinem Eindruck zielt das darauf ab, dass du - zumindest einen Teil deiner Waffen abgeben - weiterhin arbeiten und Steuern zahlen sollst.
  11. Wir haben in unserem Verein über 300 Mitglieder, davon geschätzt ca. zwei Drittel mit WBKs. Ich versuche mir nun vorzustellen, wie der Vereinsvorstand es leisten soll, "nur" für den "Altbestand" (älter 10 J.) für jede einzelne Waffe von 200 Mitgliedern/Besitzern eine Bescheinigung auszustellen, ggf. jedes Jahr. Da müssen die Vereine extra Verwaltungskräfte einstellen. Von der völligen Überlastung der Stände, wenn die Mitglieder versuchen, mit ihren "jünger als 10 J.-Waffen das Bedürfnis nachzuweisen, ganz zu schweigen. Die genannte Normierung ist also nicht nur unverschämt, sondern auch für die Vereine als solche und als Standbetreiber eine nicht erfüllbare Zumutung. Da ist von vorn bis hinten kein Sinn (oder aber durchgehend schlechte Absicht für Vereine und LWB) zu erkennen.
  12. Schönzureden gibt es da in der Tat nichts. Daher schrieb ich ja von Irrwitz und Unverschämtheit.
  13. Sie sind waffenrechtlich erlaubnispflichtig (daher in der WBK), haben aber keine gesonderten Bedürfnisanforderungen. Sie müssten somit an die Bedürfnisanforderungen (hier: Weiterbesitz) der Grundwaffe gebunden sein.
  14. OK, OK, es muss - zumindest nach der Mitteilung von F.G. - eine Bescheinigung für die weiterhin bestehende Mitgliedschaft, bezogen auf jede einzelne Waffe, erbracht werden.
  15. Selbst das kann noch massiv Probleme bereiten. Man stelle sich mal die Situation für Waffen auf "Gelb" vor. Da war ("neugelb") Erwerbsvoraussetzung lediglich, dass diese schießsportlich nach einer in D genehmigten Sportordnung verwendbar sind. Wenn Schütze X nun auf seinem Stand Ordonnanzrepetier-Büchsen schießen kann, kann ihm das der Verein zwar für seine 5 Ordonnanzrepetierer (Erwerb älter 10 J.) bestätigen... Er hat auf der Gelben WBK aber auch noch einen SP-Perkussionsrevolver und zwei Bockflinten (ebenfalls Erwerb älter 10 J.). Da der (übliche Büchsen-)Stand seines Vereines aber weder für SP, noch für Flinte zugelassen ist - wie sollte ihm sein VEREIN dann die schießsportliche Tätigkeit mit diesen Waffen bestätigen? Das kann allenfalls ein (Fremd?-)Verband bzw. ein anderer Standbetreiber, wo er diese Waffen gelegentlich als Gastschütze schießt. Sein Verein kann das nicht. Fazit: diese Regelung ist nicht nur irrwitzig und eine Unverschämtheit - sie ist auch von vorn bis hinten undurchdacht und unpraktikabel.
  16. Bei Erwerb der Waffen, und insbesondere denen auf Grundkontingent Grün sowie auf Gelb, galten andere Bedürfnisanforderungen und -grundlagen. Das ist so. Völlig egal, was irgendwelche Verwaltungsgerichte - vor relativ kurzer Zeit - dazu gemeint haben.
  17. Das kann man vergessen, rundweg. Wer auch nur halbwegs einen "Bestand" hat, kann das nie und nimmer erfüllen. Und Vereine und Verbände können es administrativ auch nicht leisten. Da sollte man sich keinerlei Illusionen machen. Es ist JETZT wichtig, diesen Irrsinn als das, was er ist, möglichst vielen Bundestags-Abgeordneten sowie den BT-Fraktionen zu kommunizieren.
  18. Wobei es umstritten ist, ob das mit den Magazinen bzw. dem Stichtag 2017 im rechtlichen Sinne eine "Rückwirkung" sei. Wurde im "Referentenentwurfs"-Thread vereinzelt dargelegt. Die nachträgliche Einführung neuer Bedürfnis-Anforderungen, die bei Erwerb und bisherigem Besitz niemals Bedürfnisgrundlage waren, halte ich dagegen für eine echte rechtliche Rückwirkung. Gerade die Behörden haben bisher stets auf der "bei Erwerb bestehenden Bedürfnisgrundlage" herumgeritten... Und diese war definitiv nicht "12 x jährlich für jede Waffe".
  19. Für zweifelhaft an der genannten, horrenden Bedürfnisgestaltung ("12 mit jeder Waffe" über viele Jahre lang) halte ich, dass im Nachhinein Bedürfnis-Anforderungen für den Besitz definiert und festgelegt werden, die beim Erwerb und zunächst beim Besitz, nie zugrunde lagen. Und das insbesondere nicht bei WBK Grün Grundkontingent, sowie WBK Gelb. Stichwort "dem Erwerb zugrunde liegendes Bedürfnis". Das war ein anderes.
  20. Das mit den 5 ist noch lange nicht alles... Wo steht, dass Waffen auf WBK "Gelb" (§ 14 Abs. 4 WaffG) ausgenommen sind? Viele Schützen haben zwei "Gelbe voll". Wenn die auch nur noch je eine "Kurze" und einen Halbautomaten auf "Grün" haben, sind das 18. Auch das ist noch nichts soo Ungewöhnliches, und der Gesetzgeber hat es über lange Zeit von den Erwerbs- und Besitz-Anforderungen her problemlos ermöglicht. Nun käme im genannten Fall nachträglich, durch scharf geänderte Bedürfnisanforderungen, die nie Erwerbsgrundlage waren, "der Schlag ins Genick" (hier konkret etwa mit 18 x 12 = 216 Schießterminen im Jahr). Völlig utopisch, weder von den Schützen noch den Ständen her ansatzweise zu leisten. Und von den Behörden bei deren Kapazitäten kaum kontrollierbar bzw. verwaltungsrechtlich umsetzbar.... Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass sie diesen Irrwitz so wirklich durchpeitschen. Aber auszuschließen ist da gar nichts mehr.
  21. Dass das künftige, nach diesen Vorstellungen vorgesehene Bedürfnis-Gedöns mit derzeitigen Behörden-Kapazitäten nicht mach- und kontrollierbar ist, dürfte klar sein. Dennoch hat es das Potenzial, bei entsprechend "aktiven" Behörden sehr vielen Schützen sehr vielen und riesengroßen Ärger zu bereiten. Wenn ich allein an die WBKs "Gelb" (§ 14 Abs. 4 WaffG) denke, was da bei Vielen alles draufsteht (und bei denen solch hohe Bedürfnis-Anforderungen nicht mal im Ansatz Grundlage waren)....
  22. Die Landwirte haben heute, bundesweit und in großem Umfang gegen die Dinge, die man ihnen zumutet, demonstriert. Das war kräftig, laut und unübersehbar. Was uns da zugemutet werden soll, geht ebenfalls "auf keine Kuhhaut" mehr. Schon die Magazinsache und die vor Misstrauen strotzenden Standard-Abfragen beim VS sind äußerst ärgerlich; aber die Krone aufgesetzt wird dem Ganzen durch die nachträglich eingeführten Bedürfnishürden, die niemals Erwerbsgrundlage waren und von sehr vielen schlicht nicht erfüllbar sein werden; eine Unverschämtheit sondergleichen. Wenn wir da jetzt nicht per Brief und auf der Straße dagegen angehen, können wir uns einsacken lassen.
  23. Ist ja schon alles relevant. Dennoch, wieder mal... Immer, wenn beim Thema WaffG-Novelle eine Weile keine reale Entwicklung oder Nachricht hörbar ist, driftet's hier ziemlich nach OT.
  24. Was da jetzt angefangen werden soll, eben die Massenanfragen "ins Blaue hinein", ist allein politisch gewollt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich irgendein Fachmann bzw. eine Fachfrau für so etwas ausspricht.
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